Proxima
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...Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin 56 Jahre alt bekomme noch Alg 2 und bin längere Zeit von meinen Arzt – Au geschrieben.
Deswegen hatte ich auch eine Einladung beim ÄD des Jobcenters gehabt.
Ich musste zum Gesundheitsamt zur Untersuchung gehen.
Nun dieser Arzt sagte nach einer guten Stunde – wie Fragebögen – Test -: Er würde mich erst mal ein halbes Jahr erwerbsunfähig schreiben.
Jetzt hatte ich eine Einladung vom Jobcenter – wobei er schon bei der Einladung meine aktuellen
Renteninformation verlangt – Jetzt habe ich erfahren- ich wurde laut Gutachter auf Dauer voll
Erwerbsgemindert geschrieben-
Nun meinte mein Sachbearbeiter bei dem Jobcenter, da ich für mehr als sechs Monate nicht erwerbsfähig bin, sei die Arbeitsagentur für mich auch nicht mehr zuständig.
Ich wurde angehalten, eine Einverständniserklärungen zu unterschreiben für die Weiterleitung zum Sozialamt. Da ich nicht sofort unterschreiben wollte, meinte mein Sachbearbeiter vom Jobcenter, es sei für mich aber wichtig,- wegen der Nahtlosigkeit der Zahlung dies aber so schnell wie möglich zu machen.(2-3 Tage sollte ich die Einverständniserklärungen sowie die Erklärung zurück schicken-Unterschrieben)
Das Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, wie es weiter geht…Von der Arbeitsagentur würde ich bald ein schreiben bekommen – wo mein Alg 2 eingestellt wird – Und beim Sozialamt weiß ich ja nicht, ob ich dort überhaupt Geld bekomme. Ich habe gelesen, ein Gutachten des Jobcenter ist nicht bindend für das Sozialamt.
Dann Frage ich mich ob das Jobcenter den Antrag auch weiter leitet und wenn ja wann, ist es da nicht besser ich gehe selber zum Sozialamt und beantragt Leistungen nach dem SGBXII??
Aber die werden glaube ich meinen Antrag beim Sozialamt dort erst bearbeiten, wenn ich vom Jobcenter die Einstellung von ALG 2 schriftlich bekommen habe – was ja noch nicht geschehen ist.
Außerdem frag ich mich, da ich ja auch weiter Au geschrieben werde von meinen Hausarzt, sollte
ich nicht erst zur Rentenzentralle fahren um einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen??
Ich finde das Sozialamt ist doch eigentlich erst für mich zuständig, wenn eine Erwerbsminderung tatsächlich festgestellt wurde und dies von der Rentenkasse, und nicht nur vom Gutachten des Jobcenters- oder sehe ich dies falsch??
Außerdem bekam ich auch noch zu der Einverständniserklärung die ich Unterschreiben sollte auch noch ein schreiben zur Erklärung, die ich auch Unterschreiben sollte . Anbei hochgeladen.
Der Sacharbeiter vom Jobcenter meinte auch ,-ich könne jetzt meine ewigen AU einreichen am Jobcenter sparen-stimmt sowas??
Da mein Arzt mich ja weiter Au schreibt -
Bei mir ist nur noch Rauschen im Kopf….
Was sollte ich jetzt tun?
Um weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Proxima
ich bin 56 Jahre alt bekomme noch Alg 2 und bin längere Zeit von meinen Arzt – Au geschrieben.
Deswegen hatte ich auch eine Einladung beim ÄD des Jobcenters gehabt.
Ich musste zum Gesundheitsamt zur Untersuchung gehen.
Nun dieser Arzt sagte nach einer guten Stunde – wie Fragebögen – Test -: Er würde mich erst mal ein halbes Jahr erwerbsunfähig schreiben.
Jetzt hatte ich eine Einladung vom Jobcenter – wobei er schon bei der Einladung meine aktuellen
Renteninformation verlangt – Jetzt habe ich erfahren- ich wurde laut Gutachter auf Dauer voll
Erwerbsgemindert geschrieben-
Nun meinte mein Sachbearbeiter bei dem Jobcenter, da ich für mehr als sechs Monate nicht erwerbsfähig bin, sei die Arbeitsagentur für mich auch nicht mehr zuständig.
Ich wurde angehalten, eine Einverständniserklärungen zu unterschreiben für die Weiterleitung zum Sozialamt. Da ich nicht sofort unterschreiben wollte, meinte mein Sachbearbeiter vom Jobcenter, es sei für mich aber wichtig,- wegen der Nahtlosigkeit der Zahlung dies aber so schnell wie möglich zu machen.(2-3 Tage sollte ich die Einverständniserklärungen sowie die Erklärung zurück schicken-Unterschrieben)
Das Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, wie es weiter geht…Von der Arbeitsagentur würde ich bald ein schreiben bekommen – wo mein Alg 2 eingestellt wird – Und beim Sozialamt weiß ich ja nicht, ob ich dort überhaupt Geld bekomme. Ich habe gelesen, ein Gutachten des Jobcenter ist nicht bindend für das Sozialamt.
Dann Frage ich mich ob das Jobcenter den Antrag auch weiter leitet und wenn ja wann, ist es da nicht besser ich gehe selber zum Sozialamt und beantragt Leistungen nach dem SGBXII??
Aber die werden glaube ich meinen Antrag beim Sozialamt dort erst bearbeiten, wenn ich vom Jobcenter die Einstellung von ALG 2 schriftlich bekommen habe – was ja noch nicht geschehen ist.
Außerdem frag ich mich, da ich ja auch weiter Au geschrieben werde von meinen Hausarzt, sollte
ich nicht erst zur Rentenzentralle fahren um einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen??
Ich finde das Sozialamt ist doch eigentlich erst für mich zuständig, wenn eine Erwerbsminderung tatsächlich festgestellt wurde und dies von der Rentenkasse, und nicht nur vom Gutachten des Jobcenters- oder sehe ich dies falsch??
Außerdem bekam ich auch noch zu der Einverständniserklärung die ich Unterschreiben sollte auch noch ein schreiben zur Erklärung, die ich auch Unterschreiben sollte . Anbei hochgeladen.
Der Sacharbeiter vom Jobcenter meinte auch ,-ich könne jetzt meine ewigen AU einreichen am Jobcenter sparen-stimmt sowas??
Da mein Arzt mich ja weiter Au schreibt -
Bei mir ist nur noch Rauschen im Kopf….

Was sollte ich jetzt tun?
Um weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Proxima