ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

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ar39582

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Kurze Vorgeschichte zu mir Ü30-, psychische Probleme ließen mich die letzten 7 Jahre das Haus vll. 3 mal im Jahr zu verlassen, ich wohne bei den Eltern die auch alles finanziert haben, inkl. Krankenkasse. Durch Behandlung finde ich langsam zurück in's normale Leben. Möchte gerne Arbeiten, bin nur eben nur sehr begrenzt belastbar. Ärzte sind da, Befunde liegen vor, beim Amtsarzt war ich auch schon der eigentlich nur meinen Ärzten zugestimmt hat. Komme wohl nicht auf den 1. Arbeitsmarkt. Abgemachtes Ziel ist, etwas mit etwa 20 Std. die Woche zu finden. War auch mein Ziel. Von da aus ist alles ganz ok. Hatte eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht soweit. Wenn alles schief geht kann ich mich jederzeit von einem Psychiater krankschreiben lassen, auch für längere Zeit, wenn nötig. An meiner Diagnose gibt es soweit wirklich nichts zu rütteln.

Dadurch das bei mir soviel schief gegangen ist habe ich nicht den besten Überblick über meine Unterlagen. Ich habe den ALG2 Antrag erst vor einen Monat gestellt. Man hat mir nicht klar mitgeteilt, was für Unterlagen ich eigentlich brauche, das erfuhr ich nur bei der Antragsabgabe, man fordert von mir:

6 Monate rückwirkend:

Kontoauszüge
Paypalauszüge
Auszüge über ein Sparbuch, von dem ich nichtmal mehr wusste das es existiert und auf dem etwa 8€ sind.
Visa-Auszüge (habe die Karte nicht mal mehr, musste mir eine neue Ausstellen lasssen.

Die Sachen werde ich alle besorgen können, nur dauert das eben. Meine Frage, dürfen die das überhaupt?

Darüber hinaus:

Schufa (Anfrage habe ich abgeschickt)
Steuer-ID Nummer (musste ich nachfragen, weiss ich nicht, habe meine Unterlagen alle nicht mehr -> Hatte was mit meinen Problemen zu tun)

Das alles soll ich für meinen Termin am Donnerstag haben, nun ist Montag. Es ist völlig unmöglich für mich, diese Dinge alle bis Donnerstag zu erhalten. Alleine die Steuer-ID hat wohl eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen.

Ich weiß nicht so recht was ich jetzt tun soll. Mir geht es nicht so sehr darum, wieviel ich nun von Amt monatlich in die Hand bekomme, sondern mehr darum das das Amt die Kosten für die Krankenkasse übernimmt, da meine Eltern das nicht mehr können. Ich hatte bei den Unterlagen (nach Nachfrage) auch beigelegt das meine Eltern schriftlich erklären sollen das ihnen eine Unterstützung nicht mehr möglich ist und das sie keinen Einblick in die Finanzen geben wollen. Horrorgeschichten habe ich direkt keine zu berichten, lief eigentlich bisher alles ganz freundlich und die Leute waren auch hilfreich, nur sind diese Fristen unmöglich einzuhalten für mich.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Was will das jC mit der Schufa auskunft?

Ist das wirklich deine einzige Frage an den theeadersteller?

Völlig irrelevant.

Fragen könnte man,wann er seine Post öffnet und ob er dabei Hilfe hat.

Kontoauszüge
Paypalauszüge
Auszüge über ein Sparbuch, von dem ich nichtmal mehr wusste das es existiert und auf dem etwa 8€ sind.
Visa-Auszüge (habe die Karte nicht mal mehr, musste mir eine neue Ausstellen lasssen.

Ich habe den ALG2 Antrag erst vor einen Monat gestellt. Man hat mir nicht klar mitgeteilt, was für Unterlagen ich eigentlich brauche, das erfuhr ich nur bei der Antragsabgabe, man fordert von mir:

Und nun von heute auf morgen....

Sparbuch? PayPal?


Woher wissen die bei Antragerstellung davon.....

Der te sollte ohne Beistand nix machen mit dem jc ....
 

Atze Knorke

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AW: ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

Hallo ar39582,

ich möchte ja nicht mit der Tür ins Haus fallen, aber dennoch Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Grundsätzlich:
Du bist 'mitwirkungspflichtig' (§§ 56 bis 62 SGB II)
(§ 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit - dejure.org), aber es gibt auch
'Grenzen der Mitwirkung' (§ 65 SGB I).
(§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung - dejure.org)

Bitte ist diese JC -Forderung schriftlich an dich ergangen? Was für eine "Liste"?

Einige Hinweise zur Aufklärung:
SGB II-Merkblatt:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Antragserfordernis:
§ 37 SGB II Antragserfordernis - dejure.org

Anlage VM:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai378219.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378222

Automatisierter Datenabgleich:
§ 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich - dejure.org

Kostenlose Schufaauskunft:
https://www.nogo.org/rechtliches/schufa-auskunft.html

https://www.nogo.org/antrag.html

(at)ZynHH hat das mit dem Beistand richtig erkannt, wichtig ist zu beachten:
https://www.nogo.org/rechtliches/beistand.html
 

erwerbsuchend

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Das alles soll ich für meinen Termin am Donnerstag haben, nun ist Montag.

Wann hast du diese Liste erhalten?

Die Kontoauszüge bekommt man eigentlich normalerweise von der Bank zugeschickt, sofern man diese nicht mindestens einmal im Monat selbst ausdruckt. Bei Online-Banking kannst du dir die Auszüge selbst am Rechner ausdrucken.
Gleiches sollte für Paypal gelten.
Hast du keine Abrechnungen für die Kreditkarte bekommen?
Wo liegt das Problem mit dem Sparbuch?
 

ar39582

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Den Termin bekam ich letzten Freitag als ich zur Abgabe da war. Die Auszüge sind auch alle kein Problem, kann das meiste ausdrucken, nur die Steuer-ID (und nein, in der Richtung habe ich absolut keine Papiere mehr) und die Schufa werde ich unmöglich bis Donnerstag haben, das geht nur auf dem Postweg. und gerade bei der ID wurde mir schon gesagt das das bis zu 4 Wochen dauern kann.

Werde wohl beim Termin hingehen mit dem was ich zusammentragen konnte und das einfach so mitteilen, viel mehr kann ich eh nicht machen. Kann da nichts herbeizaubern. Man hatte mir das einfach bei Antragsstellung nicht gesagt, da ging's nur um Kontoauszüge der letzten 3 Monate (die ich da auch kopiert am Abgabetermin bei hatte) die Personalausweiskopie etc.. sonst nichts.
 

ar39582

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Find's auch recht schräg aber ich muss ehrlich zugeben das die Schufaauskunft mir eigentlich ziemlich egal ist, finde da die Kontoauszüge und PayPal einen schlimmeren Einschnitt in die Privatsphäre. Im selben Zug ist mir auch das Sparbuch und die Visa egal, da gibt's eh nix zu sehen.

Wegen der Schufa wurde mir auch gesagt das die Antwort nicht unbedingt am Do. dabei sein muss, es reicht eine Kopie des Antragsformulars. Wegen der SteuerID haperts eben. Ja, das die auf Lohnabrechnungen steht ist mir klar. Habe alles vernichtet. Bitte nicht nach den logischen Sinn dafür fragen, es gab keinen.

Ich habe mich jetzt entschieden denen einfach eine Kopie des SteuerID-Antrags beizulegen, damit sie sehen das ich mitwirke. Vll. gibt's eine neue Frist. Keine Ahnung was da möglich ist. Was anderes kann ich sowieso nicht machen. Selbst am Tag wo ich die Antragspapiere vom SB bekam als ich den Antrag stellte hätte die Zeit bis jetzt nicht gereicht, wenn man von 4 Wochen Bearbeitungszeit ausgeht.

Ich werde mal einfach nicht soviel Theater machen wegen Schufa und sonstigen und einfach fragen was möglich ist. Vll. kommt ja was gescheites bei rum. Jetzt gehe ich auch mal die Unterlagen meiner Eltern durchforsten, die SteuerID kriegt man ja bei Geburt zugeteilt. vll. findet sich was. Deutschland liebt seine Nummern und Paragraphen.
 

Caramell

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ar39582, ich habe die Steuer ID nr. bei der Stadt bekommen und zwar dort wo man auch den Personalausweis ändern oder beantragen kann. Mal nachfragen schadet sicher nichts.
Ansonsten den Antrag mit nehmen, so sehen die, das Du Dich bemüht hast.
Die Schufaauskunft, da weiß ich wirklich nicht, warum die das haben wollen, eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür sicher nicht. Da auch die Anfrage abgeben und dann erst mal abwarten. Wichtig ist, das erst mal das Geld bewilligt wird und die Schufaauskunft ist sicher nicht dazu nötig um zu beurteilen ob Du bedürftig bist oder nicht.
 
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AW: ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

In deiner psychischen Situation kann dich das JC kaputt bekommen, oder dich zumindest in deiner guten Entwicklung weit zurück werfen.

Wenn ich schon sehe, wie das bei dir los geht, kann ich mir denken, was das für ein JC ist. Ich ahne nichts gutes.
Ich will dir ja keine Panik machen, aber sei darauf vorbereite, dass das harte Zeiten werden können.

Wurde ja schon gesagt.
Such dir jemand, der dich begleiten kann, oder am besten die Ämtersache regelt, wenn dich das überfordert.

Ich weiß, gesetzl. Betreuung hat keinen guten Ruf! Aber das kann auch ein Freund, Mutter, Verwandte für dich machen! Du kannst dir den Betreuer aussuchen. Nur für den Aufgabenkreis Ämter und Behörden.
Entmündigung gibt es nicht!! Also keine Angst.
Ich war lange selbst Betreuerin für andere Elos (und gleichzeitig selbst H4, brachte Spaß und ich wurde sogar dafür bezahlt, denen auf die Finger zuklopfen :biggrin:)
Es hat sehr viele Vorteile! Die SB haben davor viel Respekt. Alles geht schneller, man bekommt idR sogar Durchwahlen zum SB und Teamleiter, die erzählen nicht so viel Mist, sind allgemein vorsichtiger und sorgfältiger. Der Betreuer steht unter Aufsicht des Betreuungsgerichtes.

Der Vorteil ist, du musst da nur selten selbst hin! Der Betreuer handelt in deinem Namen.
Das will ich als Option genannt haben.

Was du wissen musst ist, dass du denen keine Kopien geben musst für deren Unterlagen. Wenn sollen siees selbst machen. Originale lässt du eh nie da.

Kontoauszüge nur vorlegen zur Ansicht!! Keine Kopien erlauben!

Wie schon gesagt wurde. Schufa geht die gar nichts an, Steuer ID brauchen die in dienem Fall auch nicht.
Es wird immer unverschämter, was die sich erlauben!!

Steueridentifikationsnummer beantragen | Hartz 4 & ALG 2
Wurde von mir noch nie abgefragt, obwohl ich ein Kind habe.

Wie gesagt wurde, zu Schufa und Steuer ID nach Rechtsgrundlage fragen und dafür einen schriftlichen Bescheid anfordern. § 33 SGB X
2Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Wenn die mucken, gleich sagen, dass der Antrag trotzdem zu bearbeiten ist.

Dich nicht mit mündlichen Behauptungen abspeisen lassen!


Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterschreiben, sondern zur Prüfung mit nach Hause nehmen. Das Recht hast du!
Und am besten lässt du dich gleich AU schreiben.

Wenn die nicht schnell genut bearbeiten und zahlen, hier nochmal melden.
 

TazD

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Liegt dir die Anforderung der genannten Unterlagen schriftlich vor?

Es gibt nur eine Verpflichtung die Kontoauszüge von drei Monaten vorzulegen. Des Weiteren darfst du bestimmte Angaben schwärzen ( BSG , Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R ). Die Vorlage für einen längeren Zeitraum darf nur bei entsprechenden "Verdachtsmomenten" gefordert werden ( LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2011 - L 5 AS 452/10 B ER )
 

ar39582

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AW: ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

Meine psychische Situation ist in solchen Dingen nicht so das Problem um ehrlich zu sein, möchte hier nicht soviel breittreten aber Ich habe es nicht so mit Ängsten mit/vor sozialen Umgang zu tun, wie viele hier. Meine Problematik ist woanders.

Ich fand folgendes zur Steuer-ID:

BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes fur Steuern - Eigene steuerliche Identifikationsnummer - Wofur benotigt die Arbeitsagentur die IdNr?

Lese ich damit richtig das die das eigentlich dann auch selbst machen können?

Die Anfoderung liegt insofern schriftlich vor, das mir der SB eine Liste mitgegeben hat.

Kann ich eine Vorlage denn realistisch verhindern? Wie lege ich gegen so was Widerspruch ein? Einfach zum Termin gehen und "Nö" sagen? Denen Ausdrücken der Beschlüsse unter die Nase halten? Einen formlosen Brief ausstellen indem ich nach einer Begründung frage? Ich habe da tendenziell kein Problem mit so was zu tun, muss nur wissen wie ich es am besten durchziehe.
 
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AW: ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

Meine psychische Situation ist in solchen Dingen nicht so das Problem um ehrlich zu sein, möchte hier nicht soviel breittreten aber Ich habe es nicht so mit Ängsten mit/vor sozialen Umgang zu tun, wie viele hier. Meine Problematik ist woanders.

Tut mir leid! Ich wollte dir nicht zu nahe treten. Ich bitte um Entschuldigung. Wäre ja nichts schlimmes, hier gibt es viele mit starken psych. Problemen, die durch diese JC Sch** noch schlimmer werden :(

Hartz 4 macht die Leute krank. Ist im Prinzip sogar durch Studien erwiesen.

Ich fand folgendes zur Steuer-ID:
Arbeitsagentur ist zwar nicht JC , aber womöglich habe ich mich geirrt und die haben doch anspruch darauf.

Lese ich damit richtig das die das eigentlich dann auch selbst machen können?
So lese ich das auch. Die üblichen Daten + Geburtsdatum reicht eigentlich um auch beim FA einen Datenabgleicht machen zu können.
Mir ist es jedenfalls total neu, dass das neuerdings auch verlangt wird.

Da würde mich echt die Rechtsgrundlage interessieren.

Kann ich eine Vorlage denn realistisch verhindern?
Bei Schufa und ID nach Rechtsgrundlage fragen und das sollen sie dir schriftlich geben! 33 SGB X

Wie lege ich gegen so was Widerspruch ein? Einfach zum Termin gehen und "Nö" sagen? Denen Ausdrücken der Beschlüsse unter die Nase halten? Einen formlosen Brief ausstellen indem ich nach einer Begründung frage? Ich habe da tendenziell kein Problem mit so was zu tun, muss nur wissen wie ich es am besten durchziehe.

Wenn es dich nicht tangiert, gib denen die ID und Schufa.
Widerspruch geht da nicht, denn gewisse Unterlagen musst du vorlegen.
Aber man muss nicht jedem Wunsch nachkommen.
Da verweigert man die Vorlage so lange, bis man eine Begründung hat, waarum sie das anfordern dürfen.
Den Antrag müssen sie trotzdem bearbeiten udn auch zeitnah bewilligen.
Notfalls mit vorläufigem Bescheid.
Vorläufiger Bescheid auf Grund fehlender Schufa und Steuer ID dürfte m.E. nicht gerechtfertigt sein, denn das ist nicht leistungserheblich!

Wenn die nicht spuren, sagt man, dass man Eilantrag beim SG stellt und tut das dann auch, damit man schnell Geld bekommt.
 

AsbachUralt

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AW: ALG2 Antrag: Probleme Unterlagen zusammenzutragen und Rechtmäßigkeit der verlangten Unterlagen

Kontoauszüge nur vorlegen zur Ansicht!! Keine Kopien erlauben!

Es gibt eine Ausnahme:

Nach der Einsicht in die Auszüge genügt dem Jobcenter regelmäßig der Vermerk in der von ihm geführten Akte, dass die Auszüge vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben. Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge (§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X) kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.

Internetauftritt der Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Fragen und Antworten - Arbeitslosengeld II
 

ar39582

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Tut mir leid! Ich wollte dir nicht zu nahe treten. Ich bitte um Entschuldigung. Wäre ja nichts schlimmes, hier gibt es viele mit starken psych. Problemen, die durch diese JC Sch** noch schlimmer werden :(

Eine Entschuldigung ist nicht notwendig. Ich wurde häufig in die Ecke der sozialen Ängste gestellt und auch miss-diagnostiziert. Ich habe durchaus Empathie mit Leuten die diese Problematiken betreffen, nur gehöre ich eben nicht dazu. Stressig finde ich das alles natürlich trotzdem. Glaube kein normaler Mensch würde diese Vorgänge schön finden.

Ich hab durch ein Schreiben der Krankenkasse das ich weg geheftet habe zufällig heute die Steuer-ID gefunden, da es mir eigentl. Latte ist und die da eh auch so drankommen werde ich die ID so weitergeben. Man muss seine Energie ja nicht sinnlos verschwenden.

Was mir allerdings nicht egal ist, sind (Kopien!) der ganzen Auszüge sechs Monate zurück. Es gibt zwar nichts wirklich interessantes zu sehen aber ich finde das doch schon sehr einschneidend in meine Privatsphäre. Ich glaube ich werde da erst mal nach einer schriftlichen Begründung fragen. Drei Monate dürfen die gerne sehen, für sechs Monate erschließt sich mir der Grund nicht. Had da vll. Irgendwer da irgendwelche Tipps wie ich das am besten anspreche?
 

TazD

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Die Anfoderung liegt insofern schriftlich vor, das mir der SB eine Liste mitgegeben hat.
Kannst du die Liste anonymisiert einstellen?

Kann ich eine Vorlage denn realistisch verhindern? Wie lege ich gegen so was Widerspruch ein? Einfach zum Termin gehen und "Nö" sagen? Denen Ausdrücken der Beschlüsse unter die Nase halten? Einen formlosen Brief ausstellen indem ich nach einer Begründung frage? Ich habe da tendenziell kein Problem mit so was zu tun, muss nur wissen wie ich es am besten durchziehe.
Nachweisbar schriftlich die Auskünfte einfordern. Am besten vorab per Fax und Brief hinterher.

Was mir allerdings nicht egal ist, sind (Kopien!) der ganzen Auszüge sechs Monate zurück. Es gibt zwar nichts wirklich interessantes zu sehen aber ich finde das doch schon sehr einschneidend in meine Privatsphäre. Ich glaube ich werde da erst mal nach einer schriftlichen Begründung fragen. Drei Monate dürfen die gerne sehen, für sechs Monate erschließt sich mir der Grund nicht. Had da vll. Irgendwer da irgendwelche Tipps wie ich das am besten anspreche?
Generell und nicht nur auf die Kontoauszüge bezogen, schlage ich folgendes Schreiben vor:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die mir bei Antragstellung überreichte Liste der erforderlichen Unterlagen bitte ich um ausführliche Begründung, warum die Kontoauszüge für sechs Monate vorgelegt werden sollen. Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, ist die Vorlage von Kontoauszügen für drei Monate vor Antragstellung völlig ausreichend, während eine Forderung darüber hinaus begründet sein muss ( BSG , Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R ).
Des Weiteren erwarte ich von Ihnen eine ausführliche Begründung, inwiefern eine Schufa-Auskunft sowie die Mitteilung der Steuer-ID leistungsrelevant sind.

MfG
ar39582"
 

Caramell

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ar39582, TazD, hat etwas zu den Kontoauszügen geschrieben, das sind die Urteile der Gerichte auch dabei.

Ansonsten würde ich nur die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit nehmen und auch keine Kopien. Die dürfen die ansehen, aber nicht kopieren.
Ein Schreiben, warum die Kontoauszüge für 6 Monate notwendig sind und wie das begründet wird, kannst Du ja schon fertig machen. So sind die auch verpflichtet schriftlich zu antworten.

Wo ich gerade beim Thema schriftlich bin, eine Telefonnummer und eine Email Addy geht die nichts an, Du musst nur schriftlich zu erreichen sein.
 

ar39582

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Gerne, zur Liste (Ich lasse ein paar Worte zwecks Anonymität weg)

- steurliche Identifikationsnummer
- schriftliche Erklärung wie der Lebensunterhalt bestritten wurde seit den letzten eigenen Einkünften
- bei Finanzierung durch Freunde/Verandte:
- Name und Annschrift des Geldgebers mit Unterschrift
- Zeitpunkt/Zeitraum der Zuwendungen mit konkreten Beträgen
- Regelung bzgl. Rückzahlungsmodalitäten
- Kontoumsätze ab 01.07.
- Umsätze Paypal ab 01.07.
- Umsätze Visacard ab 01.07.
- Umsätze Sparkonto ab 01.07.
- bei Bareinzahlung sowie Zahlungseingängen von Dritten ist eine unterzeichnete schriftliche Erklärung von Ihnen mit Nachweis über die Herkunft des Geldes und des Verwendungszweckes erforderlich. Sofern es sich dabei um Darlehen von Dritten handelt ist dies durch Name, Anschrift und Unterschrift des Geldgebers zu bestätigen
- Schufa, kostenlose Datenübersicht nach Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz oder Nachweis der Beantragung.

Die aufgeführten Unterlagen bitte ich bis zum 22.002.2018 in Kopie einzureichen.

Den Lebensunterhalt habe ich tatsächlich durch meine Eltern bestritten die mir regelmäßig Geld gaben und mir auch Geld für die Krankenkasse monatl. überwiesen haben, das würde ich auch nicht versuchen anzufechten, macht wenig Sinn, entspräche auch nicht der Wahrheit. Ich habe bereits beim letzten Termin eine durch meine Eltern unterschriebene Erklärung abgegeben das eine weitere Unterstützung nicht möglich/gewünscht ist und auch gleich vorsichtshalber drangehangen das ein Einblick in die Finanzen abgelehnt wird. Danach wurde auch nicht gefragt.

Bei Ratschlägen: Bitte schnell antworten, der Termin ist am Donnerstag morgen. Ich setzte gerne schnell das genannte Schreiben auf und werde auf eine schriftliche Antwort und auch auf eine Bestätigung der Entgegenahme bestehen. Bezgl. Sparbuch/PayPal/Visacard: Ausdrucken (letzte 3 Monate) und vorzeigen, aber auch gleich wieder mitnehmen?
 
E

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Ist das eine Optionskommune (idR "Landkreis-JC ")?
Ich bin sprachlos, welchen Wildwuchs der Kontrollwahn inzw. angenommen hat.

Auch wenn du bei vielen Anfragen des JC kein Problem hast, gebe ich meinen Kommentar zur Berechtigung der den einzelnen Forderungen an.

Gerne, zur Liste (Ich lasse ein paar Worte zwecks Anonymität weg)
Klar, alles immer anonymisiert!

- steurliche Identifikationsnummer
Hatten wir ja schon.
- schriftliche Erklärung wie der Lebensunterhalt bestritten wurde seit den letzten eigenen Einkünften

Auf eine kleine Anfrage von Die Linke antwortete Die BuReg, dass dies gerechtfertigt wäre und Sozialleistungsmussbrauch vorbeugen zu können.
(Was für ein Schwachsinn, wer betrügen will lügt auch dort)
Sie nannte aber keine Rechtsgrundlage!
-> Generalverdacht der Antragsteller.

Da alles was vor dem Leistungsbezug war nicht leistungsrelevant ist und grundsätzlich im SGB II keine Berücksichtigung findet, gibt es diese Rechtsgrundlage auch nicht.
Dafür werden ja die Auszüge gesichetet und auch das Vermögen wird geprüft. Wenn Unterhaltsanspruch vorliegt, ist auch dies aus den Unterlagen ersichtlich.
Zudem garantiert man mit der Unterschrift auf dem Antrag, dass die Angaben wharheitsgemäß sind

- bei Finanzierung durch Freunde/Verandte:
- Name und Annschrift des Geldgebers mit Unterschrift
- Zeitpunkt/Zeitraum der Zuwendungen mit konkreten Beträgen
- Regelung bzgl. Rückzahlungsmodalitäten

Das würde ich aus Prinzip verweigern, die haben doch ein Rad ab!
Was bilden die sich ein?
Unverschämt und unzulässig. Diese könnten jeder Zeit die Hilfestellung wieder einstellen! Nicht leistungsrelevant.

- bei Bareinzahlung sowie Zahlungseingängen von Dritten ist eine unterzeichnete schriftliche Erklärung von Ihnen mit Nachweis über die Herkunft des Geldes und des Verwendungszweckes erforderlich.

Siehe oben. Unfassbar!
Da gilt Grenzen der Mitwirkung § 65 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I

Sofern es sich dabei um Darlehen von Dritten handelt ist dies durch Name, Anschrift und Unterschrift des Geldgebers zu bestätigen

Auch hier hat das nur während des Leistungsbezuges zu interessieren, da Einnahmen während des Bezuges relevant sind und ein Darlehen nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Bereits laufende Darlehen gehen die nichts an, da deren Tilgung aus dem Regelsatz bezahlt werden muss. Ausgaben.

- Schufa, kostenlose Datenübersicht nach Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz oder Nachweis der Beantragung.

Keine Rechtgrundlage und Schulden werden ohnehin nicht berücksichtigt.

Den Lebensunterhalt habe ich tatsächlich durch meine Eltern bestritten die mir regelmäßig Geld gaben und mir auch Geld für die Krankenkasse monatl. überwiesen haben, das würde ich auch nicht versuchen anzufechten, macht wenig Sinn, entspräche auch nicht der Wahrheit.
Ich finde, im Umgang mit dem JC solltest du dir angewöhnen, die Fragen von der anderen Seite her zu stellen.
Was mancht es für einen Sinn, wenn die das wissen?
Was geht es das JC an, denn deine Eltern sind, selbst wenn sie jahrelang freiwillig für dich aufkommen, nicht verpflichtet, dies für immer und ewig zu tun, wenn sie nicht unterhaltspflichtig sind!

Auch wenn sie dir nur darum plötzlich Miete verlangen, weil du Sozialleistungen beantragst, könnte das JC nicht dagegen machen!
Die können dich auch aus der Wohnung werfen, dann hättest du Anspruch auf Erstausstattung und Umzugskosten!

Ich habe bereits beim letzten Termin eine durch meine Eltern unterschriebene Erklärung abgegeben das eine weitere Unterstützung nicht möglich/gewünscht ist und auch gleich vorsichtshalber drangehangen das ein Einblick in die Finanzen abgelehnt wird.
Zwar im Prinzip unnötig, aber vorbeugend, ok.

Danach wurde auch nicht gefragt.
Was meinst du warum? Weil oben gesagtes gilt und die wissen, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht.
Und das gilt für Freunde und Verwandte erst recht!

Bei Ratschlägen: Bitte schnell antworten, der Termin ist am Donnerstag morgen. Ich setzte gerne schnell das genannte Schreiben auf und werde auf eine schriftliche Antwort und auch auf eine Bestätigung der Entgegenahme bestehen. Bezgl. Sparbuch/PayPal/Visacard: Ausdrucken (letzte 3 Monate) und vorzeigen, aber auch gleich wieder mitnehmen?

Schade zu spät :(
 

ar39582

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Donnerstag morgen, ist doch erst Mittwoch heute. :-D

Danke für jedes Feedback. Ich werde mal einfach sehen, was morgen auf mich zukommt. Werde auch jemanden zum Termin mitnehmen, derjenige ist zwar kein ALG2 spezi aber ich denke eine Person als Zeugen dabeizuhaben wird auf jeden Fall nicht schaden. Jetzt verstehe ich auch, wieso der Sachbearbeiter unbedingt einen Termin abmachen wollte und eher von "abgeraten" hat, die Unterlagen einzuschicken. Was Mund-Zu-Mund besprochen wird kann man sich eher mal zurecht biegen und man kann jemanden der keine Ahnung hat (wie ich) auch schneller mal "belabern". Beweise mal im Nachhinein was gesagt wurde - unmöglich.

Ein schreiben wie oben vorgegeben habe ich auch aufgesetzt. Ich werde zwei Fassungen des Schreibens mitnehmen und mir eine Quittieren lassen, sonst haben die am Ende nie von gehört. Ich werde auch auf eine schriftliche (!) Antwort bestehen. Weiß noch jemand wie ich auf die Anfrage PayPalkonto/Visacard reagieren soll? Habe da nicht viel zu gefunden. Kann ich hier dasselbe wie bei den Kontoauszügen anwenden?
 

Fabiola

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Werde auch jemanden zum Termin mitnehmen, derjenige ist zwar kein ALG2 spezi aber ich denke eine Person als Zeugen dabeizuhaben wird auf jeden Fall nicht schaden.
Schon mal gut, dass Du Dich begleiten läßt! Doch achte darauf, dass Du Deine Begleitung auf Nachfrage von SB als Beistand vorstellst!!! Zeugen müss SB nicht dulden und darf er weg schicken.

Deine Begleitung muss auch kein Alg2-Spezi sein. Es reicht, wenn der Beistand still und eifrig mitschreibt, was so besprochen wird (selbst wenn er nur so tut).

Und beachte, dass alles vom Beistand Gesagte als von Dir gesagt gewertet werden darf. Sollte der Beistand also etwas Unrichtiges sagen, dann solltest Du das korrigieren.

Zum Ende des Termins solltest Du Dir den Gesprächsvermerk des SB ausdrucken lassen. Wie Du das am besten von SB einforderst, sollten hier bitte noch andere User beitragen - mir fehlt da die Erfahrung.
 

erwerbsuchend

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Zum Ende des Termins solltest Du Dir den Gesprächsvermerk des SB ausdrucken lassen.

Diesen Ausdruck sollte man erst dann anfordern, wenn der Termin bereits beendet ist, man also das Büro des SB wieder verlassen hat. Hintergrund ist, dass die Eintragung in Verbis nachträglich nicht geändert werden kann. Lässt man sich diesen Ausdruck bereits im Gespräch geben, dann kann es sein, dass im Verbis -Eintrag selbst etwas ganz Anderes stehen kann.
 
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Lässt man sich diesen Ausdruck bereits im Gespräch geben, dann kann es sein, dass im Verbis -Eintrag selbst etwas ganz Anderes stehen kann.
Sorry für Interessenfrage.
Dann läge doch aber Täuschung oder evtl. Urkundefälschung vor?
Denn mit dem Ausdruck kann ich dann ja beweisen, dass das Gesprächprotokoll hinterher verändert wurde.
Ist das echt so einfach?
 
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