Hallo!
Aktuell lebe ich zusammen mit meiner Mutter und meinen zwei Geschwistern in einer BG.
Laut aktuellen Bescheid meiner Mutter falle ich zum November 2019 aus dieser BG raus und müsste dann selber ALG2 beantragen. (Aktuell bin ich 24, im November werde ich 25.)
Sobald ich 25 bin wollte ich beim Jobcenter auch die erste eigene Wohnung beantragen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Bis dahin möchte ich etwas Geld zusammensparen, welches für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung verwendet werden soll. (Das wären 1000€ selber zusammengespart und 1500€ von einem Familienmitglied geliehen, also insgesamt ~2500€)
Nun habe ich gelesen, dass einem 150€ pro Lebensjahr an Vermögen nicht beim Antrag auf ALG2 angerechnet werden dürfen, was bei mir also 3600€ wären. (Gilt das auch für Leute wie mich, die bis dahin in einer BG gelebt haben?)
Das ersparte / geliehene Geld, dürfte somit doch für das Jobcenter irrelevant sein, oder?
Falls dem so ist, bleibt der Anspruch auf Erstaustattungsgeld trotzdem bestehen?
Ist es in dem Fall überhaupt erlaubt, sich Geld von Familienmitgliedern / Verwandten zu leihen, oder ist es dem Jobcenter egal woher das Geld kommt, da es in den Freibetrag fällt?
Das wären bis dahin alle Fragen.
Schöne Grüße
Jisaka
Aktuell lebe ich zusammen mit meiner Mutter und meinen zwei Geschwistern in einer BG.
Laut aktuellen Bescheid meiner Mutter falle ich zum November 2019 aus dieser BG raus und müsste dann selber ALG2 beantragen. (Aktuell bin ich 24, im November werde ich 25.)
Sobald ich 25 bin wollte ich beim Jobcenter auch die erste eigene Wohnung beantragen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Bis dahin möchte ich etwas Geld zusammensparen, welches für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung verwendet werden soll. (Das wären 1000€ selber zusammengespart und 1500€ von einem Familienmitglied geliehen, also insgesamt ~2500€)
Nun habe ich gelesen, dass einem 150€ pro Lebensjahr an Vermögen nicht beim Antrag auf ALG2 angerechnet werden dürfen, was bei mir also 3600€ wären. (Gilt das auch für Leute wie mich, die bis dahin in einer BG gelebt haben?)
Das ersparte / geliehene Geld, dürfte somit doch für das Jobcenter irrelevant sein, oder?
Falls dem so ist, bleibt der Anspruch auf Erstaustattungsgeld trotzdem bestehen?
Ist es in dem Fall überhaupt erlaubt, sich Geld von Familienmitgliedern / Verwandten zu leihen, oder ist es dem Jobcenter egal woher das Geld kommt, da es in den Freibetrag fällt?
Das wären bis dahin alle Fragen.
Schöne Grüße
Jisaka