[ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben?

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Hallo allerseits!

Ich bin leider erst vor wenigen Tagen auf dieses Forum gestoßen, konnte aber bereits viele nützliche Infos aus für mich relevanten threads herausziehen. Dafür schonmal Danke. Letztendlich habe ich aber immer noch keinen konkreten Plan, wie ich bei folgender Problematik vorgehen kann und bitte um Hilfe für mögliche Vorgehensweisen!

Vorgeschichte:
Letzte Woche stand wieder ein Termin bei SB in meinem JC an (....berufliche Situation besprechen). Zu Termin sollten Bewerbungsunterlagen mitgebracht werden, welche ich dann vorab per email an SB gesandt habe (Beispielanschreiben, Lebenslauf...PDF). Beim Termin kam SB schnell zur Sache und meinte, meine Bewerbungsunterlagen wären nicht in Ordnung und ich müsste nun an einer Trainingsmaßnahme teilnehmen. Auf Nachfrage, was an meinen Unterlagen angeblich nicht in Ordnung sein sollte, kam von SB keine Antwort. Während SB schon am Ausdruck meiner EGV strickte, erklärte ich, das meine bisher getätigten und nachgewiesenen Bewerbungen (mind. 3x / Monat aus letzter EGV) vor Allem deswegen keinen Erfolg hatten (kaum Antworten, bzw. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, trotz 90% Bewerbungen bei ZAFn), weil ich keinen FS/Auto habe, auf dem Land wohne, mit entsprechend schlechten und seltenen Fahrmöglichkeiten mit Öffis und mangelnde, oder unpassende Qualifikationen für die eh schon nicht zahlreichen Jobangebote habe. Ausserdem bin ich LBZ (> 3 Jahre) und knapp Ü50. Von SB kam keine Resonanz, oder überhaupt erkennbares Interesse, im Dialog eine Analyse (...berufliche Situation) zu erstellen. Meine Eigenvorschläge zu für mich sinnvollen Qualifizierungsangeboten aus Kursnet, wurden ebenfalls von SB einfach ignoriert. An dieser Stelle ging mein Blutdruck schon merklich nach oben. Der Hammer folgte aber noch. Als SB mir die nun ausgedruckte EGV zur Unterschrift vorlegte sah ich, das Maßnahme und MT exakt die selben waren wie die, wo ich schon vor etwas über einem Jahr einmal meine Zeit verschwenden durfte. Also mehrmals die Woche zu "Bewerbungstraining", persönliches Kotsching und anderen Aktivitäten, wo man sich als unmündiger Vollpfosten Bürger fühlen darf. :icon_kotz: Und das über ein halbes Jahr lang.

Ich wies SB darauf hin, das ich ja zuletzt genau bei diesem MT meine Bewerbungsunterlagen "auf Vordermann" gebracht habe und diese von meinem Kotsch seinerzeit offiziell als reif für den Einsatz und nicht weiter verbesserungswürdig abgesegnet wurden (unabhängig davon, das diese das auch vor dieser Maßnahme schon waren). Auf nochmalige Frage an SB, was denn nun an meinen Bewerbungsunterlagen nicht stimme, kam wieder keine Antwort. Ich dürfe jetzt einfach unterschreiben. Hier ging dann mein Blutdruck durch die Decke. Ich sagte, das ich diesen sinnlosen Quatsch nicht unterschreiben werde und wollte gehen. Hier wird meine Erinnerung neblig. Schon auf halbem Weg aus dem Büro hörte ich SB noch sagen.... "...dann bekommen sie das als Verwaltungsakt zugeschickt und müssen mit Sanktionen rechnen...". Irgendwas in der Art. Ziemlich neben der Spur hielt ich inne und willigte dann doch noch ein, zu unterschreiben, was ich dann LEIDER tat....

Nachdem ich mich auf dem Nachhauseweg halbwegs beruhigt hatte wurde mir klar, das ich diesmal nicht in den sauren Apfel beissen und mich weiter verarschen lasse. Der Termin zielte ganz offensichtlich von vornherein darauf ab, mir mit neuer EGV genannte Sinnlosmaßnahme (nochmals) unterzujubeln. Ohne vernünftiges Gespräch, Analyse, oder sonst was irgendwie ja für mich wirklich nützlich sein könnte. Reine Schikane also und Eigennutz für JC, SB und MT.

Seitdem versuche ich mich schlau zu machen, wie ich mich trotz meiner Unterschrift unter EGV noch gegen diese aufgenötigte Sinnlosmaßnahme wehren kann. Das ich hätte EGV-VA nebst Widerspruch und Gang zum SG hätte abwarten müssen, erfuhr ich (hier) leider zu spät.

Bislang (2 Tage nach Termin und Unterschrift) habe ich lediglich eine Beschwerde-Email an die Teamleitung von SB geschickt, mit Verweis auf die Art und Weise des Zustandekommens meiner Unterschrift unter EGV und das ich diese deswegen nicht anerkenne (widerspreche), sowie allgemeine Sinnlosigkeit der Maßnahme, wie oben geschildert. Auch habe ich um neuen Termin nebst Aushandlung neuer, sinnvoller EGV gebeten. Mir ist klar, das ich wohl keine Antwort erhalten werde und das das Ganze keinerlei rechtliche Auswirkungen hat. Vielleicht habe ich auch vorzeitig meine Karten in der nun zu erwartenden Auseinandersetzung auf den Tisch gelegt....

Also die Frage ist nun.... wie kann ich diese EGV trotzdem noch anfechten, um dieser in knapp 3 Wochen beginnenden Sinnlosmaßnahme zu entgehen (oder stattdessen sinnvolleres auszuhandeln)?

Ich habe im Forum zwar einige Infos gefunden, aber bin mir ziemlich unsicher ob ich davon irgendetwas anwenden kann. Denn wie gesagt:

EGV habe ich bereits vor Ort unterschrieben (wenn auch nicht wirklich freiwillig und unter großer Stressbelastung)

anschließende Beschwerde bei Teamleitung des SB via email

MT kennt mich bereits von zurückliegender Maßnahme (ob die noch Daten von mir haben und/oder mir bekannte Angestellte da noch arbeiten, ist eine andere Frage)

weitere Beschwerde (Kundenreaktionscenter)? Widerspruch, bzw. Widerruf der EVG bei Widerspruchstelle? Dienstaufsichtsbeschwerde? Sonstiges??

Jetzt schonmal Danke fürs geduldige Durchlesen!
 

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AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Du kannst es damit probieren:

 
AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Du kannst es damit probieren:

Danke erstmal für den ersten Ansatz. Musste das jetzt mehrmals lesen, aber soweit ich das verstehe, ist das die juristische Erläuterung, wie eine rechtsgültige EGV eigentlich zustande zu kommen hat, wenn SB sich denn daran hält. Hatte SB erst einmal bei vorhergehendem Termin im Gespräch und dort auch schon ernste Zweifel, ob SB überhaupt qualifiziert ist, so etwas wie Profiling durchzuführen, bzw. in meinem konkreten Fall auch durchführt. Wenn das der Fall war, dann ging das sehr sehr schnell vonstatten und ohne, das ich etwas davon mitbekommen hätte. Respekt

Ich gehe immer mit eigenen Vorstellungen, bzw. recherchierten Möglichkeiten (z.B Kursnet), die ich insgesamt für realistisch halte, in ein Gespräch mit SB, aber mittlerweile fühle ich mich nur noch pauschal abgeblockt. Ob jetzt aus einfachem Unwillen, oder eben auch Unfähigkeit, kann und will ich nicht mehr beurteilen. Reicht mir auch jetzt.

Irgendwie fällt mir nun auch auf, das man mir unter Punkt 1der EGV (....unterstützt mit folgenden Leistungen zur Eingliederung) einzureden versucht, man würde mir mit der Drecksmaßnahme noch einen "Gefallen" tun und mir gleichzeitig unter Punkt 2 (Eingliederungsbemühungen) genau diesen "Gefallen" als Eigenleistung aufnötigt. Finde ich irgendwie bizarr, wenn ich mir das so angucke, aber tatsächlich geht der Dreck nur zu meinen Lasten. Kackfrech, oder genial..

Wenn ich das vorbringe (in eigenem Text umformuliert), ginge das als Widerspruch an die Widerspruchstelle, oder einfaches Einschreiben/Theke direkt an SB, bzw. Teamleiter?

Wären die überhaupt genötigt, darauf zu reagieren? Könnte mir vorstellen, die warten einfach ab, ob ich bei der Maßnahme antanze, um mir im Negativfall dann eine Sanktionsklatsche verpassen zu wollen.
 
AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Du kannst gegen die EGV leider keinen Widerspruch einlegen, weil sie ein Vertrag und kein Verwaltungsakt ist. Du kannst die EGV unter bestimmten Voraussetzungen kündigen (§ 59 SGB X) oder - was ich hier besser fände - die Ungültigkeit/Nichtigkeit feststellen (§ 58 SGB X). Das JC wird darauf sehr wahrscheinlich nicht reagieren. Eine Sanktion wäre dann mit Hilfe des Sozialgerichts abzuwenden.
 
AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Die Nichtigkeit einer "freiwillig" unterschriebenen EGV kann man m.W.n. zumindest in Bayern nicht mehr feststellen lassen.

Aber eine Kündigung könnte evtl. schon durchgehen.
Aber verflixt noch mal nicht per Email -> Email erfüllt die Schriftformerfordernis nicht.

Was heißt hier eigentlich "bis zu 40 Wochenstunden"? Auf welchem Planeten soll denn das zulässig sein?
 
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Ja, geht nur direkt bei EGV-VA, was ich leider nen Ticken zu spät gelernt habe. :icon_kotz: Also dann mit Berufung auf § 58 SGB X (Ungültigkeit/Nichtigkeit) ein Schriftstück an SB, bzw. Teamleitung, nur damit es bei denen (und bei mir) in den Akten ist. Muss/Soll ich dabei noch mitankündigen, das ich die Maßnahme deshalb gar nicht erst antreten werde? (wohne übrigens in Hessen, falls es wie von Claus oben angesprochen einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man lebt)


Reaktion erwarte ich ohnehin nicht. Also...

...nächster Schritt wäre dann, bei Maßnahme Starttermin nicht erscheinen, folgende Anhörung abwarten, mich auf abgegebene Nichtigkeitsfeststellung berufen,Widerspruch einlegen bei zu erwartendem negativen Ausgang (für mich), Sanktionierungsbescheid abwarten und dann Klage bei SG?

Das "Maßnahme erst mal antreten + Unterschriften verweigern, bzw. ohne Unterschrift Papierkram mitnehmen wollen" ... -Verfahren, ...würde dann wohl auch keinen weiteren Sinn mehr machen und meiner vorhergehenden EGV Ungültigkeitsfeststellung vlt. sogar zuwiderlaufen?

Andererseits würde es mich noch interessieren, ob bei MT noch, oder schon gewisse Daten vorliegen, die bei momentaner Datenschutzrechtslage, evtl. meiner Intervention bedürfen, damit ich meine diesbezüglichen Rechte wahren kann.

Als "kooperationswilliger" Bürger hatte ich bislang ja jeden Mist bei denen (JC, MT) unterschrieben, aber von jetzt an möchte ich sicherstellen, das die nur noch solche Daten haben, bzw. verwenden, wo absolut nötig und ohne Verletzung meiner Rechte zum Thema Datenschutz.
 
AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Die Nichtigkeit einer "freiwillig" unterschriebenen EGV kann man m.W.n. zumindest in Bayern nicht mehr feststellen lassen.

Aber eine Kündigung könnte evtl. schon durchgehen.

Ich lebe in Hessen.

Versuche ich ja gerade herauszufinden, aber ich würde wohl zur Nichtigkeitsfeststellung tendieren, da es m.M.n.neben dem Inhalt der EGV (Maßnahme und MT war mir bereits bekannt), ja auch um die Begleitumstände des Zusammenkommens (Totalverweigerung des SB, Androhung von AV und Sanktion)
geht. Folgeaktionen, dürften ohnehin die selben werden (Sanktion, Klage bei SG), aber ich möchte dann fürs SG die aussichtsreichste Argumentation, bzw. eine rechtskonforme Begründung bereits im Kasten haben.

Aber verflixt noch mal nicht per Email -> Email erfüllt die Schriftformerfordernis nicht.

Natürlich nicht per email. Das war nur dazu gedacht, der Teamleitung/SB eine zeitnahe Gelegenheit zu geben, mir in der Sache noch mal einen Klärungstermin anzubieten, bevor es unweigerlich in die Vollen geht. Man soll mir im Nachhinein ja nicht nachsagen wollen, ich hätte kein Interesse an schneller und noch unbürokratischer Klärung. Ich weiss, das meine emails da ankommen und auch "passend" gelesen werden, von daher...

Was heißt hier eigentlich "bis zu 40 Wochenstunden"? Auf welchem Planeten soll denn das zulässig sein?

K.A

40 Wochenstunden ist echt der Börner. Mag ja Menschen geben, die eine Vollzeitbetüddelung brauchen (oder es sich einreden lassen), um so etwas wie "Struktur", oder Sozialkontakte in ihr beklangenswertes Leben zu integrieren. Jedenfalls ist die 15 Wochenstunden "Option" für den Normalbürger schon mehr als Overkill, wenns um Vermittlung von evtl. nützlichen Informationen (PC Bedienung, Software, Recherche, Arbeitsmarkt, Bewerbungen ect.) geht. Sowas hat man irgendwann schonmal gelernt und erledigt Fehlendes in 1-2 Stunden am eigenen PC, insofern es sich eh nicht nur noch um Wiederholungsarbeiten handelt.

Wie gesagt, mag ja sein das es eine Klientel gibt, für die sowas "nützlich" ist, aber ich persönlich empfinde so ein aufgenötigtes Verfahren eher als Beleidigung und offene Kriegserklärung.
 
AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Wie gesagt, mag ja sein das es eine Klientel gibt, für die sowas "nützlich" ist, aber ich persönlich empfinde so ein aufgenötigtes Verfahren eher als Beleidigung und offene Kriegserklärung.
Bist du zufällig die Tage über ´ne Blödzeitung gestolpert, wo die sich grad so schön drüber aufgeregt haben daß die Hälfte der Asylwerber durch den A2-Sprachtest rasselt?
Tja^^ die Antwort, warum das niemanden wundert, haben se aus versehen gleich mitgeliefert; für die Unterrichtsstunde werden pro Mann und Maus sensationelle 3,90€ ausgegeben. Rechne das auf eine komplette Woche hoch - und frage dich dann, weshalb ´richtige´ Kurse normalerweise an die 220-240€ pro Woche kosten, und damit fast doppelt so teuer sind.
... kurz gesagt - wir haben hier unsere eigene Meinung zu solchen Sachen, die auch immer wieder mal etwas unkompatibel zum normalen Gehäule ist. Also gibt keinen Grund sich zu entschuldigen.

40 Wochenstunden ist echt der Börner
40 Wochenstunden dürfte nicht zulässig sein; m.E.n. "lediglich" 32 Stunden maximal. Dazu kommt, daß nicht der MAT die Stundenanzahl festzulegen hat, sondern der JC-Heini.

ich würde wohl zur Nichtigkeitsfeststellung tendieren
Tut veritasdd im Hintergrund schon mal wieder per PM Werbung für einen vermutlich eher nichtsnutzigen RA machen?

Oder wie kommst du zu dieser, meiner Meinung nach falschen, Tendenz? Erklär mir mal die Nichtigkeit unter Heranziehung des § 58 SGB X. Und selbstverständlich unter Beachtung dessen, daß ´rechtswidrig´ und ´nichtig´ nicht das selbe ist.
Vielleicht seh ich´s dann ...

(wohne übrigens in Hessen, falls es wie von Claus oben angesprochen einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man lebt)
"Eigentlich" macht es keinen Unterschied. Allerdings hat sich BY schon so oft lächerlich gemacht, daß es mittlerweile eher bei 50:50 steht, ob jemand der bayrischen Meinung folgt oder nicht.

In dem Fall könnte man das bay. LSG aber tatsächlich sogar mal verstehen. Vorausgesetzt deren (etwas neuere) Grundannahme stimmt, daß eine EGV ein "stinknormaler" Vertrag ist.
Ich ziehe da grad Vergleiche mit (ungeliebten) Sparverträgen, Versicherungsverträgen, Lieferverträgen o.ä., und was dann üblicherweise als erstes versucht wird ...
 
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40 Wochenstunden ist echt der Börner. Mag ja Menschen geben, die eine Vollzeitbetüddelung brauchen (oder es sich einreden lassen), um so etwas wie "Struktur", oder Sozialkontakte in ihr beklangenswertes Leben zu integrieren.

Mich macht die Festlegung der Steigerung der Teilnahmezeiten in der EGV stutzig. Denn ich kenne Standard -Maßnahmen der BA, wo sowas immer dann zum Zuge kommt, wenn bei dem Elo Schwarzarbeit vermutet wird. (Weniger bei Optionskommunen) . Ferner bestimmte schwerwiegende Vermittlungshemmnisse unterstellt werden. Es gibt Maßnahmen wo das Überprüfen dessen wirklich das tatsächliche Zuweisungskriterium ist. Hier kann ich das aber für Dich nicht im Detail recherchieren, weil Du den Namen der Maßnahme nicht leserlich gelassen hast.

Jedenfalls macht für mich ansonsten der vorgeschobene Grund der SB keinen Sinn. Meine Vermutung aber schon- zu den bekannten Gründen der Staitistikbereiniigung.
 
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Begründung war wie gesagt, das meine Bewerbungsunterlagen nicht in Ordnung wären. Ohne Erklärung eben, was genau und überhaupt. Vermittlungshemmnisse sind völlig anderer Natur (u.a mangelnde Qualifizierungen und Mobilität), die durch Teilnahme an dieser Maßnahme aber in keiner Weise zu beheben wären. Also Statistikbereinigung... oder Schikane, wie ich aus meiner Perspektive sagen würde.

Habe den Maßnahme Flyer mal angehängt.
 

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40 Wochenstunden dürfte nicht zulässig sein; m.E.n. "lediglich" 32 Stunden maximal. Dazu kommt, daß nicht der MAT die Stundenanzahl festzulegen hat, sondern der JC-Heini.

Gute Frage. Nehme an, die Entscheidung über die Stundenzahl, wird wohl dann auch vom JC an MAT abgetreten,... wenn man da was entsprechendes unterschreibt, was ich aber ganz sicher nicht tun würde. 15 Stunden Minimum, für Leute die minimales Händchenhalten erfordert (wer immer sowas entscheidet) und 40 für.... weiss der Geier.


Das war nach meinem "Rechtsempfinden", welches ich aber lieber gerne durch echtes Rechtswissen ersetzen möchte. "Nichtigkeit feststellen"... ist für mich etwas, wenn es von vornherein und wissentlich ungültig, bzw. rechtswidrig, bzw. einfach "falsch" ist (unter Zwang und Druck). Beim "Kündigen" eines Vertrages (EGV), habe ich diesen vorher freiwillig und nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen, aber dann erst später umentschieden. War ja nicht der Fall. Wusste von vornherein, das SB mich verschei....n wollte und das ich die EGV niemals als "Vertrag" unterschrieben hätte. Denke ich werde in meinem Schreiben ans JC Bezug zu Beidem, § 58 SGB X und § 59 SGB X dann herstellen.

@veritasdd
kann derzeit noch keine PM beantworten (ab 12 Beiträgen). Es steht aber noch ein neuer Zwischentermin beim JC an, wo evtl. und hoffentlich die aktuelle EGV gekippt werden wird. Bis dahin arbeite ich an Plan B (formerly Plan A) und halte diesen noch in der Hinterhand.
 
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Hallo Leute

heute war dann also der zwischengeschobene Gesprächstermin mit SB und Teamleiter (TL). Dieser Gesprächstermin kam als Ergebnis meiner email Beschwerde (siehe Ausgangspost #1), die ich kurz nach Abschluss der ungewollten EGV an TL versandt hatte, zustande. Darin forderte ich neuen Gesprächstermin innerhalb von mir gesetzter Frist, damit neue und vor Allem sinnvollere EGV "ausgehandelt" werden kann. Ich war schon etwas überrascht, das dieser neue Gesprächstermin dann auch angeboten wurde (als normale schriftliche Einladung), was ich prinzipiell erstmal positiv sehe. Ob ich nun tatsächlich ernst genommen wurde, oder dies ein neuer Schachzug seitens des JC, bzw. der beteiligten SB darstellen soll, muss erstmal beurteilt werden. Auf jeden Fall war ich das erste mal zusammen mit einem Beistand bei so einem Termin.

Mitbringen sollte ich Bewerbungsunterlagen in Papierform, welche ich mit nur geringfügigen Detailänderungen noch mal auf den neuesten Stand gebracht habe. Dies sollte die vorhergehende Kritik verhindern, welche als Anlass genommen wurde, mich in diese Sinnloßmaßnahme abschieben zu wollen. Meine Bewerbungsunterlagen (Musteranschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsmappe...) waren nun ganz sicher nicht zu beanstanden. In einem Musteranschreiben habe ich allerdings bewusst einen Satz eingebaut, der eine Information vorwegnimmt, welche später auch im Lebenslauf zu finden ist (ich habe keinen FS/Auto) . Dies wurde begierig durch TL als neuer Kritikpunkt aufgeschnappt.... man könne sowas ja nicht in einem Anschreiben reinbringen, weil man sich so von Vornherein bei einem Arbeitgeber unattraktiv machen würde. Mag schon sein.... wenn man davon ausgeht, das ein Arbeitgeber das Anschreiben nicht ohnehin überspringt und sich besagte Negativinformation dann letztendlich aus dem Lebenslauf zieht. Die können ja 1 und 1 nicht selbst zusammen zählen... oder wie?

Wie auch immer. Aufklärung darüber, das dies nur ein "Musteranschreiben" sei und in der vorliegenden Form von mir noch nie verschickt worden ist (und auch nicht wird), brachte da auch kein neues "Verständnis" bei SB/TL, wo meine eigentlichen Vermittlungsprobleme liegen. Die eigentlichen Bewerbungen warens auf jeden Fall nicht. Auch wenn ich den ganzen Kram in Goldschrift auf Seidenpapier und im Lieblingsduft der SB getüncht vorgelegt hätte, wäre das Ergebnis dasselbe geblieben. Zwei anstehende Vorstellungsgespräche, die ich mit meinem bemängelten Bewerbungsstil diese Woche trotzdem noch bei Arbeitgebern herausholen konnte, taten auch nichts mehr zur Sache. Welch Überraschung. Nun aber die neue Variante als Ergebnis des Termins:

Nach weiterem überwiegend sinnlosem , wurde mir nun eine "attraktive Alternative" angeboten. Abschluss einer neuen EGV, inkl. Teilnahme an einer anderen Maßnahme, bei anderem MT (siehe Flyer im Anhang). Maßnahme bestünde im Prinzip aus Einzelberatungsgesprächen mit angebl. Gesamtdauer 8 Stunden und EDV Nutzung bei neuem MT. Ich wollte natürlich wissen, wie das Ganze in einer neuen EGV "verpackt" aussehen würde und ob ich das Ganze mal zur Prüfung mitnehmen dürfe. Nein, darf... bzw. kann ich nicht. Sowas wird dem schnöden ELO nicht zur Prüfung ausgehändigt. Is klar. Verblieben ist man also dann bei Terminende so, das ich den Flyer mit der dürftigen Info mitnehmen kann, mich dann aber entscheiden MUSS die neue (noch ungesehene) EGV bis Freitag 8. Juni, 10 Uhr zu unterzeichen. Alter MT muss ja rechtzeitig benachrichtigt werden...bla.

Tjo... wenns nur um die dürftige Info ginge (8 Beratungsstunden, anstatt einem halben Jahr Maßnahme Gruppenholocaust ), wäre ich ja fast schon begeistert. Aber was weiss ich jetzt, wie die letztendliche EGV damit dann aussehen wird? Wenn ich nicht abschließe, würde die andere EGV natürlich in Kraft bleiben, was halt Maßnahmeantritt am 12. Juni bedeuten würde. Weitere Bedenkzeit und Handlungsspielraum damit Null. Habe ich nun ein Eigentor geschossen mit dem zwischengeschobenen Extratermin, oder sähe ich neue, bzw. sogar bessere Handlungsmöglichkeiten auf mich zukommen?

Ich stelle mal mögliche Handlungen in den Raum:

1. Ich ignoriere die Möglichkeit des Abschlusses der neuen EGV mit anderer Maßnahme und konzentriere mich auf Anfechtung der aktuell Gültigen. Also Kündigung/Nichtigkeitsfeststellung an JC in Schriftform und dann Widerspruch und Gang zum SG, Aufgrund meines Nichterscheinens bei Maßnahmebeginn am 12. Juni.

oder

2. Neue EGV stellt sich inhaltlich als akzeptabel dar (kein Kuckucksei) und ich unterschreibe, um die alte EGV ausser Kraft setzen zu können. Wahrscheinlich hätte ich dann aber noch weniger Chancen als bei 1., da wieder rauszukommen, da ja keine EVG-VA und freiwillig unterschrieben, bzw. ja sogar "ausgehandelt". Die SB können damit ihr Gesicht wahren (Nötigung zu einer Maßnahme, ... so oder so) und ich muss keine ganz so bittere Maßnahme Pille schlucken.

Ich tendiere zu 2., bin mir aber bewußt, das ich das ganze Problem entweder nur auf späteren Zeitpunkt verschiebe (in einem halben Jahr), oder aber 2. sich doch als inakzeptabel herausstellen könnte (ich nicht unterschreibe) und somit 1. so oder so... wieder aktuell wird.

Auf jeden Fall wurde mir der Ball zurückgespielt und ich stehe jetzt unter Zeit- und Entscheidungsdruck.

Habt ihr noch Ideen, oder könnt mir sagen, ob ich evtl. noch etwas Wichtiges übersehe?
 

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AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

Rein mündliches BlaBla schert keinen und bewirkt dort GAR nichts.
Eher nagelst du einen Pudding an die Wand.
Deshalb wurdest du auch einbestellt.

Die Macht der Täter basiert stets auf dem Schweigen der Opfer.
Es ist nun an der Zeit, sich an übergeordneter Stelle über dieses Geschäftsgebaren zu beklagen.

Fasse deine Erlebnisse in feinstes Schriftdeutsch und beschwere dich.
Hochoffiziell.
Nachweisbar.
So, daß es zu den Akten genommen werden MUSS.

Nicht, daß dir dafür anerkennend auf den Rücken geklopft werden wird, aber es wird für TL und SBs ungemütlicher, wenn du dich entschließt, in der Neuauflage von "Des Kaisers neue Kleider" das arglos rufende Kind zu geben und tüchtig Butter bei de Fische zu tun.
Bisher lief deren Spiel glatt, weil der verunsicherte Kunde gar nicht in Worte zu fassen vermochte, was ihm dort kafkaeskes widerfährt.

Über eine Fachaufssichtsbeschwerde - wegen Fehlinformationen, die allein dazu angetan waren, vom Kunden Unterschriften abzuluchsen - würde ich ebenfalls nachdenken.
Sicher ist nicht zu befürchten, daß der arme SB eine Abmahnung kassiert.
Trotz der High Five in der Teeküche wird das in der Personalakte deines Lieblings-SBs vermerkt werden und könnte sich bei Verhandlungen zur Neuauflage befristeter Arbeitsverhältnisse zum Stolperstein auswachsen...

Adressaten sind beim gemeinen JC das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg, bei Optionskommunen der oberste Dienstherr der Drückerbande, die dich auf Holzwege zu schicken sucht.

Ich würde erfragen, wie die sich (und dir) das erklären, daß dir ein (neuer) Vertrag zwar angeboten - jedoch vorherige Einsichtnahme und Prüfung verwehrt wird.
Das ist doch - bei näherer Betrachtung - voll GaGa, oder etwa nicht?
Ruhig den Tatsachenbericht so formulieren, daß es ganz schlimm klingt.
Stets Roß und Reiter benennen.
Keine Mutmaßungen anstellen.

Die Methode würde in der freien Wirtschaft und in Sendungen wie Nepper, Schlepper Bauernfänger sicher so bewertet werden, wie du es auch empfindest.
Naaahhh, niemals würden wir äußern, daß der Kunde von denen mit Vorsatz in die Irre geführt wird.

Laß dir doch - just for fun - die Gesprächsnotizen aushändigen. (VERBIS-Einträge)
Den Antrag stellst du besser erst einen Tag nach den Stelldicheins, damit das Bearbeitungszeitfenster für den SB-Vulgaris zu ist.
Dann kann nämlich nichts mehr vertuscht - ähm - verbessert werden.
Falls darin unbelegbare Mutmaßungen stehen, kannst du die - notfalls per Gerichtsbeschluß - abändern lassen.
Das macht dem SB Spaß, muß er gegenüber TL und Admins Stellung beziehen.

Zum Maßnahmeantritt fällt mir - neben der Sand-ins-Getriebe-Taktik = nichts unterschreiben - nur noch die vorsorgliche Abklärung der Fahrtkostenfrage ein.
Wie ich dich einschätze, wirst du diese Forderung nicht an den MT abtreten wollen.
Bis SB kapiert hat, daß es dir damit voll ernst ist, könnte etwas Zeit ins Land gehen.
Dabei würde ich auf ultra-schnelle Kommunikationswege verzichten.
Nichts ist heutzutage entschleunigender als die gute alte Schneckenpost.
Deren interne Postlaufzeiten dürften ebenso nicht zur allzeit-bereit-Attitude von Email-Verkehr passen.

Solange deine "erste" EGV nicht vom Tisch ist - sei es durch Auflösung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (mutwillige, vorsätzlich falsche Sanktionsandrohung bei Nicht-Unterschreiben der EGV) noch von höherer Stelle für nichtig erklärt wurde, sehe ich darin eine Willenserklärung, die von dir abgenickt wurde.
Was somit durchaus sanktionsbewehrt sein kann.

Da ich ein Schisser bin, würde ich beim MT aufschlagen, sobald ich den hochoffiziellen JC-Bescheid in den Händen halte, daß mein JC die Fahrtkosten in voller Höhe zu übernehmen gedenkt.
Mit etwas Schonvermögen könnte ich DANN sogar in finanzielle Vorleistung gehen.
Bei Ebbe in der Kasse müßte ich leiiider auf den Buchungseingang warten.
Beim Träger dann die Nummer mit "zur Prüfung mitnehmen" und bei vertraglich in Stein zu meißelnder Beschneidung von Rechten, die mir der GG jedoch zugesteht, NICHT unterschreiben.
Dieses Strickmuster hast du - glaube ich - bereits gefunden.

Viel Erfolg.
Halte Mitlesende und Verzagte bitte auf dem Laufenden.
 
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AW: [ALG2] EGV unterschrieben und nun sinnlose Wiederholungsmaßnahme an der Backe. Welche Abwehrmöglichkeiten verbleiben

So, hier das fällige Update. Habe mich zwischenzeitlich für Option 2 (Abschluss neuer, entschärfter EGV) entschieden, da ich jetzt zusätzlich an 2 neuen Fronten (Gesundheit, Mieterhöhung) zu kämpfen habe. Ist das Beste was ich erreichen, bzw noch hinnehmen konnte, da ich ja durch meine unüberlegte Unterschrift bei der ersten EGV, mir den Dreck ja selbst eingebrockt hatte. Gut... Lektion gelernt. Wird in Zukunft nicht mehr passieren.

Termin bei neuem MT steht noch aus, aber auch hier gilt natürlich.... im Zweifelsfall Papierkram mitnehmen und erstmal nichts unterschreiben. Ich gehe allerdings davon aus, das wenn die Bedingungen mit denen in neuer EGV übereinstimmen, ich den MT Papierkrams unterschreiben und das ganze Theater schnell über die Bühne bringen werde. Im Vergleich: Erste EGV, Maßnahme über halbes Jahr zu 15-40 Stunden/Woche, sinnloses Bewerbungstraining und sonstige Scherze. Zweite, neue EGV: insgesamt 8 Stunden Einzelberatung innerhalb 3 Monate, bei freier Termin Wahl. Ebenfalls kuscheliges Händchenhalten zu bewerbungstechnischen Fragen. Aber drauf geschi...n.

Nochmal fettes Danke an Alle, die mir mit nützlichen Tips/Hinweisen und vor Allem auch moralischer Unterstützung bis hierhin geholfen haben!
 
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