ALG2 - Habe eine EGV unterschrieben. Gibt es aber trotzdem die Chance, die Auflagen zu umgehen?

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DerNorman

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Moin,

erstmal, super Forum! Habe schon viel gelesen und eine Menge Tipps mitgenommen, dennoch ist mein Fall etwas speziell und unbeantwortet.

Folgende Situation:

Ich werde in ein anderes Bundesland ziehen. Meine Freundin hat dort ein Zimmer in einem Wohnheim, da sie dort ihre Ausbildung gemacht hat. Wir wollten erst zusammen ziehen, sobald wir eine Wohnung gefunden haben, da ich es bei meiner Ex-Frau aber nicht mehr aushalte, werde ich mit in dem Zimmer wohnen und von dort aus suchen wir weiter. Das ist übrigens auch der Grund für den Umzug. Die Scheidung von meiner Frau.

Ich hatte einen Termin bei meinem JC . Dort teilte ich meiner Sachbearbeiterin mit, dass ich aufgrund meiner Trennung im Oktober 2017 und der anstehenden Scheidung ausziehen werde. Das Interessierte meine SB zunächst nicht. Sie druckte mir unbeeindruckt Stellenangebote aus. Als ich dann fragte wegen einer Ortsabwesenheit für Neuorientierung und Wohnungs- und Arbeitssuche, lehnte sie diese mit folgender Begründung ab. "Ich kann Ihnen jetzt keine Ortsabwesenheit gewähren. Der Umzug kann ja auch erst in einem Jahr passieren."
Als ich dann wegen Bewerbungskosten fragte, da ich keinen Internetzugang habe, sagte sie: "Dann nehmen sie jetzt an dieser Maßnahme teil, da haben sie einen Internetzugang."

Ich war erstmal sprachlos. Die Stellenangebote waren alle Regional und den Sinn hinter der Maßnahme habe ich auch nicht wirklich für verstanden. Sie druckte die EGV und ich fragte: "Muss ich jetzt wirklich an der Maßnahme teilnehmen und mich hier bewerben, obwohl ich am 1.9.2018 umziehe?"
Sie antwortete mit Ja und sagte, ich könne einen Leistungsverzicht fertig machen. Dann könnte ich tun was ich will und las mir dann die EGV vor. Dann sagte sie ich soll dort unterschreiben. Da ich nicht wusste, dass ich das nie hätte unterschreiben müssen, habe ich natürlich unterschrieben. Beim rausgehen beschwerte ich mich noch über die Sinnlosigkeit.

Ich kann verstehen, wenn sie gerne einen Beweis hätte, dass ich zum 1.9.2018 umziehe. Ich bekomme meine Bestätigung aber erst zum 1.9. da ich in zu meiner Freundin ziehe und der Mietvertrag erst am 31.08.2018 geändert wird. Das liegt daran, dass sie in ein Zimmer in einem Wohnheim hat. Es ist alles geregelt, nur der Vertrag wird erst zum 31.08.2018 geändert.

Meine Fragen:

Muss ich mich auf die Stellen bewerben?
Muss ich an der Maßnahme teilnehmen?
Kann ich die Unterschrift auf der EGV zurückziehen?
Ist das überhaupt gerechtfertigt?
Wenn ich einen Leistungsverzicht für diesen Monat einreiche, fordert das JC die Leistungen zurück aber ich kann mich ummelden. Kriege ich die Leistungen dann vom JC das dann zuständig ist?
Kann ich was gegen die Ablehnung der Ortsabwesenheit tun?

Anstatt mich in eine teure Maßnahme zu schicken, könnte sie mir auch 5€ für ein Internetcafe geben und mir Stellenangebote für meinen Umzugsort raussuchen. Laut Flyer der Maßnahme, bringt diese mir nichts Neues. Das hatte ich schonmal und ist unnötig. Es wäre so viel günstiger und einfacher gewesen, wenn sie mir die Ortsabwesenheit gewährt hätte, ich von meiner Freundin aus auf Stellen in dem Ort Suche in den ich ziehe bewerbe und dann auch evtl. Vorstellungsgespräche sowie Wohnungsbesichtigungen direkt wahrnehmen kann.

Ich lade die geschwärzten Unterlagen hoch. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte welche Möglichkeiten ich habe und ob das alles so rechtens ist. Mir kommt es vor, als wolle sie mir die restliche Zeit dort einfach nur unnötig erschweren. Es gibt eigentlich genug Gründe die gegen die Maßnahme und die Stellenangebote sprechen.
 

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ExUser 3363

Gast
Moin,
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Sie druckte die EGV und ich fragte: "Muss ich jetzt wirklich an der Maßnahme teilnehmen und mich hier bewerben, obwohl ich am 1.9.2018 umziehe?"
Sie antwortete mit Ja und sagte, ich könne einen Leistungsverzicht fertig machen. Dann könnte ich tun was ich will und las mir dann die EGV vor. Dann sagte sie ich soll dort unterschreiben.
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Meine Fragen:

...
Kann ich die Unterschrift auf der EGV zurückziehen?
...

Hast Du Beistand dabei gehabt ?

Wenn ja, dürfte die Anwendung des § 123 BGB kein Problem sein, die EGV fristlos zu kündigen..

Wenn nein, wird es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrag glaubhaft zu machen.

SB hat anbei ein Pferdefuß eingebracht, dich über "Alternativen zur gegenwärtigen Situation" auf zu klären..
Sowas oder ähnliches könnte vom SB kommen, um den BGB123 haltlos machen zu wollen..

Ist schon krass, die OA ab zu lehnen usw..
 

DerNorman

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Vielen Dank für die Antwort.

Hast Du Beistand dabei gehabt ?

Wenn ja, dürfte die Anwendung des § 123 BGB kein Problem sein, die EGV fristlos zu kündigen..

Wenn nein, wird es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrag glaubhaft zu machen.

Leider nein. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass ich dem Folge leisten muss, was mir dort gesagt wird. Ich fing an mich zu informieren, weil mir nicht in den Kopf ging wieso ich mich auf eine Stelle bewerben soll, wenn ich doch zum 1.9. umziehe. Sowas wird mir immerhin nie wieder passieren.
Wegen Sinnlosigkeit kann man sowas nicht anfechten, oder?
Ich mein, es werden Steuergelder genutzt um mich in eine unnötige Maßnahme zu stecken, die für mich spätestens ab dem 30.8. endet, da ich am 31. den neuen Mietvertrag mit unterzeichnen.
Ich beschwere mich wirklich nie über nichts und nehme alles so hin, aber sowas ist doch komplett lächerlich.
 
E

ExUser 3363

Gast
Wie willst Du eine Sinnlosigkeit nachweisen, ohne daran teilgenommen zu haben ?

Eventuell lässt sich diese Masnahme nach einiger Zeit mit dem § 119 BGB kippen (fristlos kündigen)..

Anbei ist ein handschriftliches Logbuch erforderlich, um einen Irrtum glaubhaft zu machen..

Hauptproblem sehe ich momentan darin, das SB dich in die Ecke der Unglaubwürdigkeit abdrängen
könnte..

Villeicht findet jemand anders noch ein Fehler in der EGV , um sie kippen zu können. :wink:
 
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