Hallo,
ich bitte um Auskunft.
Bin allein erziehend.
Hatte eine BG mit meiner 12jährigen Tochter.
Meine anderen Kinder 19 und 21 bildeten jeder eine eigene BG.
Nun sind sie ab September wieder meiner BG zugeordnet.
Nun meine Frage.
Habe ich damit Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende für drei Kinder oder bleibt es bei den 12 %, wie vorher?
Gruß Annemirl
ich bitte um Auskunft.
Bin allein erziehend.
Hatte eine BG mit meiner 12jährigen Tochter.
Meine anderen Kinder 19 und 21 bildeten jeder eine eigene BG.
Nun sind sie ab September wieder meiner BG zugeordnet.
Nun meine Frage.
Habe ich damit Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende für drei Kinder oder bleibt es bei den 12 %, wie vorher?
Gruß Annemirl