Hallo Ihr Lieben,
leider habe ich heute von meiner SB eine EGV vorgelegt bekommen, welche ich so nie unterschreiben würde.
Ich weiß leider gerade nicht so sehr wo ich genau ansetzen soll. Ich bin psychisch eh schon länger labil, trotzdem bekam ich alles wieder gebacken. Inzwischen fühlt es sich aber wieder an als wären jegliche Bemühungen unerwünscht gewesen und am besten diktiert mir das JC mein Leben ohne eigene Selbstbestimmung. So wie ich hier gerade sitze, vermute ich, die ersten Vermittlungsvorschläge für Zeitarbeitsfirmen sind bestimmt schon auf postalischem Wege zu mir.
Kurz zu mir: Im März diesen Jahres beantragte ich notgedrungen wieder Hartz4 mit der EGV Zielsetzung einen Ausbildungsplatz für 2018 zu finden. Aufgrund meiner Vermittlungshemmnise wie; Alter (Ü25), riesige Lücken im Lebenslauf, familiäre Schwirigkeiten und Probleme... hatte ich leider bei Arbeitgebern kein Erfolg bis zum Ausbildungsbeginn im August.
Folglich wurde ich dann anfang August dazu genötigt eine fortgeführte EGV zu unterschreiben mit dem Ziel neben der Ausbildungssuche auch eine geringfügige Tätigkeit aufzunehmen, um den Leistungsbezug bis zum nächsten Ausbildungsjahr zu überbrücken. Diese EGV sollte nach Rücksprache über die Art der geringfügigen Tätigkeit nochmals überarbeitet werden. Diese habe ich unterschrieben und auch hier nochmals beigefügt. An dieser Stelle habe ich den Braten natürlich schon riechen können, aber was soll man tun...
Die von mir angebenen Tätigkeitsfelder für eine geringfügige Tätigkeit wurden dann als Vermittlungsvorschläge berücksichtigt und ich bekam direkt Post datiert auf den gleichen Tag der Einreichung auf solche geringfügigen Stellen. Zudem kam auch gleich eine neue Einladung zum JC bzgl. „Ich möchte mit Ihnen über die mit Ihnen in der EGV vereinbarten Aktivitäten sprechen.“ (§59 / §309)
Jetzt aber der Haken:
Als ich heute zum Termin erschien, wurde mir dann schnell bewusst, es gab keine wirkliche Intention mehr mir die Chance zu geben mich auf eine Erstausbildung zu konzentrieren. Es ginge nun um die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und auf Ausbildungsstellen könne ich mich ja weiterhin noch bewerben... Ich war erstmal entsetzt und habe geschaut was da nun bei rauskommen soll. Ohne größere Rückfragen wurden einfach die von mir explizit als Minijob angegeben Tätigkeitsfelder als Stellen in Vollzeit der EGV beigefügt. Dies wurde dann mit mir kurz „Besprochen“, wobei anscheinend bewusst nicht erwähnt wurde, dass auch ein Absatz über Zeitarbeitsfirmen in der EGV enthalten ist.
Trotz Einhaltung all meiner bisherigen Pflichten zur Zielsetzung, welches die SB auch vorher nach eigener Aussage bestätigte, wurde mir wenig Später unterstellt, Sie könne nicht erkennen, dass ich alle Mittel nutze meine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Ich bestand natürlich darauf die EGV mitzunehmen um sie zu Prüfen. Das passte der SB gar nicht, Sie wollte mir auch keine angemessene Zeit von 10 Tagen dafür einräumen, weil es „nur geringe Änderungen“ seien. Es endete damit dass Sie beiläufig in etwa anmerkte „Wenn Sie für das Prüfen 10 Tage brauchen, dann frage ich mich, ob sie überhaupt Ausbildungsreif sind.“ . Da es mir an diesem Punkt dann langsam zu bunt wurde, aktzeptierte ich letztendlich nächsten Montag als Abgabe der EGV und Sie vermerkte dies als Notiz an ihrem PC. Ich war froh endlich gehen zu drüfen.
Ich suche dringend Rat wie ich jetzt auf die Schnelle weiter vorgehen soll. Die EGV kommt dann ja spätestens als VA auf mich zurück. SB zeigte auch kaum bis gar keine Bereitschaft von Ihrer Vorgabe abzuweichen, so viel zur gemeinsamen Erarbeitung...
Soll ich bis Montag einen neuen Termin verlangen um von meiner Seite aus Änderungsvorschläge einzubringen (veränderte Zielsetzung, Zeitarbeit etc)? Diese werden zwar eh übergangen, aber wenigstens könnte ich dann aufzeigen dass zumindest meinerseits auch eine Bereitschaft besteht den Interessenkonflikt zu lösen?
Oder verpulvere ich damit eventuelle Ungereihmtheiten und es wäre besser letztendlich einen VA anzufechten? So oder so überfordert mich diese ganze Situation gerade ziemlich und mit dem Zeitdruck noch mehr.
Letztlich wäre es mir ja kaum mehr möglich Bewerbungsgespräche, Eignungstests, Praktika und ähnliches tatsächlich wahrnehmen zu können um im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wenn ich mich auf die neue EGV einlasse. Dies wird aber beim JC niemanden mehr interessieren. Hätte zB. auch eine erneute Potentialanalyse gemacht werden müssen? Ich fühle mich jedenfalls serviert durch diese hinterhältige Art. Ich werde mich nochmal selbst äußern, wenn ich wieder klarer denken kann - auszugsweise habe ich ein paar Pfeile eingefügt wo ich eh noch nicht durchblicke.
Ich bedanke mich erstmal fürs Lesen und hoffe auf eure hilfreichen Antworten!
leider habe ich heute von meiner SB eine EGV vorgelegt bekommen, welche ich so nie unterschreiben würde.
Ich weiß leider gerade nicht so sehr wo ich genau ansetzen soll. Ich bin psychisch eh schon länger labil, trotzdem bekam ich alles wieder gebacken. Inzwischen fühlt es sich aber wieder an als wären jegliche Bemühungen unerwünscht gewesen und am besten diktiert mir das JC mein Leben ohne eigene Selbstbestimmung. So wie ich hier gerade sitze, vermute ich, die ersten Vermittlungsvorschläge für Zeitarbeitsfirmen sind bestimmt schon auf postalischem Wege zu mir.
Kurz zu mir: Im März diesen Jahres beantragte ich notgedrungen wieder Hartz4 mit der EGV Zielsetzung einen Ausbildungsplatz für 2018 zu finden. Aufgrund meiner Vermittlungshemmnise wie; Alter (Ü25), riesige Lücken im Lebenslauf, familiäre Schwirigkeiten und Probleme... hatte ich leider bei Arbeitgebern kein Erfolg bis zum Ausbildungsbeginn im August.
Folglich wurde ich dann anfang August dazu genötigt eine fortgeführte EGV zu unterschreiben mit dem Ziel neben der Ausbildungssuche auch eine geringfügige Tätigkeit aufzunehmen, um den Leistungsbezug bis zum nächsten Ausbildungsjahr zu überbrücken. Diese EGV sollte nach Rücksprache über die Art der geringfügigen Tätigkeit nochmals überarbeitet werden. Diese habe ich unterschrieben und auch hier nochmals beigefügt. An dieser Stelle habe ich den Braten natürlich schon riechen können, aber was soll man tun...
Die von mir angebenen Tätigkeitsfelder für eine geringfügige Tätigkeit wurden dann als Vermittlungsvorschläge berücksichtigt und ich bekam direkt Post datiert auf den gleichen Tag der Einreichung auf solche geringfügigen Stellen. Zudem kam auch gleich eine neue Einladung zum JC bzgl. „Ich möchte mit Ihnen über die mit Ihnen in der EGV vereinbarten Aktivitäten sprechen.“ (§59 / §309)
Jetzt aber der Haken:
Als ich heute zum Termin erschien, wurde mir dann schnell bewusst, es gab keine wirkliche Intention mehr mir die Chance zu geben mich auf eine Erstausbildung zu konzentrieren. Es ginge nun um die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und auf Ausbildungsstellen könne ich mich ja weiterhin noch bewerben... Ich war erstmal entsetzt und habe geschaut was da nun bei rauskommen soll. Ohne größere Rückfragen wurden einfach die von mir explizit als Minijob angegeben Tätigkeitsfelder als Stellen in Vollzeit der EGV beigefügt. Dies wurde dann mit mir kurz „Besprochen“, wobei anscheinend bewusst nicht erwähnt wurde, dass auch ein Absatz über Zeitarbeitsfirmen in der EGV enthalten ist.
Trotz Einhaltung all meiner bisherigen Pflichten zur Zielsetzung, welches die SB auch vorher nach eigener Aussage bestätigte, wurde mir wenig Später unterstellt, Sie könne nicht erkennen, dass ich alle Mittel nutze meine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Ich bestand natürlich darauf die EGV mitzunehmen um sie zu Prüfen. Das passte der SB gar nicht, Sie wollte mir auch keine angemessene Zeit von 10 Tagen dafür einräumen, weil es „nur geringe Änderungen“ seien. Es endete damit dass Sie beiläufig in etwa anmerkte „Wenn Sie für das Prüfen 10 Tage brauchen, dann frage ich mich, ob sie überhaupt Ausbildungsreif sind.“ . Da es mir an diesem Punkt dann langsam zu bunt wurde, aktzeptierte ich letztendlich nächsten Montag als Abgabe der EGV und Sie vermerkte dies als Notiz an ihrem PC. Ich war froh endlich gehen zu drüfen.
Ich suche dringend Rat wie ich jetzt auf die Schnelle weiter vorgehen soll. Die EGV kommt dann ja spätestens als VA auf mich zurück. SB zeigte auch kaum bis gar keine Bereitschaft von Ihrer Vorgabe abzuweichen, so viel zur gemeinsamen Erarbeitung...
Soll ich bis Montag einen neuen Termin verlangen um von meiner Seite aus Änderungsvorschläge einzubringen (veränderte Zielsetzung, Zeitarbeit etc)? Diese werden zwar eh übergangen, aber wenigstens könnte ich dann aufzeigen dass zumindest meinerseits auch eine Bereitschaft besteht den Interessenkonflikt zu lösen?
Oder verpulvere ich damit eventuelle Ungereihmtheiten und es wäre besser letztendlich einen VA anzufechten? So oder so überfordert mich diese ganze Situation gerade ziemlich und mit dem Zeitdruck noch mehr.
Letztlich wäre es mir ja kaum mehr möglich Bewerbungsgespräche, Eignungstests, Praktika und ähnliches tatsächlich wahrnehmen zu können um im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wenn ich mich auf die neue EGV einlasse. Dies wird aber beim JC niemanden mehr interessieren. Hätte zB. auch eine erneute Potentialanalyse gemacht werden müssen? Ich fühle mich jedenfalls serviert durch diese hinterhältige Art. Ich werde mich nochmal selbst äußern, wenn ich wieder klarer denken kann - auszugsweise habe ich ein paar Pfeile eingefügt wo ich eh noch nicht durchblicke.
Ich bedanke mich erstmal fürs Lesen und hoffe auf eure hilfreichen Antworten!