schonvergeben
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- 6 Dezember 2012
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Hallo,
zur Situation:
habe ALGI beantragt, der Antrag wurde erst abgelehnt, weshalb ich ALGII beantragt habe.
Während des Bearbeitungsprozesses wurde der ALGI Antrag doch noch bewilligt.
Der ALGII Bezug läuft nun als Aufstockend, da ALGI unter dem Regelsatz.
So, die EGV habe ich beim ALGII Sachbearbeiter unterschrieben, nicht beim ALGI Berarbeiter.
Wenn ich nun die Auflagen vom ALGII nicht erfülle (Pflichtbewerbungen, muss am 15.ten den Zettel mit Nachweis abgeben), kann ich deswegen beim ALGI Sanktioniert werden?
Ich hatte damals etwas unterschrieben, dass die ALGII Behörde einsicht in die ALGI Sache bekommt.
Und, ich bekomme auch ab und an Post vom ALGI, mit Bewerbungsvorschläge auf die ich nicht reagiere, werde ich erst angehört, oder werde ich sofort Gesperrt?
(Ich ziehe im Jannuar um und fange da eine neue Stelle an, habe das aber noch nicht Schriftlich, so das ich es Amtlich beweisen könnte)
zur Situation:
habe ALGI beantragt, der Antrag wurde erst abgelehnt, weshalb ich ALGII beantragt habe.
Während des Bearbeitungsprozesses wurde der ALGI Antrag doch noch bewilligt.
Der ALGII Bezug läuft nun als Aufstockend, da ALGI unter dem Regelsatz.
So, die EGV habe ich beim ALGII Sachbearbeiter unterschrieben, nicht beim ALGI Berarbeiter.
Wenn ich nun die Auflagen vom ALGII nicht erfülle (Pflichtbewerbungen, muss am 15.ten den Zettel mit Nachweis abgeben), kann ich deswegen beim ALGI Sanktioniert werden?
Ich hatte damals etwas unterschrieben, dass die ALGII Behörde einsicht in die ALGI Sache bekommt.
Und, ich bekomme auch ab und an Post vom ALGI, mit Bewerbungsvorschläge auf die ich nicht reagiere, werde ich erst angehört, oder werde ich sofort Gesperrt?
(Ich ziehe im Jannuar um und fange da eine neue Stelle an, habe das aber noch nicht Schriftlich, so das ich es Amtlich beweisen könnte)