Guten Tag,
Habe da eine Frage
Kurz zu mir, bin 24, bei den Eltern wohnend, derzeit weder in Ausbildung noch am studieren.
Bis zum 14.02. habe ich ALG 1 bezogen und war arbeits- und ausbildungssuchend.
Ich wollte heute nun einen Antrag auf ALG 2 stellen/abgeben, die Mitarbeiterinnen am Schalter sagten mir allerdings alle dasselbe, und zwar das wir (meine Eltern und ich oder umgekehrt) eine Bedarfsgemeinschaft bilden und daher nur meine Eltern einen Antrag stellen können bzw. ich diesen nur mit der Vollmacht meiner Eltern stellen kann.
Ist das so richtig?
Gibt es da Urteile zu wo ich mal ein bisschen selber recherchieren kann?
Ich hoffe mir kann das hier jemand beantworten und ein wenig weiterhelfen, bedanke mich schon mal im voraus
Habe da eine Frage

Kurz zu mir, bin 24, bei den Eltern wohnend, derzeit weder in Ausbildung noch am studieren.
Bis zum 14.02. habe ich ALG 1 bezogen und war arbeits- und ausbildungssuchend.
Ich wollte heute nun einen Antrag auf ALG 2 stellen/abgeben, die Mitarbeiterinnen am Schalter sagten mir allerdings alle dasselbe, und zwar das wir (meine Eltern und ich oder umgekehrt) eine Bedarfsgemeinschaft bilden und daher nur meine Eltern einen Antrag stellen können bzw. ich diesen nur mit der Vollmacht meiner Eltern stellen kann.
Ist das so richtig?
Gibt es da Urteile zu wo ich mal ein bisschen selber recherchieren kann?
Ich hoffe mir kann das hier jemand beantworten und ein wenig weiterhelfen, bedanke mich schon mal im voraus