ALG2 Erhöhung ab 01.01.2018, ist das aktuell?

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Pauline

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Hallo,

mal eine Frage an Euch, ist das wirklich war das ab 01.01.2018 das ALG2 angehoben wird`, für Paare von 368 € auf 374 €?

Das habe ich hier irgendwo gelesen, und wollte das mal wissen.

Weil ich nun heute den Weiterbewilligungsbescheid bekommen habe, das mein ALG2 nach dem 01.01.2018 weiter gezahlt wird.
Da ist aber noch mit dem Regelbedarf von 368 € für Paare gerechnet worden. Eigentlich müsste da schon der neue Regelsatz von 374 € gerechnet werden, wenn das mit der Erhöhung war ist.
 

erwerbsuchend

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Die Bescheide zur Erhöhung des Regelsatzes zum 01.01.2017 kamen Ende November/Anfang Dezember 2016. Der Änderungsbescheid könnte also noch auf dem Weg sein.
 

Pauline

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Nun habe ich das gefunden. Werde jetzt erstmal Widerspruch einlegen, gegen diesen Bescheid, ist einiges Falsch berechnet worden.
Sprich, es wurde noch nach dem alten Regelbedarf berechnet, sprich mit 368 € anstatt 374 €.

Also wäre der Widerspruch gerechtfertigt, oder?
 
S

schnuckelfürz

Gast
Sprich, es wurde noch nach dem alten Regelbedarf berechnet, sprich mit 368 € anstatt 374 €.

Also wäre der Widerspruch gerechtfertigt, oder?

Deswegen braucht man keinen Widerspruch einlegen. Die Änderungsbescheide dazu kommen meist bis Mitte Dezember. So war es die letzten Jahre immer. Und bis Januar haben sie noch Zeit. Erst wenn im Januar die Erhöhung auf deinem Konto fehlt, kannst du widersprechen.

Außerdem, lies mal die zweite Seite, da steht zumindest bei mir:

Soweit die Höhe der Regelbedarfe zum Jahreswechsel rechtlich angepasst wird, werden auch Ihre diesbezüglichen Bescheide automatisch angepasst. eines gesonderten Antrags hierzu bedarf es nicht.

Soll heißen, man bekommt dazu einen Änderungsbescheid. Also keine Panik, abwarten und Tee trinken.
 

iSlave

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Nur um es richtig zu stellen: ALG 2 wird nicht erhöht, sondern jährlich gesenkt. Es bleibt immer unter der realen und gefühlten Inflation.
 

Pauline

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Hallo schnuckelfürz,

habe ich gelesen. hatte da nicht so drauf geschaut. danke für den Hinweis.

Nun habe ich nochmals geschaut, im neuen Bescheid ab 01/18, das vom Gesamteinkommen von meinem Mann, der volle befristete EMR bezieht, nur die Pauschale von 30 € abgezogen bzw. gegengerechnet.
Im noch aktuellen Bescheid bis 12/17 wurde ihm die Kfz- Haftpflichtversicherung mit der Pauschale gegengerechnet.
Nun was wird in der Rubrik " Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen" alles gerechnet bzw. was ist da dort alles enthalten?
 

Atze Knorke

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AW: ALG2 Erhöhung ab 01.01.2018, ist das aktuell?

Hallo Pauline,

das ist richtig, die Regelsätze ab 2018 in der Gestalt:
Hartz 4 Regelsatz - 409 € Regelbedarf 2017 beim Arbeitslosengeld II

2017 - BG = 368,00€
2018 - BG = 374,00€

Die Anpassung der "Bedarfe" erfolgt, wie schnuckelfürz schon ausgeführt hat, automatisch mit nachfolgendem Bescheid.

Grundsatz: Die Anrechnung wird bei dir vollständig berücksichtigt, da du dich im SGB II befindest, es sei denn,
er ist 'dauerhaft voller EMRentner', dann darf nur der Teil des Einkommens, der seinen individuellen Bedarf
übersteigt, bei dir angerechnet werden.

Berechnung:
Individueller Bedarf -->2 x 368€/374€ Regelbedarf
(+ Mehrbedarfe, falls vorhanden)
+ KdU -Kopfteil (2 x Miete anteilig)
./. EMRenten-Betrag (anrechenbares Einkommen)
./. Versicherungspauschale
(./. KfZ-Versicherung)
= Anrechnungsbetrag SGB II/Gesamtbedarf
 

Pauline

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Hallo Atze Knorke,

also müßte nach Deinem Schreiben auch noch zur Versicherungspauschale(30€) die KfZ-Versicherung(Kfz- Haftpflichtversicherung) mit zu der Pauschale zugerechnet werden.
Bin ich da richtig?
 

Atze Knorke

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AW: ALG2 Erhöhung ab 01.01.2018, ist das aktuell?

Pauline, kannst du damit etwas anfangen:
SGB II: Die Beitrage fur eine Kfz-Haftpflichtversicherung konnen vom Einkommen abgesetzt werden | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Darüber hinaus gesondert vom Einkommen absetzbar sind gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen i.S.d. § 11 Abs 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II a.F.

Absetzbeträge - je nach Fälligkeit der KfZ-Haftpflicht:
§ 11b SGB II Absetzbeträge - dejure.org
 

HabGarNix

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Ich häng mich mal kurz mit dran.
Hat schon wer den Änderungsbescheid bekommen mit der Erhöhung?

Irgendwo habe ich gelesen, das diese ab 25.11.2017 erstellt werden. Das Datum ist ja ein Samstag, seit wann arbeitet eine Behörde da, oder ist das automatisiert und erstellt ein Computer/Rechner?
 

HabGarNix

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Optionskommunen gibt es in meiner Gegend gar nicht, das diese aber etwas anders arbeiten habe ich hier schon gelesen @Gemcitabine
Es wird aber auch so sein das nicht alle Bescheide am selben Tag gedruckt, einkuvertiert und verschickt werden, daher ergeben sich unterschiedliche Zeiten, wann es bei jedem ankommt.
 
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