Guten Abend liebe Leute,
ich bin nicht sicher ob sowas überhaupt in dieses Forum gehört aber dies ist das einzige Forum das ich benutze und die einzigste mit unschätzbar hilfreichen Antworten in kurzer Zeit
Also: Ich beziehe ALG2 und nebenbei ein Minijob mit flexiblen Arbeitszeiten. Im Vertrag steht nur eine obergrenze von maximal 37 Stunden die im Monat gearbeitet werden dürfen und das die Arbeitsstunden flexibel abweichen können, also keine festgelegte Wochenstunden.
Ich habe leider einen sche** Arbeitgeber erwischt, der mit allen Mitteln versucht, uns jungen unerfahrenen Minijobbern zu erklären, dass wir keinen Anspruch auf Urlaub haben, da wir ja flexibel eingesetzt werden können und uns einfach "Abwesend" melden können wenn wir mal Urlaub brauchen. ODER ein weiteres Beispiel: wenn wir krank werden, wird die Schicht online jemand anderem zugeteilt und die Schicht verschwindet ganz schnell aus meiner Liste, sodass ich auch bei Krankheit mit Gelben Zettel keinen Gehaltsfortbestand erhalte.
Genial oder???
Nicht mit mir! Ich habe angefangen mich zu wehren und dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir Minijobber genauso wie Festangestellte RECHTE haben und keine minderwertigen Bimbos sind, die alles zu gehorchen haben(natürlich andere Wortwahl).
Seitdem will mich der Chef ausm Job raus-eckeln und gibt mir nur noch MAX 1 Schicht im Monat oder manchmal sogar gar nichts.
Wie sieht es in diesem Fall aus, wenn keine feste Stundenzahl im Vertrag geregelt ist? Ich habe ja den Arbeitsvertrag unterzeichnet, in welchem steht, dass ich flexibel eingesetzt werden kann und die Stunden je nach wirtschaftlicher Lage mal mehr mal weniger sein können, aber max 450Euro.
Kann ich Gebrauch von
§ 12 Arbeit auf Abruf
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
machen in welchem steht:
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
oder trifft in meinem Fall Punkt 3 zu, nämlich das zuungunsten des Arbeitnehmers(ich) der Chef, wenn er bock dazu hat, mich nur für eine Schicht im Monat einteilen kann wenn er will?
-Ist mit Tarifvertrag der Arbeitsvertrag gemeint?
Kann ich klagen und meinen Anspruch auf 10Stunden/Woche verlangen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
ich bin nicht sicher ob sowas überhaupt in dieses Forum gehört aber dies ist das einzige Forum das ich benutze und die einzigste mit unschätzbar hilfreichen Antworten in kurzer Zeit
Also: Ich beziehe ALG2 und nebenbei ein Minijob mit flexiblen Arbeitszeiten. Im Vertrag steht nur eine obergrenze von maximal 37 Stunden die im Monat gearbeitet werden dürfen und das die Arbeitsstunden flexibel abweichen können, also keine festgelegte Wochenstunden.
Ich habe leider einen sche** Arbeitgeber erwischt, der mit allen Mitteln versucht, uns jungen unerfahrenen Minijobbern zu erklären, dass wir keinen Anspruch auf Urlaub haben, da wir ja flexibel eingesetzt werden können und uns einfach "Abwesend" melden können wenn wir mal Urlaub brauchen. ODER ein weiteres Beispiel: wenn wir krank werden, wird die Schicht online jemand anderem zugeteilt und die Schicht verschwindet ganz schnell aus meiner Liste, sodass ich auch bei Krankheit mit Gelben Zettel keinen Gehaltsfortbestand erhalte.
Genial oder???
Nicht mit mir! Ich habe angefangen mich zu wehren und dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir Minijobber genauso wie Festangestellte RECHTE haben und keine minderwertigen Bimbos sind, die alles zu gehorchen haben(natürlich andere Wortwahl).
Seitdem will mich der Chef ausm Job raus-eckeln und gibt mir nur noch MAX 1 Schicht im Monat oder manchmal sogar gar nichts.
Wie sieht es in diesem Fall aus, wenn keine feste Stundenzahl im Vertrag geregelt ist? Ich habe ja den Arbeitsvertrag unterzeichnet, in welchem steht, dass ich flexibel eingesetzt werden kann und die Stunden je nach wirtschaftlicher Lage mal mehr mal weniger sein können, aber max 450Euro.
Kann ich Gebrauch von
§ 12 Arbeit auf Abruf
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
machen in welchem steht:
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
oder trifft in meinem Fall Punkt 3 zu, nämlich das zuungunsten des Arbeitnehmers(ich) der Chef, wenn er bock dazu hat, mich nur für eine Schicht im Monat einteilen kann wenn er will?
-Ist mit Tarifvertrag der Arbeitsvertrag gemeint?
Kann ich klagen und meinen Anspruch auf 10Stunden/Woche verlangen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen