Alg2 unter 25 Jährige

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eno19

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12 Feb 2006
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Guten Tag, ich bin 23 Jahre und Wohne noch bei meinen Eltern.

Jetzt habe ich erfahren das der Regelsatz bei den unter 25 Jährigen auf 276 € gesängt werden soll.

Jetzt meine frage. Wenn meine Eltern kein Alg2 ergalten, bin ich da trotzdemt betroffen? Und wenn ja, kann ich dann ohne Prpbleme mit der Jobcenter zu bekommen zuhause ausziehen? oder würde es helfen wenn ich mit meinen Eltern ein Mietsvertrag mache?

mfg Enrico
 
Dann kannst Du jetzt selbstverständlich ausziehen. Du musst dir aber die Wohnung genehmigen lassen, wegen der Angemessenheit.

Noch gibt es das Gesetz nicht. Bisher ist dies ein Entwurf. Aber sei dir sicher, das wird kommen. Dann können wir in Deutschland die Volljährigkeit direkt auf 25 Jahre setzten, bzw. Die Jobcenter entscheidet, wann jemand erwachsen ist.
 
Vielen dank, Erkundige mich Morgen auf der Jobcenter und schaue mich nach ner Wohnung um, hat die Jobcenter halt pech
 
Martin Behrsing meinte:
Noch gibt es das Gesetz nicht. Bisher ist dies ein Entwurf. Aber sei dir sicher, das wird kommen. Dann können wir in Deutschland die Volljährigkeit direkt auf 25 Jahre setzten, bzw. Die Jobcenter entscheidet, wann jemand erwachsen ist.

Hallo Martin,
ich habe 3 Jugendliche Alg-2 Empfänger U25 im Verwandtenkreis. Deshalb würde mich mal interessieren, wie die Auslegung diese vorläufigen und in Zukunft umgesetzten Entwurfes zu werten ist, d.h. gilt die Absenkung auf 276 € dann auch für die unter 25-Jährigen, die jetzt schon eine eigene Wohnung haben??? Die könnten doch davon nicht leben und müssten sich an den Wochenenden bei ihren Eltern "durchfressen" oder mit Geld unterstützen lassen (was zum jetzigen Zeitpunkt ja als Einkommen zählen würde).
Klar ist mir nur, dass sie nicht wieder zu ihren Eltern zurückziehen müssen. Obwohl, bei dieser Regierung weiß man nie.

Viele Grüße
T.Lia
 
T.Lia meinte:
Martin Behrsing meinte:
Noch gibt es das Gesetz nicht. Bisher ist dies ein Entwurf. Aber sei dir sicher, das wird kommen. Dann können wir in Deutschland die Volljährigkeit direkt auf 25 Jahre setzten, bzw. Die Jobcenter entscheidet, wann jemand erwachsen ist.

Hallo Martin,
ich habe 3 Jugendliche Alg-2 Empfänger U25 im Verwandtenkreis. Deshalb würde mich mal interessieren, wie die Auslegung diese vorläufigen und in Zukunft umgesetzten Entwurfes zu werten ist, d.h. gilt die Absenkung auf 276 € dann auch für die unter 25-Jährigen, die jetzt schon eine eigene Wohnung haben??? Die könnten doch davon nicht leben und müssten sich an den Wochenenden bei ihren Eltern "durchfressen" oder mit Geld unterstützen lassen (was zum jetzigen Zeitpunkt ja als Einkommen zählen würde).
Klar ist mir nur, dass sie nicht wieder zu ihren Eltern zurückziehen müssen. Obwohl, bei dieser Regierung weiß man nie.

Viele Grüße
T.Lia

Auch hier wird eine Absenkung kommen. Dies gilt ja als Projekt. Sollte es zu keinen größeren Protesten kommen, wird die Absenkung in einem 2. Schritt auf alle zukommen.
Die Macher des Gesetzes meinen ja, dass selbst 276 EUR noch zu viel sind und wollen eigentlich erreichen, dass man reguläre Arbeit in Höhe von 3 EUR/Stunde annimmt. Damit hätte man die Arbeitsgelegenheiten durch die Privatwirtschaft finanziert.
Deshalb legt bitte nicht die Hände in den Schoß, sondern macht was.
 
Martin Behrsing meinte:
T.Lia meinte:
Martin Behrsing meinte:
Noch gibt es das Gesetz nicht. Bisher ist dies ein Entwurf. Aber sei dir sicher, das wird kommen. Dann können wir in Deutschland die Volljährigkeit direkt auf 25 Jahre setzten, bzw. Die Jobcenter entscheidet, wann jemand erwachsen ist.

Hallo Martin,
ich habe 3 Jugendliche Alg-2 Empfänger U25 im Verwandtenkreis. Deshalb würde mich mal interessieren, wie die Auslegung diese vorläufigen und in Zukunft umgesetzten Entwurfes zu werten ist, d.h. gilt die Absenkung auf 276 € dann auch für die unter 25-Jährigen, die jetzt schon eine eigene Wohnung haben??? Die könnten doch davon nicht leben und müssten sich an den Wochenenden bei ihren Eltern "durchfressen" oder mit Geld unterstützen lassen (was zum jetzigen Zeitpunkt ja als Einkommen zählen würde).
Klar ist mir nur, dass sie nicht wieder zu ihren Eltern zurückziehen müssen. Obwohl, bei dieser Regierung weiß man nie.

Viele Grüße
T.Lia

Auch hier wird eine Absenkung kommen. Dies gilt ja als Projekt. Sollte es zu keinen größeren Protesten kommen, wird die Absenkung in einem 2. Schritt auf alle zukommen.
Die Macher des Gesetzes meinen ja, dass selbst 276 EUR noch zu viel sind und wollen eigentlich erreichen, dass man reguläre Arbeit in Höhe von 3 EUR/Stunde annimmt. Damit hätte man die Arbeitsgelegenheiten durch die Privatwirtschaft finanziert.
Deshalb legt bitte nicht die Hände in den Schoß, sondern macht was.

muss ich jetzt verstehen , dass wenn ich ausziehe dann trotzdemt nur die 276 euro bekomme? denke das ist nur bei den alg2 empfängern die noch bei den eltern wohnen?

und ich soll nochmal nachfragen ob es was bringen würde wenn ich mit meinen eltern ein mietsvertrag mache? also damit ich nicht aus dem bezug dann rausfalle weil mein vater zu viel verdient.
 
Müntefering kürzt «Hartz IV »
für junge Arbeitslose
Hamburg (ddp/LiZ) - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will «Hartz IV »-Leistungen für junge Arbeitslose kräftig kürzen. Ein Gesetzentwurf Münteferings sieht vor, dass Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II bekommen. Die Leistungen würden dann von bisher 345 (Ost: 331) Euro auf 276 (Ost: 265) gekürzt. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als «eigenständige Bedarfsgemeinschaft» mit Anspruch auf den vollen «Hartz IV »-Regelsatz sowie die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen den 18- bis 25-Jährigen künftig auch nur noch dann die Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus «schwerwiegenden sozialen Gründen» bei den Eltern ausziehen müssen. Gezahlt werde nur, wenn die Behörde den Umzug vorher genehmigt habe.
https://linkszeitung.de/content/view/8542/42/


Mein Sohn (24 Jahre, Alg 2) sucht schon länger eine eigene Wohnung, bei der Städtischen Wohngesellschaft er bekommt dort nur zu hören, dass er froh sein sollte, bei den Eltern ein Zimmer zu haben, dort soll er wohnen bleiben, für die GIAG ist jede Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu teuer. :dampf:
Auch wenn das Gesetz bis jetzt nur ein Enwurf ist, angewandt bei eigener Wohnungssuche wird es indirekt jetzt schon :uebel:
 
und ich soll nochmal nachfragen ob es was bringen würde wenn ich mit meinen eltern ein mietsvertrag mache? also damit ich nicht aus dem bezug dann rausfalle weil mein vater zu viel verdient.

Wer lässt denn nachfragen?
Sei dir sicher, dass die Jobcenter alles dran setzen wird, um erstmal nicht zu bezahlen, weil sie von der gesetzl. Unterhaltsvermutung ausgehen. Wenn Du bisher mietfrei gewohnt hast und keinen Mietvertrag mit deinenEltern gehabt hast, wird es schwierig. Dies sieht dann halt nach künstliche Bedürftigkeit herstellen aus. Und das kann ja nun nicht Sinn der Sache sein. Dann schau lieber, dass Du jetzt auf eigenen Füßen stehst.
 
vielen dank martin, suche mir ab morgen eine wohnung.

meine eltern lassen aber nochmal nachfragen wer denn meine krankenversicherung bezahlen würde wenn ich daheim wohnen bleiben würde?

die Jobcenter ist bei uns nie von einer unterhaltsvermutung ausgegangen, denn ich musste gleich offenlegen was ich zuhause abgeben muss und für was. (zb. wasser, heizkosten,müllgebühren usw.) zählte das schon als mietvertrag? denn ich bekomme anteilmässig miete.

als begründung für den auszug, reicht da es schon wenn ich ihn sage das es mir zu eng wird in einem 7 personenhaushalt (5 erwachsene und 2 kinder) auf 100 qm?

vielen dank , mfg enrico
 
Zitat:
Müntefering kürzt «Hartz IV »
für junge Arbeitslose
Hamburg (ddp/LiZ) - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will «Hartz IV »-Leistungen für junge Arbeitslose kräftig kürzen. Ein Gesetzentwurf Münteferings sieht vor, dass Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II bekommen. Die Leistungen würden dann von bisher 345 (Ost: 331) Euro auf 276 (Ost: 265) gekürzt. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als «eigenständige Bedarfsgemeinschaft» mit Anspruch auf den vollen «Hartz IV »-Regelsatz sowie die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen den 18- bis 25-Jährigen künftig auch nur noch dann die Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus «schwerwiegenden sozialen Gründen» bei den Eltern ausziehen müssen. Gezahlt werde nur, wenn die Behörde den Umzug vorher genehmigt habe.


Was soll der exkrement den???? :dampf:
 
yingyang19 meinte:
Zitat:
Müntefering kürzt «Hartz IV »
für junge Arbeitslose
Hamburg (ddp/LiZ) - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will «Hartz IV »-Leistungen für junge Arbeitslose kräftig kürzen. Ein Gesetzentwurf Münteferings sieht vor, dass Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II bekommen. Die Leistungen würden dann von bisher 345 (Ost: 331) Euro auf 276 (Ost: 265) gekürzt. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als «eigenständige Bedarfsgemeinschaft» mit Anspruch auf den vollen «Hartz IV »-Regelsatz sowie die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen den 18- bis 25-Jährigen künftig auch nur noch dann die Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus «schwerwiegenden sozialen Gründen» bei den Eltern ausziehen müssen. Gezahlt werde nur, wenn die Behörde den Umzug vorher genehmigt habe.


Was soll der exkrement den???? :dampf:

Ich denke, es wird Zeit, dass Ihr endlich was macht. Nicht mehr länger warten und dann schauen, sondern noch besteht durchaus die Chance, dass wir dieses Jahr zeigen können, wer wir sind und wir lassen uns nicht mehr alles gefallen. Aber das wird anstrengend und kostet Zeit.
 
Richtig

leider ist das so !

Wir rufen hier noch einmal zu Protesten auf, Leute tut Euch zusammen geht auf die Strasse!
Gerade die unter 25 jährigen, mobilisiert Eure Freunde Bekannte Betroffene
Lasst Euch das nicht bieten !

"Für Deutschland am Hindukusch zu verteidigen seid ihr alt genug, aber danach zurück an Mamas Herd" ?
Hier wird das GG mit Füssen getreten !
 
Und ich nochma.

Also gilt das den nur für Neuanträge oder etwa für alle die in dem Alter sind und es schon längt beziehen?

Und gilt das noch net für jedes Bundesland? Ich wohne in Schleswig-Holstein.

Weil ich habe grade heute eine Bestätgung für die Antragsverlängerung bekommen und da steht nix von drin das ich nur 276 ab April bekomme.

Da steht das die Berechnung der Leistung für den Zeitraum von 1.04.06 - 30.09.06 gilt. Und halt die 311Euro.

Ich denke dann ma das das für mich net gilt das neue Gesetz.

Hab ich da Recht oder Frage ich sicherheitshalber doch noch lieber mal nach???

Gruss Yingyang
 
Hallo yingyang19,

Also ich denke wenn du unter 25 bist, gilt das neue Gesetz auch für dich. Die Jobcenter haben aber wohl noch nicht die Umstellung gemacht durch (fehlende) Software, wenn ich das richtig verstanden hab.

Gruß
Eka
 
Martin Behrsing meinte:
Ich denke, es wird Zeit, dass Ihr endlich was macht. Nicht mehr länger warten und dann schauen, sondern noch besteht durchaus die Chance, dass wir dieses Jahr zeigen können, wer wir sind und wir lassen uns nicht mehr alles gefallen. Aber das wird anstrengend und kostet Zeit.

Ey die Schikanieren uns immer mehr; langsam sind selbst die SG ´s nicht mehr so wirklich auf unserer Seite.

:| Mehr als Kämpfen können wir nicht. Wer´s nicht tut, dem kann auch nicht geholfen werden!
 
Hartz IV -Verschärfung schafft bürgerliche Rechte zweiter Kla

Pressemitteilung vom 10. Maerz 2006

Betroffenenorganisationen warnen vor der Benachteiligung junger Erwerbslosen und ihrer Familien. Bis zum 31. Maerz ist Auszug unter erleichterten Bedingungen noch moeglich!

Am heutigen Freitag beschliesst der Bundesrat ueber das erste Aenderungsgesetz von Hartz IV . Die Signale seitens der Laendervertreter sind klar: Verschaerften Unterhaltspflichten gegenueber unter 25-jaehrigen Erwerbslosen und einer Kuerzung ihrer Leistungsansprueche wird sich die Laenderkammer genauso wenig in den Weg stellen, wie hoeheren Zugangsbarrieren fuer auslaendische Erwerbslose und einer Halbierung der Rentenbeitraege fuer Arbeitslosengeld II (Alg II) -BezieherInnen. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. verurteilen in einer gemeinsamen Erklaerung die Gesetzesaenderung. Die Verbaende sehen in dem Gesetz eine rechtliche und materielle Benachteiligung vor allem junger Erwerbsloser.

Schwerwiegende Folgen habe das Aenderungsgesetz fuer die Gruppe der 18- bis 25-jaehrigen Erwerbslosen, die noch bei den Eltern wohnen. Sie zaehlen kuenftig zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. „Per Gesetz wird eine uneingeschraenkte Unterhaltverpflichtung von Eltern gegenueber ihren erwachsenen Kindern konstruiert, die mit dem buergerlichen Gesetzbuch nicht zu vereinbaren ist”, beurteilt Angelika Klahr von der KOS das Vorhaben. „Der Gesetzgeber schafft damit ein spezielles Armenrecht fuer Erwerbslose, das zum Ziel hat, die Lasten einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik bei den Familien abzuladen”. Waehrend viele unter 25-jaehrige ihren Anspruch auf Alg II ganz verlieren werden, erwarte den Rest der jungen Erwerbslosen ab 1. Juli eine drastische Leistungskuerzung. Der Regelsatz fuer 18- bis 25-jaehrige, die im Haushalt der Eltern leben, werde um 20 Prozent auf 276 Euro monatlich gekuerzt. Wird die materielle Belastung dieser Familien weiter erhoeht, fuehre das zu Spannungen und psychischen Problemen. „Die jungen Erwachsenen unterliegen in solchen Situationen quasi einem Auszugsverbot”, erklaert Frank Jaeger von der BAG-SHI. „Der Alg II-Traeger soll den Auszug der erwachsenen Kinder naemlich nur genehmigen, wenn schwerwiegende soziale Gruende oder Aehnliches bereits vorliegen. Wer dagegen ab April ohne Zustimmung des Amtes von den Eltern wegzieht wird mit einer gekuerzten Regelleistung bestraft und bekommt die Kosten der neuen Unterkunft gar nicht mehr bezahlt.” Dieser verfehlten Familienpolitik sowie der Einschraenkung der Freizuegigkeit und Selbstbestimmung von jungen Erwachsenen, die auf Alg II angewiesen sind, wollen die Erwerbslosenverbaende nicht tatenlos zusehen. Eltern seien schliesslich keine Rabeneltern, wenn sie sich den Trennungsprozess von ihren erwachsenen „Kindern” nicht vom Amt verbieten lassen. Die gemeinsame Empfehlung erlaeutert Harald Thomé von Tacheles e.V. „Die Eltern sind nicht verpflichtet, ihre erwachsenen Kinder zu beherbergen und zu versorgen. Wenn sie diese vor die Tuer setzen, wird der Alg II Traeger zwar alles tun, um weitere Zahlungen zu umgehen, die Betroffenen koennen sich dann allerdings gegen das Auszugsverbot wehren.” Die Erwerbslosenverbaende empfehlen denjenigen, die in Zukunft zu Hause ausziehen wollen, ihr Anliegen gegenueber dem Amt selbstbewusst zu vertreten und sich dabei von einer unabhaengigen Beratungsstelle unterstuetzen zu lassen, um ihre Rechte gegebenenfalls auch durch eine Klage vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Allen jungen Erwerbslosen, die ihren Auszug schon fest im Blick haben, rufen die Betroffenenorganisationen auf das „Projekt” noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzuschliessen. Wer jetzt schnell handele, koenne einer langwierigen Auseinandersetzung um die Uebernahme der kompletten Alg II-Leistungen aus dem Weg gehen. Die Regierung selbst habe den 31. Maerz schliesslich zum Stichtag erhobenl und damit zum „Auszugstag” fuer junge Erwerbslose gemacht.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, BAG-SHI, Tacheles e.V.
Angelika Klahr
Frank Jaeger
Harald Thomé

Weitere Informationen unter:

Gesetz zur Aenderung des SGB II und anderer Gesetze
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuell...gen_02-2006.pdf
https://www.erwerbslos.de/
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/
https://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2
https://www.alg-2.info/artikel/familienbande

10. Maerz 2006
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2006-0 3-10.htm
 
Was die Politiker treiben ist das allerletzte..... Da fehlen einem die Worte.
Klagen werden wir jedenfalls tun, sobald wir den neuen Bescheid haben und sobald es ans Ausziehen kommt. Und ich rate allen jungen Erwachsenen U25 zu klagen.

LG
Eka
 
Re: Hartz IV -Verschärfung schafft bürgerliche Rechte zweiter

Mambo meinte:
Pressemitteilung vom 10. Maerz 2006

Betroffenenorganisationen warnen vor der Benachteiligung junger Erwerbslosen und ihrer Familien. Bis zum 31. Maerz ist Auszug unter erleichterten Bedingungen noch moeglich! ........

......... Die Erwerbslosenverbaende empfehlen denjenigen, die in Zukunft zu Hause ausziehen wollen, ihr Anliegen gegenueber dem Amt selbstbewusst zu vertreten und sich dabei von einer unabhaengigen Beratungsstelle unterstuetzen zu lassen, um ihre Rechte gegebenenfalls auch durch eine Klage vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Allen jungen Erwerbslosen, die ihren Auszug schon fest im Blick haben, rufen die Betroffenenorganisationen auf das „Projekt” noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzuschliessen. Wer jetzt schnell handele, koenne einer langwierigen Auseinandersetzung um die Uebernahme der kompletten Alg II-Leistungen aus dem Weg gehen. Die Regierung selbst habe den 31. Maerz schliesslich zum Stichtag erhobenl und damit zum „Auszugstag” fuer junge Erwerbslose gemacht.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, BAG-SHI, Tacheles e.V.
Angelika Klahr
Frank Jaeger
Harald Thomé

Also VORSICHT !!!!!!! Solche Ratschläge können auch nach hinten losgehen :hmm: :hmm:

Das was die im Bundestag und jetzt auch im Bundesrat beschlossen haben wird evtl. vor dem Verfassungsgericht kein Bestand haben. Wenn mal einer durchklagt. Aber bis dahin werden die "Gesetzgeber" wieder "nachbessern". :kotz: :kotz:

Selbst Harald Thome von Tacheles spricht in "seinem" Forum vom Stichtag 17. Februar 2006 (Gesetzbeschluß im Bundestag) für die Maßgabe/Beantragung eines Umzuges U25 . Soweit ich mitbekommen habe, halten sich die Jobcenter daran. Die müssen sowieso die ganzen Änderungen per Hand, ohne Software, bearbeiten. Die sind auch stinksauer.

Also die Änderungen sind zum :kotz: :kotz: :kotz: aber zur Zeit FAKT :cry: :cry:
 
Stichtagsregelung

...In der geänderten Fassung des Änderungsgesetzes, die, wie oben beschrieben, zwischen dem 13. und dem 14. Februar frisch auf den Tisch kam, wurde in den neuen Paragrafen 68 noch hineingeschrieben: „§ 22 Abs. 2a Satz 1 (also die Abhängigkeit der Wohnkostenübernahme von der vor Vertragsabschluss erfolgten Übernahmezusicherung der Behörde, d.Verf.) gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.“
Wie sich bereits in den ersten Tagen nach Verabschiedung des Gesetzes in der Beratung zeigte, haben einzelne Behörden diesen Satz flugs so interpretiert, dass sie jungen erwachsenen Alg-II-Beziehern, die nach dem 17. Februar ohne ihre Genehmigung zu Hause ausziehen, ab dem 1. April keine Kosten der Unterkunft mehr gewähren müssten, selbst wenn diese Kosten „angemessen“ sind.

Behördenmitarbeiter sagen den Betroffenen kurzerhand, sie dürften nicht zu Hause ausziehen. Das ist natürlich Unsinn. Das Änderungsgesetz tritt, wie gesagt, am 1. April 2006 in Kraft, und es gilt ab dann in Situationen, in denen junge Erwachsene „umziehen“, nicht für Fälle, in denen junge Menschen nach dem 17. Februar 2006 umgezogen sind.

Andernfalls würden künftig für einen stetig wachsenden Teil der jungen Erwachsenen, die auf Alg II angewiesen sind, keine Kosten der Unterkunft mehr übernommen. Denn in der Zeit nach dem 17. Februar 2006 - zum Beispiel am 25. August 2007 oder am 13. Januar 2011 – werden noch viele junge Menschen Alg II beantragen müssen, die am 17. Februar 2006 noch zum Haushalt der Eltern gehörten, zwischenzeitlich aber umgezogen sind, ohne sich mit irgendwelchen Behörden hierüber verständigt zu haben, weil sie zum Umzugszeitpunkt mit Arbeitslosengeld II nichts zu schaffen hatten.
Vielleicht wollte der Gesetzgeber mit der Stichtagsregelung in § 68 Abs. 2 ja nur klarstellen, dass erwachsene Alg-II-Bezieher unter 25 Jahren, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zu Hause wohnten, nicht zu den Eltern zurückgeschickt werden können, also auf deren Wohnung „verwiesen“ werden können, falls sie künftig einen weiteres Mal umziehen wollen oder müssen. Das bedeute jedoch, dass alle, die irgendwann in den kommenden Monaten und Jahren zu Hause ausziehen werden, weil sie ihre künftige Alg-II-Abhängigkeit nicht vorausahnen, zu Muttern oder Vatern zurückgeschickt werden könnten, falls sie doch Alg II in Anspruch nehmen und dann noch einmal umziehen müssten.

Nun, wir wissen nicht recht, was der Gesetzgeber mit seiner Stichtagsregelung erreichen will. Vermutlich weiß er es selbst nicht. Drei Tage sind auch eine zu kurze Zeit, um solche Dinge vernünftig und folgerichtig zu überlegen. Vielleicht ging der Gesetzgeber ja auch einfach davon aus, dass das SGB II ohnehin kaum noch Zukunft hat. Das soll uns recht sein...
https://www.alg-2.info/artikel/familienbande
 
Re: Stichtagsregelung

Hallo in die Runde ( im Nachtrag meiner Zeilen von 10:45 Uhr)

Hallo Mambo,

mir ist auch klar, das in den Änderungsgesetzen (wie auch in allen Hartzgesetzen) nicht alles verfassungskonform bzw. gerichtsfest beschlossen worden ist. Das Wort "Nachbesserung" ist ja seit Jahren in aller Munde.

Wenn auch viele, zu Recht, der Meinung sind dass die Stichtagsregelung z.B. 17.02.2006 keine Auszug U25 mehr ohne Zustimmung der Jobcenter, nicht gerichtsfest ist, so sollte man doch nicht jetzt viele Jugendliche auffordern daraufhin mal "schnell" noch ausziehen und mit dem Unterschreiben des neuen Mietvertrages und der Änderungsanzeige gleich die Klage einzureichen.

Das muß doch nicht sein. Ist allerdings meine persönliche Meinung, die eines "alten Knacker" an der Hartzfront.
 
Das muß doch nicht sein

Es muß aber sein, daß diese Gruppe arbeitsloser bereits erwachsener Menschen, die eh' schon gleichaltrigen gegenüber benachteiligt sind, noch weiter entmündigt werden. Sie müßen für diese verfehlte Politik und verkehrte Einschätzung der gesamten Lage herhalten. Das muß sein, oder.
Und, das ist ja erst der Anfang.
Auch ein "alter Knacker" mit 58 Jahren, der aber noch nicht mente captus ist.
 
Doch, ich denke schon das es sein muss, das viele junge Erwachsene Klage einreichen. Mein Kind hat keine Lust mit mir unter einem Dach zu wohnen bis sie 25 ist. Genausowenig hab ich Lust sie solange bei mir zu haben. Gerade junge Erwachsene möchten auf ihre eigenen Beine stehen und anfangen ihr Privatleben zu leben, genauso wie die Eltern es genießen dürfen sollten, wenn die Kinder endlich soweit sind, aus dem Haus 'entlassen' zu werden.
Die jungen Erwachsenen können doch nichts für die verfehlte Politik und das es zuwenig Ausbildungsplätze gibt.
Bei mir gibt es zwar auch Grenzen, wenn ich sehe, das jemand absolut keine Lust hat zu arbeiten oder sich absolut nicht bemüht.
 
Status

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