Hallo zusammen, ich versuche meine Fragen möglichst kurz zu formulieren
Ich beziehe seit längerem Alg2 und habe nun die Mitteilung erhalten, dass ich einen Anteil an einem Haus geerbt habe. Wir sind zu dritt und alle zu gleichen Anteilen eingesetzte Erben. Der Wert des Hause muss noch geschätzt werden.
Angenommen mein Anteil beträgt 30.000 €. Mir ist klar, ich muss es dem Jobcenter anzeigen. Der Verkauf kann sich aber noch einige Monate hinziehen, also wird mir der Betrag nicht so schnell zur Verfügung stehen.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, wird mir Alg2 ab dem Zeitpunkt der Testamentseröffnung nur noch auf Basis eines Darlehens gewährt.
1) Könnt ihr das bestätigen?
2) Angenommen das Haus wird nach 6 Monaten verkauft und ich werde ausgezahlt.
Was muss ich an das Jobcenter zurückzahlen? Klar ist, die Beträge die auf dem Bewilligungsbescheid errechnet sind. Was kommt noch dazu?
2a)Krankenkassenbeiträge, und wenn ja, in welcher Höhe?
2b) Kann evtl. die GEZ auch noch nachträglich Forderungen stellen?
2c) Sonst noch etwas, was ich noch nicht bedacht habe?
Wäre dankbar, wenn sich jemand damit auskennt und mir antworten würde.
Ich beziehe seit längerem Alg2 und habe nun die Mitteilung erhalten, dass ich einen Anteil an einem Haus geerbt habe. Wir sind zu dritt und alle zu gleichen Anteilen eingesetzte Erben. Der Wert des Hause muss noch geschätzt werden.
Angenommen mein Anteil beträgt 30.000 €. Mir ist klar, ich muss es dem Jobcenter anzeigen. Der Verkauf kann sich aber noch einige Monate hinziehen, also wird mir der Betrag nicht so schnell zur Verfügung stehen.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, wird mir Alg2 ab dem Zeitpunkt der Testamentseröffnung nur noch auf Basis eines Darlehens gewährt.
1) Könnt ihr das bestätigen?
2) Angenommen das Haus wird nach 6 Monaten verkauft und ich werde ausgezahlt.
Was muss ich an das Jobcenter zurückzahlen? Klar ist, die Beträge die auf dem Bewilligungsbescheid errechnet sind. Was kommt noch dazu?
2a)Krankenkassenbeiträge, und wenn ja, in welcher Höhe?
2b) Kann evtl. die GEZ auch noch nachträglich Forderungen stellen?
2c) Sonst noch etwas, was ich noch nicht bedacht habe?
Wäre dankbar, wenn sich jemand damit auskennt und mir antworten würde.