MutZurWahrheit
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Was soll sie machen, Antrag auf Anhebung des ALG2 stellen oder hat das ganze gar so seine richtigkeit?
Das ganze wären cica 1700 Euro Bruttolohn wenn sie denn Arbeiten würde
aber das ist sicherlich nicht zumutbar....
Termin mit einem SB der Leistungsabteilung vereinbaren und sich den Bescheid erklären lassen.
PS: Beistand nicht vergessen!
Termin mit einem SB der Leistungsabteilung vereinbaren und sich den Bescheid erklären lassen.
PS: Beistand nicht vergessen!
Kann man sicher nochmals machen - aber es ist bereits alles erklärt !
Scheinbar ja nicht. Sonst würde die TE nicht den Thread aufmachen?!
Sie will ja wieder arbeiten, umso eher umso besser. Sie hat in der Schwangerschaft schon einen Grippenplatz benatragt. Der frühest freie Platz ist allerdings erst ab nächstem Jahr September verfügbar. Somit sitzt sie jetzt noch 1 Jahr zuhause rum.
Ich habe mir diesen "Harz 4 Rechner" zur Hilfe genommen um zu ermitteln was ihr denn in etwa zusteht.
Regelleistung Antragsteller: 382 Euro
Mehrbedarf Alleinerziehende: 138 Euro
Regelleistung Kind 1: 224 Euro
Gesamt: 744 Euro
(Miete und Nebenkosten werden direkt vom Amt an die Vermietung gezahlt. Damit gibt es soweit ich weiss keine Probleme.)
Sie bezieht des weiteren
Kindergeld: 184 Euro
Unterhaltsvorschuss: 133 Euro
Elterngeld: 150 Euro( Sie bekommt die halbe höhe für den doppelten Zeitraum. Heisst 28 Monate statt 14 Monate. deswegen 150 statt 300 Euro)
Sie bekommt NUR 274 Euro Hartz 4 pro Monat für sich und das Kind. Da läuft doch etwas verkehrt!?
Ach..das dürfte doch kein Problem für sie sein,das schafft sie doch mit links...
Die Höhe des Elterngeldes verrät mir, das die Dame auch schon vor der Schwangerschaft und Geburt nicht gearbeitet hat.
Wie diese Rechnung des Elterngeldes bei ihr zustande kam weiss ich auch nicht. Jedoch war sie vorher noch nie arbeitslos, sie war sogar bis zum 8. Schwangerschaftsmonat arbeiten. ALso erzähl mal nix
(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt.
(4) 1Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. 2Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.
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