ALGI, Vollzeit-Maßnahme trotz Minijob und dann zusätzlichen Kosten für (längere) Kinderbetreuung ???

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Ollismom

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Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit Februar nur noch auf 450 Eurobasis bei meiner Firma + ALG1 . Die mussten mir aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, werden mich aber wohl wieder auf Teilzeit beschäftigen, wahrscheinlich ab August. Das weiß die Vermittlerin aber.

So jetzt war ich heute beim Amt auf einem Termin und hab eine Maßnahme für 8 Wochen bewerbertrainig aufgedrückt bekommen. Jeden Tag 6 Stunden (ab kommenden Dienstag), meinen Minijob soll ich in der Zeit stilllegen oder kündigen. Ich bin topfit was Bewerbungen angeht und habe auch schon eine ähnliche Massnahme besucht.

Dazu kommt noch, dass ich meine Tochter für 8 Wochen auf mindestens 7 Stunden täglich anmelden müsste, vorrausgesetzt die Tagesmutter stimmt diesem zu, sind das gut 250 € mehr pro Monat, ausserdem fehlen mir dann auch noch die 160€ Lohn aus dem Minijob...

Ich wollte morgen einen Wiederspruch einlegen. Bin ich dann erstmal raus bis sich das Amt wieder meldet?

Grundsätzlich habe ich nichts gegen Maßnahen wenn diese Sinn machen, würde ich auch den Job hinten anstellen aber sicher nicht für ein Bewerbungstrainig, ich könnte diese inzwischen selbst leiten!

Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen. Vielen Dank
 

Makale

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Mal unterstellt das Geschriebene entspricht den Tatsachen, wovon ich ausgehe, dann stellt sich mir die Frage was geht im Kopf mancher Behördenmitarbeiter vor? Können diese Menschen sich ernsthaft im Spiegel selbst betrachten ohne in Angst zu verfallen?

Maßnahme einfach nicht machen. Dagegensprechende Gründe gibt es genug und zudem wage ich stark zu bezweifeln, dass diese rechtlich überhaupt in Ordnung ist.
 

Doppeloma

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Hallo Ollismom,

Ich bin seit Februar nur noch auf 450 Eurobasis bei meiner Firma + ALG1 . Die mussten mir aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, werden mich aber wohl wieder auf Teilzeit beschäftigen, wahrscheinlich ab August. Das weiß die Vermittlerin aber.

Ist das eine kleinere Firma, sonst klingt das schon etwas "merkwürdig" mit den "wirtschaftlichen Gründen", wenn man dich andererseits im Minijob doch weiter beshäftigen kann, mit Aussicht auf bald wieder mehr Arbeitszeit für dich.
Aber diese Anmerkung nur nebenbei ...

So jetzt war ich heute beim Amt auf einem Termin und hab eine Maßnahme für 8 Wochen bewerbertrainig aufgedrückt bekommen. Jeden Tag 6 Stunden (ab kommenden Dienstag),

In welcher Form hat man dir das "aufgedrückt", kannst du die Unterlagen dazu bitte einstellen (sorgfältig anonymisiert natürlich), hast du eine EGV dazu bekommen und unterschrieben ???

Maßnahmen sollen dazu dienen "Defizite" zu beseitigen, die dazu führen könnten schwerer eine neue Stelle zu finden, welche Defizite wurden denn da bei dir gefunden ... wenn du sogar weiter bei deinem bisherigen AG tätig bist ???

meinen Minijob soll ich in der Zeit stilllegen oder kündigen. Ich bin topfit was Bewerbungen angeht und habe auch schon eine ähnliche Massnahme besucht.

Das klingt ja NICHT danach, dass du eine solche Maßnahme wirklich nötig hast, wann bist du denn in dieser (gleichen ???) Maßnahme schon gewesen ???

Vermutlich fehlen da noch Teilnehmer, um den MT (Maßnahmeträger) "am Leben zu erhalten", dass ist aber KEIN echter Grund da Jeden hinzuschicken, "der nicht bei DREI auf dem Baum ist" ...

Auch Maßnahmen haben sinnvoll und Notwendig für den Arbeitslosen zu sein und unterliegen im SGB III ebenfalls den Bedingungen des § 140 ... da ist zudem auch von Beachtung der gesamten (auch familiären) Situation die Rede.

Was die Forderung nach "Stillegung / Kündigung" des Mini-Jobs betrifft kann ich mich nur anschließen, verlange das SCHRIFTLICH, dass du das tun sollst, um diese Maßnahme besuchen zu können ...

Es dürfte wenig sinnvoll sein das tun zu müssen, gerade weil es der ehemalige und wahrscheinlich auch zukünftige AG sein wird ... WARUM sollte der dich noch wieder haben wollen, wenn du auf Verlangen der AfA schon den Minijob kündigen sollst.

Zu einer "Still-Legung" von rechtsverbindlich bestehenden Arbeitsverhältnissen wegen Bewerbungstraining (für das offenbar nicht mal Bedarf besteht) ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.
Da sollte sie dich auch mal schriftlich drüber aufklären, wo das in welchem Gesetz steht, dass man das einfach so vom AG verlangen kann.

Bis Montag kannst du (vermutlich) auch gar NICHT mehr ordentlich kündigen, damit du ab Dienstag in der Maßnahme sein kannst ... ohne schriftliche Bestätigung der AfA dazu würde ICH das auch nicht machen ... :icon_evil:

Immerhin verdienst du dort Geld und die AfA rechnet an, was du über die 160 € verdienst, um dein ALGI entsprechend abzusenken.
Es sieht nicht danach aus, als hätte die SB auch mal nachgdacht bei dem, was sie da von dir erwartet ... :icon_evil:

Dann MUSS ja die AfA das volle ALGI für dich zahlen wenn der Mini-Job weg ist ... und dazu noch die Maßnahmekosten und deine Fahrtkosten dafür ... UND

Dazu kommt noch, dass ich meine Tochter für 8 Wochen auf mindestens 7 Stunden täglich anmelden müsste, vorausgesetzt die Tagesmutter stimmt diesem zu, sind das gut 250 € mehr pro Monat, ausserdem fehlen mir dann auch noch die 160€ Lohn aus dem Minijob...

Dann wird die AfA auch diese zusätzlichen Betreuungskosten für dein Kind übernehmen MÜSSEN also Antrag stellen auf Übernahme der erforderlichen Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme vom / bis ... schriftlich und nachweislich.

Ehe das nicht alles geklärt und entschieden ist (schriftliche Bescheide / Zusagen verlangen) kannst du an keiner Maßnahme teilnehmen, die dadurch notwendigen Mehrkosten wird dann wohl die AfA übernehmen müssen oder hat auf deine Teilnahme an der Maßnahme verzichten.

Ich wollte morgen einen Widerspruch einlegen. Bin ich dann erstmal raus bis sich das Amt wieder meldet?

Kann man nicht beurteilen, wenn man den konkreten Inhalt der Unterlagen nicht kennt, die dich dazu verpflichten sollen ...

Die finanziellen Aspekte und die Betreuung deines Kindes müssen erst mal rechtssicher geklärt sein UND einen Job kündigen zu müssen (auch wenn es aktuell nur ein Minijob ist) wird man dir ganz sicher (für eine Bewerbungs-Maßnahme) NICHT schriftlich geben (wollen).

Für den möglichen / sicheren Antritt einer vermittelten Vollzeitstelle wäre das durchaus möglich (sofern sich das nicht miteinander vereinbaren lässt, geht Vollzeit-Arbeit vor), da wäre dir auch zumutbar die Betreuungszeiten für dein Kind umgehend entsprechend länger zu organisieren ... aber nicht für ein Bewerbungstraining. :icon_evil:

Grundsätzlich habe ich nichts gegen Maßnahen wenn diese Sinn machen, würde ich auch den Job hinten anstellen aber sicher nicht für ein Bewerbungstrainig, ich könnte diese inzwischen selbst leiten!

Konzentriere dich auf die Argumente die NICHT zu widerlegen sind und verlange ALLES schriftlich, besonders den "Kündigungswunsch" deiner SB , dann dürfte sich die Sache schnell erledigt haben ...

Du kannst diese Angelegenheit natürlich auch gerne mal an das KRM in Nürnberg schicken und anfragen, wie es dir weiterhelfen soll, auf diesem Wege deine berufliche Zukunft zu "torpedieren".

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Deiner SB (Frau Y) ist aus dem Termin vom XX bereits bekannt, dass der AG dich bald mit mehr Stunden wieder versicherungspflichtig beschäftigen möchte ... das wird er sicher noch mal "überdenken" wenn du ihm jetzt die Kündigung zum Minijob bringst, damit du 8 Wochen den ganzen Tag "Bewerbungen" üben kannst.

Ja, du bist bereit bei Notwendigkeit für dich sinnvolle Maßnahmen zu besuchen, aber dann muss auch die finanzielle Seite (zusätzliche Betreuungskosten für dein Kind in diesem Zeitraum) gesichert sein, in einer Maßnahme bekommst du ja das Geld dafür NICHT.

Zudem dürfte es schwierig werden die erforderliche Betreuung (ab Dienstag) noch innerhalb der verbleibenden 2 Tage zu regeln, dann ist Pfingsten und bis Montag macht Keiner mehr was.

Du bittest dringend um Unterstützung und eine rechtmäßige, zumutbare Regelung, da dir eine Teilnahme an der Maßnahme, wie gefordert ab Dienstag, aus den geschilderten Umständen NICHT möglich ist.

Immerhin reduziert dein Einkommen aus dem aktuellen Minijob auch den Leistungsbedarf an die AfA ... es ist nicht nachvollziehbar warum du das (angeblich) aufgeben sollst, für ein Bewerbungstraining, das du schon einmal (von / bis) komplett absolviert hast.

MfG Ihr Kunde

Ich würde das direkt morgen gleich nach Nürnberg schicken und mich mit der AfA vor Ort dazu gar nicht weiter auseinandersetzen ... einen Widerspruch kannst du immer noch vor Ort einreichen / nachreichen falls das noch erforderlich ist.

Meiner Kenntnis nach hat das im SGB III noch "aufschiebende Wirkung", aber die Beschwerde an das KRM wird vermutlich schneller Ordnung reinbringen.

Wenn die Unterbringung deines Kindes noch gar nicht geklärt ist wäre zumindest schon der Beginn so kurzfristig NICHT zumutbar ... für zusätzliche Kosten daraus hat dann auch die AfA aufzukommen, ich glaube da verzichten die dann doch lieber darauf, dich unbedingt erneut in diese Maßnahme zu stecken.

Das wäre übrigens auch zu begründen, warum man das nun erneut für nötig hält, zumal deine Unterlagen völlig in Ordnung sind, du hast also schon beim ersten Mal genug gelernt dazu ...

Ich vermute daher eher chronischen "Teilnehmer-Mangel" beim MT, als den Schulungsbedarf bei dir zu sehen, das ist aber nicht DEIN Problem ... :idea:

MfG Doppeloma
 
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Für den möglichen / sicheren Antritt einer vermittelten Vollzeitstelle wäre das durchaus möglich (sofern sich das nicht miteinander vereinbaren lässt, geht Vollzeit-Arbeit vor), da wäre dir auch zumutbar die Betreuungszeiten für dein Kind umgehend entsprechend länger zu organisieren ... aber nicht für ein Bewerbungstraining. :icon_evil:

Auch das muss bei ALG I nicht sein. Wenn zuvor Teilzeit gearbeitet wurde, bekommt man ja auch nur ALG I aus dieser Teilzeittätigkeit und muss dann eben dem Arbeitsmarkt (oder eben auch für Massnahmen) nur Teilzeit zur Verfügung stehen.

Soweit ich weiss, muss man bei ALG I wenn man Kinder hat, die Betreuung gleich bei Antragstellung nachweisen, sonst wid davon ausgegangen, dass man der Vermittlung/dem Arbeitsmarkt nicht oder nicht voll zur Verfügung steht und man bekommt entsprechend weniger oder kein ALG I .
 

Ollismom

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Hallo Zusammen, erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Die EGV habe ich heute per Post erhalten allerdings ist diese weder von mir noch von der Vermittlerin unterschrieben...?

Mein Chef hat mir inzwischen ein Schreiben ausgestellt, indem er mir eine Festanstellung ab 01.09. garantiert, sofern ich nicht zu dieser Maßnahme muss, da er keine 8 Wochen auf mich verzichten kann. Das Intressiert meine Vermittlerin aber nicht, sie sagt durch diese Maßnahme könnte es ja sein, dass ich vorm 1.9 von Ihr vermittelt werde. Mein Chef hat daraufhin beim Arbeitgeberservice angerufen und sich über meine Vermittlerin beschwert, diese wird erst am Dienstag (erster Schulungstag) mit Ihr über dieses Thema reden können, da sie jetzt in Urlaub ist.

Angeblich habe ich folgende Möglichkeiten laut meiner V:
1. Die Maßnahme andrehten, meinen Minijob dadurch verlieren!
2. Mich vom ALG1 abmelden
3. Aber das durch die Blume, wäre der Krankenschein aber dann darf ich auch nicht arbeiten

Einen Widerruf oder Einspruch gibt es dabei nicht. Ich kann höchstens gegen die entstehende Sanktion widersprechen die durch die fehlende Teilnahme kommen wird.

Beschweren darf ich mich auch schriftlich, ändern wird sich an der Maßnahme aber nichts dadurch.

Auch meine Rechnerei intressiert die nicht:
Maßnahme ca. 3000 €, meine Leistungen für 2 Monate ca. 1000 € + Spritgeld zur Maßnahme und die 160E die ich monatlich durch meinen Minijob einzahle fallen für die 8 Wochen auch weg.

Würde sie die Maßnahme streichen und ich würde am 01.09 meine Arbeitsstelle andrehten (das habe ich wie gesagt schriftlich) würde ich die Agentur nur um die 1500 E Leistungen kosten - meinen Lohn den sie einbehalten.

Ich denke es wird mir hier keiner wirklich helfen können aber ich wollte das mal loswerden und wissen ob es einen ähnlichen Fall hier schonmal gab. Ich rufe noch bei unserer Arbeitskammer an für eine Rechtsberatung, weil ich mir das so nicht gefallen lasse!

Mein Chef will damit auch an die Bildzeitung oder SternTV.
 

Ollismom

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Ich nochmal. Die Arbeitskammer sagt ich soll den Dienstag abwarten und zur Maßnahme gehen und hoffen dass sich das Thema dadurch erledigt hat. Leider darf die Agentur das wirklich anordnen und es gibt kein Widerspruchsrecht.

Das mit der kurzfristigen Kinderbetreuung kann keiner von mir verlangen, dagegen kann ich einspruch einlegen und das macht die Anwältin mit mir wenn es nicht ausreicht das mein Chef druck macht.

Vielen Dank für den Tip mit dem beschwerdecenter, das wusste ich nicht und schreibe denen gleich.
 
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ExUser 2606

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HAst Du was schriftliches zu der Massnahme?

Bitte anommisieren und hier einstellen.

Eebenso die EGV , denn eine EGV einfach zuzuschicken ist nicht rechtmäßig und an muss sowas auch nicht unterschreiben und bei ALG I drohen in der Regel auch keine Rechtsfolgen, wenn man sich nicht daran hält.

Was ist das denn für eine Arbeitskammer?

Die Anwältin scheient auch nicht erse Wahl zu sein, sonst wüsste sie, dass das nicht Einspruch sonder Widerspruch heisst.

So schnell geben wir hier nicht auf. Ob die AfA das darf, das werden wir noch sehen.

Bitte nichts unterscheiben, weder die EGV noch irgendwas in der Massnahme.
 

RonnyX

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So jetzt war ich heute beim Amt auf einem Termin und hab eine Maßnahme für 8 Wochen bewerbertrainig aufgedrückt bekommen.
Naja, inzwischen hat es sich relativiert. Warum wirbelst du solchen Staub auf?

Du hast im Termin nichts unterschrieben, also hat man dir auch nichts aufgedrückt. Eine EGV, ohne jede Unterschrift. Ist nicht mal Brotpapier. Die kannst du weg legen.

Wenn du ALG1 bekommst, kannst du keine Sanktion kriegen.
Es gibt auch nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs, weil es gar nichts gibt, gegen das zu widersprechen wäre.

Den Weg zur ÖRA kannst du dir sparen. Geh lieber mit Olli spazieren.:cheer2:
Die ÖRA hat die ununterschriebene EGV gar nicht gesehen, stimmts?

Solche Sachen, die von Beginn an falsch verstanden sind (von dir)---die landen dann bei RTL und Blöd.

Ganz tolle Kiste.:doh:
 
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