Hallo Gila,
danke für deine Antwort. Meine KK hat zunächst auch versucht, was sie mit dir gemacht haben. Ich habe mich dagegen begründet gewehrt. Zunächst: KKs versuchen so viel wie möglich ärztliche / medizinische Befunde und Dokumente zu bekommen. Sie schrieben meine Ärzte an, denen ich ausdrücklich gesagt habe, schriftlich auch, dass sie diese nicht ohne meine Einwilligung an die KK versenden dürfen. Wenn sie das täten ginge das Vertrauensverhältnis verloren und sie begingen einen Datenschutzverstoß. Wollten sie mir erst nicht glauben,, dann aber geschluckt und sich daran gehalten.Die KK schüchtern auch die Ärzte ein und locken mit einem Honorar, wenn sie Berichte schreiben. Nicht jeder Arzt erzählt seinem Patienten, was die KK verlangt hat. Meine haben es getan, weil ich eindringlich , nachgehakt habe. Ärzte, die sich nicht darauf einlassen, sind nicht lange meine Ärzte. Die Kontrolle über meine Daten insbesondere Gesundheitsdaten möchte ich in der Hand behalten.
Mein Sachbearbeiter hat sich sehr bemüht, mir klar zu machen, dass er das Recht habe, diese anzufordern. Auch das Recht habe, das große Gutachten des MDKs zu erhalten. Ich habe ihn eines anderen belehrt. Klar, die KK wollte mich nach Aktenlage begutachten, spart ja Zeit und Geld aber nicht zu Gunsten der Patienten. Ja, und dann begann der Kampf um meine Daten.und die Kontrolle selbst zu behalten. Machte erstmal klar, dass ich nicht nach Aktenlage begutachtet werden möchte sondern persönlich vorstellig beim MDK sein möchte.Und ich hätte ja auch das Recht, meine bzw. nur die erforderlichen Daten dem MdK zu übergeben.
Nachdem mit einer persönliche Vorstellung beim MDK einverstanden waren, habe ich sie gefragt, wer der Gutachter sei und in welcher Fachrichtung er tätig und ausgebildet ware. Es stellte sich heraus, dass er Orthopäde war un nicht geeignet für meinen Krankheitsfall. Also habe ich darauf beharrt einen Gutachter mit der Fachrichtung für Inneres zugewiesen zu bekommen. Den Namen der Gutachterin habe ich auch erfahren und mit ihr gesprochen, selbst mit der Geschäftsleitung der AU-Abteilung. Beide lernten mich kennen und besser einschätzen als die Krankenkasse es getan hatte. Ich habe auch mit dem Datenschützer des MDKs gesprochen und ihn gebeten, bie der Begutachtung dabei zu sein. Mein Mann war auch anwesend. Ich wollte auf keinen Fall, dass das groß Gutachten an die KK gesendet wird, was ja oft üblich ist. Das konnte ich letztlich verhindern. Die Gutachterin war sehr freundlich, kann mich nicht über ihre Ergebnsse beklagen, freundlich war auch der Datenschutzbeauftragter. Nebenbei habe ich mir die MDK-Akte erbeten, habe Einsicht gehabt und mein großes Gutachten erhalten.
Mein Sachbearbeiter hat sich geärgert, dass ich durchgesetzt habe, von dem er glaubte, ich würde es nicht erreichen. Er meinte, mit dem kleinen Gutachten könne er nicht viel anfangen. Ich sagte, seine Fragestellung wurde wesentlich beantwortet. Seine Fragestellung an den MDK hatte er auf mein Drägen auch herausgegeben. Ich war also gewappnet.Aber es lief alles bestens.
Mein Sachverhalt liegt außerdem noch etwas anders. Ich bin wirklich immer noch krank, werde mich auch weiter krankschreiben lassen, die Krankschreibung behalte ich für die Fälle aller Fälle.
Die Sache ist nämlich die, dass seit Monaten bei der BG ein Antrag auf Berufserkrankung läuft. Demnächst darf ich nun endlich zu einem Gutachter. Inzwischen sieht es so aus, dass ich die Anerkennung der Berufserkrankung erhalte. Drauf schwören kann ich aber nicht. Wer weiß, wie sich was doch noch zu meinem Ungunsten entwickelt Aber ich seh das Ergebnis eher positiv. Und wenn ich mich nach der Aussteuerung ohne Unterbrechung weiter krankschreiben lasse, die Atteste aufbewahre für den Fall der Fälle, dann bekomme ich bei Anerkennung der Berufserkrankung für die weitere Krankheitszeit Verletztengeld. Die BG zahlt länger Krankengeld bzw. Verletztengeld. Nun, wenn alles geklärt ist, werde ich mich an die BG wegen Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben wenden oder eine Verletztenrente beantragen. Je nachdem, was dabei herauskommt, ich werde mich zunächst nicht bei der AFA arbeitslos melden, ich werde das aber begründen warum, weil ich nicht genötigt werden will, die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch zu nehmen. Habe demnächst einen Termin bei der Leistungsstelle um zu erfahren, ob es unschädlich ist, wenn ich mich erst nach 3 Monate, die brauche ich noch, arbeitslos und gesund melde. Ich will ja keine Sperre erhalten und keine große Lücke haben, die meinen AlgI-Spruch schmälert.
Na, und einen Termin beim ärztlichen Dienst möchte ich derzeit nicht. Kann mir vorstellen, wie seine Prognose aussehen könnte, Da warte ich bis ich tatsächlich wieder gesund bin, nichts mauscheln und verstecken muss, dann habe ich bessere Karten. Bei 3 Monaten Auszeit wegen AU kann ich die Familienversicherung meines Mannes nutzen, Da er ganz gut verdient bin ich nicht nahtlos auf das AlgI angewiesen.
Die Nahtlosigkeit geht nur los, wenn der Vermittler die Aussteuerung als Indiz betrachtet, dass du nicht mehr oder zu wenig arbeitsfähig bist. Wenn er zweifelt, kann er den ärztlichen Dienst einschalten. Wenn der feststellt, man ist wieder gesund und voll arbeitsfähig, ja dann beziehe ich regulär alg I
So das wars, wenn auch wohl ein bisschen zu viel.
Gruß von Skeppi