Alleinerziehend-Vermittlungsangebot mit unmöglichen Arbeitszeiten

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Kipferl

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Hallo zusammen,

kann man ein Vermittlungsangebot ablehnen, welches Arbeitszeiten bis 21.00 Uhr beinhaltet, wenn man alleinerziehend mit fast 14 jährigem Kind ist?

Beste Grüße
Kipferl
 
Warum einen vermeintliche SB ausschließen?

Simsek hat seine Meinung. Das sollte man erst mal akzeptieren.

Seine Meinungsäußerung eröffnet Chancen. Wir können hier duch unsere Argumentationen zum Ausdruck bringen, dass seine und die Meinung der meisten SBs in den sogenannten Jobcentern (mal neutral gesagt) nicht zielführend sind.
Meinungen äußert man im Offtopic, im Hilfebereich ist Hilfe erwünscht - oder nicht?

Offtopic Ende
 
Das Kindeswohl ist doch nicht gefährdet, wenn die knapp 14jährige mal bis 21 Uhr allein zu Hause ist.
Wie kommst du auf "mal"? Man geht nicht "mal arbeiten, wohl ewer regelmäßig!

Und bitte vergiß nicht: man hat als Mutter eine Verpflichtung, das Kind zu beaufsichtigen - übernimmt das JC die Verantwortung, wenn das Kind zu oft unbeaufsichtigt ist, etwas anstellt?

Da kann man schnell das Sorgerecht verlieren!

Geht das JC in die Schule, wenn das Kind seine "Freiheit" ausnutzt?

Mir fällt da so einiges ein...aber ich denke das reicht schon...
 
Was heißt denn Regelmäßig? TE hat sich doch gar nicht zu geäußert, ob es Zweischichten sind, Dreischichtsystem oder wie viele Tage überhaupt bis 21 Uhr gearbeitet werden soll. Vielleicht sind es pro Woche ja nur 2 Tage.

Und wenn 14jährige Kinder heutzutage allein Schauspieler vor Filmstudios stalken dürfen, mit Erlaubnis der Eltern, darf ne 14jährige doch auch mal Abends allein zu Hause sein. Ist ja nicht über Nacht.

Wenn es jetzt JEDEN Abend bis 21 Uhr wäre, würde ich euch zustimmen, aber dem ist ja nicht so.

Und da die TE auch mit der Sprache diesbezüglich nicht rausrücken mag, wirds vielleicht nur ihre eigene Bequemlichkeit sein, nicht bis Abends arbeiten zu müssen.

Wie schon vorher gesagt wenn es einmalig oder nur gelegentlich ist gebe ich dir Recht
nur habe ich den TE in seinem zweiten Post hierzu so verstanden das es sich um Schichtsystem handelt
und dann ist es nicht mehr in Ordnung.
Der TE sollte sich hierzu nochmal eindeutig äußern !!!
 
Meiner Meinung ist es einer Alleinerziehenden nicht zuzumuten einen 14 jährigen bis 21.00 Uhr unbeobachtet zu Hause zu lassen.
Falls doch etwas passiert wird man der Mutter Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen.

Roter Bock

Ich bitte dich. Ne demnächst 14jährige...

Die wollen doch gar nicht mehr so bemuttert werden.

Und was machen Mütter, die 3 Schichten arbeiten und auch Kinder in dem Alter zu Hause haben?

Wie gesagt, bis ca. 12 Jahre okay, aber mit 13, angehende 14 darf man ein Kind schon mal alleine lassen Abends.

Und die TE hat immer noch nicht geschrieben, wie oft sie denn Spätschicht hat.
 
Warum einen vermeintliche SB ausschließen?

Simsek hat seine Meinung. Das sollte man erst mal akzeptieren.

Seine Meinungsäußerung eröffnet Chancen. Wir können hier duch unsere Argumentationen zum Ausdruck bringen, dass seine und die Meinung der meisten SBs in den sogenannten Jobcentern (mal neutral gesagt) nicht zielführend sind.

Ich kann Roter Bock nur uneingeschränkt Recht geben.
Schau dir mal die Beiträge von Simesek an und was er dort absondert.
 
Ich werde sehen, ob ich mich mit dem SB einigen kann, dass der Vorschlag zurückgezogen wird...

Falls nicht, bin ich am überlegen, mich zu bewerben um die Frist eines Vermittlungsvorschlages einzuhalten...und werde mich anschließend beraten lassen.

Ich hoffe nicht dass das nötig wird, aber so ein Vorschlag ist eine Aufforderung zur Kindesvernachlässigung, wenn keine Betreuung gewährleistet ist. Und ich kann mir nichtmal vorstellen, dass man bis abends 21.30/22.00 gezwungen werden kann, Fremdbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Evtl. ist dem SB auch gar nicht wirklich aufgefallen um was für zeitliche Bedingungen es sich handelt und das Ganze löst sich eh auf.

Ich finde es übrigens mehr als enttäuschend, wenn einem sogar HIER einfach nur Bequemlichkeit vorgeworfen wird (Beitrag 48).

Dann muss man sich über die Sicht NICHT Erwerbsloser draußen erst recht nicht mehr wundern.

Allen, die mir Ratschläge gegeben haben und sich in die Situation einfühlen konnten, möchte ich sehr danken für die zahlreichen Beiträge :icon_smile:

Beste Grüße
Kipferl
 
Wie schon vorher gesagt wenn es einmalig oder nur gelegentlich ist gebe ich dir Recht
nur habe ich den TE in seinem zweiten Post hierzu so verstanden das es sich um Schichtsystem handelt
und dann ist es nicht mehr in Ordnung.
Der TE sollte sich hierzu nochmal eindeutig äußern !!!

Ja, es ist Schichtsystem und eine 6 Tage-Woche. Überlicherweise beinhaltet das einen wöchentlichen Schichtswechsel. Genaueres weiß ich bisher aber nicht.

"Gelegentlich" definiere ich anders :icon_kinn:
 
Ich bitte dich. Ne demnächst 14jährige...

Die wollen doch gar nicht mehr so bemuttert werden.

Und was machen Mütter, die 3 Schichten arbeiten und auch Kinder in dem Alter zu Hause haben?

Wie gesagt, bis ca. 12 Jahre okay, aber mit 13, angehende 14 darf man ein Kind schon mal alleine lassen Abends.

Und die TE hat immer noch nicht geschrieben, wie oft sie denn Spätschicht hat.

Hast du Kinder oder woher weißt du so genau, was man einem Kind zumuten kann?

Zumal jedes Kind anders ist...
 
Ja, es ist Schichtsystem und eine 6 Tage-Woche. Überlicherweise beinhaltet das einen wöchentlichen Schichtswechsel. Genaueres weiß ich bisher aber nicht.

"Gelegentlich" definiere ich anders :icon_kinn:

Somit halte ich meine Argumentation aufrecht und ich würde diesen Job mit einem
Verweis auf § 10 Abs.1 und GG Artikel 6 1-3 ablehnen solange die Betreuung des
Kindes nicht durchgehend gewährleistet ist.
 
Ich finde es sehr schlimm, dass nun immer mehr gegen Alleinerziehende vorgegangen wird. Sie sollen Vollzeitarbeit annehmen, zu unmöglichen Zeiten, am liebstn 7 Tage die Woche und dann ab 15 Uhr bis in die Nacht. Ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden sind, ein Auto usw.

Noch Ende 1999 sah es ganz anders aus. Ich bekam da ergänzende Sozialhilfe und hab meinen SB gebeten, mir doch auch mal einen Job zu anzubieten. Gab damals die Aktion "Arbeit statt Sozialhilfe."

Der war völlig erstaunt. Wieso? Sie haben doch Arbeit. Reicht zwar nur für Sie, aber bei drei Kindern brauchen Sie nicht zu arbeiten. Sie bräuchten nicht mal den Job zu machen, den Sie jetzt haben.

Er versuchte es zwar, aber dieser freie Arbeit -statt-Sozialhilfe-Job wurde an eine Frau mit nur einem Kindergarten-Kind vergeben.
Meine "Kinder" waren damals aber bereits 12, 16 und 18.

Er verwies mich aber an die Wirtschaftsförderung. Dort rutschte ich dann in ein Projekt, dass von diesem Europäischen Fond gefördert wurde.

Sozialversicherungspflichtige 30 Stunden mit Zahlung aller Sozialabgaben, auch Arbeitslosenversicherung. Arbeitszeit bis 14 Uhr.

Eine Schwierigkeit war aber die Betreuung meines 12jährigen Sohnes. Ich musste eine Betreuung nach der Schule (bis 13 Uhr) nachweisen, wäre so im Gesetzt vorgeschrieben. (daher hab ich gesucht und den link vom AA eingestellt)

Halb zwei war er zu Hause, seine Schwestern auch, ich gegen 15 Uhr wegen Busfahrt.

Hätte ich keine Betreuung, hätte ich den Job nicht bekommen!!!!!!!!!

Ich brauchte eine Bescheinigung der einzigen Kita hier, dass mein Sohn nicht aufgenommen wird. Die hatten eh nur Grundschulkinder, die vorher deren Kindergarten besucht hatten.

Meine Nachbarin hat dann den Wisch unterschrieben. Das reichte dann, weil ich ja die Absage der Kita hatte.

Und ich bekam sogar dann Betreuungsgeld.

Diese Betreuungspflicht steht ja auch im link des Arbeitsamtes. Daher verstehe ich nicht, dass die Jobcenter jetzt so streng sind.

Ich meine, wenn es Betreuungsmöglichkeiten gibt, ist Arbeit kein Thema. Aber wo findet man eine Betreuung nach 17, höchstens 18 Uhr?

Sehe das ja bei meinen Töchtern. Kita bis ca 17 Uhr - die eine hat glück, dass sie im öD arbeitet und einen Partner hat. Die können sich abwechseln. Alleine gingen diese Zeiten auch nicht,

Bei der anderen ist von halb acht bis halb fünf geöffnet. Schon schwierig für beide Eltern einen Vollzeitarbeitsplatz zu finden. Sogar ein Nachmittagsjob bereitet meiner Tochter Schwierigkeiten.
TZ meist bis ca 18 Uhr, der Mann Vollzeit bis 17.30

Die Tagesmutter, die mein Enkel hatte, bevor er in den Kindergarten kam machte auch spätestens ums 17 Uhr Feierabend.
 
hier mal was über Betreuung vom Arbeitsamt

Kinderbetreuung - www.arbeitsagentur.de

Kinder

Aufsichtsbedürftig sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.

Vielen Dank, ela :icon_smile:

@all

Wie sollte ich am besten verfahren, wenn der SB den VV nicht zurückzieht?

Um sicherzugehen, müßte ich mich dann ja bewerben (würde ich in dem Fall als Einschreiben mit Rückschein abschicken)...aber würde ich damit nicht anerkennen, dass ich grundsätzlich solche Angebote für mich als machbar erachte?

Schwierig alles :biggrin:
 
wer sagt denn das die Bewerbung zum Erfolg führt? Da der blöde SB hier mitliest empfehle ich mal zu Bewerben hier bei älteren Einträgen zu recherchieren.

Aber nicht zu abstoßend Bewerben, immer schön an der sanktionsfreien Kante bleiben.

Roter Bock
 
Um sicherzugehen, müßte ich mich dann ja bewerben (würde ich in dem Fall als Einschreiben mit Rückschein abschicken)...aber würde ich damit nicht anerkennen, dass ich grundsätzlich solche Angebote für mich als machbar erachte?

Schwierig alles :biggrin:
Das ist das Dilemma.

Ich sage: Man muß auch mal den Mut aufbringen, seinen Standpunkt zu vertreten - gerade wenn es um die Kinder geht.

ICH
würde ablehnen...und gegen eine evtl. Sanktion vorgehen.

Was DU machst, mußt du für dich entscheiden.
 
Als SB (der ich bin) würde ich Dir sofort einen I-Job aufdrücken - und Dich bei Nichtantritt auch sanktionieren.
Und ich als Weihnachtsmann (der ich bin),bei einer Sanktionierung würde ich dir ordentlich in den Hintern treten.
Du bist kein SB,sondern ein Aufschneider dem gerade langweilig ist.
 
Bethany: glücklicherweise sieht es ein JA anders. Und bei einem Job ist es nicht ein Mal ondern egelmäßig. Ich bekomme bei deiner Schreiberei immer komischere Gefühle.


DANKE roter Bock!!!


Patenbrigade: solchen Typen kann man nichts beibringen. Das sind keine direkten JC -MA sondern Auftragsschreiberlinge.


Danke Kiwi, da gehe ich mit dir ganz konform. Die Mutter hat die Aufsichtspflicht und kann das Sorgerecht ganz schnell verlieren.



Danke Ela. Genauso war es und sollte es sein. Im Übrgen finde ich es absolut daneben, was ich schon schrieb.
 
Ich bitte dich. Ne demnächst 14jährige...

Die wollen doch gar nicht mehr so bemuttert werden.

Und was machen Mütter, die 3 Schichten arbeiten und auch Kinder in dem Alter zu Hause haben?

Wie gesagt, bis ca. 12 Jahre okay, aber mit 13, angehende 14 darf man ein Kind schon mal alleine lassen Abends.

Und die TE hat immer noch nicht geschrieben, wie oft sie denn Spätschicht hat.


https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/28943-arbeitsaufnahme-erziehungszeit.html#post297353

Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren, d.h.
am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit.

Suche über die Seiten von www.arbeitsagentur.de - www.arbeitsagentur.de

Lies bitte auf Seite 8 Merkblatt

:icon_pause:
 


Oh ja :biggrin: Und auch hier nochmal ganz lieben Dank, Kiwi *Blümchenreich*.

Seepferdchen, vielen Dank für die Links :icon_smile:

Überhaupt danke ich allen hier (bis auf Ausnahmen) für die hilfreichen Antworten und den Zuspruch, dass dieser VV wirklich nicht zumutbar ist in meiner Situation!!
 

ICH
würde ablehnen...und gegen eine evtl. Sanktion vorgehen.

Was DU machst, mußt du für dich entscheiden.

Das sehe ich ganz genau so. Man muß schon den Power haben auch eine Sanktion in
Kauf zu nehmen und sich dagegen zu wehren. Das ist kein Zuckerschlecken vor allem dann
wenn einem erst einmal Geld fehlt das man dringend braucht.
Ich würde mich wehren und auf Konfrontation gehen aber ich würde mich hüten anderen
zu diesen Weg zu raten.
Das muß jeder für sich selber entscheiden. Ich für meinen Teil denke das ich es meinem
Nachwuchs schuldig bin mich zu wehren. Das kann man aber differenziert sehen.
 
An die ach so tollen "kinder-in-dem-alter-kann-man-alleine-lassen-Befürworter":

Man stelle sich nur mal vor, es es ist ein Mehrfamilienhaus. Irgendwo beginnt ein Brand und der ja ach so erwachsene 14jährige gerät in Panik und springt aus dem Fenster und verletzt sich. Oder er verursacht beim Spielen auf der Straße einen Unfall. Wißt ihr wie schnell da ein Jugendamt der Mutter das Kidn weg nimmt. Oder der Vater findet einen Grund die Mutter dann zu ärgern obwohl er sich sonst nie um das Kind gekümmert hat?

Ist schon komisch, das man immer auf die alleinerziehenden Frauen los geht. Komisch deshalb, weil die Männer weniger angegriffen werden von den JC . Hängt wohl damit zusammen, das Frauen sich weniger wehren und sich einschüchtern lassen von miesen diensteifrigen Geistern.
 
Sorry, Fairina, aber das ist Quatsch. Spätestens ab 14J zählt sie nicht mehr als Kind, sondern fällt unter das Jugendschutzgesetz und darf bis 22 Uhr draußen sein - alleine. Mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten darf man ab 14J. sogar alleine verreisen und noch einiges mehr...

Natürlich ist es keine Verletzung der Aufsichtspflicht, eine 13 Jährige bis 21 Uhr alleine in der Wohnung zu lassen. Und kein Jugendamt der Welt wird ein Kind wegnehmen, wenn etwas passiert.

Da dürften Mütter ja gar nicht arbeiten gehen, passieren kann auch etwas tagsüber und nicht nur in den Abendstunden.
 
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