Hallo zusammen,
nun bin ich in der 7. Schwangerschaftswoche und mache mir mal wieder Gedanken rund um das Thema "Babyerstausstattung". Mein erster Gedanke dabei war es, eine "Mutter-Kind-Stiftung" aufzusuchen, um mich dort beraten zu lassen.
Was in der 5 Minuten Beratung herauskam war dieser Vordruck: (Ich tipp den eben schnell ab, geht schneller als einskannen usw.)
Zu diesem Formular wurde mir gesagt, dass ich mit etwa 305,-€ rechnen kann, als Hilfe.
Nun bin ich leicht sprachlos, ist dies in dieser REgion (Sachsen-Anhalt) wirklich so niedrig geregelt, dass man von 305,-€ alles anschaffen muss? Wie soll dies gehen?
Anbei: Ich habe bereits ein fast 5 Jahre altes Kind (geistiger entwicklungsstand 2 1/2), leider haben wir keine Sachen aufgehoben. (dazu fehlt eimal der Platz und zweitens, wollten wir eigentlich damals keine weiteren Kinder mehr, aufgrund, dass wir mit dem ersten dsoviele einschränkungen haben.(Sein Entwicklungsstand /Autismus)
Ebenso wohnen wir in unserem eigenen Haus, dieses besteht aus 2 etagen, ich nenne es mal "oben und unten", oben sind schlafzimmer, küche,bad, kinderzimer und wohnstube, diesen bereich nutzen wir auch selbst.
"Unten" ist eine garage und 2 zimmer sowie ein "angedeutetes" bad, diese zimmer sind allerdings komplett im Rohbau und entsprechend unbewohnbar.
Da mein Mann momentan keine seiner eignung und gesundheitlichen bedürfnisse arbeit finden kann, wurde die renovierung auf "irgendwann" verschoben, da wir den platz sogesehen nicht verwenden mussten.
Da nun das zweite Kind auf dem weg ist die Frage, gibts da ggf auch Hilfen bzw Zuschüssen evtl ein 2. Kinderzimmer bewohnbar zu machen? Evtl auf Darlehensbasis?
Auch wenn wir noch angst haben, aber ein Schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage, rein aus überzeugung. (War die erste Frage der Stiftungsberaterin)
Hier im Forum sind viele Beiträge schon etwas älter, daher die bitte an Euch: Helft mir bitte.
nun bin ich in der 7. Schwangerschaftswoche und mache mir mal wieder Gedanken rund um das Thema "Babyerstausstattung". Mein erster Gedanke dabei war es, eine "Mutter-Kind-Stiftung" aufzusuchen, um mich dort beraten zu lassen.
Was in der 5 Minuten Beratung herauskam war dieser Vordruck: (Ich tipp den eben schnell ab, geht schneller als einskannen usw.)
Absender
An das JC B.
Antrag auf einmalige Beihilfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mit beantrage ich die einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II für die Erstausstattung bei Bekleidung und erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Mit freundlichen Grüßen
Zu diesem Formular wurde mir gesagt, dass ich mit etwa 305,-€ rechnen kann, als Hilfe.
Nun bin ich leicht sprachlos, ist dies in dieser REgion (Sachsen-Anhalt) wirklich so niedrig geregelt, dass man von 305,-€ alles anschaffen muss? Wie soll dies gehen?
Anbei: Ich habe bereits ein fast 5 Jahre altes Kind (geistiger entwicklungsstand 2 1/2), leider haben wir keine Sachen aufgehoben. (dazu fehlt eimal der Platz und zweitens, wollten wir eigentlich damals keine weiteren Kinder mehr, aufgrund, dass wir mit dem ersten dsoviele einschränkungen haben.(Sein Entwicklungsstand /Autismus)
Ebenso wohnen wir in unserem eigenen Haus, dieses besteht aus 2 etagen, ich nenne es mal "oben und unten", oben sind schlafzimmer, küche,bad, kinderzimer und wohnstube, diesen bereich nutzen wir auch selbst.
"Unten" ist eine garage und 2 zimmer sowie ein "angedeutetes" bad, diese zimmer sind allerdings komplett im Rohbau und entsprechend unbewohnbar.
Da mein Mann momentan keine seiner eignung und gesundheitlichen bedürfnisse arbeit finden kann, wurde die renovierung auf "irgendwann" verschoben, da wir den platz sogesehen nicht verwenden mussten.
Da nun das zweite Kind auf dem weg ist die Frage, gibts da ggf auch Hilfen bzw Zuschüssen evtl ein 2. Kinderzimmer bewohnbar zu machen? Evtl auf Darlehensbasis?
Auch wenn wir noch angst haben, aber ein Schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage, rein aus überzeugung. (War die erste Frage der Stiftungsberaterin)
Hier im Forum sind viele Beiträge schon etwas älter, daher die bitte an Euch: Helft mir bitte.