ALG2 Arbeitsaufnahme, kurze Hilfe benötigt.

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zaxxon

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Moin

Ich fange am 01.08 einen neuen Job an in Festanstellung. Laut Vertrag steht, das der Lohn am Monatsletzten gezahlt wird.
Soweit ich Informiert bin, ist das aber nicht so gut, da ich ja für August schon laufende Bezüge bekommen habe und ich quasi eine Doppell Bezahlung erhalten habe. Da ich aber erstmal ein Monat Arbeiten muss um die Miete e.c.t für September zu Decken soweit Denken die nicht ?
Das heißt ich muss jetzt Schulden machen weil ich einen Festen Job ab August habe ? ich habe gelesen wenn das Gehalt erst am 1 September auf dem Konto ist gilt das nicht und ich muss nichts zurückzahlen. Ich hätte jetzt meinen Chef nächste Woche gefragt, ob es mögliich ist das das erste Gehalt erst anfang September drauf ist. Muss ich das im Vertrag auch änder lassen, weil da steht ja das das Geld am Monatsende Gezahlt wird, falls die vom Amt die Unterlagen checken. Wenn ich ALG2 für August zurückzahlen muss am 31.8 weil dort mein Gehalt kam, wer Zahlt mir denn die Miete für anfang August und Anfang September, wenn ich das erste Gehalt rückwirkend für August für Miete e.c.t aufbringen muss ?

Danke im voraus
 
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Badener

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da ich ja für August schon laufende Bezüge bekommen habe und ich quasi eine Doppell Bezahlung erhalten habe. Da ich aber erstmal ein Monat Arbeiten muss um die Miete e.c.t für September zu Decken soweit Denken die nicht ?

Hallo,
wie Du richtig schreibst ... Du hast eine Doppelzahlung bekommen. Damit sollte doch Miete usw. gesichert sein. Ende Juli ALGII für August und (das ist hier die Frage) ende Juli oder anfang August den Lohn für August. Es zählt immer der Eingang der Zahlung ... wenn also das Gehalt ende August drauf ist ... muss (je nach höhe des Gehalts) das ALG II zurückgezahlt werden. Wenn das Geld erst im September aufs Konto kommt - nicht! Ich wäre vorsichtig ... unter Umständen kommt es beim Chef nicht so gut an wenn man ihn bittet (aus genannten Gründen) die Lohnzahlung erst im September durchzuführen!? Den Vertrag würde ich nicht ändern lassen ... 1. muss er nicht vorgelegt werden. 2. ist nur relevant wann das Geld aufs Konto kommt. LG
 

zaxxon

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Alg2 kommt bei mir meist immer 1 bis 2 Tage früher bevor der Monat anfängt. Klar wäre das für August gedeckt und was ist dann mit September ? das hätte ich ja dann für August gedeckt. Das erste Gehalt ist ja für anfang September und wenn ich das zurückzahlen muss, mache ich ja schulden.

Wenn ich jetzt Ende Juli mein ALG2 bekomme für August und mein Gehalt kommt ende August dann müsste ichh nichts zurückzahlen, weil der Geldfluss ja im Juli stattfand und somit sichh nichts überschneiden kann auchh wenn das ALG2 für August Gedacht war. Richtig ?
 

Badener

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Hallo,
es ist fast ein Glückspiel!
Viel Glück im neuen Job.
LG

Wenn ich jetzt Ende Juli mein ALG2 bekomme für August und mein Gehalt kommt ende August dann müsste ichh nichts zurückzahlen, weil der Geldfluss ja im Juli stattfand und somit sichh nichts überschneiden kann auchh wenn das ALG2 für August Gedacht war. Richtig ?

So ist es.
 

RoxyMusic

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@Badener, du könntest einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche zu überprüfende Bescheide mit Datum und Bewilligungszeiträumen einzeln aufgeführt werden müssen. Es muss außerdem eine Begründung (Konkretisierung) für die Überprüfung angegeben werden.

https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg &Art=en&nr=13579

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.7.2014, B 14 AS 25/13 R

"Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss der Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate in einem Monat - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags und des Erwerbstätigenfreibetrages

Leitsätze

Fließt einem Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt zu, so ist auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen."
 

zaxxon

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AW: ALG2 Arbeitsaufnahme, kurze Hilfe benötigt. UPDATE

Moin.
Kleines Update.
Heute flatterte mir ein Brief ins Haus das meine Bezüge eingestellt worden sind da ich einen festen Job angenommen habe. Ich habe denen noch nichtmal bescheid gegeben Persönlich. Ich habe das nur meinem Jobvermittler per email mitgeteilt, das es geklappt hat. Vertrag habe ich haber noch garnicht unterzeichnet da ich das am 01.08 in der Firma mache und Persönlich abgemeldet habe ich mich auch nicht.
Die Arschlöcher machen sich das ja richtig einfach, da fängt man neuen Job an und die gehen davon aus das man mal eben davon 2 Mieten und andere Dinge überbrücken kann. Ich bin echt Stinksauer. Ich hab da erstmal angerufen und Montag stehe ich bei denen auf der matte. Gleich abmelden geht ja mal garnicht. Denen werde ich mal paar takte erzählen. Wenn ihr Tips zum weiteren vorgehen habt, gerne her damit.
 

Badener

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Hallo,

hm ... ja ... blöd gelaufen!

Ein Fehler war auf jeden Fall vor Unterzeichnung des Vertrages beim Jobcenter "was" zu sagen.
Besser ist immer erst "nach" Unterschrift ... wird schwer das rückwirkend wieder umzubiegen. Wenn dann vermutlich nur über einen "Überbrückungskredit" ....
Allerdings wenn heute was "reinflattert" sollte das Geld für August normalerweise ??? noch auf´s Konto kommen. Das würde ich erst abwarten bevor ich am Montag "Terror" machen würde.

LG
 

zaxxon

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Also Geld ist noch nichhts drauf das kommt normalerweise immer 1 bis 2 Tage früher. Ich muss aber Montag zum Amt das abklären, da ich Mittwoch anfange zu Arbeiten. Und da ich kein Geld habe bin ich bis Ende August Hilfsbedürftig und ich glaube nicht das das in deren Sinne ist das die meinen Job damit gefährden, die wollen sicherlich nicht das ich den weiterhin auf deren Tasche liege.
Im Schreiben steht, vorläufig eingestellt.

dort steht:
die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt soweit der bescheid aus dem sich der anspruch ergibt, zwei monate nach der vorläufigen einstellung der zahlung nicht miit wirkung für die vergangenheit aufgehoben wird. Über das Ergebnis dieser Prüfung werden sie gesondert informiert.

das soll mal einer verstehen....

im 2ten Blatt kann ich mich dazu äussern.

und dann ist da noch ein auszug des paragraphen 40 sgb2
 

Regensburg

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AW: ALG2 Arbeitsaufnahme, kurze Hilfe benötigt. UPDATE

Moin :)
per email mitgeteilt, das es geklappt hat.
Hier siehst Du wie wenig es reicht einen SB glücklich machen.
Vertrag habe ich haber noch garnicht unterzeichnet da ich das am 01.08 in der Firma mache
Und wenn es doch nicht klappt (was ich dir selbstverständlich nicht wünsche), dann ist Schluss mit SB im Glück....
und Persönlich abgemeldet habe ich mich auch nicht.
Wie Du siehst, das stört den SB nicht.
Die Arschlöcher machen sich das ja richtig einfach,
Ja, aber ich hätte mein Job zeitnah, erst am 01.08.2018 dem JC gemeldet.
Denen werde ich mal paar takte erzählen.
Das kannst Du dir abschminken / den Weg zu JC sparen - es ist gängige JC Praxis um Überzahlung zu vermeiden.

Ich möchte dir keine falsche Hoffnung machen aber es kann sein, das das Geld für August schon Angewiesen ist = JC hat keine möglichgeit mehr dein Geld für August zu stoppen.
 

zaxxon

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Moin ;)

Ich hatte ja vor denen das erst zu stecken wenn ich Unterschrieben habe. Die Email war der fehler, da war ich zu voreilig und dachte mir, ich muss mich ja eh Persönlich abmelden.
Ich muss da trotzdem hin ich brauche ja irgendwie ein Darlehn. Das hatte mit die Tante an der JC Hotline auch geraten.Vorläufig eingestellt heißt ja nicht ganz eingestellt und dazu äussern kann ich mich ja auch laut Schreiben und das werde ich auch tun. Ich kann mich ja nichht abmelden beim JC wenn ich noch garnichts Vertraglich Unterschrieben habe auch wenn der Vertrag mir zur durchsicht zuhause vorliegt.

und was soll das Absatz 2. Passt dann wohl auch nicht ganz wenn ich keine Kohle habe kann ich den Job nicht behalten oder antreten.

1 SGB II:
§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
 
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