ALG2 - JobCenter den Arbeitsvertrag vorlegen - wozu?

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Xivender

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Nabend miteinander,

ich habe wieder eine Arbeit gefunden, Vollzeit.
Nun teilte mir das Job Center mit, dass die meinen Arbeitsvertrag als Kopie hätten.

Ich frage mich, wozu die das brauchen, ich muss doch warscheinlich eh am Ende des monats eine Verdienstbescheinigung / Lohnabrechnung abgeben, damit die das mit dem restklichen ALGII verrechnen können, also wozu soll der Arbeitsvertrag gut sein, was geht die das an?

Weiss das vielleicht jemand was dahinter steckt?

Mfg
Xiv.
 
Guten Morgen Xivender,

Den Arbeitsvertrag braucht die Jobcenter um keine Zeit zu verlieren, dir erst einmal die Leistungen zu streichen.Dies ist mir passiert, weil ich zu blöd und ehrlich war, sofort meinen AV kopiert dort hinzuschicken.
Relevant für die Leistungsabteilung ist nur dieVerdienstabrechnung und der Kto.-Auszug mit dem Zufluss des Gehaltes in Kopie.
Geht es nur um die letzte Aufrechnung oder bist du weiterhin Aufstocker?
Habe irgendwo im Forum gelesen, dass ein Arbeitvertrag der Jobcenter nichts angeht, finde es aber nicht wieder.Google mal nach dem Thema.

Gruß Karma

Die ist meine eigene Meinung und keine Rechtsberatung.
 
Die Veränderung muß umgehend gemeldet werden!

Denn die erste Verdienstbescheinigung bzw. der erste Kontoauszug über den Geldzufluss wirst du erst viel später einreichen können. Das kann schnell als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden.
 
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das die Jobcenter den Arbeitsvertrag benötigt wenn der neue Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten beantragt hat.
Wenn der Arbeitgeber Zuschuss für den Arbeitsplatz beantragt muss er den üblichen Tariflohn zahlen.
Das kontrolliert die Jobcenter durch Kontrolle des Arbeitsvertrags den der Arbeitnehmer vorlegen soll.

Der Arbeitnehmer soll natürlich nicht erfahren das der neue Arbeitgeber einen Zuschuss erhält.
Denn wenn er es wüsste, wäre er ja nicht mehr der ganz so demutvolle und dankbare Arbeitnehmer der dem Arbeitgeber die Füße küsst :)
 
Wenn der Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss beantragt kann er auch selber der Jobcenter den AV schicken.

Also fehlende Mikwirkung zu unterstellen, weil man keine Kopie des AV vorlegt, das halte ich doc für sehr weit dahergeholt. Wenn man die ARbeitsaufnahme meldet und vielleicht noch wann voraussichtlich das erste Gehalt in wellcher Höhe zufließen wird, und dann später die Gehaltsabrechnung und den Kontoauszug nachreicht, dürfte die Jobcenter damit nicht sehr weit kommen. Auch bei Aufstockern nicht.

Etwas anderres kann aus meiner Sicht nur gelten, wenn der Arbeitnehmer selber etwas beantragt, z, B. Mobilitätshilfe oder so.

Übrigens bin ich nicht der Meinung, dass man weniger motiiert arbeiten sollte, nur weil der Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss beantragt hat. Es gibt sicher auch Fälle, wo tatsächlich höhere Einarbeitungsaufwände entstehen, weil jemand schon lange aus dem Job ist oder so. Jeder bürger sollte aööe Sozialleistungen beantragen, die ihm zustehen. Warum sollte das ein Arbeitgeber nicht tun? Sicher gibt es da Auswüchse und Rbeitgeber, die das gezielt ausnutzen, aber man sollte nicht alle über einen Kamm scheren.
 
hi,

als Arbeitnehmer unterschreibt man auch seine Verschwiegenheit. So machen es zumindest viele Unternehmen. Daher ist für mich nicht ersichtlich warum man den Arbeitsvertrag benötigt.

Lohnabrechnung hätten den selben Nachweischarakter. Wenn der AG entsprechende Lohnzuschüsse beantragt dann macht das der AG mit der BA .

Gruss

Paolo
 
Es bleibt aber dabei, die Arbeitsaufnahme muß gemeldet weren. Und zwar sofort zu Beginn.

Hi,

das mag sein. Aber so eine Meldung umfasst doch nicht das Aushändigen eines Vertrages, oder irre ich mich? Man kann ja schriftlich mitteilen, dass man ab Datum X bei der Firma Y eine sozialversichungspflichtige Tätigkeit beginnen wird oder schon hat.

Dann wird die Jobcenter prüfen wollen ob dein Einkommen reicht oder ob man sich in die Gilde "Aufstocker" einreihen darf. Und den Beweis tritt man dann mit einer entsprechenden Lohnabrechnung an. Darum geht es doch. Dazu benötigt man nicht den Arbeitsvertrag.

Gruss

Paolo
 
Ich bin auch nicht der Meinung, dass man weniger motiviert arbeiten sollte, nur weil der Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss beantragt hat.

Aber viele Arbeitgeber möchten nicht das der Arbeitnehmer davon erfährt.
 
Hi,

ich kann evtl. auch in einen 400-Euro-Job (wenns klappt). :icon_smile:

Im Moment habe ich 610 € ALG II , Regelsatz 351 € u. KdU . :eek:

Kann mir jemand sagen, wieviel ich dann monatlich haben werde?
 
Etwas anderres kann aus meiner Sicht nur gelten, wenn der Arbeitnehmer selber etwas beantragt, z, B. Mobilitätshilfe oder so.

Hallo Kerstin - nein ich habe keine Mobilitäshilfen oder sonstiges beantragt.

Es bleibt aber dabei, die Arbeitsaufnahme muß gemeldet weren. Und zwar sofort zu Beginn.

Redfly, ich habe noch 1 Tag vorher bei dem Arbeitsamt und bei dem Jobcenter eine Veränderungsmitteiling abgegeben, woraus hervorgeht, wann ich dort anfange und wann das erste Gehalt / Lohn kommt.

Aber so eine Meldung umfasst doch nicht das Aushändigen eines Vertrages, oder irre ich mich?

Nabend Paolo Pinkel,
genau so sehe ich das nämlich auch... darum ja auch meine Frage...
 
Hi,
den neuen Job angeben, klar! Ist ja auch geschehen.
Sofern keine weiteren Bezüge erhalten werden, keine Angaben über Gehalt etc.
Wenn der AG Zuschüsse erhält, regelt er das direkt mit der Jobcenter und der AN ist auch nicht als Zwischeninformant zuständig.
Hier sollte aber der AN informiert werden müssen, schließlich geht es um seine Arbeitskraft, die er einsetzt. Er soll schon erfahren, woher das Geld fließt.
Hatte auch mal so eine Situation und habe mich geweigert, Infos zu geben. Wurden ein bißchen stinkig, aber ich hatte keine Konsequenzen zu tragen.

verona
 
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