Weltenbummler
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- 13 Juni 2019
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Hallo zusammen!
Bin neu hier und hab mich hier angemeldet weil hier gibts echt viel Hilfe zum einlesen!
Zum Thema:
Generell werde ich den Regelsatz beantragen und kdU, was an sich nichts Ungewöhnliches ist.
Die Sache ist folgende. Ich bin 28 und befinde mich seit 1jahr im Ausland, bin daher nicht in Deutschland gemeldet und habe keine Krankenversicherung im Inland. Ich werde am 16.06 wieder in Deutschland sein. Am 17.06 werde ich mich in Deutschland anmelden (bei meinen Eltern anmelden) und auch dort einziehen. Ich kann da ein Zimmer haben in deren Eigenheim. Meine Eltern sind erwerbstätig.
Vorgeschichte:
Bin zum Studieren mit Bafög ausgezogen und bin nach Auslaufen des Bafögs und der Regelstudienzeit wieder nach Hause gezogen. Habe zu dieser Zeit, im Alter von 25/26/27 bei meinen Eltern mietfrei gewohnt, war zu dieser Zeit jedoch noch Student und somit in der 1.Ausblidung. Jedoch über der Richtstudien Zeit, womit das die Unterhaltspflicht widerlegt?! Zu der Zeit habe ich mich mit Studentenjobs über Wasser gehalten und Studentenversicherung bezahlt. Studium abgeschlossen mit Ablauf des Sommersemesters 18, aus DE abgemeldet, studentische Krankenversicherung gekündigt und ab nach Kanada. Habe mich vorher nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet. Soweit zur Vorgeschichte kommen wir zur aktuellen Lage.
Komme jetzt wieder und bin dementsprechend arbeitslos aber nicht mittellos. habe aber auf meinem Konto weniger als 150x27 also kann das vernachlässigt werden?
Also nochmal zur Prozedur:
Ich komme zurück.
Ziehe zu meinen Eltern.
melde mich in Deutschland an.
Schliesse freiwillige KV ab.
Melde mich arbeitslos.
Stelle Antrag auf Alg2.
Antrag würde ich wie folgt stellen: (in einem anderen Thread so gefunden , danke an unbekannt 😉 )
Hauptantrag ALG 2:
2. Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft.
Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören neben mir 0 weitere Person/en
2.2. Meine Haushaltsgemeinschaft
In meinem Haushalt wohnt/wohnen neben mir 0 weitere Person/en, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehört/gehören
8. Kosten der Unterkunft und Heizung.
[X] mir entstehen Kosten für Unterkunft und Heizung
Ich lebe also in einem eigenen Zimmer. Darf Küche und Bad nutzen. Ich wirtschafte für mich alleine, ich erhalte keine Unterstützung durch Eltern - auch sonstige, gemeinsame, wirtschaftliche Verhältnisse liegen nicht vor.
KDU
Ich werde versuchen KDU zu beantragen.
Wird wahrscheinlich von Amt dann in Frage gestellt, weil ich vor meiner Reise umsonst gewohnt hab. Aber ich will meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen und sie geben mir ja ein Zimmer das zuvor anders genutzt wurde. Finde es also gerecht wenn Sie dafuer was bekommen. Werde also mit meinen Eltern einen Pauschalmietvertrag abschliessen. Ich würde mit meinen Eltern 150Euro anpeilen. Fraglich hier was der Jobcenter bei diesen Angaben mit Referenzwerten Zimmergrösse etc. als angemessen erachtet??
Zusammenfassung der Situation und Problematik.
Antrag auf Alg2 plus KdU in Eigenheim der Eltern.
Jobcenter wird versuchen Hg und Bg mit Eltern und Bruder durchzudrücken. Was können die in diesem Fall machen? Hausbesuche? Weil da werden die bestimmt Gründe finden, dass wir gemeinschaftlich einen Haushalt führen (gemeinsame Wäsche, kein separates Fach im Kühlschrank) Ich werde ja versuchen denen nur das nötigste zu erzählen.
Ich komme zurück nach DE am 15.06. Antrag würde ich schnellst möglich nach Anmeldung in Deutschland stellen. Gibt es hier ein Problem mit der Tatsache das ich zuvor nicht gemeldet als auch nicht arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet war. Würde das den Antrag bis zur Bewilligung lange hinauszögern?
Krankenversicherung: Ich bin ab dem Moment, in dem ich mich in Deutschland anmelde de facto nicht versichert (Auslandskrankenversicherung erlischt). Ich muss mich also freiwillig krankenversichern. Und dann so bald der Antrag genehmigt ist übernimmt Jobcenter die KV. (Rückwirkend auf Tag der Antragsstellung oder Tag der Genehmigung? Hab auch mal gelesen rückwirkend zum ersten, aber bin ja nicht mal am ersten in Deutschland gemeldet gewesen.
Vielen Dank für jede Unterstützung! 😊
Liebe Gruesse! M
Bin neu hier und hab mich hier angemeldet weil hier gibts echt viel Hilfe zum einlesen!
Zum Thema:
Generell werde ich den Regelsatz beantragen und kdU, was an sich nichts Ungewöhnliches ist.
Die Sache ist folgende. Ich bin 28 und befinde mich seit 1jahr im Ausland, bin daher nicht in Deutschland gemeldet und habe keine Krankenversicherung im Inland. Ich werde am 16.06 wieder in Deutschland sein. Am 17.06 werde ich mich in Deutschland anmelden (bei meinen Eltern anmelden) und auch dort einziehen. Ich kann da ein Zimmer haben in deren Eigenheim. Meine Eltern sind erwerbstätig.
Vorgeschichte:
Bin zum Studieren mit Bafög ausgezogen und bin nach Auslaufen des Bafögs und der Regelstudienzeit wieder nach Hause gezogen. Habe zu dieser Zeit, im Alter von 25/26/27 bei meinen Eltern mietfrei gewohnt, war zu dieser Zeit jedoch noch Student und somit in der 1.Ausblidung. Jedoch über der Richtstudien Zeit, womit das die Unterhaltspflicht widerlegt?! Zu der Zeit habe ich mich mit Studentenjobs über Wasser gehalten und Studentenversicherung bezahlt. Studium abgeschlossen mit Ablauf des Sommersemesters 18, aus DE abgemeldet, studentische Krankenversicherung gekündigt und ab nach Kanada. Habe mich vorher nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet. Soweit zur Vorgeschichte kommen wir zur aktuellen Lage.
Komme jetzt wieder und bin dementsprechend arbeitslos aber nicht mittellos. habe aber auf meinem Konto weniger als 150x27 also kann das vernachlässigt werden?
Also nochmal zur Prozedur:
Ich komme zurück.
Ziehe zu meinen Eltern.
melde mich in Deutschland an.
Schliesse freiwillige KV ab.
Melde mich arbeitslos.
Stelle Antrag auf Alg2.
Antrag würde ich wie folgt stellen: (in einem anderen Thread so gefunden , danke an unbekannt 😉 )
Hauptantrag ALG 2:
2. Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft.
Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören neben mir 0 weitere Person/en
2.2. Meine Haushaltsgemeinschaft
In meinem Haushalt wohnt/wohnen neben mir 0 weitere Person/en, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehört/gehören
8. Kosten der Unterkunft und Heizung.
[X] mir entstehen Kosten für Unterkunft und Heizung
Ich lebe also in einem eigenen Zimmer. Darf Küche und Bad nutzen. Ich wirtschafte für mich alleine, ich erhalte keine Unterstützung durch Eltern - auch sonstige, gemeinsame, wirtschaftliche Verhältnisse liegen nicht vor.
KDU
Ich werde versuchen KDU zu beantragen.
Wird wahrscheinlich von Amt dann in Frage gestellt, weil ich vor meiner Reise umsonst gewohnt hab. Aber ich will meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen und sie geben mir ja ein Zimmer das zuvor anders genutzt wurde. Finde es also gerecht wenn Sie dafuer was bekommen. Werde also mit meinen Eltern einen Pauschalmietvertrag abschliessen. Ich würde mit meinen Eltern 150Euro anpeilen. Fraglich hier was der Jobcenter bei diesen Angaben mit Referenzwerten Zimmergrösse etc. als angemessen erachtet??
Zusammenfassung der Situation und Problematik.
Antrag auf Alg2 plus KdU in Eigenheim der Eltern.
Jobcenter wird versuchen Hg und Bg mit Eltern und Bruder durchzudrücken. Was können die in diesem Fall machen? Hausbesuche? Weil da werden die bestimmt Gründe finden, dass wir gemeinschaftlich einen Haushalt führen (gemeinsame Wäsche, kein separates Fach im Kühlschrank) Ich werde ja versuchen denen nur das nötigste zu erzählen.
Ich komme zurück nach DE am 15.06. Antrag würde ich schnellst möglich nach Anmeldung in Deutschland stellen. Gibt es hier ein Problem mit der Tatsache das ich zuvor nicht gemeldet als auch nicht arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet war. Würde das den Antrag bis zur Bewilligung lange hinauszögern?
Krankenversicherung: Ich bin ab dem Moment, in dem ich mich in Deutschland anmelde de facto nicht versichert (Auslandskrankenversicherung erlischt). Ich muss mich also freiwillig krankenversichern. Und dann so bald der Antrag genehmigt ist übernimmt Jobcenter die KV. (Rückwirkend auf Tag der Antragsstellung oder Tag der Genehmigung? Hab auch mal gelesen rückwirkend zum ersten, aber bin ja nicht mal am ersten in Deutschland gemeldet gewesen.
Vielen Dank für jede Unterstützung! 😊
Liebe Gruesse! M