[ALG2] EGV bekommen, bitte um Prüfung

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HalloWelt68

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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe von meinem zuständigen JC -Mitarbeiter diese EGV "angeboten" bekommen. Vielleicht habt ihr ja Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge.

Bitte entschuldigt die schlechte Bildqualität, leider habe ich keine bessere Aufnahmemöglichkeit.

Vielen Dank im Voraus.
 

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HalloWelt68

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Einladung Rückgabe EGV -> andere Gesprächsinhalte vertagbar?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe von meinem zuständigen JC -Mitarbeiter eine EGV "angeboten" bekommen, auf deren Prüfung ich bestand. Daraufhin habe ich einen Termin zur Rückgabe der EGV bekommen.

Ob ich diese unterschrieben zurückgebe ist bisher unklar (laufender Thread dazu).

Kann ich andere Gesprächsinhalte, z.B. angebotene Maßnahmen, an diesem Termin "ablehnen"? Kann ich nach Abgabe/Verweigerung der Abgabe einfach gehen?

Falls ich die EGV nicht unterschrieben zurückgebe und es zur EGV per VA kommt, kann ich darauf bestehen, dass diese mir per Post zugestellt wird?

Bisher ist davon auszugehen, dass ich zum Termin ohne Beistand erscheinen werde.

Vielen Dank im Voraus.
 

TazD

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@HalloWelt68,

ich habe deine beiden Themen zusammengeführt, weil sie sich inhaltlich um die EGV und den dazugehörigen Termin drehen.

Gruß
TazD
 

CuiBono

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Kann ich andere Gesprächsinhalte, z.B. angebotene Maßnahmen, an diesem Termin "ablehnen"? Kann ich nach Abgabe/Verweigerung der Abgabe einfach gehen?

Falls ich die EGV nicht unterschrieben zurückgebe und es zur EGV per VA kommt, kann ich darauf bestehen, dass diese mir per Post zugestellt wird?

Meine persönliche Laienmeinung:

Ich würde nicht einfach nur ablehnen, ich würde schriftlich nachweisbar ein Gegenangebot/Änderungswünsche einreichen. Das zeigt nachweisbar das du verhandlungsbereit bist und dies wird sich evtl. in späteren Situationen noch als hilfreich erweisen (z.B. falls es mal vors SG muss).

Eine EGV als VA kommt nach meiner Erfahrung meistens per Post (Gelber Brief PZU), die wollen das ebenfalls schön sauber dokumentiert haben.


Anfolgend Ideen für Veränderungsvorschläge:

Seite 2 Punkt 4 Unterstützung durch das Jobcenter

Absatz 5
"Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer betrieblichen Erprobungsmaßnahme bei einem Arbeitgeber (max. 6 Wochen) zur Kenntnisvermittlung, Eignungsfeststellung und Einarbeitung bei potentiellen Arbeitgebern"

Klingt für mich nicht sehr rosig, nach arbeiten für Lau, bzw. nach potenzieller Ausnutzung, zu Lasten des Steuerzahlers und zum Vorteil möglicher Unternehmen die da evtl. Hand in Hand mit dem JC was drehen könnten im Worst-Case Szenario, aber wahrscheinlich kann man nix gegen machen, bis 8 Wochen scheint das wohl irgendwie möglich und legitim zu sein.


Seite 2 Punkt 5 Zur Integration in Arbeit

Absatz 3
"Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge stellen keine Eigenbemühungen dar."

Könnte man sicher bemäkeln, zwar ist es gültig wenn das vereinbart wird und durch die Unterschrift akzeptiert wird, jedoch vorgesehen ist dies eigentlich nicht, und in einem ersatzweisen EGV -VA würde sowas wahrscheinlich nicht stehen.


"Mit der Bewerbung wird aus einem VV eine Eigenbemühung
Wenn auch die Entgegennahme von Vermittlungsvorschlägen durch die Arbeitsagentur noch keine
Eigenbemühung darstellen kann, so sind jedenfalls sich hieraus ergebende
Bewerbungen, Vorsprachen und Vorstellungsgespräche genauso dem
Arbeitssuchenden obliegende und bei der Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung
zu beachtende Eigenbemühungen, wie die weiteren denkbaren Formen von
Eigenbemühungen. Hierzu können die Nutzung der Stelleninformationsdienste der
Bundesagentur für Arbeit, die Auswertung von Stellenanzeigen in Tageszeitungen
und im Internet, der Besuch von (ggf. fachspezifischen) Arbeitsplatzbörsen,
Initiativbewerbungen sowie die Vorsprache bei Zeitarbeitsunternehmen und privaten
Arbeitsvermittlern gehören.
Pet 4-17-11-81503-036141, Petition 23756, eingereicht 23.03.2012,
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und beschlossen"


Absatz 3 weiter
Wie ein Nachweis erbracht werden soll, dass man "regelmäßig" dies und jenes (Zeitung, Gelbe-Seiten, Brachenbuch, Telefonbuch haha) unternimmt und "auswertet" erscheint mir schleierhaft... würde evtl. den ganzen Absatz wegstreichen wollen und wenn überhaupt nur durch etwas ersetzen wie folgt: "Ich bemühe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten um Arbeitsaufnahme"


Absatz 4
Meiner Ansicht nach ist der Teil überflüssig, da die Zumutbarkeit bereits gesetzlich geregelt ist (§ 10 SGB II Zumutbarkeit), es besteht kein Grund dies gesondert hier extra nochmals in ähnlicher oder ungünstigerer Form zusätzlich sanktionsbewehrt zu vereinbaren, ich würde es fürs Gegenangebot streichen lassen wollen.

Seite 3 Punkt 5 Zur Integration in Arbeit - Fortsetzung

Absatz 1
"..... spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes...."

evtl. als Gegenvorschlag "Tage" zu "Werktage" abändern (aufgrund möglicher langer Wochenenden durch Feiertage etc.)


Absatz 2
Meldepflicht ist ebenfalls bereits komplett gesetzlich geregelt (§ 59 SGB II Meldepflicht) es besteht kein Grund dies gesondert hier extra nochmals in ähnlicher oder ungünstigerer Form zusätzlich sanktionsbewehrt zu vereinbaren, ich würde es fürs Gegenangebot streichen lassen wollen.



Ansonsten ganz gut das 5 Euro je schriftlicher Bewerbung gewährt werden bis 300 Euro insg. und auch nur 2 "Eigenbemühungen" gefordert werden.


Warte am Besten noch auf weitere Eingebungen von weiteren Forenteilnehmern :)
 
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