AlgII & KdU beziehen bei unklarer Mietsituation

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Claus.

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Hallo Leute,
ich helf mal wieder /schon wieder /immer noch :icon_rolleyes: einem Bekannten a weng´ bei seiner Unmenge von Problemen. Hab mich aber gottlob "nur" als SGB II-Hiwi verpflichten lassen ...

Leider schafft er ständig neuen Ärger ran, und dazu hab ich den bösen Verdacht daß die von jemand anderem übernommenen weiteren 2 (3) Themenbereiche gleich überhaupt gar nicht funktionieren bzw. schon längst aufgegeben worden sind.

Genug gejammert^^ Vorwort:
das JC streitet im Falle des Bekannten schon seit geraumer Zeit jegliche Existenz von Gesetzen und Urteilen ab; natürlich nur solange es nichts für die passendes gibt - oder ihnen etwas kräftiger auf die Zehen getreten wird :biggrin:


Jetzt wirds haarig, und pressiert (ist leider auch meinerseits tagesaktueller Informationsstand):
Ablauf AlgII-Bewilligungsabschnitt (ohne Begründung schon nach 4 1/2 Monaten) zum 31.12.2017. Bewilligung neuer WBA sinnigerweise erst am 25.01.2018; und dieser nun (zwar mit naja - Begründung aber) nur für Januar und Februar. Also schon wieder neuer WBA .

Am 24.01.2018 ist jetzt seitens der Kreiswohnbau die Wohnung fristlos -zum 08.02.2018- gekündigt worden. Mietrückstände i.H.v. 2,5 Monatsmieten; Dauerstreit mit dem Blockwart; zusätzlich ein unverzeihliches Zusammentreffen mit einem anderen Nachbarn. An einer Fortführung des Mietverhältnisses sei seitens der Kreiswohnbau kein Interesse vorhanden. JC hat "das Ding" sofort direkt vom Hausverwalter mitgeteilt bekommen.

Der Bekannte hat wohl sogar noch einen Aufschub der Kündigung auf den 15.03. erreichen können. Hat er allerdings bislang nur mündlich; bereut der Hausverwalter evtl. auch schon wieder - der ist jetzt wohl bereits seit 14 Tagen nicht mehr telefonisch erreichbar um eine Bitte um ein kurzes Schriftstück anbringen zu können. Einfach schnell ins Büro der Kreiswohnbau oder /und JC reinspringen geht nicht, die Kreisstadt ist in 30km Entfernung.
Der Bekannte ist (immer noch /weiterhin /wie-auch-immer) unter der bisherigen Anschrift wohnend; ist auch halbwegs nachweisbar mittels "erfolgreichen" Empfangs von 2 PZUs vom JC .

Angesparte Kohle o.ä. ist null-nadda-null da. Das (m.W.n. P-) Konto ist satt im Minus. Außerdem bestehen grad (glaube, müsste mal wieder komplett durchzählen) noch 40% an Sanktionen (lässt sich nicht einfach ausrechnen - JC -Berechnung scheint minimal falsch zu sein) (alleinst., ü25, +9,36€ el. WW). Dafür schreibt JC ´chen schon wieder geistigen Dünnpfiff vonwegen ´Umzug kann nur genehmigt werden wenn er unumgänglich ist, und Kosten blablä´ ... Müll.


- Wie kommt ein (Quasi-) Wohnsitzloser an sein AlgII? Denn in der 2-Monats-Bewilligung steht was ala ´es ist noch nicht klar wo Sie zukünftig wohnen werden´.
- JC hat für Januar die Miete mit 330€ festgesetzt (überweist JC direkt an die Kreiswohnbau); Februar-Miete wurde dagegen taggenau bis einschl. 08.02.2018 mit 88€ berechnet. Auf welche Tasche geht die restliche und möglw. noch anfallende Miete?
- Es gibt von der Kreiswohnbau eine komplett wirre Zahlungsaufstellung mit Stand 08.02.2018 - ich verstehe nur daß weder die Jan. 330€ noch die Febr. 88€ eingegangen sein sollen. Kann hier das JC irgendwie zu einer Auskunft "genötigt" werden?
- Die Miete beträgt gar nicht 330€, sondern intelligenterweise 290€ plus 50€ NK-Vorauszahlung = insg. 340€; die 2016er NK-Abrechnung (mit 110€ Nachzahlung, entspr. 10€ monatl. Vorauszahlungserhöhung) ist anscheinend nie in Richtung JC geflattert. Wäre die jetzt noch eiligst einreichbar?


Forumskollegen, ohne euch schaff´ ich es nicht bis "gestern" :icon_neutral:!
Was meint ihr? Habt ihr zufällig ein Az. von einem passenden Urteil o.ä. in der Hosentasche parat? Und, gleich heute abend noch (nur) den neuerlichen WBA losfaxen? Oder lieber erst am WE den WBA mit großem Anhang faxen?
 

Helga40

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- Wie kommt ein (Quasi-) Wohnsitzloser an sein AlgII? Denn in der 2-Monats-Bewilligung steht was ala ´es ist noch nicht klar wo Sie zukünftig wohnen werden´.

Per Überweisung, nachdem sein WBA bewilligt wurde? Ohne Mietkosten dann erstmal beschränkt auf den Regelsatz. Oder was meinst du?

- JC hat für Januar die Miete mit 330€ festgesetzt (überweist JC direkt an die Kreiswohnbau); Februar-Miete wurde dagegen taggenau bis einschl. 08.02.2018 mit 88€ berechnet. Auf welche Tasche geht die restliche und möglw. noch anfallende Miete?

Wenn er die über den 8.2. hinaus gehende Mietforderung denn mal nachweisen kann, dann muss sie das JC dann auch noch berücksichtigen.

- Es gibt von der Kreiswohnbau eine komplett wirre Zahlungsaufstellung mit Stand 08.02.2018 - ich verstehe nur daß weder die Jan. 330€ noch die Febr. 88€ eingegangen sein sollen. Kann hier das JC irgendwie zu einer Auskunft "genötigt" werden?

Sicher. Man geht mit der wirren Aufstellung und dem aktuellen Bescheid, in dem steht, dass das Geld bewilligt wurde und an den Vermieter gezahlt werden soll zum JC und fragt, was da los ist. Gibt ja 2 Varianten: das JC hat trotz Bewilligung nicht gezahlt oder die Aufstellung des Vermieters ist falsch, weil er eingehende Zahlungen auf alte Forderungen bucht und nicht auf die Monate, für die die Zahlungen gedacht sind. Man kann natürlich auch erstmal den Vermieter befragen, ob Ende Dezember und Ende Januar Geld eingegangen ist auf dem Mieterkonto.

- Die Miete beträgt gar nicht 330€, sondern intelligenterweise 290€ plus 50€ NK-Vorauszahlung = insg. 340€; die 2016er NK-Abrechnung (mit 110€ Nachzahlung, entspr. 10€ monatl. Vorauszahlungserhöhung) ist anscheinend nie in Richtung JC geflattert. Wäre die jetzt noch eiligst einreichbar?

Natürlich.

Was meint ihr? Habt ihr zufällig ein Az. von einem passenden Urteil o.ä. in der Hosentasche parat? Und, gleich heute abend noch (nur) den neuerlichen WBA losfaxen? Oder lieber erst am WE den WBA mit großem Anhang faxen?

Urteil wofür? Der WBA soll ab März sein. Der Blick auf den Kalender verrät mir, dass das nächste Woche ist. Von daher verstehe ich nicht, wieso gefragt wird, wann der WBA losgeschickt werden soll?! Es ist jetzt schon reichlich spät. Hat er schon eine neue Unterkunft ab 16.3. oder was meinst du mit "großen Anhang"?
 

Claus.

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- Wie kommt ein (Quasi-) Wohnsitzloser an sein AlgII? [...]
Per Überweisung, nachdem sein WBA bewilligt wurde? Ohne Mietkosten dann erstmal beschränkt auf den Regelsatz. Oder was meinst du?
Aah, per Überweisung - das war mir schonmal nicht bekannt.

Bezügl. KdU : solange er über die Einräumung eines Kündigungsaufschubes vom 08.02. auf den 15.03. nichts schriftliches hat, muß man ja vermutl. erstmal annehmen daß dies auch lediglich ein Missverständnis, ein Hirngespinst, eine Schutzbehauptung o.ä. sein könnte.

Ich persönlich nehme doch an, daß (weiterhin) Miete fällig ist -solange- die Wohnung bewohnt wird. Nur, sieht das das JC auch so?
Denn mal angenommen der Kündigungsaufschub würde reel gar nicht existieren, wären wir dann evtl. irgendwo im Bereich illegale Wohnungsbesetzung? Ich habe eben so meine Bedenken, daß das JC eigenmächtige oder ggf. sogar rechtswidrige Aktionen mit KdU -Zahlungen unterstützen will?

Wenn er die über den 8.2. hinaus gehende Mietforderung denn mal nachweisen kann, dann muss sie das JC dann auch noch berücksichtigen.
Wie will man die nachweisen? Die Mietzahlungsverpflichtung erlischt ja nicht mit Eintritt des Kündigungszeitpunkts, oder doch? Dann sehe ich derzeit aber nichts aufgrund dessen der Vermieter nun plötzlich abweichend vom bisherigen Mietvertrag zu extra Mietforderungsschreiben verpflichtet sein könnte?

Man kann natürlich auch erstmal den Vermieter befragen, ob Ende Dezember und Ende Januar Geld eingegangen ist auf dem Mieterkonto
Vermieter gehört nicht zu meinem "Aufgabenbereich" ...
Aber du hast Recht, ich könnte das JC ja auch erstmal recht freundlich fragen wann die Überweisungen der Hausbank übergeben worden seien.

die 2016er NK-Abrechnung
Also die Nebenkosten-Nachzahlung sollte das JC -trotz der mittlerweile doch enorm verspäteten Einreichung- noch übernehmen?

Der WBA soll ab März sein. Der Blick auf den Kalender verrät mir, dass das nächste Woche ist.
Tja, ich bin nicht sein Kindermädchen. Vielmehr versuche ich ihm das ´Probleme vermeiden´ beizubringen. Er hat auch schon dazugelernt; wenn auch in einem unendlich laaaangsamen Tempo.
Er leert mittlerweile glatt regelmäßig den Briefkasten. Und macht die Briefe jetzt sogar auch auf. Jetzt sollte er nur mal kapieren daß nur jeweils die allererste Seite schlampig überfliegen, und dann das Ding -irgendwo- hinlegen, eben nicht ausreicht.

Da ist er original selber schuld. Das WBA -Verlangen muß wohl auch schon vor 14 Tagen reingeschneit sein ... grrrr.

Hat er schon eine neue Unterkunft ab 16.3.
Nö. Und ich schätze die Wahrscheinlichkeit daß dann eine neue Bude da ist, auf viell. 20%. Mich würde es eher nicht großartig wundern wenn er es auf eine Zwangsräumung drauf ankommen lassen würde.

Bezügl. WBA wann ins Faxgerät stecken: ich habe die Befürchtung ...
* daß wenn der überstürzt noch heute Nacht rausgeht, daß dann zwar evtl. die März-AlgII-RL bewilligt - aber im Anschluss daran vom JC alles zu den KdU abgeblockt wird.?
* Deswegen bin ich (immer noch) am überlegen, ob es nicht klüger wäre, gleich zum großen Rundumschlag auszuholen - also neuer WBA mit gleich einem möglichst durchschlagenden Überzeugungsschreiben für restliche KdU Februar, KdU März, Abklärung des Verbleibs der bereits bewilligten Jan.-Febr. -KdU , sowie die 2016er NK-Nachzahlung.?


Theoretisch geht es nur um einen Arbeitstag hin oder her; bei genaugenommen eh schon deutlich zu spät dran. Guut, ein vermutl. 12 Seiten umfassendes Fax könnte auch wieder bei jemandem im JC die Laune auf Grundeis gehen lassen. Allerdings könnte eine schnelle Klärung der KdU den Vermieter wieder etwas besänftigen ...
 

Helga40

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Ich persönlich nehme doch an, daß (weiterhin) Miete fällig ist -solange- die Wohnung bewohnt wird. Nur, sieht das das JC auch so?

Keine Miete, Nutzungsentschädigung:
Nutzungsentschadigung bei Nichtraumung

Das Problem wird sein, dass er nachweisen muss, dass er überhaupt noch dort wohnt.

Ich habe eben so meine Bedenken, daß das JC eigenmächtige oder ggf. sogar rechtswidrige Aktionen mit KdU -Zahlungen unterstützen will? Ich habe eben so meine Bedenken, daß das JC eigenmächtige oder ggf. sogar rechtswidrige Aktionen mit KdU -Zahlungen unterstützen will?

Im Leistungsrecht des SGB II geht es selten ums Wollen. Entweder ist Nutzungsentschädigung KdU oder nicht. Das BSG hat 2015 Entscheidungen, dass es das sein kann (B 14 AS 13/14 R).

Also die Nebenkosten-Nachzahlung sollte das JC -trotz der mittlerweile doch enorm verspäteten Einreichung- noch übernehmen?

Der Bedarf war demnach irgendwann 2017 fällig und liegt daher noch in der Frist des § 44 SGB X.

* daß wenn der überstürzt noch heute Nacht rausgeht, daß dann zwar evtl. die März-AlgII-RL bewilligt - aber im Anschluss daran vom JC alles zu den KdU abgeblockt wird.?
* Deswegen bin ich (immer noch) am überlegen, ob es nicht klüger wäre, gleich zum großen Rundumschlag auszuholen - also neuer WBA mit gleich einem möglichst durchschlagenden Überzeugungsschreiben für restliche KdU Februar, KdU März, Abklärung des Verbleibs der bereits bewilligten Jan.-Febr. -KdU , sowie die 2016er NK-Nachzahlung.?

Stelle WBA mit der Versicherung, erstmal in der Wohnung wohnen zu bleiben (und ggf. Räumungsklage abzuwarten).

Die Nachfragen zu den Leistungen aus dem letzten BWA schicke lieber gesondert ab, nicht, dass sie im WBA Bearbeitungsgewusel untergehen. Bei der Sachlage ist es doch anscheinend eh egal, wann Miete gezahlt wird. Raus muss er sowieso.
 

Claus.

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Einwandfrei :icon_daumen: dann ackere ich mich mal durch den Lesestoff ...

Das Problem wird sein, dass er nachweisen muss, dass er überhaupt noch dort wohnt.
So viele Möglichkeiten gibt es ja gar nicht; entweder auf Platte (aber warum sollte er wenn er noch in die Bude reinkommt), oder andere Bude (aber von welcher Kohle), oder gemeindlicher Notcontainer (und selbst für dieses verrottete Teil ist m.W.n. Kohle fällig, und sogar nicht wenig).

Solange die Möbel ect. drinstehen, müsste doch eigtl. von einem Wohnen ausgegangen werden können? Der Vermieter, Hausmeister ect. könnte auch höchstens bestätigen daß die Wohnung (noch) nicht geräumt ist?.
Was ginge sonst; Außendienst des JC (nur, wie oft werden die wohl "freiwillig" kommen bei 30km Entfernung)?

Bei der Sachlage ist es doch anscheinend eh egal, wann Miete gezahlt wird.
Naja, umso früher umso besser warscheinlich.

Wie lange dauert denn heutzutage eine Zwangsräumung eigentlich noch? Das sollte ja mit der letzten Mietrechtsreform verbessert werden ...
 
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