ALG2 Rentenantrag AU anrechenbarkeit durch die Krankenkassen

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ExUser 43005

Gast
Hallo,

durch längere Krankheit und gleichzeitig Alg2, wurde mir nun angeraten einen Rentenantrag zu stellen. (Erwerbsminderungsrente)

Dabei erhielt ich unter anderem den Rentenantrag, auch einen AUD Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen.

In einer Spalte steht:
"In den letzten 3 Jahren vor Rentenantragstellung lagen AU /Krankenhausaufenthalte/Rehaaufenthalte vor"
- nein
- ja, AU -Zeiten sind nachstehend lückenlos aufgeführt


Meine Krankenkasse hat "Nein" angekreuzt, obwohl ich seit über einem Jahr krankgeschrieben bin und davor auch mehr krank war als gesund.

auf dem Blatt wurde vermerkt: "nein, weil kein Anspruch Krankengeld -> Alg2, daher keine Zeiten erforderlich"

Frage:

Ist das wirklich ernstgemeint? Auf Nachfrage wurde mir dies telefonisch nochmals bestätigt. Ebenso würde man die AU von ALG2-Empfängern nicht in die Akte aufnehmen oder gar irgendwo vermerken, wozu auch.

Wieso gebe ich diese dann jedes mal ab?
Wie soll dann eine sinnvolle Bewertung des Rentenantrages geschehen, wenn die letzten 10 Jahre alle AU im Müll gelandet sind und ich dann wohl stets gesund gewesen bin?

Ich stehe momentan etwas ratlos und verärgert auf dem Schlauch.
 

AsbachUralt

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Du gibst die AU Meldungen ja nicht für die Krankenkasse ab sondern für das Jobcenter.
Die Kasse interessiert Deine AU nicht, solange Du keine Ansprüche auf Krankengeld hast.
 
E

ExUser 43005

Gast
Das ist korrekt. Dennoch fehlen mir nun diese Zeiten beim Rentenantrag.

Das kann doch nicht sein, dass die sich diese Arbeitserleichterung wegen alg2 einfach herausnehmen können. Ich muss doch auch lückenlos jeden Mist bei der Rente nachweisen können.

Und für mich ist es einfach nur eine Lüge, wenn die Krankenkasse beim Antrag nein ankreuzt, obwohl Tage der Krankheit durch AUs vorhanden waren. Wie kann das nur sein, dass scheinbar jede Behörde oder Einrichtung...machen kann was sie wollen?
 

AsbachUralt

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Das ist korrekt. Dennoch fehlen mir nun diese Zeiten beim Rentenantrag.


Die KK macht das ja nicht aus Lust und Laune, sie setzt um, was der Gesetzgeber verlangt.

Das Arbeitslosengeld II wurde 2005 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2011 werden bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II keine Rentenversicherungsbeiträge mehr von der Agentur für Arbeit gezahlt. Diese Leistung begründet daher keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Wer seit 2011 Arbeitslosengeld II bezieht, erhält hierfür gegebenenfalls eine „Anrechnungszeit ohne Bewertung“, ansonsten entsteht hier eine Lücke. Die Rentenversicherung erläutert Ihnen das gerne.

https://www.deutsche-rentenversiche...4_arbeitslosigkeit/arbeitslosigkeit_node.html
 
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ExUser 43005

Gast
Es wurde bei mir bereits geprüft, ob ich überhaupt die Voraussetzungen erfülle, einen Rentenanspruch auszulösen.

Ja, ich habe die Zeiten und Co erfüllt.

(ob das nun gesundheitlich dann durchgeht ist ja was anderes, auch, ob man von den € irgendetwas machen kann, außer sich ne Tüte über Kopf zu ziehen)
 
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