ela1953
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Heute habe ich einige Fragen an die "Fachfrauen" hier im Forum, die mir aus eigener Betroffenheit helfen können.
Meine Tochter ist arbeitslos, seit 24.11.08 Mutter, verheiratet.
Es besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie wollte sich in der letzten Woche arbeitslos melden, hat aber einen neuen Termin bekommen.
Die SB war ganz neu und hatte keine Ahnung. Meine Tochter meinte, dass die mehr wusste, wie die SB .
Ich weiß folgendes:
Wenn sie sich Vollzeit suchend meldet, muss die Kinderbetreuung sicher sein.
Sucht sie Teilzeit, wird das Arbeitslosengeld dementsprechend gesenkt.
Erziehungsgeld wird nur gezahlt, wenn sie eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet - oder darf man nur eine bestimmte Summe verdienen?
Kann sie auch die 3 Jahre Erziehungszeit nehmen, wenn sie vor der Geburt bereits arbeitslos war? Gibt es dann auch Zeiten für Arbeitslosengeld?
Sammelt sie während diesem Jahr mit Erziehungsgeld auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wie lange nach Eintritt der Geburt kann sie sich Zeit lassen mit der Beantragung auf Arbeitslosengeld? Rahmenfrist?
Muss sie sich überhaupt arbeitslos melden? Oder kann sie erst mal einen 400 Euro Job suchen. Dann sammelt sie aber sicherlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Meine Tochter ist arbeitslos, seit 24.11.08 Mutter, verheiratet.
Es besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie wollte sich in der letzten Woche arbeitslos melden, hat aber einen neuen Termin bekommen.
Die SB war ganz neu und hatte keine Ahnung. Meine Tochter meinte, dass die mehr wusste, wie die SB .
Ich weiß folgendes:
Wenn sie sich Vollzeit suchend meldet, muss die Kinderbetreuung sicher sein.
Sucht sie Teilzeit, wird das Arbeitslosengeld dementsprechend gesenkt.
Erziehungsgeld wird nur gezahlt, wenn sie eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet - oder darf man nur eine bestimmte Summe verdienen?
Kann sie auch die 3 Jahre Erziehungszeit nehmen, wenn sie vor der Geburt bereits arbeitslos war? Gibt es dann auch Zeiten für Arbeitslosengeld?
Sammelt sie während diesem Jahr mit Erziehungsgeld auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wie lange nach Eintritt der Geburt kann sie sich Zeit lassen mit der Beantragung auf Arbeitslosengeld? Rahmenfrist?
Muss sie sich überhaupt arbeitslos melden? Oder kann sie erst mal einen 400 Euro Job suchen. Dann sammelt sie aber sicherlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?