Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalten?

Leser in diesem Thema...

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
Hallo Leute,

ich habe eine Frage an die Experten unter Euch.

Ich bekomme seit Feb. 2013 Alg2 und bin hauptberuflich selbständig.
Somit darf ich in einem Zeitraum von 6 Monaten gefahrlos 600 Euro Gewinn machen, ohne Kürzungen befürchten zu müssen. Bisher hat meine Firma noch keinen Gewinn gemacht, jedoch kam heute mein Einkommenssteuerbescheid für 2012 und ich habe eine Erstattung von 900 Euro erhalten.

Kann ich die 900 Euro quasi als "Gewinn" auf die 6 Monate verteilen? Zusammen mit den Kosten meiner Firma, wären das weniger als 100 Euro Gewinn pro Monat. Somit dürften die mir nichts kürzen, oder?

Sollte das nicht gehen, dann könnte ich mir für die 900 Euro auch dringend benötige Hardware kaufen. Allerdings habe ich Angst, dass die sich quer stellen und mir meine Ausgaben nicht anerkennen. Dann hätte ich in doppelter hinsicht die A-Karte, erstmal 900 Euro ausgegeben die ich nicht wirklich habe, und dann noch Harz4 Kürzung wegen der Steuerrückerstattung.

Ich bin für jeden Tipp dankbar,

Euer Martin
 

KarlApitalismus

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
4 Jan 2013
Beiträge
404
Bewertungen
152
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Du wirst die Einkommenssteuerrückerstattung (ESR) nicht in Bezug auf deine Selbstständigkeit als Gewinn oder sonstwie geltend machen können. Zum einen hat das eine mit dem anderen aus meiner Sicht nichts zu tun. Zum anderen ist die ESR aus 2012, du bist aber erst selbstständig seit 2013.

Was deine "dringend benötige Hardware" anbelangt:
Ausgaben müssen "notwendig und angemessen" sein. Was das im Einzelnen bedeutet, hängt von deinem ganz individuellen Fall ab, und vor allem von der Einschätzung, man könnte auch sagen Willkür, deines persönlichen Sachbearbeiters, sofern du die Ausgabe vorher genehmigen lassen willst. Ob man das muss, wird hier im Forum kontrovers diskutiert. Lässt du die Ausgabe nicht vorher genehmigen, hängt es dann ab von der Einschätzung, man könnte auch sagen Willkür, des Sachbearbeiters aus der Leistungsabteilung, der deine aEKS (Abschließende Angaben zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) bearbeitet. Alle SB haben die Vorgabe, so wenig Ausgaben wie möglich anzuerkennen. Wobei hier das "möglich" sich nicht zwangsläufig an geltender Rechtssprechung orientiert.


Gewinn i.S. v. ALGII bei Selbstständigen = Differenzbetrag zwischen den erzielten Betriebseinnahmen und den getätigten Ausgaben, soweit sie notwendig und angemessen waren.

Rechnung:
mtl. Gewinn
minus § 11b SGB II Absetzbeträge
ergibt anrechenbares Einkommen/Monat.
Dieses anrechenbare Einkommen wird dem Bedarf/Monat gegenübergestellt.
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Ich bin bereits seit Anfang 2012 selbstständig, beziehe jedoch erst seit Anfang 2013 Alg2.

Heißst das im klartext dass die 900 Euro weg sind?! Kann ich nichts tun?
Angenommen ich kauf mir für 900 Euro Hardware, dann hat die Firma ja quasi 900 Euro Verlust, kann ich in diesem Fall die 900 Euro ranziehen?

Kann ich die 900 Euro aufgarkeinenfall auf die 6 Monate verteilen? Bist du dir da sicher? Das wäre fatal! :icon_eek:
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Nicht bei Selbstständigen, außerdem gibt es insbesondere bei Steuerrückerstattungen besondere Regelungen soviel ich weiß... ich glaube die müssen das auf mehrere Monate verteilen.. die Details sind mir noch unklar.
 

Koelschejong

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Jun 2005
Beiträge
5.185
Bewertungen
1.643
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Leider haben die Vorschreiber recht, das ist keine Betriebseinnahme, also ist das auch nicht auf 6 Monate aufzuteilen.
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Hier hat eine Familie die Steuerrückerstattung ganz legal wieder ausgegeben:

Nicht immer Hartz-IV-Kürzung wegen ausgegebener Steuererstattung - Recht & Gesetz - JuraForum.de

Was haltet Ihr davon?

Und hier noch eine wichtige Info zu dem Thema:
Bei Steuererstattung: ALG II kann gekürzt werden
Zitat:
Daher müsse die Behörde die Steuererstattung auf einen Zwölfmonatszeitraum aufteilen, sodass die Rückzahlung bei Berücksichtigung des 30-Euro-Freibetrags, der den Betroffenen pro Monat zustehe, vollständig anrechnungsfrei bleibe.

Hat da jemand Erfahrung? Dann müssten die mir ja schonmal 30 Euro * 12 Monate Freibetrag übrig lassen, das sind immerhin 360 Euro.
 

biddy

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Mai 2007
Beiträge
13.401
Bewertungen
4.585
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Zu Deinem 2. Link: Da ging's um einen älteren Fall. Mittlerweile wurde das SGB II längst geändert und für einmalige Einnahmen gilt § 11 Abs. 3 SGB II.

Das bedeutet: Würde durch einmalige Anrechnung der kompletten 900 € Steuererstattung Deine Hilfebedürftigkeit für einen Monat wegfallen, dann würden diese 900 € auf 6 Monate verteilt angerechnet, also 150 € monatlich. Die 30 € Versicherungspauschale kannst Du nicht geltend machen, da Du Erwerbseinkommen hast und die 30 € Versicherungspauschale bereits monatlich gewährt wird ... die 30 € gibt's nur einmal auf alle Einkommen zusammen.
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Die 30 € Versicherungspauschale kannst Du nicht geltend machen, da Du Erwerbseinkommen hast und die 30 € Versicherungspauschale bereits monatlich gewährt wird ... die 30 € gibt's nur einmal auf alle Einkommen zusammen.

Wieso habe ich Erwerbseinkommen, meine Firma hat im Bewilligungszeitraum keinen Euro verdient oder ausgegeben -> kein Umsatz.
Da müsste ich die 30 € Versicherungspauschalte doch erhalten, oder?
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Dann muss ich das Geld ja wohl oder übel dem Jobcenter per Veränderungsmitteilung melden, mir ist bei dem Formular allerdings etwas unklar..

Das zählt ja als einmaliges Einkommen, welchen Punkt muss man da ankreuzen?
"Änderung der Einkommensverhältnisse"? Oder eher "Änderung der Vermögensverhältnisse"?

Ah, und wenn ich schon Fragen zur Veränderungsmitteilung stelle, dann hätte ich gleich noch eine: Ich habe einen neuen WG Mitbewohner, somit ist mein Anteil an der Miete nun geringer. Soll ich das einfach unter "Sonstige Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen" vermerken? Welche Belege soll ich da vorlegen? Muss ich einen neuen WG Mitbewohner überhaupt belegen? Das senkst ja immerhin die Kosten des Jobcenters für mich
 

Olllllli

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
4 Jun 2013
Beiträge
14
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

das ist unglaublich wenn man das alles so liest...Was für Fragen die Forenteilnehmer umtreiben, daß ist z.T. völlig unmenschlich...wieviel Gedankenkraft für son Mist...für ein paar Kröten, die andererseits wiederum völlig sinnlos verbraten werden (z.B in Drohnen)

Wir brauchen das bedingsunglose Grundeinkommen...
 
E

ExitUser

Gast
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt


Zu 1.) Für so etwas habe ich noch nie ein Fomular genommen, sondern einfach ne formlose Mitteilung hingeschickt.

Zu 2.) Neuer WG-Mitbewohner macht immer Probleme......die wollen natürlich alles ganz genau wissen. Hier ist Vorsicht geboten, sonst streichen die mal eben alle Leistungen, weil sie der Meinung sind der Mitbewohner könne ja für dich alles mitbezahlen.
 

Martin84

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Feb 2013
Beiträge
38
Bewertungen
0
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Danke für Eure Hilfe!

Schickt ihr eure Veränderungsmitteilungen eigentlich per Mail oder doch lieber mit der Post? Gibt es da eigentlich irgendeine rechtliche Vorgabe, oder kann ich mir aussuchen auf welchem Weg ich das schicke?
 

Koelschejong

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Jun 2005
Beiträge
5.185
Bewertungen
1.643
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Per mail ist rechtlich völlig unverbindlich, daher nicht zu empfehlen.
 
E

ExitUser

Gast
AW: Alg2 + Selbständig -> Positiven Einkommensteuerbescheid erhalten! Wie Geld behalt

Danke für Eure Hilfe!

Schickt ihr eure Veränderungsmitteilungen eigentlich per Mail oder doch lieber mit der Post? Gibt es da eigentlich irgendeine rechtliche Vorgabe, oder kann ich mir aussuchen auf welchem Weg ich das schicke?

Es gibt Dinge, die kann man per Mail schicken, z.B. deine Bewerbungsliste, die du beim Termin "vergessen" hattest oder den Lebenslauf.

Sobald die irgendetwas von dir wollen, wovon Leistungen abhängen, würde ich dies nur auf dem Postweg verschicken und in Spezialfällen auch per Einschreiben.

Gänzlich vergessen kann man Telefongespräche oder generell Gespräche. Zählen tut nur das, was auf dem Papier steht.

Wenn du also willst, dass deine Veränderungsmitteilung ernst genommen wird und wenn du dich absichern willst, dann schicke sie per Post. Einschreiben müsste hier nicht sein, denn es geht ja nicht darum dass du von der Veränderungsmitteilung profierst, sondern das JC.
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...