ALG2 Erst/Neuantrag bald fällig nach ALG1-Bezug, Wohne bei Oma

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chip2000

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Hallo Leute,

um individuelle Infos zu erhalten, habe ich gelesen, es ist immer besser ein eigenes Thema zu erstellen.
Kurz zu mir:
Deutlich Ü25 (34 Jahre), Region Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) seit März 2017 bei Oma gemeldet, da Eltern vorher auch ALG2-Bezug hatten und es da Probleme gab.
Zahle jeden Monat noch eine gewisse Summe an Unterhalt für meinen Sohn.
Oma bezieht seit Jahren Rente und hat eigenes abbezahltes Haus.
Ich hatte schon 2x ALG2 Bezug, allerdings vor einigen Jahren und da sich die Anträge/Bescheide ständig ändern, dachte ich mir, bevor ich mir noch mehr Probleme mache, wende ich mich zuerst an Euch, Ihr seit damit täglich beschäftigt.
Ich weiß auch nicht, ob ich nochmal die alte BG -Nummer bekomme oder eine neue usw.

Also, wie erwähnt, hatte ich mich zur Oma umgemeldet und ALG1 bezogen. ALG1 läuft am 17.02.18 aus und ich muss ALG2-Bezug anmelden.
Habe kurz über das Thema HG gelesen, aber wir wirtschaften getrennt und weil ich eigentlich nur solange bei Oma bleibe, bis ich eine vernünftige Arbeit habe um mir wieder eine eigene Wohnung zu leisten.

DIREKT:
Welche Möglichkeiten kann ich nutzen um weitere Mittel zu beantragen um den Regelsatz zu erhöhen.
Und wie war das mit der Abgabe von Kontoauszügen, da die das nix angeht was auf dem Konto läuft. Bzw reicht ein Nachweis des aktuellen Kontostandes, damit die sehen, dass ich keine Millionen drauf habe.
KDU geht sicherlich etwas, ich bin am Übelegen ob ein Untermietvertrag sinn macht, weil es Verwandtschaft ist und das schwierig werden würde.

Ich war mal sehr versiert, bei diesen Dingen und schöpfte alles aus was ging.
Weiterhin kommt dazu, dass ich die Möglichkeit habe, eine Umschulung/Ausbildung ab 05. März zu machen, dazu bräuchte ich aber einen genemigten Bildungsgutschein.
Habe bisher keinen Beruf erlernt, daher wäre die Chance sehr wichtig.
Da die Umschulung 2 Jahre gehen soll, und ich von dem Regelsatz (minus Unterhalt) kaum über die Runden kommen werde, muss ich das etwas planen wie ich das ganze angehe.
Ich konnte dann auch als Schüler/Student evtl. Wohngeld beantragen. Bafög wird nicht gehn, weil es das ab 30 nicht mehr gibt, BAB geht auch nicht, weil es eine schulische Ausbildung ist der mit öffentlichen Trägern kooperiert.
Zudem muss ich gute Argumente liefern, damit der Bildungsgutschein rausgerückt wird.

Wenn ich alles NORMAL beantrage, denke ich, hätte ich nur Regelsatz+ paar Euro KDU .
Das wäre recht schwach auf die Dauer.

Schaue nun mehrmals am Tag in den Thread rein.
Gruß
 

Doppeloma

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Hallo chip2000,

um individuelle Infos zu erhalten, habe ich gelesen, es ist immer besser ein eigenes Thema zu erstellen.

Soweit richtig gedacht und vielleicht auch mal zusätzlich in diesen Bereich etwas intensiver reinschauen ...

https://www.elo-forum.org/bedarfs-haushalts-wohngemeinschaften-familie/

Deutlich Ü25 (34 Jahre), Region Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) seit März 2017 bei Oma gemeldet, da Eltern vorher auch ALG2-Bezug hatten und es da Probleme gab.

Wo genau ist eigentlich egal, Probleme kann es überall geben aber mit deutlich Ü 25 wäre das auch bei den Eltern unabhängig zu sehen ...

Zahle jeden Monat noch eine gewisse Summe an Unterhalt für meinen Sohn.

Gibt es dazu einen Titel, es klingt eher nach "freiwillig" dafür wirst du kein Geld mehr übrig haben.
Da kommt sicher noch was von anderen Usern, die sich damit auskennen, sofern du etwas konkreter wirst, ob es noch gesetzliche Pflicht oder eher "persönliche Großzügigkeit" ist.

Oma bezieht seit Jahren Rente und hat eigenes abbezahltes Haus.

Oma hältst du bitte komplett raus aus deinem Antrag und den eventuellen "Wünschen" des zuständigen JC , sie muss KEINERLEI Angaben machen, sie will (und bekommt) ja kein Geld vom Amt und ihr Wohneigentum geht die schon gar nichts an.

Oma wäre dir nicht mal U 25 zu irgendwas verpflichtet, du wohnst nur dort (Untermietvertrag wäre angebracht) und eine HG wäre vom Amt zu beweisen, wenn du keine angibst machst du bitte auch keine Angaben dazu. :icon_evil:

Ich weiß auch nicht, ob ich nochmal die alte BG -Nummer bekomme oder eine neue usw.

Das weiß ich auch nicht (wir waren nur einmal länger im Bezug) aber das wirst du früh genug erfahren, ändert ja auch nichts an den Verfahrensweisen.

Also, wie erwähnt, hatte ich mich zur Oma umgemeldet und ALG1 bezogen. ALG1 läuft am 17.02.18 aus und ich muss ALG2-Bezug anmelden.

Müssen "musst" du nicht, aber wenn du sonst kein Geld mehr hast wird es wohl so erforderlich sein.
Du solltest besser nicht mehr zu lange warten, die sind nicht so schnell mit der Prüfung und Bewilligung.

Wenn du im Februar (ganzen Monat) noch klar kommen kannst, dann stelle den Antrag "mit Wirkung zum 01.03.2018", die paar Tage KV (18.02.-28.02.) wirst du dann allerdings selbst bezahlen müssen.

Ansonsten wirkt der Antrag auf den 01.02. schon zurück und deine Restzahlung ALGI wird gleich "angerechnet ...

Habe kurz über das Thema HG gelesen, aber wir wirtschaften getrennt und weil ich eigentlich nur solange bei Oma bleibe, bis ich eine vernünftige Arbeit habe um mir wieder eine eigene Wohnung zu leisten.

Eine HG kannst du von Beginn an ausschließen, lass dich gar nicht erst darauf ein dazu was "erklären" zu müssen, Unterlagen oder Erklärungen von Oma gibt es NICHT. :icon_evil:

Sie will und muss mit dem JC nichts zu tun haben und auf ihre Unterlagen hast du auch keinen berechtigten Zugriff.

Wenn man das beim JC nicht akzeptieren will, dann lass dir die örtlichen Richtlinien (für angemessenen Wohnraum) direkt schriftlich geben und besorge dir auf JC -Kosten gleich eine eigene Wohnung, dann müssen die das nämlich auch bezahlen.

Welche Möglichkeiten kann ich nutzen um weitere Mittel zu beantragen um den Regelsatz zu erhöhen.

Den Regelsatz kann man NICHT erhöhen, der ist für einen Single 2018 genau mit 416 € festgelegt und dabei bleibt es auch für dich.

Ob es was für Unterhalt zusätzlich gibt ist mir nicht bekannt, hängt von den weiteren Umständen ab.

Und wie war das mit der Abgabe von Kontoauszügen, da die das nix angeht was auf dem Konto läuft. Bzw reicht ein Nachweis des aktuellen Kontostandes, damit die sehen, dass ich keine Millionen drauf habe.

Da bist du im Irrtum, die wollen mindestens für 3 Monate lückenlose Konto-Auszüge von ALLEN Konten, die du führst, bis zu 6 Monaten ist sogar ohne besondere Begründung erlaubt.

Man will es also sehr genau wissen, bei einem Neu-Antrag und oft auch wieder bei jedem Weiter-Bewilligungs-Antrag.
Inzwischen dürfen auch teilweise Kopien gezogen werden und in deine Akte, den Umfang bestimmt letztlich das JC ...

Es gibt dazu noch immer sehr unterschiedliche "Rechts-Auffassungen", sogar beim Datenschutz und bei den Gerichten.

Generell nicht kopiert werden dürfen PA, Bank- und Krankenversicherungskarten, ist NICHT erforderlich wird aber auch gerne gefordert oder einfach gemacht.

Also gib diese Dinge gar nicht erst aus der Hand, Einsichtnahme hat zu genügen, Kopien sind für die Klärung deines Leistungs-Anspruches NICHT erforderlich.

Die KV kannst du auch mit einer Mitgliedsbescheinigung deiner KK nachweisen, bekommst du auf Anforderung kurzfristig wenn du keine mehr haben solltest.

KDU geht sicherlich etwas, ich bin am Übelegen ob ein Untermietvertrag sinn macht, weil es Verwandtschaft ist und das schwierig werden würde.

Gerade dann macht ein Untermietvertrag Sinn, schau mal nach Formular-Mietverträgen im Netz, da sollte dann alles erfasst sein was relevant sein könnte, es darf auch eine "Pauschalmiete" sein wenn deine Oma keine Nebenkosten-Abrechnungen mit dir machen will.

Obergrenze ist IMMER die "angemessene" Miete für dich als Single vor Ort ... du solltest das auch nachweislich überweisen, auch wenn sogar Bar-Übergabe (eigentlich) anzuerkennen wäre.

Oma ist und bleibt dabei nur dein Vermieter und muss nicht mehr Angaben dazu machen, als ein fremder Vermieter auch müsste. :icon_evil:

Ich war mal sehr versiert, bei diesen Dingen und schöpfte alles aus was ging.

Keine Ahnung was du da sonst noch meinst "ausschöpfen" zu können, beim JC gibt es im Normalfall den zustehenden Regelsatz und die KdU = FERTIG ...

Weiterhin kommt dazu, dass ich die Möglichkeit habe, eine Umschulung/Ausbildung ab 05. März zu machen, dazu bräuchte ich aber einen genemigten Bildungsgutschein.

Beantrage alles was du vom JC haben willst IMMER schriftlich und nachweislich, so kurzfristig habe ich allerdings meine Zweifel ob das klappen kann.

Habe bisher keinen Beruf erlernt, daher wäre die Chance sehr wichtig.

Warum bist du das nicht bereits im ALGI angegangen, bei Bewilligung wäre eine Weiterzahlung von ALGI möglich gewesen ???

Die JC sind eher sehr sparsam mit Bildungsgutscheinen und komplett-Ausbildungen, denn eine "Umschulung" gibt es in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen und da wäre (vermutlich) schon die DRV zuständig bei dir.

Da die Umschulung 2 Jahre gehen soll, und ich von dem Regelsatz (minus Unterhalt) kaum über die Runden kommen werde, muss ich das etwas planen wie ich das ganze angehe.

Wenn nachweislich kein Geld mehr vorhanden ist, um Unterhalt zu zahlen, dann muss das anders geregelt werden, man muss nur zahlen wenn man dafür auch finanziell "Leistungsfähig" ist, ansonsten greift eventuell der Unterhalts-Vorschuss, das wurde ja inzwischen auch auf ältere Kinder erweitert.

Ich habe selbst keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, da werden sich noch andere zu äußern denke ich.

Ich konnte dann auch als Schüler/Student evtl. Wohngeld beantragen.

Gibt es aber NICHT wenn man ALGII bezieht, da werden ja die KdU bereits komplett übernommen.

Bafög wird nicht gehn, weil es das ab 30 nicht mehr gibt, BAB geht auch nicht, weil es eine schulische Ausbildung ist der mit öffentlichen Trägern kooperiert.

Kann ich nicht beurteilen, bin inzwischen Rentnerin und wie du selber feststellst ändert sich da auch mal was über einige Jahre.

Zudem muss ich gute Argumente liefern, damit der Bildungsgutschein rausgerückt wird.

Da stimme ich dir sofort zu und das Hauptargument vom JC wird wohl sein, dass du bisher auch ohne Ausbildung ausgekommen bist und man dich ja möglichst bald wieder aus dem Bezug los werden möchte.

Ist denn das eine besonders zukunftssichere Ausbildung oder eher dein "Wunschberuf" in dem es jetzt und später nicht viele Stellen-Angebote geben wird, wenn du mal fertig bist ...

Ab Mitte 30 erwarten die AG zumindest schon einige Jahre Berufserfahrung von den Bewerbern, berufliche "Frischlinge" können sie "billiger und biegsamer" bekommen ...

Wenn ich alles NORMAL beantrage, denke ich, hätte ich nur Regelsatz+ paar Euro KDU .
Das wäre recht schwach auf die Dauer.

Darum ist es ja so "schwach", es soll ja auf die Dauer nicht reichen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

chip2000

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Hallo,

Danke für die Rückmeldung.

Also Titel für den Unterhalt gibts nicht, aber eine Unterhaltsurkunde.
Ich zahle den Unterhalt selbst, bei Vorschuss muss ich ihn ja auch wieder zurückzahlen und die kommen direkt mit 5% Zinsen um die Ecke. Daher möchte das eher vermeiden.
Das mit dem Untermietvertrag würde mich genauer interessieren.
Geht das so einfach, weil die Oma den selben Nachnamen hat und da hakt das Amt direkt wieder nach.

In einem anderem Thread hier, stand, man ist nicht zwingend daran gebunden die Kontoauszüge darzulegen. Auch nicht von den lezten Monaten.
Ob das so nämlich im Gesetz steht, habe ich meine Zweifel.
Es ist gar nicht schlecht, dass das ALG1 ausläuft, da das weniger als ALG2 wäre.
 

Doppeloma

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AW: ALG2 Erst/Neuantrag bald fällig nach ALG1 -Bezug, Wohne bei Oma

Hallo chip2000,

Ich zahle den Unterhalt selbst, bei Vorschuss muss ich ihn ja auch wieder zurückzahlen und die kommen direkt mit 5% Zinsen um die Ecke. Daher möchte das eher vermeiden.

Das kannst du aber nicht mehr "vermeiden" wenn du nur vom Existenz-Minimum leben musst, da brauchst du auch nichts mit Zinsen zurückzahlen, wäre mir neu, dass sich das so grundlegend geändert hat.

Mein Partner musste auch für seinen Sohn zahlen aber nicht als er (nachgewiesen beim Jugendamt durch seine Einkommensbelege) kein Geld dafür hatte, die Frau bekam Unterhaltsvorschuss und er musste NICHTS davon zurück zahlen, weil er nachgewiesen nicht Leistungsfähig war.

Fand die Ex-Frau zwar nicht gut (das Geld vom Amt war wohl damals geringer, als wenn er den regulären Satz hätte zahlen können) aber sie musste damit leben (lernen), Rückzahlung wird (meiner Kenntnis nach) nur gefordert wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen wollte ... obwohl er finanziell in der Lage gewesen wäre.

Genauer erkundigen musst du dich natürlich bei den zuständigen Stellen, kannst ja die Unterhalts-Urkunde mitnehmen, da weiß ich wirklich nicht Bescheid wann das JC da was übernehmen würde und ob die das überhaupt müssen.

Das mit dem Untermietvertrag würde mich genauer interessieren.
Geht das so einfach, weil die Oma den selben Nachnamen hat und da hakt das Amt direkt wieder nach.

Ja, das hat "so einfach" zu gehen, du bist eine Einzel-BG und hast deinen eigenen Wohnbereich (unter Mitnutzung von X und Y z.B.) deine BG bist NUR DU und sonst gehört NULL weitere Personen zu deinem "Haushalt".

Gibt man dir das HG -Formular streichst du ALLES dick durch und schreibst groß und deutlich drauf "Es besteht KEINE HG ", also gibt es auch NICHTS einzutragen. :icon_evil:

Was die sich dazu "denken" sollte nicht dein Problem sein und informiere deine Oma auch gut, dass sie Niemanden vom JC (zum Hausbesuch) rein lassen soll, es ist ihr Haus, da hat das JC NICHTS zu suchen.

Wenn man deine Räumlichkeiten unbedingt mal besichtigen möchte, hat man (nach schriftlicher Anmeldung) zu kommen, wenn du auch anwesend bist.

Auch Telefon-Nummern / sonstige Kontaktdaten (Festnetz / Handy / Mail) solltest du NICHT angeben, es genügt wenn du auf dem üblichen Postwege an deiner Melde-Anschrift erreichbar bist und es ist immer besser ALLES vom JC schriftlich zu bekommen.

Wenn die "nach-haken" und keine Ruhe geben wollen, dann tritt Plan B in Kraft, du wirst dir sowieso umgehend eine eigene Wohnung suchen und möchtest die "angemessenen Kosten" bitte schriftlich haben gleich zum Mitnehmen, damit deine Vermieterin auch weiterhin ihre RUHE haben wird.

Sie setzt dich ohnehin umgehend wieder "vor die Türe" wenn das Amt sie "belästigen" sollte deinetwegen.

In einem anderem Thread hier, stand, man ist nicht zwingend daran gebunden die Kontoauszüge darzulegen. Auch nicht von den lezten Monaten.

Wäre gut wenn du solche Themen / Beiträge verlinkst, damit man das selbst nachlesen kann.

Es wird auch gerne mal was geschrieben woran sich die JC nicht unbedingt halten wollen oder müssen ... du beantragst eine Sozial-Leistung, die man nur bei "Bedürftigkeit" bekommt.

Das JC ist berechtigt (und sogar verpflichtet) deine Einkommens- und "Vermögens-Verhältnisse" zu überprüfen, ehe man dir Leistungen bewilligen muss.

Ob das so nämlich im Gesetz steht, habe ich meine Zweifel.

Das steht sogar sehr deutlich im Gesetz, dass man ALGII nur bekommt, wenn man sich nicht aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt finanzieren kann ...

Woraus ist denn am ehesten zu erkennen, über welche Mittel der Antragsteller im Zeitraum X verfügte und was er so damit gemacht hat ... ???

SGB II Sozialgesetzbuch - SGB II Grundsicherung fur Arbeitsuchende

Für den nötigen Überprüfungs-Rahmen gibt es sicher auch konkrete Vorschriften und wenn du nicht "mitwirken" möchtest im Rahmen der Erfordernisse (§ 60 SGB I) dann wird der Antrag abgelehnt, weil deine "Bedürftigkeit" nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Es ist gar nicht schlecht, dass das ALG1 ausläuft, da das weniger als ALG2 wäre.

Das kann ich nicht beurteilen, bei ALGI ist es aber egal, bei wem du wohnst und es gibt keine Prüfung der "Bedürftigkeit" ...

Wäre damit eine Ausbildung bewilligt worden, hättest du Wohngeld dazu bekommen können, jedenfalls wenn du eine eigene Wohnung hast.

MfG Doppeloma
 

chip2000

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Wie würde es sich denn verhalten, wenn ich zum 01. Februar eine andere Wohnung beziehe?
Natürlich die normalen Unterlagen Mietvertrag, Mietbescheinigung etc wäre vorhanden.
Allerdings wenn ich nur 350€ ALG1 bekomme, und mir dann eine Wohnung suche, die alleine diesen Betrag von ALG1 schon verschlingt, dann fragen die sich, von was lebt derjenige denn.
Lebensmittel, Auto, Benzin usw., der Unterhalt der die ganze Zeit bezahlt wurde....
Ich kann auf dem normalen Weg nicht mehr Einkommen angeben bzw. Nachweise über den Bankweg darlegen.
Und wenn ich sage, dass meine Freundin mir jeden Monat x Euro gibt zum Wohnen, weil sie gut verdient, dann kann ich nur darauf hoffen, dass die mir das Abkaufen.
Weil Dumm sind die ja nicht, die rechnen ja jeden mist nach.
Dann kommt sone Frage "was machen Sie denn wenn derjenige Sie nicht mehr finanziell unterstützt?"

Eine neue Wohnung habe ich nämlich in Aussicht, das wäre kurzfristig machbar.
Nebenbei hab ich dann noch zusätzlich die Anfrage für den Bildungsgutschein am Laufen.
Wobei ich vorhabe, mir in dem Punkt Hilfe beim VdK zu holen,
da die mehr Plan von den Sachen haben und mehr Druck machen können.
 

Doppeloma

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Hallo chip2000,

Wie würde es sich denn verhalten, wenn ich zum 01. Februar eine andere Wohnung beziehe?
Natürlich die normalen Unterlagen Mietvertrag, Mietbescheinigung etc wäre vorhanden.

Wo willst du diese Wohnung denn hernehmen ohne genug (regelmäßiges) Einkommen nachweisen zu können, da gibt dir doch kein Vermieter einen Mietvertrag.

Verstehst du nicht, dass dies ein "Plan B" sein soll, um deine Oma aus dem Antrag beim JC herauszuhalten ???

Du hast einen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung mit 34 Jahren und wenn dem JC das Wohnen bei deiner Oma nicht zusagen will, dann muss man dir eben eine eigene Wohnung bezahlen, die wirst du auch im Hartz4-Bezug nicht so leicht finden können. :icon_evil:

Allerdings wenn ich nur 350€ ALG1 bekomme, und mir dann eine Wohnung suche, die alleine diesen Betrag von ALG1 schon verschlingt, dann fragen die sich, von was lebt derjenige denn.
Lebensmittel, Auto, Benzin usw., der Unterhalt der die ganze Zeit bezahlt wurde....

Mit 350 € ALGI was bald abgelaufen ist bekommst du keinen Mietvertrag für eine eigene Wohnung, bist du mit 34 wirklich noch so naiv ?
Da "fragt sich Keiner wovon du lebst", da bist du einfach kein solventer Mieter den man gerne haben will ... :icon_evil:

Ich kann auf dem normalen Weg nicht mehr Einkommen angeben bzw. Nachweise über den Bankweg darlegen.
Und wenn ich sage, dass meine Freundin mir jeden Monat x Euro gibt zum Wohnen, weil sie gut verdient, dann kann ich nur darauf hoffen, dass die mir das Abkaufen.

Dann kannst du auch keine Wohnung anmieten, die dann auch DEINE Wohnung sein soll und nicht die deiner Freundin, weil der Vermieter dann wohl lieber mit ihr den Mietvertrag abschließen möchte. :idea:

Weil Dumm sind die ja nicht, die rechnen ja jeden mist nach.
Dann kommt sone Frage "was machen Sie denn wenn derjenige Sie nicht mehr finanziell unterstützt?"

Genau so ist es, ich weiß nicht wie viele Vermieter du so kennst, die sich auf einen solchen "Kuhhandel" einlassen würden.

Eine neue Wohnung habe ich nämlich in Aussicht, das wäre kurzfristig machbar.

Dann musst du zum JC gehen und "Aufstockung" beantragen weil du sonst bald "obdachlos" sein wirst ... und eine Wohnung aktuell vom ALGI nicht bezahlen kannst.

Nimm das Angebot mit und lass dir schriftlich bestätigen, dass die Wohnung "angemessen" wäre und deine Freundin halte da lieber auch aus allem raus, sonst darf sie dich von ihrem Einkommen ernähren.

Nebenbei hab ich dann noch zusätzlich die Anfrage für den Bildungsgutschein am Laufen.

Das hat doch mit dem Geld für eine Wohnung gar nichts zu tun.

Wobei ich vorhabe, mir in dem Punkt Hilfe beim VdK zu holen, da die mehr Plan von den Sachen haben und mehr Druck machen können.

Die haben nicht mal genug "Plan" von Schwerbehinderten und EM-Rentnern, was erhoffst du dir denn von denen für "Druck auf AfA und /oder JC " in Sachen Bildungsgutschein ... :sorry:

Ehe du da überhaupt zu was "beraten" wirst, wollen die dich erst mal als Mitglied aufnehmen ... und Beitrags-Kohle haben ... danach merkst du dann (wahrscheinlich) ziemlich schnell wovon die so alles KEINE Ahnung haben.

So richtig Ahnung vom wirklichen Leben hast du aber auch noch nicht, ODER ...

MfG Doppeloma
 

ZynHH (R.i.P.)

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Dann kommt sone Frage "was machen Sie denn wenn derjenige Sie nicht mehr finanziell unterstützt?"

Diese Frage wird man nun überhaupt nicht stellen, sondern behaupten, das sie deine Partnerin ist, die dich zu unterstützen hat. Dazu muss man nicht zusammen wohnen.....
 

chip2000

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Jetzt hab ich zwar viel Kritik/Infos zu meinen Fragen bekommen,
aber Lösungsvorschläge, wie ich nun praktisch etwas umsetzen soll/kann, fehlen weiterhin.
 

Doppeloma

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Hallo chip2000,

Jetzt hab ich zwar viel Kritik/Infos zu meinen Fragen bekommen,
aber Lösungsvorschläge, wie ich nun praktisch etwas umsetzen soll/kann, fehlen weiterhin.

Es gibt genug Lösungsvorschläge, im Prinzip hast du eine "Schritt für Schritt" - Anleitung bekommen, wie du wohnen bei Oma oder auch eine eigene Wohnung beim zuständigen JC durchsetzen kannst ...

Vielleicht solltest du mindestens Post #2 / #4 und #6 noch mal sehr gründlich nachlesen, das steht deutlich mehr drin, als "nur Vorwürfe" ...
Dafür wäre mir meine Zeit auch viel zu schade, das darfst du mir glauben und ich könnte (vermutlich) auch deine Oma sein. :idea:

Da kann ich mir gut vorstellen wie ich das sehen würde wenn mein Enkel (oder meine Enkelin) zu mir zieht und dann (über unnötige Angaben dort) das JC "mit in mein Leben" bringt, mit dem ich GAR NICHTS zu tun haben WILL. :icon_evil:

Das lässt sich (völlig rechtmäßig) vermeiden und das würde ich auch von meinen Enkeln erwarten, dann dürfen sie gerne auch bei mir wohnen im Notfall oder auch länger ... :peace:

Machen musst du schon selbst, was du davon für richtig halten möchtest, wenn du das noch nicht verstanden hast, ist ein wenig Kritik dabei an deinen (sehr unbedarften) Vorstellungen ja offenbar nicht ganz unberechtigt.

Wir sind hier kein "Streichel-ZOO", du wolltest Informationen haben und die hast du bekommen, geordnet umsetzen musst du das schon noch alleine. :idea:

MfG Doppeloma
 
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