Martin Behrsing
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Aktualisierung und Fehlerbereinigung der ALG2-Berechnungshilfe
Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen finden Sie auf dem Rechenblatt "Revision".
Bitte beachten:
die Ergebnisse dieser Rechenhilfe mit der gleichen kritischen Aufmerksamkeit bewerten wie bei
der Prüfung von Bescheiden der Jobcentern
Achtung!!!! Es wird Excel benötigt
Hier der Link zum Rechner: aktualisiert auf Version 2009-09-17 am 06.10.2009 (auch wenn v2009-07-02 aufgerufen wird, ist es die aktuelle Version, Vielen Dank an Herbert Kant)
https://www.erwerbslosenforum.de/als2-berechnung_v2009-07-02.xls
Mit Dank an
Herbert Kant
Beratungszentrum Arbeitslosigkeit in der
Fachstelle für Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft des Ev.-luth.
Stadtkirchenverbandes Hannover
An der Christuskirche 15
30167 Hannover
ALG2-Berechnungshilfe aktualisiert Diese Berechnungshilfe ist nicht nur für „Beratungsprofis“ gedacht, sondern soll auch den mündigen Hilfeempfänger bei der Überprüfung seiner Ansprüche unterstützen.
Wir versuchen, die Hürden für die Benutzung so niedrig wie möglich zu halten. Ohne Grundkenntnisse des SGB II oder eine Einführung in die Grundregeln der Berechnung des Arbeitslosengeld II ist dieses Werkzeug jedoch wohl nicht sinnvoll verwendbar.
Bitte beachten Sie, daß die Ergebnisse dieser Rechenhilfe mit der gleichen kritischen Aufmerksamkeit bewertet werden müssen, die wir bei der Prüfung von Bescheiden der Jobcenter empfehlen.
Die Rechenergebnisse liefern Anhaltspunkte und Hinweise für weitere Klärungen, können eine qualifizierte Sozial- oder Rechtsberatung jedoch nicht ersetzen.
Jeder, der diese Berechnungshilfe regelmäßig nutzt oder nutzen will, sollte sich in unseren Email-Verteiler aufnehmen lassen, um Fehlerkorrekturen, Anpassungen und Erweiterungen automatisch zu erhalten. Schreiben Sie eine Email mit dem Inhalt „in Verteiler für ALG2-Rechner aufnehmen“ an
h.kant@alz-hannover.de
Bisher werden bei den Unterkunftskosten nur die Regelungen für die Region Hannover berücksichtigt. Wenn wir konkrete Rückmeldungen über die Regelungen anderer Regionen und Kommunen erhalten, werden wir versuchen, diese in die Berechnung zu integrieren.
Die Nutzung der ALG2-Berechnungshilfe setzt auf dem Computer das kostenpflichtige Tabellenkalkulationsprogramm EXCEL der Firma Microsoft oder das frei verfügbare OPENOFFICE https://www.openoffice.org (unter Windows oder Linux) voraus.
Windows:
Ich empfehle die OpenOffice-Version 3.01, da die aktuelle Version 3.1 Makros nicht ohne zusätzliche Anpassungen ausführt.
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar...install_de.exe
Linux:
Ubuntu, Debian und andere deb-basierte Distributionen:
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar..._de_deb.tar.gz
Redhat, Suse und andere rpm-basierte Distributionen:
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar...tall_de.tar.gz
Weitere Hinweise zur Benutzung in der „Anleitung zur ALG2-Berechnungshilfe“ (pdf-Dokument).
Vor kurzem haben wir die ALG2-Berechnungshilfe aktualisiert, hier die Änderungen seit der letzten im Forum verteilten Fassung:
02.07.2009 ALG2: Kindergeldberechnung für Zeiten vor 2009 wählbar; Fehlermeldungen erweitert bei unvollständigen Angaben zum Erwerbseinkommen
13.07.2009 KdU : mögliche Heizkostenerstattung durch JobCenter anzeigbar; Hinweis unter 3.2/3.3 auf BSG -Urteil zum Verbot der Heizkostenpauschalisierung bei sonst angemesser KdU
13.07.2009a KdU : Fehler bei Abzug der Regelsatzanteile von Wohngemeinschaften korrigiert (Anzahl der WG -Mitglieder wurde falsch berechnet)
14.07.2009 ALG2: Mehrbedarf wegen voller Erwerbsminderung eingefügt
17.07.2009 ALG2: "nicht berücksichtigte Aufwendungen" vom Erwerbseinkommen werden vom sonstigen Einkommen abgezogen
17.07.2009 ALG2: Versicherungspauschale verringert anrechenbares Kindergeld auch bei minderjährigen Kindern, wenn diese nicht mehr zur BG gehören (BSG -Urteil vom 13.05.2009);
ALG2: Versicherungspauschale wird nun auch bei angerechnetem Kindergeld berücksichtigt
23.07.2009 ALG2/Erwerbseinkommen: Auszubildende in berufl. Ausbildung können gekennzeichnet werden, für sie gilt nicht die 400 € -Grenze bei der Berücksichtigung von Werbungskosten
17.08.2009 ALG2: Versicherungspauschale für minderjährige Kinder nur bei tatsächlich abgeschlossener Versicherung (Änderung der ALGII -VO ab 1.8.2009, macht BSG -Urteil vom 13.05.2009 unwirksam);
ALG2: tatsächlich bezogenes Kindergeld kann manuell eingetragen werden
25.08.2009 ALG2: Berücksichtigung der Versicherungspauschale vollständig überarbeitet
31.08.2009 ALG2: Schalter "Grundsicherung im Alter" = keine 30.-€ Pauschale, "müheloses" Einkommen wird ohne Freibetrag angerechnet
07.09.2009 ALG2: keine Anrechnung von Einkommen bei Studenten bzw. BAB-Empfängern auf der Seite "ALG2" - Vorbereitung für geplante Berechnung auf Seite "Studenten"
08.09.2009 ALG2: Fehler mit anteiliger Versicherungspauschale bei Erwerbseinkommen von Kindern (ab Version 25.08.2009) behoben
11.09.2009 Erwerbseinkommen: kein Freibetrag nach §30 für Sozialgeldempfänger, deshalb kein anteiliger zusätzlicher Freibetrag für Kinder unter 15 Jahren
16.09.2009 ALG2: irreführende Anzeige von nichtanrechenbarem Einkommen bei manuell eingetragenem Kindergeld abgestellt
17.09.2009 ALG2 Version 11.09.2009: versehentlich wurde die Zeile, in der die Versicherungspauschale dargestellt wird, nicht angezeigt. Dies hat zwar keinen Einfluß auf das Ergebnis, macht es jedoch unplausibel.
Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen finden Sie auf dem Rechenblatt "Revision".
Bitte beachten:
die Ergebnisse dieser Rechenhilfe mit der gleichen kritischen Aufmerksamkeit bewerten wie bei
der Prüfung von Bescheiden der Jobcentern
Achtung!!!! Es wird Excel benötigt
Hier der Link zum Rechner: aktualisiert auf Version 2009-09-17 am 06.10.2009 (auch wenn v2009-07-02 aufgerufen wird, ist es die aktuelle Version, Vielen Dank an Herbert Kant)
https://www.erwerbslosenforum.de/als2-berechnung_v2009-07-02.xls
Mit Dank an
Herbert Kant
Beratungszentrum Arbeitslosigkeit in der
Fachstelle für Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft des Ev.-luth.
Stadtkirchenverbandes Hannover
An der Christuskirche 15
30167 Hannover
ALG2-Berechnungshilfe aktualisiert Diese Berechnungshilfe ist nicht nur für „Beratungsprofis“ gedacht, sondern soll auch den mündigen Hilfeempfänger bei der Überprüfung seiner Ansprüche unterstützen.
Wir versuchen, die Hürden für die Benutzung so niedrig wie möglich zu halten. Ohne Grundkenntnisse des SGB II oder eine Einführung in die Grundregeln der Berechnung des Arbeitslosengeld II ist dieses Werkzeug jedoch wohl nicht sinnvoll verwendbar.
Bitte beachten Sie, daß die Ergebnisse dieser Rechenhilfe mit der gleichen kritischen Aufmerksamkeit bewertet werden müssen, die wir bei der Prüfung von Bescheiden der Jobcenter empfehlen.
Die Rechenergebnisse liefern Anhaltspunkte und Hinweise für weitere Klärungen, können eine qualifizierte Sozial- oder Rechtsberatung jedoch nicht ersetzen.
Jeder, der diese Berechnungshilfe regelmäßig nutzt oder nutzen will, sollte sich in unseren Email-Verteiler aufnehmen lassen, um Fehlerkorrekturen, Anpassungen und Erweiterungen automatisch zu erhalten. Schreiben Sie eine Email mit dem Inhalt „in Verteiler für ALG2-Rechner aufnehmen“ an
h.kant@alz-hannover.de
Bisher werden bei den Unterkunftskosten nur die Regelungen für die Region Hannover berücksichtigt. Wenn wir konkrete Rückmeldungen über die Regelungen anderer Regionen und Kommunen erhalten, werden wir versuchen, diese in die Berechnung zu integrieren.
Die Nutzung der ALG2-Berechnungshilfe setzt auf dem Computer das kostenpflichtige Tabellenkalkulationsprogramm EXCEL der Firma Microsoft oder das frei verfügbare OPENOFFICE https://www.openoffice.org (unter Windows oder Linux) voraus.
Windows:
Ich empfehle die OpenOffice-Version 3.01, da die aktuelle Version 3.1 Makros nicht ohne zusätzliche Anpassungen ausführt.
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar...install_de.exe
Linux:
Ubuntu, Debian und andere deb-basierte Distributionen:
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar..._de_deb.tar.gz
Redhat, Suse und andere rpm-basierte Distributionen:
ftp://ftp5.gwdg.de/pub/openoffice/ar...tall_de.tar.gz
Weitere Hinweise zur Benutzung in der „Anleitung zur ALG2-Berechnungshilfe“ (pdf-Dokument).
Vor kurzem haben wir die ALG2-Berechnungshilfe aktualisiert, hier die Änderungen seit der letzten im Forum verteilten Fassung:
02.07.2009 ALG2: Kindergeldberechnung für Zeiten vor 2009 wählbar; Fehlermeldungen erweitert bei unvollständigen Angaben zum Erwerbseinkommen
13.07.2009 KdU : mögliche Heizkostenerstattung durch JobCenter anzeigbar; Hinweis unter 3.2/3.3 auf BSG -Urteil zum Verbot der Heizkostenpauschalisierung bei sonst angemesser KdU
13.07.2009a KdU : Fehler bei Abzug der Regelsatzanteile von Wohngemeinschaften korrigiert (Anzahl der WG -Mitglieder wurde falsch berechnet)
14.07.2009 ALG2: Mehrbedarf wegen voller Erwerbsminderung eingefügt
17.07.2009 ALG2: "nicht berücksichtigte Aufwendungen" vom Erwerbseinkommen werden vom sonstigen Einkommen abgezogen
17.07.2009 ALG2: Versicherungspauschale verringert anrechenbares Kindergeld auch bei minderjährigen Kindern, wenn diese nicht mehr zur BG gehören (BSG -Urteil vom 13.05.2009);
ALG2: Versicherungspauschale wird nun auch bei angerechnetem Kindergeld berücksichtigt
23.07.2009 ALG2/Erwerbseinkommen: Auszubildende in berufl. Ausbildung können gekennzeichnet werden, für sie gilt nicht die 400 € -Grenze bei der Berücksichtigung von Werbungskosten
17.08.2009 ALG2: Versicherungspauschale für minderjährige Kinder nur bei tatsächlich abgeschlossener Versicherung (Änderung der ALGII -VO ab 1.8.2009, macht BSG -Urteil vom 13.05.2009 unwirksam);
ALG2: tatsächlich bezogenes Kindergeld kann manuell eingetragen werden
25.08.2009 ALG2: Berücksichtigung der Versicherungspauschale vollständig überarbeitet
31.08.2009 ALG2: Schalter "Grundsicherung im Alter" = keine 30.-€ Pauschale, "müheloses" Einkommen wird ohne Freibetrag angerechnet
07.09.2009 ALG2: keine Anrechnung von Einkommen bei Studenten bzw. BAB-Empfängern auf der Seite "ALG2" - Vorbereitung für geplante Berechnung auf Seite "Studenten"
08.09.2009 ALG2: Fehler mit anteiliger Versicherungspauschale bei Erwerbseinkommen von Kindern (ab Version 25.08.2009) behoben
11.09.2009 Erwerbseinkommen: kein Freibetrag nach §30 für Sozialgeldempfänger, deshalb kein anteiliger zusätzlicher Freibetrag für Kinder unter 15 Jahren
16.09.2009 ALG2: irreführende Anzeige von nichtanrechenbarem Einkommen bei manuell eingetragenem Kindergeld abgestellt
17.09.2009 ALG2 Version 11.09.2009: versehentlich wurde die Zeile, in der die Versicherungspauschale dargestellt wird, nicht angezeigt. Dies hat zwar keinen Einfluß auf das Ergebnis, macht es jedoch unplausibel.