ALG2 gestrichen, weil Partner mit ALG1 zuviel verdient.

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AsuraKeks

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Hallo Leute,

kurzes Anliegen, ich bin mit meiner Freundin zusammen gezogen. Sie ist die Hauptmieterin und ich bin nur vom Vermieter eingetragen. Bin auch offiziell umgemeldet.

Sie erhält normalerweise 728,36 Euro

Ich kriege ALG1 mit 746,40 Euro

Wir haben uns beim Jobcenter (für sie) dann gemeldet, dass ich hinzuziehe.
Jetzt wurden wir plötzlich als Bedarfsgemeinschaft angelegt und ihr wurden 400 Euro eiskalt gestrichen.

Jetzt sind wir etwas verzweifelt, weil sie dann nicht mehr Strom u. Gas bezahlen kann ebenso wie offenstehende Ratenzahlungen. (Jobcenter sieht das als Luxusgut an)

Im Prinzip wird nur die Miete übernommen ihrerseits.


Wir wissen nicht mehr weiter und fragen uns sowieso ob das wirklich rechtens ist.
 
Ohne genaue Zahlen zu kennen, kann man das nicht prüfen.
Dazu müsstest du den Bescheud mal anonym hochladen.
Und ja natürlich seit ihr für das JC nun eine BG .
Sie müsste einen Regelsatz von 382€ bekommen und die Hälfte der KdU (Miete + Nebenkosten)
 
Ihr wurde nichts gestrichen. Als BG gibt es kein SIE und ICH mehr. Ihr seid jetzt EINE Bedarfsgemeinschaft. Eure Einkommen werden addiert und Eurem Bedarf gegenübergestellt. Die Differenz ist das, was Ihr jetzt noch kriegt (so sich denn niemand "verrechnet" hat). Denn zu den 300noch was vom JC kommen ja noch Deine 746,40.

Sie muss jetzt nicht mehr (alleine) Strom und Gas zahlen. Denn die Hälfte kommt von Dir.
 
Nein, es ist nicht rechtens. Problem wird sein, das Ihr das nicht durch das einfache verfassen von Briefen abändern könnt. Es wird also ein Anwalt für Sozialrecht benötigt.
Da im Nach hinein aus einer BG noch eine WG zu machen, das wird wohl selbst mit Anwalt schwierig. Denn wenn ich bedenke, dass der TE in die Wohnung seiner Freundin gezogen ist, die bereits Harz IV erhält, dann wird das kein Palast sein, wo jeder seinen eigenen Bereich hat.
 
Da ist von Hause aus was schiefgelaufen weil ihr euch nicht vorher über eure Rechte erkundigt habt. Auch ohne dass eine Unterhaltspflicht bei nicht verheirateten besteht, wird man vom SGB II zu einer Bedarfsgemeinschaft verwurstet.
Aber genau der Paragraph 7 SGB II, wenn du dir den bitte mal genau durchliest, besonders Absatz 3A bietet auch die Möglichkeit hier zunächst einmal herauszukommen, ihr könntet darauf bestehen, dass ihr "noch" keine Bedarfsgemeinschaft seid weil ihr frisch zusammengezogen seid und dieses eine Jahr was dort angesprochen ist in den Paragraphen noch nicht zusammen gelebt hat und daher eure Beziehung noch nicht so gefestigt ist dass man von einer Einstehensgemeinschaft sprechen kann. Die Voraussetzungen im Paragraph 7 SGB II legen bei euch eben gerade nicht vor und ihr beantragt das zu berücksichtigen und zu ändern...
entweder du formulierst das aus dem hier Gesagten oder auch aus dem Infos die noch kommen bzw die sich hier in der Suchfunktion im Forum auch massenhaft finden lassen, oder du betraust umgehend einen Anwalt damit. Beratungsschein beim Amtsgericht holen Termin bei einem Anwalt für Sozialrecht machen und ihm die Aufgabe überlassen. Ansonsten fahren die mit euch wahrscheinlich Schlitten

 
@gila
Naja vorher erkundigen war eher schwierig, da ich kurzfristig eine fristlose Kündigung erhalten habe und dann halt aus meiner Wohnung raus musste und sonst nirgendswohin konnte, das musste halt alles innerhalb von 1 Woche stattfinden...

Auf jeden Fall danke für eure Hinweise, werde vermutlich mal nen Anwalt zugute ziehen..
 
Ist sicher besser. Gleich widersprechen lassen mit den obigen Argumenten!
Wäre nett, wenn du weiter berichtest!
Viel Glück!
 
Danke nochmal an alle die uns hier weiter geholfen haben. Wir wurden endlich als WG anerkannt.
Letztendlich warten wir nur noch auf die Bearbeitung des Widerspruches bzgl der angeblichen Überzahlung.
 
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