Alleinerziehend-Vermittlungsangebot mit unmöglichen Arbeitszeiten

Leser in diesem Thema...

Kipferl

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Nov 2011
Beiträge
124
Bewertungen
14
Hallo zusammen,

kann man ein Vermittlungsangebot ablehnen, welches Arbeitszeiten bis 21.00 Uhr beinhaltet, wenn man alleinerziehend mit fast 14 jährigem Kind ist?

Beste Grüße
Kipferl
 
Ist das bis 21 Uhr arbeiten JEDEN Tag? Oder Schichtsystem, wo du mal früh und mal späte Schicht hast?

Hi Bethany,

das geht nicht eindeutig daraus hervor...als zeitlicher Rahmen ist 8.00- 21.00 Uhr angegeben, also Schichtsystem wohl?

Nichtsdestotrotz wäre das Kind ja in den Wochen mit Arbeitszeit bis 21.00 Uhr KOMPLETT auf sich allein gestellt

Viele Grüße
Kipferl
 
"Bereitschaft zur Arbeit am Samstag ist notwendig"

...steht außerdem noch drin? Ist der Job zumutbar mit (noch) 13 jährigem Kind?
 
Also wenn es Wechselschicht ist, ja.

Dein Kind ist ja schon 13 (fast 14) und nicht 8.

Du kannst ja - wenn du Nachmittagschicht hast - für das Kind vorkochen. Mikrowelle hast du sicherlich?

Ein wenig Selbstständigkeit wirst du deinem Kind ja sicher beigebracht haben oder hast du Angst, dass es dann Abends außer Haus verschwindet, sich irgendwo vollaufen lässt und durch die Gegend vögelt?

Ich kann nur sagen, dass ich als Kind auch ständig Abends alleine war, wenn Muttern Spät- oder Nachtschicht hatte und Stiefvatern mal wieder im Hospitz oder zur Kur war oder auch spät/nacht arbeiten musste.
 
Ja, der Job ist zumutbar.
Denn es gibt einen Anspruch auf Kinderbetreuung i.S. des SGB VIII.
Willkommen im Leben.
Warum soll einem Transferleistungsempfänger der Spagat nicht zumutbar sein, den zigtausende Arbeitnehmer bewältigen?

Durch solche Fragen werden Alleinerziehende diskreditiert.


Och Menno, jetzt muss ich doch arbeiten gehen. Das böse Jobcenter!


Ironie!!!!!
Aber bei solchen Fragen schwillt mir der Kamm.

Als SB (der ich bin) würde ich Dir sofort einen I-Job aufdrücken - und Dich bei Nichtantritt auch sanktionieren.
 
ALG II wird auch an Personen gezahlt, die vorübergehend dem Arbeitsmarkt beispielsweise wegen Kindeserziehung nicht zur Verfügung stehen. Die Ablehnung von angebotener Arbeit darf deshalb auch nicht sanktioniert werden, wenn die geordnete Erziehung eines Kindes durch die Aufnahme der Tätigkeit gefährdet ist. Der Verweis auf mögliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die BA alleine reicht nicht aus.
Die Anspruchsvoraussetzung auf die ALG II –Leistung werden nicht mehr unmittelbar mit der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt verknüpft, sondern vorrangig mit der Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit
Dem Hilfebedürftigen ist zwar nach § 10 Abs. 1, S. 1 SGB II fast jede Arbeit zumutbar, die Ausübung der Arbeit darf aber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Erziehung eines Kindes des Hilfeempfängers oder dessen Partner nicht gefährden.
Art 6 Abs. 2 GG bestimmt, daß die Erziehung von Kindern Recht und Pflicht der Eltern ist. Die BA darf folglich nicht vorschreiben, ob ein Kind in Betreuung, in eine Kita,oder zu einer Tagesmutter zu geben ist. Eine Ablehnung einer solchen vorgegebenen Zwangsbetreuung stellt somit auch keine Arbeitsverweigerung oder Pflichtversäumnis da.
Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule, KiGa usw. Wenn es erhebliche erzieherische Schwierigkeiten gibt und die Ausübung die Erziehung gefährdet, ist Arbeit ebenfalls unzumutbar. Hier ist die Bestätigung einer Erziehungsberatungsstelle, eines Psychologen oder eines Sozialarbeiter erforderlich.




https://www.facebook.com/sharer.php...leinerziehende+ALG+II+Empf%E4nger+zumutbar%3F
 
ich lese fast jeden Tag hier die Beiträge und habe offt Erkänntnisse dass gewisse Menschen und das sind nicht wenige hier einfach aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten wollen, Sie suchen kleinigkeiten in den Verträgen mit den Jobcenter wo sofort rauszusehen ist dass es ein Job nicht zumutbar ist, wie: zu weiter Weg, Kinder im Haushalt, Krankheiten, zu wenig Geld, u.s.w. Also ein Job vor der Wohnung dazu nur 5 Stunden Täglich und 30,- Euro pro Stunde gibt es nicht.
Warum wird sich auch nicht gefreut dass man endlich einen Job gefunden hat !!??
 


Ich würde mein Kind abends auch nicht mehr betreuen lassen wollen ... n ganz fieses Jugendamt kann daraus wohlmöglich noch den Strick der Aufsichtspflichtverletzung drehen und die hat man bis das Kind volljährig ist.

Würde man mir solch einen Vorschlag schicken würde ich das auch nicht antreten wollen, da ich nicht ein Kind bekommen habe um es von anderen erziehen und betreuen zu lassen. Normale Arbeitszeiten die sich mit den Schul- und Kiga-Zeiten decken absolut kein Problem, aber Nachtschicht ... NO WAY
 

Simsek, du klingst mir zu der Thematik SO arg angekratzt und aggressiv...vermutlich wurdest du mit dieser Problematik schon oft konfrontiert (solltest du wirklich SB sein) und bist dann mit Sanktionen nichts geworden.

Wenn ich mal Zeit habe, neben meinen Bewerbungsbemühungen, bedauere ich dich auch!
 
Ich habe Stellangebote derart immer abgelehnt. Allersings ist meine Tochter erst 9. Ich habe angegeben von 8-18 Uhr arbeiten zu können (mit einer Tagesmutter). Habe kein Auto, bin also auf Busse angewiesen, die nach 20uhr sehr bescheiden hier fahren, dadurch wäre ich erst 21 uhr zu hause.
bei der einen SB war das ok, bei ner anderen wiederum nicht. Willkür?

Ich denke allerdings schon das man ein kind von 13 oder älter einen gewissen Zeitrahmen alleine lassen kann.Mal ehrlich, wieviel dieser Zeit Mittags ist dein kind auch zu Hause?Oder dein kind zu hause und du unterwegs?
Ich gehe mal von einer teilzeitstelle aus? dann kämen sogar 3 Schichten in frage bei solangen Öffnungszeiten.Wenn die täglich wechseln wäre es auch fürs Kind nicht schlimm.
 
Auch wenn ich Simseks Beitrag unsäglich finde: Einem (fast)14-jährigen ist es durchaus - auch im Rahmen der Aufsichtspflicht - zuzutrauen, bis 21 Uhr ohne mütterliche Betreuung zu sein. Zumindest, wenn dies nicht immer der Fall ist und hier handelt es sich ja um Wechselschicht. Anders sähe der Fall aus, wenn Dein Kind entwicklungsverzögert wäre...
 
Hm, gerade fühle ich mich etwas mißverstanden, evtl. kann ich es es aufklären.

Ich würde GERNE Vollzeit arbeiten, aber nicht bis 21.00 Uhr abends!

Mein Kind wird 14 und nicht 18, ich möchte gerne im Auge behalten was sie so treibt, außerdem ist sie kein Selbstgänger was die Schule betrifft. Sie geht aufs Gymnasium, ich möchte auch gerne dass das so bleibt! Dazu gehört aber auch, dass ich im Auge behalte wo ich unterstützen muss! Das geht aber nicht mehr wenn ich erst abends um 21.30 Uhr zuhause wäre dann.

Außerdem kann ich mir wirklich NICHT vorstellen, dass es rechtens wäre, eine 13 jährige völlig sich selbst zu überlassen bis spät abends....
 
Sorry, das ich den Gutherrenmenschen in diesem Thread in die Suppe spucke: diese Arbeitszeiten sind einer Alleinerziehenden mit einem unmündigen Kind nicht zuzumuten. Sie muss zwar Vollzeit arbeiten, aber weder im Schichtbetrieb noch bis um die Uhrzeit wenn die Versorgung des Kindes - und mit 14 ist man noch minderjährig - nicht gesichert ist. Da geht es nicht um 1 oder 2 Stunden während des Tages sondern um eine Zeit von morgens bis spätabends und das ist unzumutbar.

Ich finde es besonders beschämend, wenn Hartzer anderen Hartzer etwas zumuten wollen, wo sie sonst auf breiter Fläche es anders sehen. Und dies auch ganz besonders, wenn sie selber betroffen werden sein könnten. Diese Spalterei brauchen wir doch wohl echt nicht.

Die Gutherrenmenschen haben ihren Pflichtbeitrag abgesetzt und dürfen wieder in ihr Brotkörbchen oder in Joes Apartement, ins Mutterschiff oder ins U-Boot zurück kehren.
 
Zur Betreuung ist ja alles gesagt.

Ich nehme jetzt mal nur das rein Rechtliche (SGB II).

Bewerben würde ich mich schon, allerdings mit der Einschränkung des zeitlichen Rahmens infolge der familiären Situation (Betreuung).

Wir wissen ja, man muss alles tun, um die Bedürftigkeit...bla bla bla...
 

Also da das Kind keine 8 sondern fast 14 ist, ist es IMO zumutbar, dass Mama auch mal bis 21 Uhr arbeitet, solange das nicht täglich ist, sondern der Schichtdienst abwechselnd ist.

Mit fast 14 sind die Kids doch nicht mehr so jung, dass man jetzt 24/7 quasi auf das Kid aufpassen muss.

Hm, abendliche Kinderbetreuung? Babysitter? Oder wer macht Abends um 21 Uhr noch Kinderbetreuung? IMO kann das Kind doch auch mal allein zu Hause bleiben.


Dein Kind ist aber auch keine 8 mehr und so wie es klingt, musst du nicht jeden Tag bis 21 Uhr arbeiten, sofern es denn mit dem Job was wird. Was glaubst du, wie viele Eltern mit Kindern diesen Alters sogar bis 22 Uhr arbeiten müssen oder Nachtschicht haben?

21 Uhr ist ja nun nicht spät Abends und wie gesagt, wenn es Wechselschicht ist, dann ist es zumutbar.
 
Als SB (der ich bin) würde ich Dir sofort einen I-Job aufdrücken - und Dich bei Nichtantritt auch sanktionieren.
Kein Kommentar.
 
Na ja, der 1 Euro Job wäre ja Tagsüber. So what?

Hat ja auch nichts mit Wollen oder Nicht-wollen zu tun, sondern es geht darum, ob das knapp 14jährige Kind auch mal Abends allein zu Hause bleiben kann.

Ich bleib dabei: Ja, es kann, wenn es NICHT jeden Abend ist, sondern halt bei Wechselschicht.
 
Es ist echt grausam, was sich hier für Leute rumtreiben.

Hier fragt jemand nett, ob ihr ein Job zuzumuten ist, bei dem sie ihr Kind streckenweise wohl bis 21:00 Uhr alleine lassen muss.

Es gibt soche Kinder und es gibt andere Kinder. Es gibt Kinder, die einen starken Bezug zum erziehenden Elternteil haben und diesen benötigen. Es gibt Kinder, die sind "vogelfreier".

Es gibt Kinder, die gucken nur das im TV, was ihnen erlaubt ist und es gibt Kinder, die tun das eben nicht.

Warum wird ihr vorgeworfen, sie wolle sich drücken? Ich bin selbst alleinerziehend, aber ich wage es nicht, ihre Situation mit ihrem Kind zu beurteilen. Weil eben jedes Kind anders ist.

Hört doch auf, hier städig Leute anzugreifen. Sitzen wir nicht alle im selben Boot? Mir wurde in einem anderen Thread mein Ton vorgeworfen. Entschuldigt, da muss ich mal lachen, wenn ich mir hier in diesem Thread einige Beiträge anschaue.

Ach so: Auf meine Nachfrage, wegen meines angeblich unmöglichen Tons, kam keine Antwort mehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Man kann auch Dinge anders ansprechen, als jemandem direkt "Drückertum" usw. zu unterstellen. Wieso kann man nicht nett fragen: "Du hör mal: Dein Kind ist doch schon 13 Jahre alt. Meinst Du nicht, dass es gelegentlich mal abends Zuhause sein kann? Oder sprechen da irgendwelche Gründe gegen, die wir nicht wissen?"

Leute, IHR macht das Forum hier kaputt, obwohl ihr es - wahrscheinlich - anderen unterstellt.

Sie hat doch nur nett nachgefragt. Wahrscheinlich ist es auch noch ein Job, der mehr Ärger als Geld bringt. Der dem Kind eine einsamere Kindheit beschert, als das es positive Aspekte bringt.

Ach egal, warum schreibe ich hier überhaupt noch was.
Wahrscheinlich fallen die Leute jetzt über mich her, was für einen unmöglichen Ton ich doch wieder habe.

Ich - äh - liebe Euch alle! ...und ich liebe die Menschenrechte! <3
 
Richtig, die meisten wünschen sich einen Job, der am Besten im gleichen Ort liegt, wo das Arbeitsklima prima ist, wo die Bezahlung angemessen und wenigstens den Lebensunterhalt deckt.

Die Wirklichkeit sieht heute aber leider anders aus und viele gehen sehr viele Kompromisse ein. Und die Anzahl der Menschen, die sich unter den heutigen Bedingungen ausbeuten lassen sind nicht gerade gering.

Wenn Alleinerziehende Kinder im Hause haben, die so mal eben jeden Tag alleine verbringen sollen, finde ich auch nicht gerade gut. Egal wie alt, solange diese noch in der Schule gehen. Weil dann wird sofort wieder gemeckert, die Kinder verwahrlosen und machen nur Sch.......?


 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...