Alleinerziehend ALG 2 viel zu niedrig

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MutZurWahrheit

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Hallo liebe Gemeinschaft,

hab eben mit einer Freundin gesprochen wo ich doof aus der Wäsche schaute.

SIe ist alleinerziehend, hat ein Kind welches 16 Monate alt ist. Bekommt vom Vater des Kindes kein Unterhalt! Bezieht Hartz 4 und wohnt mit ihrem Kind in einer eigenen Wohnung.

Sie bekommt NUR 274 Euro Hartz 4 pro Monat für sich und das Kind. Da läuft doch etwas verkehrt!?

Ich habe mir diesen "Harz 4 Rechner" zur Hilfe genommen um zu ermitteln was ihr denn in etwa zusteht.
Regelleistung Antragsteller: 382 Euro
Mehrbedarf Alleinerziehende: 138 Euro
Regelleistung Kind 1: 224 Euro
Gesamt: 744 Euro
(Miete und Nebenkosten werden direkt vom Amt an die Vermietung gezahlt. Damit gibt es soweit ich weiss keine Probleme.)

Sie bezieht des weiteren
Kindergeld: 184 Euro
Unterhaltsvorschuss: 133 Euro
Elterngeld: 150 Euro( Sie bekommt die halbe höhe für den doppelten Zeitraum. Heisst 28 Monate statt 14 Monate. deswegen 150 statt 300 Euro)


Zum Elterngeld, gefunden hier: Freistaat Sachsen - Familie - Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld
Kindergeld gefunden hier: Kindergeld-Höhe 2013
Unterhaltsvorschuss gefunden hier: https://fs.egov.sachsen.de/formserv...rmtecid=2&areashortname=SMS&zbsbehoerde=15445


Was soll sie machen, Antrag auf Anhebung des ALG2 stellen oder hat das ganze gar so seine richtigkeit? Ich kenne mich da jetzt nicht aus wie das ALG2 mit den anderen Geldern verrechnet wird.

Freue mich auf eure Antworten dazu.


Grüße
 
Ist doch eigentlich ganz einfach - von den 744,-- ziehst Du die weiteren Einkommen ab (467,--) und kommst auf 274,-- !
 
Danke ersteinmal für den Beitrag. Ich hab es total versäumt die 3 "anderen Gelder" mal zu addieren und gegenzurechnen


Ist das so alles rechtens? Ich meine die ~744(741) Euro werden ja vom Arbeitsamt bewilligt.
Werden dann die anderen Gelder 1zu1 verrechnet(abgezogen)?

Als Ich damals zur Schule ging und Hartz 4 bezog, bekam ich 164 Euro Kindergeld wovon nur diese~64 verrechnet(abgezogen) wurden. Im ganzen hatte ich durch das gehen zur Schule und dem damit verbundenem Kindergeld ~100 Euro mehr als sonst zur Verfügung.

Ich denke mir da hat sich bis heut nich viel geändert. Denn 100 Euro sind doch schonmal anrechnungsfrei, zumindest beim dazuverdienst. Dachte das dies bei anderen Geldern wie dem Kindergeld e cetera ebenso der Fall ist.

Hat sie garkeine möglichkeit auf höhere Leistungen?
 
Den Freibetrag hast doch nur bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, bei Krankengeld zb fällt der auch weg, so wirds wohl auch bei Kindergeld, Unterhaltsvorschuss usw sein.

Gruß Micha
 
Ist alles Richtig gerechnet.

Die ganzen anderen Sozialleistungen werden gerne mal vergeßen..nach dem

Motto ..Was ...Kindergeld und UHV ist auch Geld

Das ganze wären cica 1700 Euro Bruttolohn wenn sie denn Arbeiten würde

aber das ist sicherlich nicht zumutbar....

Sie könnte sich jetzt an Alice Schwarzer wenden und mit ihr zusammen die

sofortige Erhöhung auf mindestens 5000 Euro fordern.
 
Das ganze wären cica 1700 Euro Bruttolohn wenn sie denn Arbeiten würde

aber das ist sicherlich nicht zumutbar....

Sie will ja wieder arbeiten, umso eher umso besser. Sie hat in der Schwangerschaft schon einen Grippenplatz benatragt. Der frühest freie Platz ist allerdings erst ab nächstem Jahr September verfügbar. Somit sitzt sie jetzt noch 1 Jahr zuhause rum.

Termin mit einem SB der Leistungsabteilung vereinbaren und sich den Bescheid erklären lassen.

PS: Beistand nicht vergessen!

werde ich ihr so ausrichten
 

Ach..das dürfte doch kein Problem für sie sein,das schafft sie doch mit links...

Die Höhe des Elterngeldes verrät mir, das die Dame auch schon vor der Schwangerschaft und Geburt nicht gearbeitet hat.
 

744
-184 Kindergeld
-133 UV
-120 Elterngeld (abz. 30 € Versicherungspauschale)
--------------
307 € Bedarf


Sie bekommt NUR 274 Euro Hartz 4 pro Monat für sich und das Kind. Da läuft doch etwas verkehrt!?

Man muss den Bescheid sehen, um den Fehler zu finden. Vermutlich wurde 30 € Versicherungspauschale nicht gewährt.

Einen Antrag auf Änderung kann man nur stellen, wenn der Bescheid vorläufig ist.
 
Ach..das dürfte doch kein Problem für sie sein,das schafft sie doch mit links...

Die Höhe des Elterngeldes verrät mir, das die Dame auch schon vor der Schwangerschaft und Geburt nicht gearbeitet hat.

Wie diese Rechnung des Elterngeldes bei ihr zustande kam weiss ich auch nicht. Jedoch war sie vorher noch nie arbeitslos, sie war sogar bis zum 8. Schwangerschaftsmonat arbeiten. ALso erzähl mal nix
 
Wie diese Rechnung des Elterngeldes bei ihr zustande kam weiss ich auch nicht. Jedoch war sie vorher noch nie arbeitslos, sie war sogar bis zum 8. Schwangerschaftsmonat arbeiten. ALso erzähl mal nix

@alarmi hat aber Recht. Möglich wäre allerdings, dass sie nur noch wenig verdiente:

§2 BEEG

(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt.
(4) 1Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. 2Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.
 
(4) 1Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. 2Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.


Dann müsste sie aber xtrem wenig verdient haben....


maximal 450 Euro Job ....also doch nix mit Vollzeitarbeit
 
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