Hallo Leute,
vorgestern war ich beim Jobcenter und habe als hauptberuflich selbstständiger Alg2 beantragt.
Eine freundliche SB hatte sogar Verständnis für meine Situation und hat dann eine entsprechende EGV verfasst. Sie hat mir gesagt, dass ich mich nicht bewerben muss und mich auf meine hauptberufliche Selbstständigkeit konzentrieren kann. Des Weiteren hat sie mich im "System" als hauptberuflich eingestuft und mir gesagt meine Daten werden nicht veröffentlicht und ich stehe somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Allerdings steht in meiner EGV folgender Satz:
Daraufhin habe ich die SB auf diese Punkt hingewiesen und Sie meinte dass sei nur eine Formalität und sie müsse das hinschreiben, ich solle mir jedoch keine Sorgen mache da keine Vermittlungsvorschläge kommen werden, da ich ja im System als hauptberuflich selbstständig eingetragen bin.
Stimmt die Aussage der SB? Muss Sie so einen Satz aufnehmen und ist dies wirklich nur eine Formalität? Sollte ich mir darüber keine Sorgen machen?
Des Weiteren steht unter Ziele folgendes:
Sollte ich mir darüber keine Sorgen machen? Wieso steht das nochmal extra dort? Klingt so als ob die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt auch durch Vermittlungsvorschläge erfolgen könnte.
Ahja, ich habe die EGV natürlich noch nicht unterschrieben, die SB meinte ich soll Sie mir in Ruhe anschauen und mit ihr besprechen falls mir etwas nicht gefällt.
Im Anhang befindet sich meine EGV und ich würde mich sehr freuen wenn ein paar Experten drauf schauen und mir sagen ob diese in Ordnung ist.
Ideal wäre wenn es selbstständige gebe die ihre eigene EGV mit meiner vergleichen und mir sagen was ich evtl. ändern könnte.
Was gesagt werden muss: Die SB war wirklich sehr nett und vertrauenswürdig, aber darauf alleine möchte ich mich nicht verlassen.
Ideal wäre halt eine EGV in der überhaupt nichts von Vermittlungsvorschlägen steht, aber ich weiß nicht ob so etwas möglich ist.
Gruß,
Martin
vorgestern war ich beim Jobcenter und habe als hauptberuflich selbstständiger Alg2 beantragt.
Eine freundliche SB hatte sogar Verständnis für meine Situation und hat dann eine entsprechende EGV verfasst. Sie hat mir gesagt, dass ich mich nicht bewerben muss und mich auf meine hauptberufliche Selbstständigkeit konzentrieren kann. Des Weiteren hat sie mich im "System" als hauptberuflich eingestuft und mir gesagt meine Daten werden nicht veröffentlicht und ich stehe somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Allerdings steht in meiner EGV folgender Satz:
"Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge..."
Daraufhin habe ich die SB auf diese Punkt hingewiesen und Sie meinte dass sei nur eine Formalität und sie müsse das hinschreiben, ich solle mir jedoch keine Sorgen mache da keine Vermittlungsvorschläge kommen werden, da ich ja im System als hauptberuflich selbstständig eingetragen bin.
Stimmt die Aussage der SB? Muss Sie so einen Satz aufnehmen und ist dies wirklich nur eine Formalität? Sollte ich mir darüber keine Sorgen machen?
Des Weiteren steht unter Ziele folgendes:
Ich habe die SB auch auf den ersten Punkt angesprochen (Integration auf den ersten Arbeitsmarkt), und sie meinte nur :"Das wollen Sie ja durch ihre Selbstständigkeit erreichen".Integration auf den ersten Arbeitsmarkt
Ausbau der Selbstständigkeit
Sollte ich mir darüber keine Sorgen machen? Wieso steht das nochmal extra dort? Klingt so als ob die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt auch durch Vermittlungsvorschläge erfolgen könnte.
Ahja, ich habe die EGV natürlich noch nicht unterschrieben, die SB meinte ich soll Sie mir in Ruhe anschauen und mit ihr besprechen falls mir etwas nicht gefällt.
Im Anhang befindet sich meine EGV und ich würde mich sehr freuen wenn ein paar Experten drauf schauen und mir sagen ob diese in Ordnung ist.
Ideal wäre wenn es selbstständige gebe die ihre eigene EGV mit meiner vergleichen und mir sagen was ich evtl. ändern könnte.
Was gesagt werden muss: Die SB war wirklich sehr nett und vertrauenswürdig, aber darauf alleine möchte ich mich nicht verlassen.
Ideal wäre halt eine EGV in der überhaupt nichts von Vermittlungsvorschlägen steht, aber ich weiß nicht ob so etwas möglich ist.
Gruß,
Martin