Startbeitrag
- Mitglied seit
- 10 Mai 2018
- Beiträge
- 37
- Bewertungen
- 46
Hallo!
Ich bin neu hier im Forum, habe aber schon seit einer gewissen Zeit immer still mitgelesen, um mich auf die Dinge vorzubereiten, welche noch auf mich zukommen werden.
Ich habe nun folgenden Vorschlag einer Eingliederungsvereinbarung erhalten - zum Prüfen wurden mir fünf Werktage gewährt.
In einigen Punkten bin ich mir noch unsicher, ob es so schlau für mich wäre, diese zu unterschreiben.
Leistungen des Jobcenters:
- bundesweite Ausbildungsangebote
Ich suche selbst nach Angeboten auf Bundesebene, jedoch ist dieser Zusatz meines Wissens nach freiwillig und ich bin eher abgeneigt, dass mich mein Jobcenter dann überall hinschicken kann, wo es will, auch wenn es nicht ganz meinen Vorstellungen entspricht.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen
Ich bin der Meinung, dass meine Bewerbungsunterlagen denen nichts angeht und ich diese auch nicht zur Prüfung bzw. Optimierung aushändigen muss.
- Kosten für elektronische Bewerbungen
Alle meine Bewerbungen erfolgen in der Regel elektronisch. Dafür gibt es keine Unterstützung. Mein Vorschlag für 1-2€ pro Bewerbung wurde abgelehnt, da dies nicht vorgesehen ist.
Es wird mir aber ein Bewerbercafe angeboten. Wie das dort mit Datenschutz etc. aussieht, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.
- Vermittlung Arbeitgeberservice/ Abbau Vermittlungshemmnisse/ Berufsberatung
Es wurde nur über die Berufsberatung gesprochen. Dem bin ich vom Prinzip her nicht abgeneigt, jedoch wollte ich mir dies erst anschauen. Ich habe dem freiwillig mündlich zugesagt. Man will mich jetzt aber zur Teilnahme an allen Terminen verpflichten (obwohl das so nicht abgesprochen war) und mündlich wurde gesagt, dass die Berufsberatung mir Vermittlungsvorschläge zuschickt (weiß aber nicht, ob mit Rechtsfolgenbelehrung gemeint war).
Beim Arbeitgeberservice und Abbau von Vermittlungshemmnissen bin ich mir unsicher was damit gemeint ist.
Meine Pflichten:
- Bewerbungen bundesweit
Siehe oben.
- Bewerbung auf Vermittlungsangebote
Dort fehlt die Mindestfrist von drei Werktagen.
- Form und Inhalt der Bewerbungen
Diesen Punkt finde ich sehr schwierig. Zum einen gibt es keinen offiziellen verpflichtenden Standard für Bewerbungen und man könnte sich mit diesem Punkt alles so auslegen lassen, wie man beim Jobcenter gerade lustig ist.
Ich will gegen diesen Punkt aber auch nicht wirklich etwas sagen, da dies ggf. zu einem Bewerbertraining führen könnte.
Was meint ihr?
- Wahrnehmung der Termine bei der Berufsberatung
Siehe oben.
Rechtsfolgenbelehrung:
Hier fehlt meiner Meinung nach wieder die mindestens drei Werktage als Frist. Der Rest ist Okay. Ich finde das allgemein nicht so prickelnd das zu unterschreiben, da ich damit ja einer Sanktionierung zustimme, obwohl ich mich da in meinen Grundrechten verletzt fühlen würde, aber das ist ein anderes Thema.
Der Rest ist auch okay, soweit ich das beurteilen kann.
Würde mich freuen, wenn ihr mit darüber schaut. Vielleicht habt ihr Anregungen zu den Sachen, die ich oben geschrieben habe, oder ihr findet noch Sachen, die ich übersehen habe.
Vielen Dank.
Ich bin neu hier im Forum, habe aber schon seit einer gewissen Zeit immer still mitgelesen, um mich auf die Dinge vorzubereiten, welche noch auf mich zukommen werden.
Ich habe nun folgenden Vorschlag einer Eingliederungsvereinbarung erhalten - zum Prüfen wurden mir fünf Werktage gewährt.
In einigen Punkten bin ich mir noch unsicher, ob es so schlau für mich wäre, diese zu unterschreiben.
Leistungen des Jobcenters:
- bundesweite Ausbildungsangebote
Ich suche selbst nach Angeboten auf Bundesebene, jedoch ist dieser Zusatz meines Wissens nach freiwillig und ich bin eher abgeneigt, dass mich mein Jobcenter dann überall hinschicken kann, wo es will, auch wenn es nicht ganz meinen Vorstellungen entspricht.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen
Ich bin der Meinung, dass meine Bewerbungsunterlagen denen nichts angeht und ich diese auch nicht zur Prüfung bzw. Optimierung aushändigen muss.
- Kosten für elektronische Bewerbungen
Alle meine Bewerbungen erfolgen in der Regel elektronisch. Dafür gibt es keine Unterstützung. Mein Vorschlag für 1-2€ pro Bewerbung wurde abgelehnt, da dies nicht vorgesehen ist.
Es wird mir aber ein Bewerbercafe angeboten. Wie das dort mit Datenschutz etc. aussieht, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.
- Vermittlung Arbeitgeberservice/ Abbau Vermittlungshemmnisse/ Berufsberatung
Es wurde nur über die Berufsberatung gesprochen. Dem bin ich vom Prinzip her nicht abgeneigt, jedoch wollte ich mir dies erst anschauen. Ich habe dem freiwillig mündlich zugesagt. Man will mich jetzt aber zur Teilnahme an allen Terminen verpflichten (obwohl das so nicht abgesprochen war) und mündlich wurde gesagt, dass die Berufsberatung mir Vermittlungsvorschläge zuschickt (weiß aber nicht, ob mit Rechtsfolgenbelehrung gemeint war).
Beim Arbeitgeberservice und Abbau von Vermittlungshemmnissen bin ich mir unsicher was damit gemeint ist.
Meine Pflichten:
- Bewerbungen bundesweit
Siehe oben.
- Bewerbung auf Vermittlungsangebote
Dort fehlt die Mindestfrist von drei Werktagen.
- Form und Inhalt der Bewerbungen
Diesen Punkt finde ich sehr schwierig. Zum einen gibt es keinen offiziellen verpflichtenden Standard für Bewerbungen und man könnte sich mit diesem Punkt alles so auslegen lassen, wie man beim Jobcenter gerade lustig ist.
Ich will gegen diesen Punkt aber auch nicht wirklich etwas sagen, da dies ggf. zu einem Bewerbertraining führen könnte.
Was meint ihr?
- Wahrnehmung der Termine bei der Berufsberatung
Siehe oben.
Rechtsfolgenbelehrung:
Hier fehlt meiner Meinung nach wieder die mindestens drei Werktage als Frist. Der Rest ist Okay. Ich finde das allgemein nicht so prickelnd das zu unterschreiben, da ich damit ja einer Sanktionierung zustimme, obwohl ich mich da in meinen Grundrechten verletzt fühlen würde, aber das ist ein anderes Thema.
Der Rest ist auch okay, soweit ich das beurteilen kann.
Würde mich freuen, wenn ihr mit darüber schaut. Vielleicht habt ihr Anregungen zu den Sachen, die ich oben geschrieben habe, oder ihr findet noch Sachen, die ich übersehen habe.
Vielen Dank.