Bananenbieger
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Hallo,
Bald ist ein Jahr ALG1 rum (08. November 2013).
Ich selber bin 46J.
Dann stehe ich vor der Entscheidung, ob ich ALG2 beantrage, oder mein Vermögen (Bausparvertrag) aufbrauchen soll. Ich habe etwas ähnliches gefunden: https://www.elo-forum.org/allgemein...sparvertrag-aufloesen-einkommen-gewertet.html
Ich weiß nicht, ob dies auf mich zutrifft?
Ich weiß auch nicht, was man für ein ALG2 -Antragsformular alles ausfüllen muß.
Nun stell ich mir es so vor, weil ich sowieso mein Vermögen (bis auf das Schonvermögen) aufbrauchen muß, mich erstmal von diesem Gebrauch machen. Ohne dabei ALG2 zu beantragen. Wenn nichts mehr vorhanden ist, melde ich mich ALG2. Sinnvoll?
Da ich bei meinem Vater (73J. bezieht Rente - noch nicht pflegebedürftig) (im eigenen Haus - Miete entfällt) wohne (Bedarfsgemeinschaft), ich aber eine eigene Wohnung möchte, will ich dann Wohngeld beabtragen.
Vielen Dank
Bald ist ein Jahr ALG1 rum (08. November 2013).
Ich selber bin 46J.
Dann stehe ich vor der Entscheidung, ob ich ALG2 beantrage, oder mein Vermögen (Bausparvertrag) aufbrauchen soll. Ich habe etwas ähnliches gefunden: https://www.elo-forum.org/allgemein...sparvertrag-aufloesen-einkommen-gewertet.html
Ich weiß nicht, ob dies auf mich zutrifft?
Ich weiß auch nicht, was man für ein ALG2 -Antragsformular alles ausfüllen muß.
Nun stell ich mir es so vor, weil ich sowieso mein Vermögen (bis auf das Schonvermögen) aufbrauchen muß, mich erstmal von diesem Gebrauch machen. Ohne dabei ALG2 zu beantragen. Wenn nichts mehr vorhanden ist, melde ich mich ALG2. Sinnvoll?
Da ich bei meinem Vater (73J. bezieht Rente - noch nicht pflegebedürftig) (im eigenen Haus - Miete entfällt) wohne (Bedarfsgemeinschaft), ich aber eine eigene Wohnung möchte, will ich dann Wohngeld beabtragen.
Vielen Dank