Franz Pfaff
Elo-User*in
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Hallo Euch allen,
nach meiner Weigerung die beim letzten Termin vorgelegte EGV, natürlich nach sachkundiger Überprüfung derselbigen
, zu unterschreiben fordert meine FM mich nun auf ihr das mir ausgehändigte Exemplar zurück zu geben, da sie dieses ja schließlich bereits unterschrieben habe.
Ich brauche wohl nicht erwähnen das sie mich im Beisein meines Beistands wieder nötigen wollte dieses Prachtstück zu unterschreiben, dieses alles nun mit ihrem Vorgesetzten besprechen will und mich eventuell an diesen abgeben will ("Ob der so nett zu Ihnen ist wie ich weiß ich nicht...")
Wie ist hier die Rechtslage, wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten?
Was verspricht sie sich davon? Will sie etwa Spuren verwischen?
Ich habe ihr zwar erstmal zugesagt (nichts hält mich schließlich von einer Kopie ab), aber irgendetwas in mir sträubt sich dagegen diesem Ansinnen nachzugehen....
Bei Interesse gibt's die Vorgeschichte hier:
TRAUM-EGV (ALG2)!!! Die muss man einfach unterschreiben!!! Wirklich?
Vielen Dank schonmal vorab,
Franz
nach meiner Weigerung die beim letzten Termin vorgelegte EGV, natürlich nach sachkundiger Überprüfung derselbigen
Ich brauche wohl nicht erwähnen das sie mich im Beisein meines Beistands wieder nötigen wollte dieses Prachtstück zu unterschreiben, dieses alles nun mit ihrem Vorgesetzten besprechen will und mich eventuell an diesen abgeben will ("Ob der so nett zu Ihnen ist wie ich weiß ich nicht...")
Wie ist hier die Rechtslage, wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten?
Was verspricht sie sich davon? Will sie etwa Spuren verwischen?
Ich habe ihr zwar erstmal zugesagt (nichts hält mich schließlich von einer Kopie ab), aber irgendetwas in mir sträubt sich dagegen diesem Ansinnen nachzugehen....
Bei Interesse gibt's die Vorgeschichte hier:
TRAUM-EGV (ALG2)!!! Die muss man einfach unterschreiben!!! Wirklich?
Vielen Dank schonmal vorab,
Franz