Hallo zusammen,
meiner Partnerin wurde rückwirkend Krankengeld von der Krankenkasse zugesprochen. Sie ist darüber hinaus schwerbehindert.
Dieses sog. sonstige Einkommen wurde im endgültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters einberechnet. Was keinen Sinn macht, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse geltend machte. Meiner Partnerin war deshalb im entsprechenden Bewilligungszeitraum auch kein Krankengeld zugeflossen.
Die Berechnung der "Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" war demnach grundsätzlich falsch.
Der Erstattungsbescheid des Jobcenters, ich beziehe Einkommen aus Selbstständigkeit, war wiederum vom endgültigen Bewilligungsbescheid völlig losgelöst und in keinster Weise nachvollziehbar.
Wir haben also Widerspruch eingelegt.
Dies jedoch nur mit mäßigem Erfolg:
Im neuen Bescheid ist zwar das Krankengeld meiner Partnerin nicht mehr enthalten. Jedoch wurden darin plötzlich die Absetzungsbeträge für Kfz-Versicherung und die Versicherungspauschale gestrichen!
Die Streichung dieser Absetzungsbeträge ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Dies wäre eine Benachteiligung ggü. Krankengeldanspruchsberechtigte, die nicht dem Erstattungsanspruch (d.h. Krankenkasse zahlt direkt an Jobcenter) unterliegen.
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank im Voraus für praxistauglichen Input
alge
meiner Partnerin wurde rückwirkend Krankengeld von der Krankenkasse zugesprochen. Sie ist darüber hinaus schwerbehindert.
Dieses sog. sonstige Einkommen wurde im endgültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters einberechnet. Was keinen Sinn macht, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse geltend machte. Meiner Partnerin war deshalb im entsprechenden Bewilligungszeitraum auch kein Krankengeld zugeflossen.
Die Berechnung der "Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" war demnach grundsätzlich falsch.
Der Erstattungsbescheid des Jobcenters, ich beziehe Einkommen aus Selbstständigkeit, war wiederum vom endgültigen Bewilligungsbescheid völlig losgelöst und in keinster Weise nachvollziehbar.
Wir haben also Widerspruch eingelegt.
Dies jedoch nur mit mäßigem Erfolg:
Im neuen Bescheid ist zwar das Krankengeld meiner Partnerin nicht mehr enthalten. Jedoch wurden darin plötzlich die Absetzungsbeträge für Kfz-Versicherung und die Versicherungspauschale gestrichen!
Die Streichung dieser Absetzungsbeträge ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Dies wäre eine Benachteiligung ggü. Krankengeldanspruchsberechtigte, die nicht dem Erstattungsanspruch (d.h. Krankenkasse zahlt direkt an Jobcenter) unterliegen.
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank im Voraus für praxistauglichen Input
alge