Hallo zusammen, ich habe mir nun schon einiges angelesen aber doch noch nicht das passende gefunden.
Ab nächsten Monat werde ich ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Z.Z. mache ich ein Reha-Assessment im bfw Dortmund mit, die berufliche Rehabilitation wird womöglich im Oktober 2015 starten.
Ich bin ungekündigt und weiter fortlaufend Arbeitsunfähig.
Ich zahle Unterhalt für ein Kind.
Zähle ich nun zu den Erwerbslosen mit einem Selbstbehalt von `nur` 880€ oder gibt es aufgrund des oben genannten Sachverhaltes eine Sonderregelung?

Ab nächsten Monat werde ich ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Z.Z. mache ich ein Reha-Assessment im bfw Dortmund mit, die berufliche Rehabilitation wird womöglich im Oktober 2015 starten.
Ich bin ungekündigt und weiter fortlaufend Arbeitsunfähig.
Ich zahle Unterhalt für ein Kind.
Zähle ich nun zu den Erwerbslosen mit einem Selbstbehalt von `nur` 880€ oder gibt es aufgrund des oben genannten Sachverhaltes eine Sonderregelung?
