ALG2 Reisekosten zum Meldetermin nicht vorher einreichen laut SB und Formular nur mit Unterschrift und Stempel einreiche

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nevergiveup

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Ich war heute bei meinen erst Gespräch, mein SB war nicht da ich bin zur nächst offenen Tür gefragt wo er ist, der ist nicht da sie würde es aber machen.

Zum Ende des Gespräches habe ich Ihr gesagt, den Reisekosten Antrag habe ich ja schon vorhinein eingereicht (Fax mit Sendebestätigung). Sie sagte das man es nicht im Vorhinein einreichen kann, sondern immer beim Meldetermin und es wäre das falsche Formular. Ich sagte ich kann auch ein Formlosen Antrag stellen da hatte sie nichts mehr gesagt und mir den Antrag noch mal ausgedruckt.

Antrag muss beim Meldetermin wohl immer abgestempelt werden und was mir noch auffällt, dass sie es versuchen mit der Bagatellgrenze 6€ was ja nun nicht gibt.

Meine Frage ist, soll/kann ich troß dem im Vorhinein den Antrag stellen?

Und ich werden diesen Antrag für heute gleich per Fax abschicken, mit dem Vermerk bei dem 6€ Satz „Rechtsgrundlage?“ und „Urteil das es keine Bagatellgrenze gibt BSG Az. B 14/7b AS 50/06 R “
 

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Imaginaer

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Das ist keine Bagatellgrenze. Bei der Bagatellgrenze war das so, das Beträge unter 6 Euro prinzipiell nicht erstattet wurden. Dies kippte das BSG in dem von Dir genannten Urteil.

Die wollen das Du bis zu einem Betrag von 6 Euro sammelst und es dann erst abgibst. So verstehe ich den Satz im Antrag.
 

nevergiveup

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Ja ich würde es eine nette Umschreibung der Bagatellgrenze nennen und halte es für fraglich, dass es irgendwo gesetzlich geregelt ist (abgesehen von Interen Arbeitsanweisungen).
 
E

ExUser 2606

Gast
Nein, das ist keine Umschreibung der Bagatellgrenze.

Gäbe es die Bagatellgrenze, bekämst Du unter 6 EUR gar nichts.

Hier ist es aber so, dass Du das Geld nur etwas später bekommst. Das JC möchte nicht eden ANtrag über 2,50 EUR einzeln bearbeiten müssen. Ich finde das sinnvoll.
 

nevergiveup

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Für mich ist es eine Umgehung der Bagatellgrenze, damit Beträge unter 6€ nicht gezahlt werden müssen.

Angenommen ich muss jeden Monat zum Meldetermin, dann würde es 5 Monate dauern, bist ich die 6€ zusammen habe.

Ich habe dies bezüglich schon eine Beschwerde eingereicht bei der Teamleitung und den Antrag habe ich trotzdem noch mal gestellt mit den neuen Formularen.
 

erwerbsuchend

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Angenommen ich muss jeden Monat zum Meldetermin, dann würde es 5 Monate dauern, bist ich die 6€ zusammen habe.

@ nevergiveup,

du brauchst 5 Termine, um auf einen Betrag von 6 zu kommen? Dann sind das pro Termin 1,20 EUR für Hin- und Rückfahrt.

Wenn du dann auch nur 1 Termin pro Monat hast, dann brauchst du ehrlich diese 1,20 EUR wirklich direkt in dem Monat unbedingt wieder ausgezahlt?

Ich will dir zwar nicht in deine Haushaltsführung reinreden, aber wenn du wirklich auf diese 1,20 EUR angewiesen bist, dann solltest du dringend deine Ausgaben überprüfen und anpassen.
 

faalk

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Ein, zwei kaffee weniger in der Teeküche, eine Zigarette weniger rauchen = ein Antrag mehr bearbeitet.
 

nevergiveup

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@erwerbsuchend

es geht mir nicht um die 1,20€, die haben ich nicht nötig.
Es geht darum, dass dadurch keine Beträge unter 6€ bezahlt werden und ich monatelang drauf warten muss. Dass ist für mich nicht hinnehmbar.
 

erwerbsuchend

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es geht mir nicht um die 1,20€, die haben ich nicht nötig.
Es geht darum, dass dadurch keine Beträge unter 6€ bezahlt werden und ich monatelang drauf warten muss. Dass ist für mich nicht hinnehmbar.

@ nevergiveup,

wenn du nicht so dringend auf diese 1,20 EUR je Monat angewiesen bist, warum bestehst du dann auf einer umgehenden Auszahlung dieser und was ist daran in deinem Fall nicht hinnehmbar, dass erst Beträge bis 6,00 EUR gesammelt werden?

Hast du schon einen Antrag nach §13-15 SGB I gestellt, um dir diese Regelung seitens JC erklären zu lassen?
 

Imaginaer

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Eingangs ging es um die Bagatellgrenze, die bedeutet das Beträge unter 6 Euro nicht erstattet werden. Dies fiel bei ALG 2 weg, durch das BSG Urteil. Bei ALG 1 ist neben der Eigenleistungsfähigkeit noch diese Bagatellgrenze anwendbar.

Hat mit der aktuellen Aufrechnung der kleinen Beträge bis 6 Euro nichts am Hut. Wenn nevergiveup diese direkt nach jedem Termin bekommen will, dann muss JC /SB dies auch so machen. Oder wo findet Ihr die gesetzliche Grundlage für die Aufrechnung? Und muss der Hilfebedürftige vom Existenzminimum dem JC noch Kredite gewähren? Wo ist dieser Posten im Regelsatz?? Er macht doch deutlich, das er keine Aufrechnung will, sondern das Geld schnellstmöglich braucht.

Es liegt in der freien Entscheidung von nevergiveup ob der auf das Geld wartet oder nicht. Rechtfertigen muss er sich nicht vor dem JC und schon gar nicht vor uns.
 

erwerbsuchend

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Es liegt in der freien Entscheidung von nevergiveup ob der auf das Geld wartet oder nicht. Rechtfertigen muss er sich nicht vor dem JC und schon gar nicht vor uns.

@ Imaginaer,

das ist richtig, keiner muss sich rechtfertigen und keiner muss aus seinem Regelsatz dem JC irgendwelche Kredite gewähren.

Allerdings ergibt sich aus den Postings von @ nevergiveup ein Widerspruch , denn in Post Nr. 10 schreibt er, dass er nicht auf diese 1,20 EUR angewiesen sei und andererseits möchte er dennoch dieses Geld unbedingt sofort ausgezahlt bekommen.

Für einen Teil der stillen Leserschaft dürfte sich da die Frage nach dem Sinn dieses Beharrens stellen. Geht es nur daraum dem JC so viel wie möglich Arbeit auf Nebenkriegsschauplätzen zu machen? Es wäre etwas anderes, wenn jene 1,20 EUR jeden Monat dringend gebraucht würden.

Eine Frage am Rande, in welchem Verkehrsverbund zahlt man nur 0,60 EUR für eine Fahrkarte als Erwachsener? Selbst Kurzstreckentickets kosten überwiegend ab 1,50 EUR oder mehr.
 

nevergiveup

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Es geht mir darum, dass so keine Beträge unter 6€ direkt nach einem Termin ausgezahlt werden, wo es sicherlich keine rechtliche Grundlage gibt und ich es mir einfach nicht so gefallen lasse.

Die Verwaltungskosten für diese Reisekosten, werden wahrscheinlich so hoch sein, dass man mir bestimmt mehr als 1 Jahr davon Reisekosten bezahlen könnte.

Und ich bin mit dem PKW gefahren btw.
 

nevergiveup

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Nachdem ich eine Sachstandanfrage gestellt hatte, kam heute der Ablehnungsbescheid. Dort wurden als Gründe angegeben, dass es eine kann Leistung aus dem Vermittlungsbudget ist und die Höhe zu gering ist.

Aber die Reisekosten werden ja nicht aus dem Vermittlungsbudget bezahlt, sondern, nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III und denn noch das BSG mit den Urteil B 14/7b AS 50/06 R hat ja auch entschieden, dass Beträge unter 6 € bezahlt werden müssen.

Ich werde dagegen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Reisekosten nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III bezahlt werden müssen und mit dem Urteil B 14/7b AS 50/06 R.
 

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erwerbsuchend

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Ich werde dagegen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Reisekosten nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III bezahlt werden müssen und mit dem Urteil B 14/7b AS 50/06 R.

@ nevergiveup,

da bin ich echt gespannt, wie dein Widerspruch ausgehen wird. Allein die Widerspruchskosten dürften höher sein, also Schreiben ausdrucken, kuvertieren, Porto.

Wie hast du den ursprünglichen Antrag gestellt, sollte es sich dabei um eine sofortige Auszahlung dieser 1,16 EUR handeln? Weiter oben wurde ja bereits ausdiskutiert, dass dein Fahrgeld erst ab einen gesammelten Betrag von 6,00 EUR ausgezahlt wird, deine 1,16 EUR also nicht verloren gehen, sondern nur später ausgezahlt werden.
 

nevergiveup

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Wie hast du den ursprünglichen Antrag gestellt, sollte es sich dabei um eine sofortige Auszahlung dieser 1,16 EUR handeln? Weiter oben wurde ja bereits ausdiskutiert, dass dein Fahrgeld erst ab einen gesammelten Betrag von 6,00 EUR ausgezahlt wird, deine 1,16 EUR also nicht verloren gehen, sondern nur später ausgezahlt werden.

Den Antrag wie in #1 mit Überweisung auf mein Konto.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür, Beträge zu sammeln?
Ich kenne keine....

Und In 2 Wochen werde ich wider einen Antrag stellen, weil ich mich persönlich am Tresen nach meiner genehmigten Ortsabwesenheit zurückmelden soll. Es wurde nur der Tag gesagt und keine weiteren § erwähnt. Und der Antrag ist dann auch der wie in #1.
 

Texter50

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Hier ist es aber so, dass Du das Geld nur etwas später bekommst. Das JC möchte nicht eden ANtrag über 2,50 EUR einzeln bearbeiten müssen. Ich finde das sinnvoll.
Ich nicht. :biggrin:
Da werde ich mittels Drohung eingeladen und soll da langfristich in Vorlage gehen?
Und je nach Laune benötigen die bis zu 6 Wochen?!

Die SBs sollen mal unnütze Arbeit vermeiden, indem se scih anne Spielregeln halten. :icon_stop:
Jedes Schreiben, in dem Zettel nachgefordert werden, die nachweislich bereits vorliegen, kostet sehr viel Zeit und zusätzlich mein Geld.
Die SBs zahlen ja nicht für die eigene Unfähigkeit.
Daher sollte man auch kleinste Beträge sofort eintreiben. :icon_mrgreen:

Alleine son Spruch mitter Bagatellgrenze ist schon die Frechheit an sich. :sorry:
 

erwerbsuchend

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Da werde ich mittels Drohung eingeladen und soll da langfristich in Vorlage gehen?

@ Texter50,

vielleicht sehe ich das falsch, aber lohnt sich dieser Aufstand und mögliche Streiteslust wirklich für 1,16 EUR? Laut dem Formular aus Post 1 bekommt TE sein Fahrgeld ausgezahlt, sobald sich ein Betrag von 6,00 EUR angesammelt hat.

:sorry:, vielleicht bin ich zu blauäugig, aber bei welcher Haushaltsführung sind 1,16 EUR so kriegsentscheidend, dass sie unbedingt sofort vom JC ausgezahlt werden müssen?

Sollte der Widerspruch von TE abgelehnt werden und er geht dann in Klage und er begründet diesen sofortigen Auszahlungsanspruch damit, dass er jenes Geld dringend bräuchte, dann würde er sich doch unglaubwürdig machen. Allein das Erstellen und gerichtsfeste Zusenden des Widerspruches mit Nachweis des Zugangs dürfte mehr Kosten als diese 1,16 EUR. Die Frage dürfte vor Gericht sein, wie er einen Widerspruch und Klage finanziell führen kann, wenn er doch auf die sofortige Auszahlung dieser 1,16 EUR bestehen muss, damit er seine monatlichen Ausgaben decken kann oder welchen wirtschaftlich nachvollziehbaren Grund sollte er für die sofortige Auszahlung anführen?
 

nevergiveup

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So anfang des Monats hatte ich eine Errinerung an das Jobcenter geschrieben, dass die 3 Monatsfrist bald abläuft und ich dann eine Untätigkeitsklage einreichen werde.

Gestern hatte ich das Geld auf meinen Konto und heute kam der Abhilfebescheid für die 1,16€ Reisekosten.
 

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