ALG2 bei Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse

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alge

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Hallo zusammen,

meiner Partnerin wurde rückwirkend Krankengeld von der Krankenkasse zugesprochen. Sie ist darüber hinaus schwerbehindert.

Dieses sog. sonstige Einkommen wurde im endgültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters einberechnet. Was keinen Sinn macht, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse geltend machte. Meiner Partnerin war deshalb im entsprechenden Bewilligungszeitraum auch kein Krankengeld zugeflossen.

Die Berechnung der "Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" war demnach grundsätzlich falsch.

Der Erstattungsbescheid des Jobcenters, ich beziehe Einkommen aus Selbstständigkeit, war wiederum vom endgültigen Bewilligungsbescheid völlig losgelöst und in keinster Weise nachvollziehbar.

Wir haben also Widerspruch eingelegt.

Dies jedoch nur mit mäßigem Erfolg:
Im neuen Bescheid ist zwar das Krankengeld meiner Partnerin nicht mehr enthalten. Jedoch wurden darin plötzlich die Absetzungsbeträge für Kfz-Versicherung und die Versicherungspauschale gestrichen!

Die Streichung dieser Absetzungsbeträge ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Dies wäre eine Benachteiligung ggü. Krankengeldanspruchsberechtigte, die nicht dem Erstattungsanspruch (d.h. Krankenkasse zahlt direkt an Jobcenter) unterliegen.

Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank im Voraus für praxistauglichen Input
alge
 

ZynHH (R.i.P.)

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AW: ALG2 bei Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse

Deine Selbstständigkeit hat jetzt genau was mit dem Krankengeldanspruch deiner Partnerin zu tun?
Kann dir da nicht folgen.

Vieleicht mal die anonymisierten Bescheide hier hochladen?
 

alge

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AW: ALG2 bei Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse

Überlese diesen Passus bitte wenn er dich verwirrt
 

alge

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AW: ALG2 bei Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse

Deine Selbstständigkeit hat jetzt genau was mit dem Krankengeldanspruch deiner Partnerin zu tun?
Kann dir da nicht folgen.

Vieleicht mal die anonymisierten Bescheide hier hochladen?
Nichts im Internet ist anonymisiert, deshalb nein danke!
 

Helga40

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AW: ALG2 bei Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse

Wenn kein Einkommen zugeflossen ist, dann kann man es nicht anrechnen, korrekt. Absetzbeträge kann man aber nur absetzen, wenn Einkommen da ist.

Wenn sich das JC das volle Krankengeld erstatten lassen hat, ohne die Absetzungen zu berücksichtigen, dann hat die Krankenkasse das Krankengeld in dem Umfang der Absetzungen nicht erfüllend gezahlt,d.h.,es hat dem Jobcenter zuviel erstattet.

Hier eine Entscheidung zu ähnlicher Sachlage (direkt ans JC gezahlter Unterhalt):

https://openjur.de/u/597185.html

Deine Partnerin hätte also einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse und müsste Leistungsklage erheben.
 

alge

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AW: ALG2 bei Erstattungsanspruch ggü. der Krankenkasse

Hier eine Entscheidung zu ähnlicher Sachlage (direkt ans JC gezahlter Unterhalt):

https://openjur.de/u/597185.html

Deine Partnerin hätte also einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse und müsste Leistungsklage erheben.

Ich kenne das Urteil.

Hierzu gibt es auch eine Stellungnahme des BMFSFJ dem des BMAS beipflichtet. Deshalb sehe ich unsere Chancen gut unsere Forderungen durchzusetzen

"Dieses Urteil bezieht sich allerdings auf übergegangene Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II, somit auf den Übergang der Leistung einer Person, die nicht Leistungsträger ist."

[URL="https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/BEGG-Weisung-zum-Absetzbetrag-BZ-M--06.06.2016.pdf"[/URL]

Die Krankenkassenzahlung einschließlich Erstattungsleistungen an das JC haben wir geprüft diese passt centgenau.
 

Helga40

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Wenn die Erstattung stimmt, müssten 30 Euro /Monat Krankengeld nicht erstattet worden sein.

Nochmal: kein Einkommen, keine Absetzungen. Dafür aber nur Erstattungsbezifferung gegenüber dem vorrangigen Leistungsträger in bereinigter Höhe.

Ansonsten tritt in dem Umfang keine Erfüllung ein (§ 107 SGB X). Dafür hat dann der fehlerhaft erstattende Sozialleistungsträger einen Rückerstattungsanspruch (§ 112 SGB X).

Die Krankenkasse müsste also die 30 Euro /Monat zahlen und, wenn sie die fehlerhaft ans JC gezahlt hat, von dort wieder zurück holen.
 
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alge

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Wenn die Erstattung stimmt, müssten 30 Euro /Monat Krankengeld nicht erstattet worden sein.

Nochmal: kein Einkommen, keine Absetzungen. Dafür aber nur Erstattungsbezifferung gegenüber dem vorrangigen Leistungsträger in bereinigter Höhe.

Ansonsten tritt in dem Umfang keine Erfüllung ein (§ 107 SGB X). Dafür hat dann der fehlerhaft erstattende Sozialleistungsträger einen Rückerstattungsanspruch (§ 112 SGB X).

Die Krankenkasse müsste also die 30 Euro /Monat zahlen und, wenn sie die fehlerhaft ans JC gezahlt hat, von dort wieder zurück holen.

Die Krankenkasse hat lt. Angabe des Jobcenters im betreffenden Bewilligungsabschnitt 6 Monate lang an das Jobcenter erstattet:

Krankengeldanspruch minus 30-€-Pauschale minus Kfz-Versicherung.

Im darauffolgenden Bewilligungsabschnitt (da liegt noch kein endgültiger Bescheid vor) ging die Krankengeldzahlung direkt aufs Konto meiner Partnerin:

Diese Zahlungen umfassten in der Summe die 30€-Pauschale + Kfz-Versicherung + Restanspruch Krankengeld.
Nochmal: die Zahlung der Krankasse passt soweit, wie oben bereits geschrieben, centgenau.

Es steht noch immer die Frage im Raum, ob meiner Partnerin bei Erstattungsanspruch weniger vom Jobcenter zusteht, als wenn das Krankengeld direkt als Einkommen an sie geflossen wäre.

Für mich sieht es zunächst so aus, da im folgenden Bewilligungsabschnitt das Einkommen aus Krankengeld (worin die 30€-Pauschale + Kfz-Versicherung aus den Vormonaten enthalten ist) vom Bedarf abgezogen werden müsste.

Fair wäre das nicht im Vergleich zu Dirketzahlung von Krankengeld.
 

Helga40

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Jetzt wirds verworren.

Rechnen wir mal mit Beispielszahlen. Sagen wir 900 Euro Bedarf, 500 Euro Krankengeld, 20 Euro Kfz Versicherung und 30 Euro Versicherungspauschale.

Monat mit Erstattung:

JC zahlt 900 Euro und lässt sich 450 Euro Krankengeld (500 Euro - 30 Euro VSP - 20 Euro Kfz) erstatten. 50 Euro Krankengeld werden von der Krankenkasse an den HE gezahlt. Gesamtes Einkommen: 950 Euro.

Monat mit Anrechnung Krankengeld:

900 Euro Bedarf
- 450 Euro bereinigtes Krankengeld
________________________________
450 Euro Alg 2

Gesamtes Einkommen: 950 Euro (500 Euro Krankengeld + 450 Euro ALG2)

Wo genau stimmt jetzt was nicht bei der Partnerin?
 

alge

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50 Euro Krankengeld werden von der Krankenkasse an den HE gezahlt.

Leider nein, in den Erstattungsmonaten wurde kein Krankengeld gezahlt.

Krankengeld (= Volles Krankengeld minus Erstattungen der Vormonate) wurden im darauffolgenden Bewilligungsabschnitt (über 2 Monate hinweg) von der Krankankasse gezahlt.

Somit wäre dann aber die anteilige Zahlung für Versicherungspauschale + KfZ-Versicherung in voller Höhe im anschließenden Bewilligungszeitraum bedarfsmindernd.
Oder etwa nicht?

Die (vermutlich) angerechneten Absetzungen im letzten Monat )da gibts noch keinen Bescheid) kompensieren damit nicht den Verlust aus dem vorherigen Bewilligungsabschnitt.
 

Helga40

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Ok, ich glaube, ich weiß, was du meinst. Machen wir mal ein Zahlenbeispiel:

Januar und Februar hat das JC 900 Euro Krankengeld erstattet bekommen. 100 Euro Nachzahlung aus Januar und Februar (die nicht erstatteten Absetzungen) hat die Krankenkasse im März mit dem normalen Krankengeld von 500 Euro an deine Freundin gezahlt, also insgesamt 600 Euro.

Und jetzt rechnet das Jobcenter nicht nur 450 Euro Krankengeld an, sondern 550 Euro, also die 600 Euro minus einmal 50 Euro Absetzungen März.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?
 

alge

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Danke @Helga

ich habe mal Deine Beispielrechnung aufgenommen und verexcelt dargestellt.

Frage: Warum hat in Beispiel a) der Hilfsbedürftige über den Zeitraum des Bewilligungsabschnitts € 250 weniger erhalten? Kann/darf das sein?

Falls ja würde mich die Begründung, meinetwegen höchstrichterlich, aber in verständlicher Form außerordentlich interessieren.
 

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Helga40

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Also habe ich richtig vermutet? Ok. Die Nachzahlung für die Monate, die erstattet wurden, darf das JC nicht anrechnen. Der Anspruch des JCs wurde dahingehend schon mit der Erstattung der 450 Euro "erfüllt". Ihr müsst in Widerspruch gehen.
 

alge

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Also habe ich richtig vermutet? Ok. Die Nachzahlung für die Monate, die erstattet wurden, darf das JC nicht anrechnen. Der Anspruch des JCs wurde dahingehend schon mit der Erstattung der 450 Euro "erfüllt". Ihr müsst in Widerspruch gehen.

Wie lässt sich denn der Widerspruch begründen --
kennst Du entsprechende Gesetze / Urteile / Verordnungen / Anweisungen und würdest diese bitte angeben?
 

Helga40

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Gibt es, aber die sind schwer zu finden. Begründe es einfach, dass die Nachzahlung auf zu gewährenden Freibeträgen beruht und dass das Krankengeld in diesem Umfang bei rechtzeitiger Zahlung der Krankenkasse nicht aufs ALG2 angerechnet worden wäre.
 
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