Hallo Ollismom,
Ich bin seit Februar nur noch auf 450 Eurobasis bei meiner Firma +
ALG1 . Die mussten mir aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, werden mich aber wohl wieder auf Teilzeit beschäftigen, wahrscheinlich ab August. Das weiß die Vermittlerin aber.
Ist das eine kleinere Firma, sonst klingt das schon etwas "merkwürdig" mit den "wirtschaftlichen Gründen", wenn man dich andererseits im Minijob doch weiter beshäftigen kann, mit Aussicht auf bald wieder mehr Arbeitszeit für dich.
Aber diese Anmerkung nur nebenbei ...
So jetzt war ich heute beim Amt auf einem Termin und hab eine Maßnahme für 8 Wochen bewerbertrainig aufgedrückt bekommen. Jeden Tag 6 Stunden (ab kommenden Dienstag),
In welcher Form hat man dir das "aufgedrückt", kannst du die Unterlagen dazu bitte einstellen (sorgfältig anonymisiert natürlich), hast du eine
EGV dazu bekommen und unterschrieben ???
Maßnahmen sollen dazu dienen "Defizite" zu beseitigen, die dazu führen könnten schwerer eine neue Stelle zu finden, welche Defizite wurden denn da bei dir gefunden ... wenn du sogar weiter bei deinem bisherigen
AG tätig bist ???
meinen Minijob soll ich in der Zeit stilllegen oder kündigen. Ich bin topfit was Bewerbungen angeht und habe auch schon eine ähnliche Massnahme besucht.
Das klingt ja
NICHT danach, dass du eine solche Maßnahme wirklich nötig hast, wann bist du denn in dieser (gleichen ???) Maßnahme schon gewesen ???
Vermutlich fehlen da noch Teilnehmer, um den
MT (Maßnahmeträger) "am Leben zu erhalten", dass ist aber
KEIN echter Grund da Jeden hinzuschicken, "der nicht bei
DREI auf dem Baum ist" ...
Auch Maßnahmen haben sinnvoll und Notwendig für den Arbeitslosen zu sein und unterliegen im
SGB III ebenfalls den Bedingungen des § 140 ... da ist zudem auch von Beachtung der gesamten (auch familiären) Situation die Rede.
Was die Forderung nach "Stillegung / Kündigung" des Mini-Jobs betrifft kann ich mich nur anschließen, verlange das
SCHRIFTLICH, dass du das tun sollst, um diese Maßnahme besuchen zu können ...
Es dürfte wenig sinnvoll sein das tun zu müssen, gerade weil es der ehemalige und wahrscheinlich auch zukünftige
AG sein wird ...
WARUM sollte der dich noch wieder haben wollen, wenn du auf Verlangen der
AfA schon den Minijob kündigen sollst.
Zu einer "Still-Legung" von rechtsverbindlich bestehenden Arbeitsverhältnissen wegen Bewerbungstraining (für das offenbar nicht mal Bedarf besteht) ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.
Da sollte sie dich auch mal schriftlich drüber aufklären, wo das in welchem Gesetz steht, dass man das einfach so vom
AG verlangen kann.
Bis Montag kannst du (vermutlich) auch gar
NICHT mehr ordentlich kündigen, damit du ab Dienstag in der Maßnahme sein kannst ... ohne schriftliche Bestätigung der
AfA dazu würde
ICH das auch nicht machen ...
Immerhin verdienst du dort Geld und die
AfA rechnet an, was du über die 160 € verdienst, um dein
ALGI entsprechend abzusenken.
Es sieht nicht danach aus, als hätte die
SB auch mal nachgdacht bei dem, was sie da von dir erwartet ...
Dann
MUSS ja die
AfA das volle
ALGI für dich zahlen wenn der Mini-Job weg ist ... und dazu noch die Maßnahmekosten und deine
Fahrtkosten dafür ...
UND Dazu kommt noch, dass ich meine Tochter für 8 Wochen auf mindestens 7 Stunden täglich anmelden müsste, vorausgesetzt die Tagesmutter stimmt diesem zu, sind das gut 250 € mehr pro Monat, ausserdem fehlen mir dann auch noch die 160€ Lohn aus dem Minijob...
Dann wird die
AfA auch diese zusätzlichen Betreuungskosten für dein Kind übernehmen
MÜSSEN also Antrag stellen auf Übernahme der erforderlichen Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme vom / bis ...
schriftlich und nachweislich.
Ehe das nicht alles geklärt und entschieden ist (schriftliche Bescheide / Zusagen verlangen) kannst du an keiner Maßnahme teilnehmen, die dadurch notwendigen Mehrkosten wird dann wohl die
AfA übernehmen müssen oder hat auf deine Teilnahme an der Maßnahme verzichten.
Ich wollte morgen einen
Widerspruch einlegen. Bin ich dann erstmal raus bis sich das Amt wieder meldet?
Kann man nicht beurteilen, wenn man den konkreten Inhalt der Unterlagen nicht kennt, die dich dazu verpflichten sollen ...
Die finanziellen Aspekte und die Betreuung deines Kindes müssen erst mal rechtssicher geklärt sein
UND einen Job kündigen zu müssen (auch wenn es aktuell nur ein Minijob ist) wird man dir ganz sicher (für eine Bewerbungs-Maßnahme)
NICHT schriftlich geben (wollen).
Für den möglichen / sicheren Antritt einer vermittelten Vollzeitstelle wäre das durchaus möglich (sofern sich das nicht miteinander vereinbaren lässt, geht Vollzeit-Arbeit vor), da wäre dir auch zumutbar die Betreuungszeiten für dein Kind umgehend entsprechend länger zu organisieren ... aber nicht für ein Bewerbungstraining.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Maßnahen wenn diese Sinn machen, würde ich auch den Job hinten anstellen aber sicher nicht für ein Bewerbungstrainig, ich könnte diese inzwischen selbst leiten!
Konzentriere dich auf die Argumente die
NICHT zu widerlegen sind und verlange
ALLES schriftlich, besonders den "Kündigungswunsch" deiner
SB , dann dürfte sich die Sache schnell erledigt haben ...
Du kannst diese Angelegenheit natürlich auch gerne mal an das KRM in Nürnberg schicken und anfragen, wie es dir weiterhelfen soll, auf diesem Wege deine berufliche Zukunft zu "torpedieren".
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Deiner
SB (Frau Y) ist aus dem Termin vom XX bereits bekannt, dass der
AG dich bald mit mehr Stunden wieder versicherungspflichtig beschäftigen möchte ... das wird er sicher noch mal "überdenken" wenn du ihm jetzt die Kündigung zum Minijob bringst, damit du 8 Wochen den ganzen Tag "Bewerbungen" üben kannst.
Ja, du bist bereit bei Notwendigkeit für dich sinnvolle Maßnahmen zu besuchen, aber dann muss auch die finanzielle Seite (zusätzliche Betreuungskosten für dein Kind in diesem Zeitraum) gesichert sein, in einer Maßnahme bekommst du ja das Geld dafür
NICHT.
Zudem dürfte es schwierig werden die erforderliche Betreuung (ab Dienstag) noch innerhalb der verbleibenden 2 Tage zu regeln, dann ist Pfingsten und bis Montag macht Keiner mehr was.
Du bittest dringend um Unterstützung und eine rechtmäßige, zumutbare Regelung, da dir eine Teilnahme an der Maßnahme, wie gefordert ab Dienstag, aus den geschilderten Umständen
NICHT möglich ist.
Immerhin reduziert dein Einkommen aus dem aktuellen Minijob auch den Leistungsbedarf an die
AfA ... es ist nicht nachvollziehbar warum du das (angeblich) aufgeben sollst, für ein Bewerbungstraining, das du schon einmal (von / bis) komplett absolviert hast.
MfG Ihr Kunde
Ich würde das direkt morgen gleich nach Nürnberg schicken und mich mit der
AfA vor Ort dazu gar nicht weiter auseinandersetzen ... einen
Widerspruch kannst du immer noch vor Ort einreichen / nachreichen falls das noch erforderlich ist.
Meiner Kenntnis nach hat das im
SGB III noch "aufschiebende Wirkung", aber die Beschwerde an das KRM wird vermutlich schneller Ordnung reinbringen.
Wenn die Unterbringung deines Kindes noch gar nicht geklärt ist wäre zumindest schon der Beginn so kurzfristig
NICHT zumutbar ... für zusätzliche Kosten daraus hat dann auch die
AfA aufzukommen, ich glaube da verzichten die dann doch lieber darauf, dich unbedingt erneut in diese Maßnahme zu stecken.
Das wäre übrigens auch zu begründen, warum man das nun erneut für nötig hält, zumal deine Unterlagen völlig in Ordnung sind, du hast also schon beim ersten Mal genug gelernt dazu ...
Ich vermute daher eher chronischen "Teilnehmer-Mangel" beim MT, als den Schulungsbedarf bei dir zu sehen, das ist aber nicht
DEIN Problem ...
MfG Doppeloma