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Hallo Leute,
ich helf mal wieder /schon wieder /immer noch
einem Bekannten a weng´ bei seiner Unmenge von Problemen. Hab mich aber gottlob "nur" als SGB II-Hiwi verpflichten lassen ...
Leider schafft er ständig neuen Ärger ran, und dazu hab ich den bösen Verdacht daß die von jemand anderem übernommenen weiteren 2 (3) Themenbereiche gleich überhaupt gar nicht funktionieren bzw. schon längst aufgegeben worden sind.
Genug gejammert^^ Vorwort:
das JC streitet im Falle des Bekannten schon seit geraumer Zeit jegliche Existenz von Gesetzen und Urteilen ab; natürlich nur solange es nichts für die passendes gibt - oder ihnen etwas kräftiger auf die Zehen getreten wird
Jetzt wirds haarig, und pressiert (ist leider auch meinerseits tagesaktueller Informationsstand):
Ablauf AlgII-Bewilligungsabschnitt (ohne Begründung schon nach 4 1/2 Monaten) zum 31.12.2017. Bewilligung neuer WBA sinnigerweise erst am 25.01.2018; und dieser nun (zwar mit naja - Begründung aber) nur für Januar und Februar. Also schon wieder neuer WBA .
Am 24.01.2018 ist jetzt seitens der Kreiswohnbau die Wohnung fristlos -zum 08.02.2018- gekündigt worden. Mietrückstände i.H.v. 2,5 Monatsmieten; Dauerstreit mit dem Blockwart; zusätzlich ein unverzeihliches Zusammentreffen mit einem anderen Nachbarn. An einer Fortführung des Mietverhältnisses sei seitens der Kreiswohnbau kein Interesse vorhanden. JC hat "das Ding" sofort direkt vom Hausverwalter mitgeteilt bekommen.
Der Bekannte hat wohl sogar noch einen Aufschub der Kündigung auf den 15.03. erreichen können. Hat er allerdings bislang nur mündlich; bereut der Hausverwalter evtl. auch schon wieder - der ist jetzt wohl bereits seit 14 Tagen nicht mehr telefonisch erreichbar um eine Bitte um ein kurzes Schriftstück anbringen zu können. Einfach schnell ins Büro der Kreiswohnbau oder /und JC reinspringen geht nicht, die Kreisstadt ist in 30km Entfernung.
Der Bekannte ist (immer noch /weiterhin /wie-auch-immer) unter der bisherigen Anschrift wohnend; ist auch halbwegs nachweisbar mittels "erfolgreichen" Empfangs von 2 PZUs vom JC .
Angesparte Kohle o.ä. ist null-nadda-null da. Das (m.W.n. P-) Konto ist satt im Minus. Außerdem bestehen grad (glaube, müsste mal wieder komplett durchzählen) noch 40% an Sanktionen (lässt sich nicht einfach ausrechnen - JC -Berechnung scheint minimal falsch zu sein) (alleinst., ü25, +9,36€ el. WW). Dafür schreibt JC ´chen schon wieder geistigen Dünnpfiff vonwegen ´Umzug kann nur genehmigt werden wenn er unumgänglich ist, und Kosten blablä´ ... Müll.
- Wie kommt ein (Quasi-) Wohnsitzloser an sein AlgII? Denn in der 2-Monats-Bewilligung steht was ala ´es ist noch nicht klar wo Sie zukünftig wohnen werden´.
- JC hat für Januar die Miete mit 330€ festgesetzt (überweist JC direkt an die Kreiswohnbau); Februar-Miete wurde dagegen taggenau bis einschl. 08.02.2018 mit 88€ berechnet. Auf welche Tasche geht die restliche und möglw. noch anfallende Miete?
- Es gibt von der Kreiswohnbau eine komplett wirre Zahlungsaufstellung mit Stand 08.02.2018 - ich verstehe nur daß weder die Jan. 330€ noch die Febr. 88€ eingegangen sein sollen. Kann hier das JC irgendwie zu einer Auskunft "genötigt" werden?
- Die Miete beträgt gar nicht 330€, sondern intelligenterweise 290€ plus 50€ NK-Vorauszahlung = insg. 340€; die 2016er NK-Abrechnung (mit 110€ Nachzahlung, entspr. 10€ monatl. Vorauszahlungserhöhung) ist anscheinend nie in Richtung JC geflattert. Wäre die jetzt noch eiligst einreichbar?
Forumskollegen, ohne euch schaff´ ich es nicht bis "gestern"
!
Was meint ihr? Habt ihr zufällig ein Az. von einem passenden Urteil o.ä. in der Hosentasche parat? Und, gleich heute abend noch (nur) den neuerlichen WBA losfaxen? Oder lieber erst am WE den WBA mit großem Anhang faxen?
ich helf mal wieder /schon wieder /immer noch

Leider schafft er ständig neuen Ärger ran, und dazu hab ich den bösen Verdacht daß die von jemand anderem übernommenen weiteren 2 (3) Themenbereiche gleich überhaupt gar nicht funktionieren bzw. schon längst aufgegeben worden sind.
Genug gejammert^^ Vorwort:
das JC streitet im Falle des Bekannten schon seit geraumer Zeit jegliche Existenz von Gesetzen und Urteilen ab; natürlich nur solange es nichts für die passendes gibt - oder ihnen etwas kräftiger auf die Zehen getreten wird

Jetzt wirds haarig, und pressiert (ist leider auch meinerseits tagesaktueller Informationsstand):
Ablauf AlgII-Bewilligungsabschnitt (ohne Begründung schon nach 4 1/2 Monaten) zum 31.12.2017. Bewilligung neuer WBA sinnigerweise erst am 25.01.2018; und dieser nun (zwar mit naja - Begründung aber) nur für Januar und Februar. Also schon wieder neuer WBA .
Am 24.01.2018 ist jetzt seitens der Kreiswohnbau die Wohnung fristlos -zum 08.02.2018- gekündigt worden. Mietrückstände i.H.v. 2,5 Monatsmieten; Dauerstreit mit dem Blockwart; zusätzlich ein unverzeihliches Zusammentreffen mit einem anderen Nachbarn. An einer Fortführung des Mietverhältnisses sei seitens der Kreiswohnbau kein Interesse vorhanden. JC hat "das Ding" sofort direkt vom Hausverwalter mitgeteilt bekommen.
Der Bekannte hat wohl sogar noch einen Aufschub der Kündigung auf den 15.03. erreichen können. Hat er allerdings bislang nur mündlich; bereut der Hausverwalter evtl. auch schon wieder - der ist jetzt wohl bereits seit 14 Tagen nicht mehr telefonisch erreichbar um eine Bitte um ein kurzes Schriftstück anbringen zu können. Einfach schnell ins Büro der Kreiswohnbau oder /und JC reinspringen geht nicht, die Kreisstadt ist in 30km Entfernung.
Der Bekannte ist (immer noch /weiterhin /wie-auch-immer) unter der bisherigen Anschrift wohnend; ist auch halbwegs nachweisbar mittels "erfolgreichen" Empfangs von 2 PZUs vom JC .
Angesparte Kohle o.ä. ist null-nadda-null da. Das (m.W.n. P-) Konto ist satt im Minus. Außerdem bestehen grad (glaube, müsste mal wieder komplett durchzählen) noch 40% an Sanktionen (lässt sich nicht einfach ausrechnen - JC -Berechnung scheint minimal falsch zu sein) (alleinst., ü25, +9,36€ el. WW). Dafür schreibt JC ´chen schon wieder geistigen Dünnpfiff vonwegen ´Umzug kann nur genehmigt werden wenn er unumgänglich ist, und Kosten blablä´ ... Müll.
- Wie kommt ein (Quasi-) Wohnsitzloser an sein AlgII? Denn in der 2-Monats-Bewilligung steht was ala ´es ist noch nicht klar wo Sie zukünftig wohnen werden´.
- JC hat für Januar die Miete mit 330€ festgesetzt (überweist JC direkt an die Kreiswohnbau); Februar-Miete wurde dagegen taggenau bis einschl. 08.02.2018 mit 88€ berechnet. Auf welche Tasche geht die restliche und möglw. noch anfallende Miete?
- Es gibt von der Kreiswohnbau eine komplett wirre Zahlungsaufstellung mit Stand 08.02.2018 - ich verstehe nur daß weder die Jan. 330€ noch die Febr. 88€ eingegangen sein sollen. Kann hier das JC irgendwie zu einer Auskunft "genötigt" werden?
- Die Miete beträgt gar nicht 330€, sondern intelligenterweise 290€ plus 50€ NK-Vorauszahlung = insg. 340€; die 2016er NK-Abrechnung (mit 110€ Nachzahlung, entspr. 10€ monatl. Vorauszahlungserhöhung) ist anscheinend nie in Richtung JC geflattert. Wäre die jetzt noch eiligst einreichbar?
Forumskollegen, ohne euch schaff´ ich es nicht bis "gestern"

Was meint ihr? Habt ihr zufällig ein Az. von einem passenden Urteil o.ä. in der Hosentasche parat? Und, gleich heute abend noch (nur) den neuerlichen WBA losfaxen? Oder lieber erst am WE den WBA mit großem Anhang faxen?