Erstmal hallo!
Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Nach mehreren mehrjährigen Ausbildungen im Bereich Videoproduktion und jahrelanger 6-monatiger nicht sozialversicherungspflichtiger Praktika im Rahmen derselben möchte ich direkt nach der letzten Ausbildung (Mediengestalter Bild/Ton) in Berlin unmittelbar in die Selbständigkeit (Abtastung/Digitalisierung von Schmalfilmen) zurück in Hamburg gehen, wofür ich insg. rund 20.000 Euro für Arbeitsgeräte benötige. Ich bin dabei in der glücklichen Lage, den Betrag zinslos auf Raten an meine Familie zurückzahlen zu können, die wiederum meine Geräte per Bankkredit finanziert.
Um diese Raten bedienen zu können, mein Geschäft aufzubauen und zeitgleich den Lebensunterhalt zu sichern, bin ich für einen in meiner Planung fest definierten Zeitraum von maximal 10 Monaten auf ALGII plus Einstiegsgeld nach §16 SGB II angewiesen, bis sich das Geschäft allerspätestens selbst trägt. Gründungszuschuß kann ich nicht kriegen, da dieser nur ALGI-Beziehern zusteht, und ALGI bekomme ich nicht, weil dafür eine zurückliegende sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über mindestens 12 Monate am Stück nachzuweisen wäre. Das Einstiegsgeld ist somit quasi der Ersatz für den ALGII-Beziehern nicht zugängliche Gründungszuschuß.
Kunden bekomme ich neben der eigenen Akquise per nächste Woche auszuhandelndem Subunternehmervertrag mit meinem letzten Praktikumsgeber, dessen norddeutschen Kundenstamm mitsamt hinzukommender norddeutschen Kunden ich übernehmen würde. In meinem bisher grob vorliegenden Businessplan komme ich nach Abzug der laufenden Kosten auf einen Vorsteuergewinn von 50 EUR pro Arbeitsstunde (der Vertrag sieht dabei einen monatlichen Gewinnanteil für meinen letzten Praktikumsgeber vor), weshalb ich zuversichtlich bin, noch innerhalb des 10-Monats-Zeitraums in die Rentabilitätszone zu kommen.
Noch zum genannten 10-Monats-Zeitraum: Das blöde ist, daß der letzte private Ausbildungsdienstleister die kostenpflichtige(!) Ausbildung Mediengestalter Bild/Ton drei Monate vor Schluß außerplanmäßig eingestellt hat, weil der Ausbildungsleiter für den Ausbildungsgang stiften gegangen ist. Praktisch haben wir die letzten drei Monate Ausbildung in Theorie und Praxis noch mit den einzelnen fachbezogenen Ausbildern vollständig abgerissen, aber für die IHK war die Nichtvorhandenheit eines Ausbildungsleiters identisch mit einem Nichtvorhandensein des ganzen Ausbildungsgangs, weshalb schlußendlich nur 4 Leute mit einer Sondergenehmigung überhaupt zur IHK-Prüfung zugelassen wurden. Nachdem sich der Ausbildungsdienstleister noch etwa ein halbes Jahr um einen neuen Leiter für den Ausbildungsgang bemüht hat, ist der Ausbildungsgang auch von deren Seite auf längere Zeit eingestellt bzw. wird nichtmehr angeboten.
Der Rest von uns, der nicht zur IHK-Prüfung zugelassen wurde, hat nicht nur das ausbildungsbezogene Anrecht auf Pflichtpraktika verloren (was heutzutage so ziemlich die einzige Möglichkeit ist, immerhin kurzfristig an nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu kommen), sondern gilt darüberhinaus nun wieder für jegliche potentiellen Arbeitgeber als Abbrecher bzw. vollkommen Ungelernte. Inzwischen habe ich mich bei einem staatlichen Ausbilder eingeschrieben, der die Ausbildung MGBT nun erstmals auch für Menschen ohne Abitur anbietet (was nun, mit 30 Jahren, meine allererste Ausbildung ist, die nichts kostet, sondern mir stattdessen eine Vergütung von 700-800 Euro/Monat einbringt), und im Oktober dieses Jahres, 10 Monate von Januar ab gerechnet, wird aufgrund meiner Spezialproblematik entschieden, ob ich mit Genehmigung des staatlichen Ausbilders gleich die IHK-Prüfung machen kann, ab Oktober erst noch drei Monate in verkürzter Ausbildung abreißen muß, oder von da ab die vollen drei Jahre wiederholen muß. Für letztere zwei Fälle habe ich schon ehem. Komillitonen, die ab Oktober den Betrieb meiner Firma weiterführen würden.
Aufgrund dieser Sachlage versuche ich, ALGII plus Einstiegsgeld nach Möglichkeit ohne Arbeitslosmeldung für diesen Zeitraum von Januar bis Oktober zu beziehen, um *VOLLZEIT* und *HAUPTBERUFLICH* meiner selbständigen Tätigkeit nachzugehen und so schnellstmöglich aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen. Denn mir ist bekannt, daß eine Arbeitslosmeldung mitsamt Eintragung als Arbeitssuchender den Zwangsabschluß einer Eingliederungsvereinbarung in Standardformulierung bedeutet, die für das Jobcenter quasi einen Blankoscheck auf Leibeigenschaft darstellt, sprich, ihnen das Recht gibt, mich ohne Rücksicht auf meine Selbständigkeit 8 Stunden am Tag in AB-Maßnahmen wie Schreibmaschinenkurse oder 1-Euro-Jobs im sekundären (tertiären?) Arbeitsmarkt wie Blätteraufsammeln im Park oder Papierfalten zu vermitteln, und was noch alles so lustigerweise als: "Qualifizierung" verkauft wird, und bei Nichtteilnahme drohen dann unmittelbar sofortige Sanktionen in Form von Verwaltungsakten. Alles mit der Begründung, daß ja: "die Interessen der Allgemeinheit" stets und jederzeit über meinen Wunsch nach Selbständigkeit gehen würden.
Soviel zur grundlegenden Problematik. In ca. einer Stunde trage ich noch im nächsten Post nach, was daraus heute beim Jobcenter beim Versuch der Abgabe des ALGII-Antrags und einer möglichen Ergatterung des Antragsformulars auf Einstiegsgeld geworden ist.
Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Nach mehreren mehrjährigen Ausbildungen im Bereich Videoproduktion und jahrelanger 6-monatiger nicht sozialversicherungspflichtiger Praktika im Rahmen derselben möchte ich direkt nach der letzten Ausbildung (Mediengestalter Bild/Ton) in Berlin unmittelbar in die Selbständigkeit (Abtastung/Digitalisierung von Schmalfilmen) zurück in Hamburg gehen, wofür ich insg. rund 20.000 Euro für Arbeitsgeräte benötige. Ich bin dabei in der glücklichen Lage, den Betrag zinslos auf Raten an meine Familie zurückzahlen zu können, die wiederum meine Geräte per Bankkredit finanziert.
Um diese Raten bedienen zu können, mein Geschäft aufzubauen und zeitgleich den Lebensunterhalt zu sichern, bin ich für einen in meiner Planung fest definierten Zeitraum von maximal 10 Monaten auf ALGII plus Einstiegsgeld nach §16 SGB II angewiesen, bis sich das Geschäft allerspätestens selbst trägt. Gründungszuschuß kann ich nicht kriegen, da dieser nur ALGI-Beziehern zusteht, und ALGI bekomme ich nicht, weil dafür eine zurückliegende sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über mindestens 12 Monate am Stück nachzuweisen wäre. Das Einstiegsgeld ist somit quasi der Ersatz für den ALGII-Beziehern nicht zugängliche Gründungszuschuß.
Kunden bekomme ich neben der eigenen Akquise per nächste Woche auszuhandelndem Subunternehmervertrag mit meinem letzten Praktikumsgeber, dessen norddeutschen Kundenstamm mitsamt hinzukommender norddeutschen Kunden ich übernehmen würde. In meinem bisher grob vorliegenden Businessplan komme ich nach Abzug der laufenden Kosten auf einen Vorsteuergewinn von 50 EUR pro Arbeitsstunde (der Vertrag sieht dabei einen monatlichen Gewinnanteil für meinen letzten Praktikumsgeber vor), weshalb ich zuversichtlich bin, noch innerhalb des 10-Monats-Zeitraums in die Rentabilitätszone zu kommen.
Noch zum genannten 10-Monats-Zeitraum: Das blöde ist, daß der letzte private Ausbildungsdienstleister die kostenpflichtige(!) Ausbildung Mediengestalter Bild/Ton drei Monate vor Schluß außerplanmäßig eingestellt hat, weil der Ausbildungsleiter für den Ausbildungsgang stiften gegangen ist. Praktisch haben wir die letzten drei Monate Ausbildung in Theorie und Praxis noch mit den einzelnen fachbezogenen Ausbildern vollständig abgerissen, aber für die IHK war die Nichtvorhandenheit eines Ausbildungsleiters identisch mit einem Nichtvorhandensein des ganzen Ausbildungsgangs, weshalb schlußendlich nur 4 Leute mit einer Sondergenehmigung überhaupt zur IHK-Prüfung zugelassen wurden. Nachdem sich der Ausbildungsdienstleister noch etwa ein halbes Jahr um einen neuen Leiter für den Ausbildungsgang bemüht hat, ist der Ausbildungsgang auch von deren Seite auf längere Zeit eingestellt bzw. wird nichtmehr angeboten.
Der Rest von uns, der nicht zur IHK-Prüfung zugelassen wurde, hat nicht nur das ausbildungsbezogene Anrecht auf Pflichtpraktika verloren (was heutzutage so ziemlich die einzige Möglichkeit ist, immerhin kurzfristig an nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu kommen), sondern gilt darüberhinaus nun wieder für jegliche potentiellen Arbeitgeber als Abbrecher bzw. vollkommen Ungelernte. Inzwischen habe ich mich bei einem staatlichen Ausbilder eingeschrieben, der die Ausbildung MGBT nun erstmals auch für Menschen ohne Abitur anbietet (was nun, mit 30 Jahren, meine allererste Ausbildung ist, die nichts kostet, sondern mir stattdessen eine Vergütung von 700-800 Euro/Monat einbringt), und im Oktober dieses Jahres, 10 Monate von Januar ab gerechnet, wird aufgrund meiner Spezialproblematik entschieden, ob ich mit Genehmigung des staatlichen Ausbilders gleich die IHK-Prüfung machen kann, ab Oktober erst noch drei Monate in verkürzter Ausbildung abreißen muß, oder von da ab die vollen drei Jahre wiederholen muß. Für letztere zwei Fälle habe ich schon ehem. Komillitonen, die ab Oktober den Betrieb meiner Firma weiterführen würden.
Aufgrund dieser Sachlage versuche ich, ALGII plus Einstiegsgeld nach Möglichkeit ohne Arbeitslosmeldung für diesen Zeitraum von Januar bis Oktober zu beziehen, um *VOLLZEIT* und *HAUPTBERUFLICH* meiner selbständigen Tätigkeit nachzugehen und so schnellstmöglich aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen. Denn mir ist bekannt, daß eine Arbeitslosmeldung mitsamt Eintragung als Arbeitssuchender den Zwangsabschluß einer Eingliederungsvereinbarung in Standardformulierung bedeutet, die für das Jobcenter quasi einen Blankoscheck auf Leibeigenschaft darstellt, sprich, ihnen das Recht gibt, mich ohne Rücksicht auf meine Selbständigkeit 8 Stunden am Tag in AB-Maßnahmen wie Schreibmaschinenkurse oder 1-Euro-Jobs im sekundären (tertiären?) Arbeitsmarkt wie Blätteraufsammeln im Park oder Papierfalten zu vermitteln, und was noch alles so lustigerweise als: "Qualifizierung" verkauft wird, und bei Nichtteilnahme drohen dann unmittelbar sofortige Sanktionen in Form von Verwaltungsakten. Alles mit der Begründung, daß ja: "die Interessen der Allgemeinheit" stets und jederzeit über meinen Wunsch nach Selbständigkeit gehen würden.
Soviel zur grundlegenden Problematik. In ca. einer Stunde trage ich noch im nächsten Post nach, was daraus heute beim Jobcenter beim Versuch der Abgabe des ALGII-Antrags und einer möglichen Ergatterung des Antragsformulars auf Einstiegsgeld geworden ist.