sandracula
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Hallo ich habe eine wichtige frage zu Sanktionen bei ALG2. Im Februar 2012 haben wir ein Schreiben bekommen das mein Partner ab März 2012 eine Sanktion von 30% bekommt. jetzt droht uns die nächste Sanktion eigene
sollen bis zum 1.3 eine Stellungnahme abgeben. Da gibt es doch eine Regel wenn man innerhalb von 1 Jahr wegen der selben Sache sanktioniert wird, das dass Alg2 dann um 60% gekürzt wird. Wenn wir die Stellungnahme wirklich erst zum 1.3 abgeben fallen wir dann noch in das Jahr mit der Bewährung oder haben wir dann "Glück" und bekommen "nur" 30% kürzung?
Eine andere frage welche Zeit ist zumutbar wenn man mit öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren muss? Gibt es dazu ein Gesetz bzw § ?

Eine andere frage welche Zeit ist zumutbar wenn man mit öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren muss? Gibt es dazu ein Gesetz bzw § ?