Hallo,
ich bin Selbstständig und beziehe seit kurzem hartz4. Mein Frage ist, ob, von Seiten des Amts, für den bewilligungszeitraum von 6 Monaten ein Durchschnittswert für den Gewinn pro Monat auf Grundlage des Gesamtgewinns berchnet wird, oder ob für jeden Monat eine separate Abrechnung des Gewinns stattfindet? Zum Beispiel: Ich habe nur einen Auftrag in den 6 Monaten. Nach Abschluss stelle ich eine Rechnung in Höhe von 3000€. Den Betrag kriege ich auf einen Schlag gezahlt. Somit habe ich nach Abzug der Ausgaben für einen Monat, sagen wir mal, 2900€ Gewinn zu verbuchen, für die restlichen 5 Monate jedoch nur Ausgaben. Sollte man daher die Rechnung staffeln, um über mehrere Monate Gewinne angeben zu können, um den Selbstständigen Status zu erhalten und einen höheren Zuverdienst zu erzielen? Oder ist es dem Amt egal, zu welchem Zeitpunkt wieviel gewinn erwirtschaftet wurde, und es zählen nur die Zahlen für den Gesamtzeitraum?
ich bin Selbstständig und beziehe seit kurzem hartz4. Mein Frage ist, ob, von Seiten des Amts, für den bewilligungszeitraum von 6 Monaten ein Durchschnittswert für den Gewinn pro Monat auf Grundlage des Gesamtgewinns berchnet wird, oder ob für jeden Monat eine separate Abrechnung des Gewinns stattfindet? Zum Beispiel: Ich habe nur einen Auftrag in den 6 Monaten. Nach Abschluss stelle ich eine Rechnung in Höhe von 3000€. Den Betrag kriege ich auf einen Schlag gezahlt. Somit habe ich nach Abzug der Ausgaben für einen Monat, sagen wir mal, 2900€ Gewinn zu verbuchen, für die restlichen 5 Monate jedoch nur Ausgaben. Sollte man daher die Rechnung staffeln, um über mehrere Monate Gewinne angeben zu können, um den Selbstständigen Status zu erhalten und einen höheren Zuverdienst zu erzielen? Oder ist es dem Amt egal, zu welchem Zeitpunkt wieviel gewinn erwirtschaftet wurde, und es zählen nur die Zahlen für den Gesamtzeitraum?