Lindenbaum
Elo-User*in
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- 8 November 2018
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Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich einmal auf euer Know-how bezüglich Eingliederungsvereinbarungen bzw. Verwaltungsakte zurückgreifen darf.
Kurz zu meinem Fall:
Ich bin frisch zum ersten Mal arbeitslos und hatte heute meinen ersten Termin bei der Vermittlerin.
Leider ist mein Beistand kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen und von gestern nachmittag auf heute morgen um 8 konnte ich leider keinen Ersatz finden. Grundsätzlich weiß ich aber, dass man eigentlich nie ohne Beistand zum Amt geht.
Ansich war die Dame freundlich und hatte tatsächlich Tipps die mir etwas nutzen werden ABER es gibt auch eine Ungereimtheiten was die Eingliederungsvereinbarung betrifft.
Nachdem wir das Ganze durchgesprochen hatten fragte ich, ob ich die Eingliederungsvereinbarung mir zum Lesen und Unterschreiben mit nach Hause nehmen dürfe, da ich ich das ganz schön viel fand. Sie sagte, dass ich das gerne dürfe, aber dann müsse sie ein anderes Formular nehmen. Sie erstellte daraufhin einen Verwaltungsakt, der sich von der vorher besprochenen Eingliederungsvereinbarung unterscheidet.
Ich fragte daraufhin ob es richtig sei, dass sie einen Verwaltungsakt ausspreche und sie sagte daraufhin wörtlich: „ Das mache ich immer so, sonst muss ich Ihnen ja eine Frist setzen bis zu der Sie mir die Vereinbarung wiederschicken müssen, das muss ich dann kontrollieren und so weiter, so geht es schneller.“
Daher habe ich hier kurz meine Fragen zu den Schrieben zusammengefasst:
1. Ich glaube, dass das nicht der korrekte Weg ist, aber was ist hier sinnvoll zu tun, den Widerspruch so schnell wie möglich einreichen, oder bis Fristende warten und dann einnreichen. Ich frage hauptsächlich wegen der Gültigkeit. Ist der VA jetzt schon gültig und ich muss mich dran halten bis ich widersprochen habe, oder nicht?
2. Der VA hat kein Aktenzeichen, haben die generell keins oder ist das ein Fehler?
3. Im Zweiten Absatz steht, dass eine Anhörung stattgefunden habe in der ich erklärt hätte, dass ich die EV verweigert hätte, dem ist vom Sachverhalt sowie nicht so, aber war das Gespräch mit der Vermittlerin überhaupt eine Anhörung? Es gibt z.B. keine Zeugen oder eine mir ausgehändigte Dokumentation dieser Anhörung? (Oder ist VA die Dokumentation?)
4. Die Dame fragte mich, ob ich die Callme Funktion erlauben würde, und ich sagte, dass ich damit grundsätzlich kein Problem habe, aber meine Nummer aus der Datenbank aus Datenschutzgründen wieder raus nehmen werde. Sie sagte daraufhin, dass das kein Problem sei, das dürfe ich jederzeit machen und dass sie die Funktion solange erlauben würde. (Die Telefonnummer stand nur drin, da ich einen dringenden Anruf von der Leistungsabteilung erwarte, danach soll sie wieder raus.) Meine Frage: darf ich die Nummer wieder rausnehmen oder verstoße ich damit gegen den VA?
5. Im VA wird die 3 Tageregel der Bewerbungsfrist fixiert, aber die Tante hat mir 10! Vvs ohne Rechtsfolgebelehrung mitgegeben, dass schaffe ich niemals innerhalb von 3 Tagen! Ist das rechtens?
6. Dann zu Bewerbungsbemühungen im allgemeinen: Sie sagte mir, dass ich einen Liste mit allmeinen Bewerbungsbemühungen führen soll (mache ich bereits) und, dass dazu auch Anrufe und formlose E-Mails zählen. In der VA steht aber, das Bewerbungsbemühungen nur schriftliche Anschreiben an Firmen seien, ist das rechtens? Das ist vorallem relevant, da sie mir den Auftrag gab, dass ich (da ich nur 30h die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe) auch gezielt bei Vollzeitstellen anrufen soll um nach TZ zu fragen, jeder Anruf sei eine Bemühung.
7. Zur Anzahl der Bewerbungen pro Woche variiert: Gesat hat sie 10 pro Monat in der EV stehen 2-3 pro Woche und im VA stehen 3 pro Woche. Ist das zulässig?
8. Im Verwaltungsakt steh auf Seite 2 Oberer Abstaz „wir genehmigen Probearbeiten bis zu 2 Wochen“ auf Seite 2 Mitte „bei Bedarf biete ich AGs Probearbeiten bis 15 Wochenstunden“ was genau ist hier anzuwenden?
Danke fürs bishierher lesen, es ist beim Schreiben irgendwie mehr geworden als gedacht...
Das waren alle Ungereimtheiten, die mir aufgefallen sind wenn Ihr noch mehr findet und mir Tipps geben könntet wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Lindenbaum
ich hoffe, dass ich einmal auf euer Know-how bezüglich Eingliederungsvereinbarungen bzw. Verwaltungsakte zurückgreifen darf.
Kurz zu meinem Fall:
Ich bin frisch zum ersten Mal arbeitslos und hatte heute meinen ersten Termin bei der Vermittlerin.
Leider ist mein Beistand kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen und von gestern nachmittag auf heute morgen um 8 konnte ich leider keinen Ersatz finden. Grundsätzlich weiß ich aber, dass man eigentlich nie ohne Beistand zum Amt geht.
Ansich war die Dame freundlich und hatte tatsächlich Tipps die mir etwas nutzen werden ABER es gibt auch eine Ungereimtheiten was die Eingliederungsvereinbarung betrifft.
Nachdem wir das Ganze durchgesprochen hatten fragte ich, ob ich die Eingliederungsvereinbarung mir zum Lesen und Unterschreiben mit nach Hause nehmen dürfe, da ich ich das ganz schön viel fand. Sie sagte, dass ich das gerne dürfe, aber dann müsse sie ein anderes Formular nehmen. Sie erstellte daraufhin einen Verwaltungsakt, der sich von der vorher besprochenen Eingliederungsvereinbarung unterscheidet.
Ich fragte daraufhin ob es richtig sei, dass sie einen Verwaltungsakt ausspreche und sie sagte daraufhin wörtlich: „ Das mache ich immer so, sonst muss ich Ihnen ja eine Frist setzen bis zu der Sie mir die Vereinbarung wiederschicken müssen, das muss ich dann kontrollieren und so weiter, so geht es schneller.“
Daher habe ich hier kurz meine Fragen zu den Schrieben zusammengefasst:
1. Ich glaube, dass das nicht der korrekte Weg ist, aber was ist hier sinnvoll zu tun, den Widerspruch so schnell wie möglich einreichen, oder bis Fristende warten und dann einnreichen. Ich frage hauptsächlich wegen der Gültigkeit. Ist der VA jetzt schon gültig und ich muss mich dran halten bis ich widersprochen habe, oder nicht?
2. Der VA hat kein Aktenzeichen, haben die generell keins oder ist das ein Fehler?
3. Im Zweiten Absatz steht, dass eine Anhörung stattgefunden habe in der ich erklärt hätte, dass ich die EV verweigert hätte, dem ist vom Sachverhalt sowie nicht so, aber war das Gespräch mit der Vermittlerin überhaupt eine Anhörung? Es gibt z.B. keine Zeugen oder eine mir ausgehändigte Dokumentation dieser Anhörung? (Oder ist VA die Dokumentation?)
4. Die Dame fragte mich, ob ich die Callme Funktion erlauben würde, und ich sagte, dass ich damit grundsätzlich kein Problem habe, aber meine Nummer aus der Datenbank aus Datenschutzgründen wieder raus nehmen werde. Sie sagte daraufhin, dass das kein Problem sei, das dürfe ich jederzeit machen und dass sie die Funktion solange erlauben würde. (Die Telefonnummer stand nur drin, da ich einen dringenden Anruf von der Leistungsabteilung erwarte, danach soll sie wieder raus.) Meine Frage: darf ich die Nummer wieder rausnehmen oder verstoße ich damit gegen den VA?
5. Im VA wird die 3 Tageregel der Bewerbungsfrist fixiert, aber die Tante hat mir 10! Vvs ohne Rechtsfolgebelehrung mitgegeben, dass schaffe ich niemals innerhalb von 3 Tagen! Ist das rechtens?
6. Dann zu Bewerbungsbemühungen im allgemeinen: Sie sagte mir, dass ich einen Liste mit allmeinen Bewerbungsbemühungen führen soll (mache ich bereits) und, dass dazu auch Anrufe und formlose E-Mails zählen. In der VA steht aber, das Bewerbungsbemühungen nur schriftliche Anschreiben an Firmen seien, ist das rechtens? Das ist vorallem relevant, da sie mir den Auftrag gab, dass ich (da ich nur 30h die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe) auch gezielt bei Vollzeitstellen anrufen soll um nach TZ zu fragen, jeder Anruf sei eine Bemühung.
7. Zur Anzahl der Bewerbungen pro Woche variiert: Gesat hat sie 10 pro Monat in der EV stehen 2-3 pro Woche und im VA stehen 3 pro Woche. Ist das zulässig?
8. Im Verwaltungsakt steh auf Seite 2 Oberer Abstaz „wir genehmigen Probearbeiten bis zu 2 Wochen“ auf Seite 2 Mitte „bei Bedarf biete ich AGs Probearbeiten bis 15 Wochenstunden“ was genau ist hier anzuwenden?
Danke fürs bishierher lesen, es ist beim Schreiben irgendwie mehr geworden als gedacht...

Das waren alle Ungereimtheiten, die mir aufgefallen sind wenn Ihr noch mehr findet und mir Tipps geben könntet wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Lindenbaum