Hallo zusammen,
heute erhielt ich ein Formloses schreiben meiner Leistungssachbearbeiterin vom Jobcenter in dem mir mitgeteilt wird das aufgrund der neuen Lohnberechnung ab Juli 2019 (Gleitzonenregelung) sowie den geschätztem Einkommen aus der Selbstständigkeit kein Anspruch mehr auf ALG 2 bestehen würde und wir Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen sollen.
Ich habe nun Stundenlang hin und her gerechnet und komme nicht auf einen aussagekräftigen Wert womit wir den Gesamtbedarf erreichen würden.
Hier mal ein paar Eckdaten:
Im Haushalt leben 2 Erwachsene und 1 Kind (2)
Miete 300 EUR
Nebenkosten 50
Heizung/Wasser 50
1. Lohn 814,92 EUR / netto
1. Selbstständigkeit ca. 150 EUR
2 (Partner) Lohn 100 netto
Kindergeld 194 EUR
Egal wie ich es rechne ich komme nie auf den Wert von 1409 EUR den wir als Gesamtbedarf haben. Zudem sind wir nicht verheiratet das heißt meine Partnerin muss sich selbst versichern (130 EUR) laut Krankenkasse. Zwar kann man diese Differenz vom Jobcenter bekommen allerdings fällt aufgrund der Leistung dann wieder das Wohngeld und der Kindergeldzuschuss weg (habe dort vor einiger Zeit extra nachgefragt gehabt)
Wie wird das Einkommen aus Selbstständigkeit bei der Familienkasse berechnet? Gibt es dort auch eine vorläufige und abschließende Festsetzung?
So langsam machen die einen echt mürbe.
heute erhielt ich ein Formloses schreiben meiner Leistungssachbearbeiterin vom Jobcenter in dem mir mitgeteilt wird das aufgrund der neuen Lohnberechnung ab Juli 2019 (Gleitzonenregelung) sowie den geschätztem Einkommen aus der Selbstständigkeit kein Anspruch mehr auf ALG 2 bestehen würde und wir Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen sollen.
Ich habe nun Stundenlang hin und her gerechnet und komme nicht auf einen aussagekräftigen Wert womit wir den Gesamtbedarf erreichen würden.
Hier mal ein paar Eckdaten:
Im Haushalt leben 2 Erwachsene und 1 Kind (2)
Miete 300 EUR
Nebenkosten 50
Heizung/Wasser 50
1. Lohn 814,92 EUR / netto
1. Selbstständigkeit ca. 150 EUR
2 (Partner) Lohn 100 netto
Kindergeld 194 EUR
Egal wie ich es rechne ich komme nie auf den Wert von 1409 EUR den wir als Gesamtbedarf haben. Zudem sind wir nicht verheiratet das heißt meine Partnerin muss sich selbst versichern (130 EUR) laut Krankenkasse. Zwar kann man diese Differenz vom Jobcenter bekommen allerdings fällt aufgrund der Leistung dann wieder das Wohngeld und der Kindergeldzuschuss weg (habe dort vor einiger Zeit extra nachgefragt gehabt)
Wie wird das Einkommen aus Selbstständigkeit bei der Familienkasse berechnet? Gibt es dort auch eine vorläufige und abschließende Festsetzung?
So langsam machen die einen echt mürbe.