SchneeFrauchen
Elo-User*in
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Hallo ihr Lieben,
ich möchte schon seit längerer Zeit eine Fortbildung machen. Zum einen, weil man leider mit dem Mindestlohn nicht weit kommt ( ich bezweifel, dass in meinem Beruf hier irgendwann mal mehr gezahlt wird... ) und zum anderen weil hier wirklich seit Jahren nur noch die Praxen suchen, wo niemand mehr arbeiten will ( ich selbst war auch schon mal in so einer Praxis, da wird man dann z.B. mit Instrumenten beworfen, u.a.... ).
Jedenfalls habe ich im AlgI schon einen Bildungsgutschein beantragt, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung dass es ja hier genügend Praxen gibt die Personal suchen ( wie gesagt, die "Berühmten" und "Bekannten" wo keiner mehr arbeiten will ).
Inzwischen bin ich leider schon eine Weile im AlgII und habe natürlich hier auch nochmal mein Glück mit dem Bildungsgutschein versucht. Auch hier ( wie ehrlich gesagt erwartet ) die Absage mit eben derselben Begründung "genügend freie Stellen". Dass ich mich in all diesen Praxen bereits ( gezwungenermaßen ) beworben habe, da sie als VV kamen interessiert herzlich wenig.
Da ich echt langsam den Hals voll habe und nicht ewig weiter im AlgII rumdümpeln möchte, will ich irgendwie versuchen eine andere Förderung zu bekommen ( muss natürlich auf keinen Fall "geschenkt" sein, als Darlehen mit relativ humanen Rückzahlungsmodalitäten wäre ja schon mal super ).
Nun habe ich mich u.a. über das MeisterBAföG informiert. Mein (Fern)lehrgang wäre prinzipiell förderfähig, leider habe ich nicht wirklich eine Ausage über die Verbindung mit dem AlgII gefunden.
Wie verhält sich das in Bezug auf das AlgII?
Kann ich das MeisterBAföG trotz AlgII überhaupt beantragen?
Würde bei der Bewilligung des MeisterBAföGs das AlgII komplett wegfallen oder würden dann beim MeisterBAföG "nur" die reinen Lehrgangskosten vorgestreckt werden?
Kennt sich jemand damit aus bzw. hat Erfahrungen bzgl. AlgII in Verbindung mit dem MeisterbaföG?
ich möchte schon seit längerer Zeit eine Fortbildung machen. Zum einen, weil man leider mit dem Mindestlohn nicht weit kommt ( ich bezweifel, dass in meinem Beruf hier irgendwann mal mehr gezahlt wird... ) und zum anderen weil hier wirklich seit Jahren nur noch die Praxen suchen, wo niemand mehr arbeiten will ( ich selbst war auch schon mal in so einer Praxis, da wird man dann z.B. mit Instrumenten beworfen, u.a.... ).
Jedenfalls habe ich im AlgI schon einen Bildungsgutschein beantragt, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung dass es ja hier genügend Praxen gibt die Personal suchen ( wie gesagt, die "Berühmten" und "Bekannten" wo keiner mehr arbeiten will ).
Inzwischen bin ich leider schon eine Weile im AlgII und habe natürlich hier auch nochmal mein Glück mit dem Bildungsgutschein versucht. Auch hier ( wie ehrlich gesagt erwartet ) die Absage mit eben derselben Begründung "genügend freie Stellen". Dass ich mich in all diesen Praxen bereits ( gezwungenermaßen ) beworben habe, da sie als VV kamen interessiert herzlich wenig.
Da ich echt langsam den Hals voll habe und nicht ewig weiter im AlgII rumdümpeln möchte, will ich irgendwie versuchen eine andere Förderung zu bekommen ( muss natürlich auf keinen Fall "geschenkt" sein, als Darlehen mit relativ humanen Rückzahlungsmodalitäten wäre ja schon mal super ).
Nun habe ich mich u.a. über das MeisterBAföG informiert. Mein (Fern)lehrgang wäre prinzipiell förderfähig, leider habe ich nicht wirklich eine Ausage über die Verbindung mit dem AlgII gefunden.
Wie verhält sich das in Bezug auf das AlgII?
Kann ich das MeisterBAföG trotz AlgII überhaupt beantragen?
Würde bei der Bewilligung des MeisterBAföGs das AlgII komplett wegfallen oder würden dann beim MeisterBAföG "nur" die reinen Lehrgangskosten vorgestreckt werden?
Kennt sich jemand damit aus bzw. hat Erfahrungen bzgl. AlgII in Verbindung mit dem MeisterbaföG?