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Ich war heute bei meinen erst Gespräch, mein SB war nicht da ich bin zur nächst offenen Tür gefragt wo er ist, der ist nicht da sie würde es aber machen.
Zum Ende des Gespräches habe ich Ihr gesagt, den Reisekosten Antrag habe ich ja schon vorhinein eingereicht (Fax mit Sendebestätigung). Sie sagte das man es nicht im Vorhinein einreichen kann, sondern immer beim Meldetermin und es wäre das falsche Formular. Ich sagte ich kann auch ein Formlosen Antrag stellen da hatte sie nichts mehr gesagt und mir den Antrag noch mal ausgedruckt.
Antrag muss beim Meldetermin wohl immer abgestempelt werden und was mir noch auffällt, dass sie es versuchen mit der Bagatellgrenze 6€ was ja nun nicht gibt.
Meine Frage ist, soll/kann ich troß dem im Vorhinein den Antrag stellen?
Und ich werden diesen Antrag für heute gleich per Fax abschicken, mit dem Vermerk bei dem 6€ Satz „Rechtsgrundlage?“ und „Urteil das es keine Bagatellgrenze gibt BSG Az. B 14/7b AS 50/06 R “
Zum Ende des Gespräches habe ich Ihr gesagt, den Reisekosten Antrag habe ich ja schon vorhinein eingereicht (Fax mit Sendebestätigung). Sie sagte das man es nicht im Vorhinein einreichen kann, sondern immer beim Meldetermin und es wäre das falsche Formular. Ich sagte ich kann auch ein Formlosen Antrag stellen da hatte sie nichts mehr gesagt und mir den Antrag noch mal ausgedruckt.
Antrag muss beim Meldetermin wohl immer abgestempelt werden und was mir noch auffällt, dass sie es versuchen mit der Bagatellgrenze 6€ was ja nun nicht gibt.
Meine Frage ist, soll/kann ich troß dem im Vorhinein den Antrag stellen?
Und ich werden diesen Antrag für heute gleich per Fax abschicken, mit dem Vermerk bei dem 6€ Satz „Rechtsgrundlage?“ und „Urteil das es keine Bagatellgrenze gibt BSG Az. B 14/7b AS 50/06 R “