wolliohne
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 Aug 2005
- Beiträge
- 14.303
- Bewertungen
- 831
Siehe Gerichtsurteil des BGH
Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen
Erfolg für einen geschiedenen Mann: Zum ersten Mal erklärt der Bundesgerichtshof einen Ehevertrag für ungültig, der einen Mann in die Sozialhilfe getrieben hätte. Eine solche Vereinbarung sei sittenwidrig, urteilten die Richter.
ZUM THEMA
* Urteil zum Unterhaltsrecht: Weniger Geld für die Ex
(FTD.de - Urteil zum Unterhaltsrecht: Weniger Geld für die Ex - Deutschland)
* Kommentar: Unterhalt - Mehr Gerechtigkeit, weniger Sicherheit
(FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND - Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen
/387150.html)
* Unterhaltspflicht: Die neuen Rechte der Alleinerziehenden
(FTD.de - Unterhaltspflicht: Die neuen Rechte der Alleinerziehenden - Seite 1 von 7 - Deutschland)
* Urteil des Bundesgerichtshofs: Alleinerziehende können Vollzeitjob ablehnen
(FTD.de - Urteil des Bundesgerichtshofs: Alleinerziehende können Vollzeitjob ablehnen - Deutschland)
* Recht + Steuern: Unterhaltsreform - Nachwuchs im Nachteil
(FTD.de - Recht + Steuern: Unterhaltsreform - Nachwuchs im Nachteil - Seite 1 von 2 - Deutschland)
in Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zum Jahreswechsel veröffentlichten Urteil entschieden. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde. Bisher hatte der BGH nur Eheverträge aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell benachteiligten.
Im konkreten Fall hatte eine kinderlose Ehefrau auf einen Ehevertrag bestanden, wonach ihr Ehemann im Scheidungsfalle eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrages geschieden. Der Mann verdiente so wenig Geld, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen war. Die Ehefrau verfügte dagegen unter Berücksichtigung ihrer Halbtagstätigkeit im Monat über 1530 Euro
p://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil Bundesgerichtshofs Alleinerziehende Vollzeitjob/386862.html
gelesen heute am 03.01.2009 um 02.10h
Gutes Neues Jahr allen meinen Mitmenschen die auf der gleichen Spur des Lebens Fahren so wie ich
mfg.
Klaus Lehmann-Tacheles
Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen
Erfolg für einen geschiedenen Mann: Zum ersten Mal erklärt der Bundesgerichtshof einen Ehevertrag für ungültig, der einen Mann in die Sozialhilfe getrieben hätte. Eine solche Vereinbarung sei sittenwidrig, urteilten die Richter.
ZUM THEMA
* Urteil zum Unterhaltsrecht: Weniger Geld für die Ex
(FTD.de - Urteil zum Unterhaltsrecht: Weniger Geld für die Ex - Deutschland)
* Kommentar: Unterhalt - Mehr Gerechtigkeit, weniger Sicherheit
(FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND - Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen
/387150.html)
* Unterhaltspflicht: Die neuen Rechte der Alleinerziehenden
(FTD.de - Unterhaltspflicht: Die neuen Rechte der Alleinerziehenden - Seite 1 von 7 - Deutschland)
* Urteil des Bundesgerichtshofs: Alleinerziehende können Vollzeitjob ablehnen
(FTD.de - Urteil des Bundesgerichtshofs: Alleinerziehende können Vollzeitjob ablehnen - Deutschland)
* Recht + Steuern: Unterhaltsreform - Nachwuchs im Nachteil
(FTD.de - Recht + Steuern: Unterhaltsreform - Nachwuchs im Nachteil - Seite 1 von 2 - Deutschland)
in Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zum Jahreswechsel veröffentlichten Urteil entschieden. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde. Bisher hatte der BGH nur Eheverträge aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell benachteiligten.
Im konkreten Fall hatte eine kinderlose Ehefrau auf einen Ehevertrag bestanden, wonach ihr Ehemann im Scheidungsfalle eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrages geschieden. Der Mann verdiente so wenig Geld, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen war. Die Ehefrau verfügte dagegen unter Berücksichtigung ihrer Halbtagstätigkeit im Monat über 1530 Euro
p://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil Bundesgerichtshofs Alleinerziehende Vollzeitjob/386862.html
gelesen heute am 03.01.2009 um 02.10h
Gutes Neues Jahr allen meinen Mitmenschen die auf der gleichen Spur des Lebens Fahren so wie ich
mfg.
Klaus Lehmann-Tacheles