alg2--selbständigkeit

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Das_Boo

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guten tag zusammen


erstmal möchte ich euch allen hier und gutes neues jahr 2006 wünschen.

soo zu meiner sache. ich beziehe alg2 bin verheirratet und habe 2 kinder 12 und 16 jahre.
nach reiflicher überlegung habe ich mir fest vorgenommen mich dieses jahr selbständig zu machen.
da ich hier in den neuen bundesländern lebe steht mir laut auskunft meiner Jobcenter 149€ +10% der anderen fam.mitgliedern.
das würde heissen das ich ca.230€ monatlich *dazu bekommen* würde.

wenn ich mich aber selbständig machen möchte reichen ja die 230€ niemals aus, denn ich muss mich ja privat versichern etc.

gibt es noch möglichkeiten wie ich zumindest die ersten 6 monate *überleben* kann.

ausserdem such ich noch ein buissnessplan als vordruck wenn es sowas gibt.

dank im voraus

gruss
 
Selbständigkeit bei ALG 2

hallo gehe einfach zu deinem Amt und melde dein gewerbe an.
Niemand kann dir das Untersagen.
Du bekommst das selbe Geld wie du vorher beim alg 2 bekommen hast solange dein Betrieb keinenen Gewinn erwirtschaftet.

Michael
 
gut habe ich verstanden, aber ich habe irgendwo gelesen das man bis zu 600€ dazu bekommen kann, stimmt das????

gruss
 
hi :)

darf ich höflich mitteilen das ich den suche-button genutzt habe.. und ich als alg2 bezieher kein überbrückungsgeld bekomme

gruss
 
Du kannst aber Einstiegsgeld beantragen,dass wäre für dich sicherlich ne gute Lösung.

https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=4356&lighter=einstiegsgeld
 
Du kannst auch Existenzgründerzuschuss beantragen,aber bedenke bitte dass ein Teil dieser Förderungen nur noch bis zum Sommer läuft.
https://www.zeit.de/online/2005/46/eckpunkte?page=all

Mit deinen 600 Euro meintest du sicherlich den Existenzgründerzuschuss,Vorsicht die SG und LSG haben da verschiedene Auffassungen,was die Anrechnung des Zuschusses auf die ALG II L eistung betrifft.Diverse Urteile findest du dazu unter der Rubrik Urteuile-Allgemein oder Beruf .





https://www.elo-forum.org/forum/viewforum.php?f=42&sid=c0f01f2679947799ac23a726c7c57a43
 
Wer kann eine Ich-AG gründen?



Alle Arbeitnehmer, die eine selbständigen Tätigkeit, im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich, aufnehmen.

Der Arbeitslose
muss in engem Zusammenhang mit der Existenzgründung Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III bezogen haben oder muss in einer über ABM oder SAM geförderten Beschäftigung tätig gewesen sein und
während der Selbständigkeit Arbeitseinkommen nach §15 SBG IV erzielen, das nicht über 25.000 € pro Jahr hinausgeht (Das Arbeitseinkommen ist der Gewinn, der nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts durch das Finanzamt errechnet wird).
das heisst ja konkret in meinem fall das ich eine ich ag gar nichtgründen darf da ich ja alg2 empfänger bin, oder hab ich da was nicht verstanden

gruss
 
das heisst ja konkret in meinem fall das ich eine ich ag gar nichtgründen darf da ich ja alg2 empfänger bin, oder hab ich da was nicht verstanden

Du hast alles richtig verstanden.Aber informiere Dich doch über das Einstiegsgeld.Wenn Du ein schlüssiges Konzept hast und dazu noch einen
SB ,der etwas von seinem Fach versteht,ist diese Variante doch nicht so schlecht.Zumal Du für die Zeit der Förderung sozial abgesichert bist,denn
Kranken-und Rentenversicherung werden weiter vom Amt bezahlt.
Aber nicht vergessen,die Bewilligung von Einstiegsgeld kann genehmigt werden...muß aber nicht!

Gruß

Silvia
 
@Das_Boo
"Ich-AG " sagen viele zu: Existenzgründungszuschuss gem. SGB III § 421l.
Und den bekommt man nur, wenn man zuvor im ALG1 -Bezug war.
Und wer den bekommt, bekommt
im 1. Jahr = 600,00 Euro/Monat
im 2. Jahr = 360,00 Euro/Monat
im 3. Jahr = 240,00 Euro/Monat.
Und sonst nichts.
Und MUSS davon zahlen: Rentenversicherungsbeiträge
(=mindestens 78,00 Euro/Monat).
Und SOLLTE davon zahlen: Krankenversicherungsbeiträge
(=mindestens ca. 120,00 Euro/Monat)
- wer die nicht zahlt, ist nicht (mehr) krankenversichert!
Also bleiben im ersten Jahr von den 600,00 nur ca. 400,00 übrig.
Im zweiten Jahr von 360,00 noch 160,00.
Im dritten Jahr von 240,00 noch 40,00.

Da stehen sich ALG2-Bezieher deutlich besser!
Du bekommst
- den Regelsatz
- Kosten der Unterkunft
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung.
Und Du kannst "Einstiegsgeld" (SGB II § 29) beantragen,
das ist allerdings eine "Kann-Leistung", kein "Muss".

Also sei nicht traurig, dass Du als ALG2-Empfänger keine Ich-AG machen kannst, sondern freu Dich!
Wenn Du tatsächlich erfolgreich bist, dann wird Dein (bereinigtes) Einkommen natürlich auf das ALG2 angerechnet (s. SGB II §11).
Also hol Dir den Gewerbeschein (oder was immer Du brauchst) und los!
Das kann Dir kein Amt verbieten, auch nicht im ALG2-Bezug.
Viel Glück!
 
Wieso kann ein ALG 2er sich nicht selbstständig machen?

Selbstverständlich geht das einfach so.
habe ich doch auch einfach so gemacht.
Einfach zum Gewerbe Amt gehen und das betreffende Gewerbe anmelden.
Danach die Jobcenter informieren das ihr ein gewerbe angemeldet habt.
Die fragen euch dann ob das nebenberuflich oder hauptberuflich sein soll.
da gibt es aber keine regellungen mehr wie in der Arbeitslosenhilfe mit einer Stundenbeschränkung wöchentlich.
Wenn euer gewerbe euch nicht ernähren kann habt ihr weiter anspruch auf das ALG2 .Ihr mußt nur immer eine monatliche Gewinn und verlustrechnung machen und das Zuflußprinzip beachten.Nicht vorher die Jungs von der Jobcenter Fragen die sind doch in der masse völlig unwissend.
Auch scheinen alle zu vergessen das das Eu- Recht das Bundesrecht bricht.
Kleines Beispiel aus der Juristerei:
Wenn ein ALG 2er seine Freundin sagen wir mal aus Indien heiraten möchte dann muß er vorher im Ausländeramt vorstellig werden und darum bitten das er die Dame heiraten darf und sie hier mit ihm leben darf.Das wird die Behörde ihm aber verwehren mit dem Hinweis das er als ALG 2 Mensch nicht für den Unterhalt der dame sorgen kann und sie dem Staat zur last fällt.
Wenn der gute mann aber die dame seines Herzens zum beispiel in einem anderen EU Land heiratet kann ihm die Behörde hier nichtsmehr verwehren da sie seine rechtmäßige Frau ist.Das mal durch die Blume.

Nun wieder zurück zum gewerbe.
Ich habe meine Firma in Belgien aufgemacht und habe vorher normales ALG 2 bezogen.Der betrieb erwirtschaftet noch keinen gewinn un d daher bekomme ich weiterhin normale Leistung nach dem SGB II, da ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe.
Habe auch schon mit einer EA gearbeitet und recht bekommen.
Michael

Michael
 
Die Gewerbeanmeldung muss man gar nicht im Ausland machen, das geht ganz legal in Deutschland, auch im ALG2-Bezug.
Man muss es nur der Jobcenter mitteilen und sich das Einkommen auf das ALG2-Geld anrechnen lassen.
 
Das war ein unglückliches beispiel von mir

Hallo,

ich meinte nicht das jetzt alle ihr gewerbe im Ausland aufmachen sollen.

was ich meinte ist der unterschied zwischen dem Soll und dem Ist Zustand.
Ich sage ja auch einfach nur zur gemeinde, gewerbe anmelden und der Jobcenter anzeigen.
So schnell wird mann selbstständig.
Bei dem beispiel mit der dame ist das wie folgt:
Wenn der gute mann noch nicht geheiratet hat hat in dem fall das Amt recht da der Antragsteller die voraussetzungen nicht erfüllt.(Sollzustand)
Wenn er aber einfach geheiratet hat und wieder beim selben Amt vorstellig ist , ist es egal ob er die Voraussetzungen erfüllt da er ja schon verheiratet ist.(Istzustand)!!!

Michael
 
hallo :)

schönen dank erstmal für eure hilfe bis hier her :D

aber nun verstehe ich gar nichts mehr :cry:

ich weiss das ich mir einen gewerbeschein holen kann und der Jobcenter darüber informieren muss :lol:

bei mir ist folgendes ich beziehe seit 01.01.05 alg2 vorher alg1 was würde mir das konkret in meinem beispiel bringen im bezug auf existenzgründer zuschuss

bitte um hilfe

gruss
 
bei mir ist folgendes ich beziehe seit 01.01.05 alg2 vorher alg1 was würde mir das konkret in meinem beispiel bringen im bezug auf existenzgründer zuschuss

Das bringt Dir nichts,denn Du bist nun mal ALG II -Empfänger und da trifft für
Dich die Förderung durch Einstiegsgeld zu.
Der Gewerbeschein ist doch die kleinste Hürde.
Du benötigst ein tragfähiges Konzept,welches auch Deinen SB überzeugt.
Wenn Du soweit bist,dann ab damit zum Amt und Einstiegsgeld beantragen.
Sollte alles genehmigt werden,dann kannst Du immer noch das Gewerbe anmelden.

Gruß

Silvia


https://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml
 
Was haben blos alle immer mit dem Einstiegsgeld

Hallo ,
was ist blos immer mit dem Einstiegsgeld? Das sind 600€ pro Monat.
Sehe ich das Richtig.Davon soll dann die private Miete mit Nebenkosten,
alle Leistungen die der normale Regelsatz nach SGB 2 enthält und die Beiträge für die Renten und Krankenversicherung finanziert werden.
Wie geht das denn???
Als minimum fallen bei mir 360 € für die Miete (warm) ,und 311 € Regelsatzleistungen die irgendwie gerade so reichen.Das sind schon 71 € über dem Einstiegsgeld.
Dann kommt auch noch die Krankenversicherung , die Pflegeversicherung und die Rentenbeiträge hinzu.Das sind bei mir im Monat so um die 168 € im Monat komplett.
Nun verratet mir mal die Auflösung wie das mit 600 € bezahlt wird. :idee:
 
Hallo ,
was ist blos immer mit dem Einstiegsgeld? Das sind 600€ pro Monat.
Sehe ich das Richtig.Davon soll dann die private Miete mit Nebenkosten,
alle Leistungen die der normale Regelsatz nach SGB 2 enthält und die Beiträge für die Renten und Krankenversicherung finanziert werden.
Wie geht das denn???
Als minimum fallen bei mir 360 € für die Miete (warm) ,und 311 € Regelsatzleistungen die irgendwie gerade so reichen.Das sind schon 71 € über dem Einstiegsgeld.
Dann kommt auch noch die Krankenversicherung , die Pflegeversicherung und die Rentenbeiträge hinzu.Das sind bei mir im Monat so um die 168 € im Monat komplett.
Nun verratet mir mal die Auflösung wie das mit 600 € bezahlt wird

Du verwechselst hier einige Dinge.
Zuerst,Einstiegsgeld sind nicht 600 Euro pro Monat.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung.

Hierzu ein Beispiel:

Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 345 Euro (in den neuen Bundesländern 5 Prozent weniger).
Die Hälfte davon sind 172 Euro.
In der Summe würde ein geförderter Alleinstehender also 517 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten erhalten.
Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ab:

Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere 10 Prozent (also ungefähr 35 Euro).
Die Förderung kann auch dann etwas höher angesetzt werden, wenn gravierden Vermittlungshemmnisse vorliegen, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren oder die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht.

Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. (Im Beispiel also maximal 690 Euro monatlich.)

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderbarkeit sind:

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Im einzelnen werden geprüft: Bezug von ALG II , Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit)
Die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit (auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ab 15 Stunden werden gefördert)
Die Erforderlichkeit der Geldleistung in Hinblick auf die "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt".
Erstellung eines Businessplans (vergleiche unten).

Die Kranken -und Rentenversicherung werden weiter vom Amt bezahlt.
 
tut mir leid

was kommt denn dann jetzt unterm strich raus wenn ein alleinstehender ALG 2 Empfänger mit 360 € Warmmiete nun also Fördergelder beantragt und unter denn günstigten Bedingungen bewilligt bekommt.
Was bekommt er konkret überwiesen ? Helft mir doch mal weiter.

Michael
 
In der Summe würde ein geförderter Alleinstehender also 517 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten erhalten.

Lusjena hat Dir das doch schon mal geschrieben.
Die Sozialbeiträge werden auch vom Amt bezahlt.
Ansonsten klick den Link in meinem Beitrag von heute 12:58 an.
 
@Michael
Als ALG2-Empfänger bekommst Du Dein ALG2 weiter wie vorher.
Und wenn Du Glück hast, bekommst Du das Einstiegsgeld zusätzlich.
(Das Einstiegsgeld kann es auch geben, wenn man einen Job annimmt, es muss nicht Selbständigkeit sein.)
Ein Freund hat 350,00 Euro für 6 Monate bewilligt bekommen (zusätzlich zum ALG2) und ob er es danach nochmal bewilligt bekommt???
Damit kann man also echt nichts reissen.
ALG2 Empfänger sollen sich nicht/brauchen sich nicht/können sich nicht selbständig machen. Das steckt ja wohl dahinter. Denn Förderung bekommen sie keine.
Du kannst also nur was machen, wenn Du andere Geldgeber findest oder etwas machen, was keine Investitionen erfordert.
 
@Das_Boo
Das bringt Dir null, nichts.
Denn als ALG2-Empfänger bekommst Du gar keinen Existenzgründungszuschuss, den bekommen nur ALG1 -Empfänger.

Wenn Du Glück hast, bekommst Du zusätzlich zum ALG2-Geld das Einstiegsgeld. Es ist eine Kann-Leistung, Du hast kein Recht darauf.
Es steht aber nirgendwo, dass ein Konzept, Business-Plan oder was auch immer vorgelegt werden muss (wie beim Existenzgründungszuschuss).
Mach Deinem Sachbearbeiter schöne Augen oder bete oder was weiss ich.

SGB II § 29 Einstiegsgeld

(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.

Diese Rechtsverordnung (s.3) kenne ich nicht, gibt es die überhaupt?
Kennt/hat die jemand?
 
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