BenWylde
Elo-User*in
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Hallo ihr Lieben,
ich wollte mich mal über etwas schlau machen hier, ich hab über das Thema diverse Dinge gelesen und steige nicht ganz durch und weiß auch nicht ob manche Dinge die man in Erfahrung gebracht hat korrekt oder noch aktuell sind, aber der Reihe nach.
Meine Frau hatte im März 2019 eine Ausbildung angefangen (während ich momentan nichts habe sondern nur der Hausmann bin, der sich um unseren Sohn kümmert, Kindergarten etc etc) und wir haben erst kürzlich eine Weiterbewilligung für unsere Leistungen erhalten. Da meine Frau aber im März auch ihr erstes Gehalt bekommen hat, fordert das Jobcenter natürlich die überzahlte Summe zurück (wenn ich das richtig interpretiere wollen die dafür 30% des Regelsatzes aufrechnen).
Die Frage die sich mir stellt ist, ob die Summe, die zurückgefordert wird nicht eigentlich hätte als Darlehen ausgelegt werden müssen, da das Jobcenter wusste, das die Ausbildung dann beginnt und das der Zahlungseingang des ersten Gehalts erst Ende des Monats erfolgen würde. Hätte das dann nicht als Darlehen gewährt werden müssen, da der Zahlungseingang bereits erwartet und absehbar war, das er dann kommen würde? Zumal die das genau wussten, da meine Frau auch ein PKW-Darlehen aufgenommen hat für besagten PKW um die Stelle antreten zu können und das monatlich schon mit 10% des Regelsatzes abstottert. Wir hatten versucht uns vorher zu informieren, doch war die werte Sachbearbeiterin entweder ewig krank oder im Urlaub, auf jeden Fall nicht erreichbar und die Vertretung war auch wenig bis garnicht hilfreich dabei.
Und angenommen es hätte wirklich als Darlehen zählen müssen, würde das nicht darunter fallen, das Darlehen nicht mehr als 10% des Regelsatzes übersteigen dürfen, sondern dass die Darlehen nacheinander dann abgezahlt werden müssen aus eben jenen 10% monatlich? Ich bin der Meinung irgendwas in der Richtung mal gelesen zu haben, das Darlehen die 10% nicht überstiegen werden dürfen und das Forderungen hintereinander beglichen werden können, auch wenn das wohl entsprechend dauert.
Ich steige da wie gesagt nicht ganz durch, das Internet spuckt viel aus, z.B. halt Darlehen bei zu erwartendem Einkommen, dessen Gesetzestext ich aber nicht mehr gefunden habe, wo ich annehme, das da was verändert wurde.
Ich hänge mal das (editierte) Schreiben an (ich hoffe ich habe nichts übersehen), ich hoffe jemand hat da mehr Ahnung von der Materie als ich und kann mir weiter helfen und Klarheit schaffen
ich wollte mich mal über etwas schlau machen hier, ich hab über das Thema diverse Dinge gelesen und steige nicht ganz durch und weiß auch nicht ob manche Dinge die man in Erfahrung gebracht hat korrekt oder noch aktuell sind, aber der Reihe nach.
Meine Frau hatte im März 2019 eine Ausbildung angefangen (während ich momentan nichts habe sondern nur der Hausmann bin, der sich um unseren Sohn kümmert, Kindergarten etc etc) und wir haben erst kürzlich eine Weiterbewilligung für unsere Leistungen erhalten. Da meine Frau aber im März auch ihr erstes Gehalt bekommen hat, fordert das Jobcenter natürlich die überzahlte Summe zurück (wenn ich das richtig interpretiere wollen die dafür 30% des Regelsatzes aufrechnen).
Die Frage die sich mir stellt ist, ob die Summe, die zurückgefordert wird nicht eigentlich hätte als Darlehen ausgelegt werden müssen, da das Jobcenter wusste, das die Ausbildung dann beginnt und das der Zahlungseingang des ersten Gehalts erst Ende des Monats erfolgen würde. Hätte das dann nicht als Darlehen gewährt werden müssen, da der Zahlungseingang bereits erwartet und absehbar war, das er dann kommen würde? Zumal die das genau wussten, da meine Frau auch ein PKW-Darlehen aufgenommen hat für besagten PKW um die Stelle antreten zu können und das monatlich schon mit 10% des Regelsatzes abstottert. Wir hatten versucht uns vorher zu informieren, doch war die werte Sachbearbeiterin entweder ewig krank oder im Urlaub, auf jeden Fall nicht erreichbar und die Vertretung war auch wenig bis garnicht hilfreich dabei.
Und angenommen es hätte wirklich als Darlehen zählen müssen, würde das nicht darunter fallen, das Darlehen nicht mehr als 10% des Regelsatzes übersteigen dürfen, sondern dass die Darlehen nacheinander dann abgezahlt werden müssen aus eben jenen 10% monatlich? Ich bin der Meinung irgendwas in der Richtung mal gelesen zu haben, das Darlehen die 10% nicht überstiegen werden dürfen und das Forderungen hintereinander beglichen werden können, auch wenn das wohl entsprechend dauert.
Ich steige da wie gesagt nicht ganz durch, das Internet spuckt viel aus, z.B. halt Darlehen bei zu erwartendem Einkommen, dessen Gesetzestext ich aber nicht mehr gefunden habe, wo ich annehme, das da was verändert wurde.
Ich hänge mal das (editierte) Schreiben an (ich hoffe ich habe nichts übersehen), ich hoffe jemand hat da mehr Ahnung von der Materie als ich und kann mir weiter helfen und Klarheit schaffen