Alg2 Antrag gestellt, weis nicht wie ich mich verhalten soll ??

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Stillemaus

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Hallo alle zusammen,

Ich fange einfach mal an zu erzählen, da Icv alg1 beziehe und es zum leben definitiv nicht ausreicht habe ich alg2 beantragt. Dort vor Ort erzählte mir der SB , dass ich nur das beantragen soll wo ich mehr raus habe nur woher soll ich das als leihe wissen was nun mehr ist in min alg2 oder Wohngeld. Habe Antrag für Februar gestellt als Aufstockung sozusagen bekomme aber kein alg2 da ich die Nachzahlung für Januar von Amt noch bekam...er meinte auch das ich kein Wohngeld bekäme wenn ich jetzt Antrag stelle das es weiterlaufen kann das Wohngeld (habe vorher wo ich arbeiten war Wohngeld bekommen da gering Verdiener) und dann nach meinte er da ich den ablehnungsbescheid brauche dafür auch das ich den schriftlich nicht bekomme und mir laut Rechnung nur zu den 670€ alg1 nur 134€ alg2 zustehen würde (was ja nicht sein kann die können mich nicht mit knapp 750€ los schicke und dann habe ich nichts zum leben) er meinte diesbezüglich auch wenn ich den Antrag stelle auf alg2 im Februar ich nur eine Anspruch auf 3 Monate hätte und wenn ich den erst ab März stelle, dann hätte ich einen Anspruch auf 6 Monate (wie kann das denn sein??)

Ich habe echt kein Nerv dafür mehr wie ich nun vorgehen kann?? Bin ja zusätzlich auch noch auf Arbeitssuche und finde da auch nichts in Vollzeit obwohl Händeringend gesucht wird in meinem Beruf aber Teilzeit bringt nichts als Single?!!!
Zusätzlich sitzt mir das AfA auch im Nacken zwecks schnell wied r arbeiten gehen?!
Existenz Angst besteht auch schon!

Was kann ich tun oder machen??
 
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Madel71

Gast
Ich bin kein Profi. Ich kann nur sagen, wie es bei mir war. Ich habe Antrag auf aufstockendes Alg 2 gestellt. Die Antwort war, daß ich Wohngeld beantragen soll, weil andere Sozialleistungen immer vorgehen. Dann habe ich eine Probeberechnung beim Wohngeldamt machen lassen (anrufen und Formular schicken lassen). Die Berechnung habe ich dann dem JC geschickt und dann habe ich doch Alg 2 dazu bekommen, weil das mehr war. Einen richtigen Wohngeldantrag kannst du nur stellen, wenn du einen Ablehnungsbescheid vom JC hast, wenn ich mich recht erinnere. Du hättest aber trotzdem Anspruch auf Wohngeld ab Februar, weil du den Alg 2 Antrag rechtzeitig gestellt hast, wenn ich mich recht erinnere.
 
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ZarMod

Gast
... er meinte diesbezüglich auch wenn ich den Antrag stelle auf alg2 im Februar ich nur eine Anspruch auf 3 Monate hätte
und wenn ich den erst ab März stelle, dann hätte ich einen Anspruch auf 6 Monate (wie kann das denn sein??)
Das ist Unsinn, denn der Anspruch folgt einer Berechtigung und nicht seltsamen Definitionen.
... bekomme aber kein alg2 da ich die Nachzahlung für Januar von Amt noch bekam...
Wenn Du Antworten wünschst, dann solltest Du auch Deine Fragen präzisieren.
Kein Mitleser kann erraten, um welche Nachzahlungen es sich hier handelt.
Was kann ich tun oder machen??
Anträge stets schriftlich und nachweisbar bei der Behörde einreichen.
Der Antrag auf ALG2 gilt rückwirkend ab dem Monat, in welchem er gestellt wurde.
§ 37 SGB II Antragserfordernis meinte:
(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.
Also falls Du für Deinen Antrag keinen Nachweis hast, hole das für Februar spätestens am Montag nach.
Aus gegebenem Anlaß gebe ich Dir noch ein paar Hausaufgaben mit. :icon_wink:

Meldetermin bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Kommunikation mit Behörden und Sachbearbeitern
 

Stillemaus

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Ich bin kein Profi. Ich kann nur sagen, wie es bei mir war. Ich habe Antrag auf aufstockendes Alg 2 gestellt. Die Antwort war, daß ich Wohngeld beantragen soll, weil andere Sozialleistungen immer vorgehen. Dann habe ich eine Probeberechnung beim Wohngeldamt machen lassen (anrufen und Formular schicken lassen). Die Berechnung habe ich dann dem JC geschickt und dann habe ich doch Alg 2 dazu bekommen, weil das mehr war. Einen richtigen Wohngeldantrag kannst du nur stellen, wenn du einen Ablehnungsbescheid vom JC hast, wenn ich mich recht erinnere. Du hättest aber trotzdem Anspruch auf Wohngeld ab Februar, weil du den Alg 2 Antrag rechtzeitig gestellt hast, wenn ich mich recht erinnere.


Ich sagte meinem SB dort beim JC das ich den ablehnungsbescheid brauche und er meinte ich bekomme den schriftlich nicht da mir angeblich auch kein Wohngeld zustehen würde was mir widersprüchlich rüberkommt da er vorher meinte das ich auch Wohngeld beantragen kann und das nur beantragen soll wo ich mehr raus habe
 

Stillemaus

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Das ist Unsinn, denn der Anspruch folgt einer Berechtigung und nicht seltsamen Definitionen.
Wenn Du Antworten wünschst, dann solltest Du auch Deine Fragen präzisieren.
Kein Mitleser kann erraten, um welche Nachzahlungen es sich hier handelt.
Anträge stets schriftlich und nachweisbar bei der Behörde einreichen.
Der Antrag auf ALG2 gilt rückwirkend ab dem Monat, in welchem er gestellt wurde.

Also falls Du für Deinen Antrag keinen Nachweis hast, hole das für Februar spätestens am Montag nach.
Aus gegebenem Anlaß gebe ich Dir noch ein paar Hausaufgaben mit. :icon_wink:

Meldetermin bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Kommunikation mit Behörden und Sachbearbeitern

Was soll ich denn mit den links ich bin schon beim AfA gemeldet und muss aufstocken mit alg2 weil das alg1 nicht reicht mit 670€ und den Antrag habe ich auch eingereicht und bin nur am rum telefonieren dadurch

Was sagt der Wohngeld-Rechner?


Da haben manche weniger.:wink:


Das wollte ich jetzt noch ausrechnen lassen über das Internet bin dazu noch nicht gekommen mit dem wohngeldrechner

Was kann ich machen??
 
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Madel71

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Du mußt das alles schriftlich machen! Den Alg 2 Antrag hast du schriftlich gestellt? Wenn nicht, dann mach das noch im Februar. Die müssen dir einen schriftlichen Ablehnungsbescheid schicken. Und mach das mit dem Wohngeld.
 

Stillemaus

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Du mußt das alles schriftlich machen! Den Alg 2 Antrag hast du schriftlich gestellt? Wenn nicht, dann mach das noch im Februar. Die müssen dir einen schriftlichen Ablehnungsbescheid schicken. Und mach das mit dem Wohngeld.

Ja alg2 Antrag wurde gestern schriftlich gestellt und wohnheldrechner sagt es steht mir bei 670€ alg1 nur 137€ Wohngeld zu
 
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Madel71

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Die Wohngeldrechner finde ich ... :biggrin: Ich hatte verschiedene ausprobiert und zwischen 10 und 70 Euro raus.

Hast du mal einen Alg 2 Rechner versucht? Mach doch mal. Mal sehen, was der sagt.
 

Stillemaus

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Die Wohngeldrechner finde ich ... :biggrin: Ich hatte verschiedene ausprobiert und zwischen 10 und 70 Euro raus.

Hast du mal einen Alg 2 Rechner versucht? Mach doch mal. Mal sehen, was der sagt.

Ja mache ich gleicht kann dir ja dann sagen was da raus kommt 🤣

So laut alg2 rechne habe ich ein Anrecht auf 684€ bei 670€ alg1
 
M

Madel71

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Wie gesagt, warte mal ab, was bei Wohngeldprobeberechnung und Alg 2 Bescheid wirklich rauskommt. Leicht gesagt, wenn man das Geld braucht.
 

Stillemaus

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Wie gesagt, warte mal ab, was bei Wohngeldprobeberechnung und Alg 2 Bescheid wirklich rauskommt. Leicht gesagt, wenn man das Geld braucht.

Ja leider das JC meinte halt das ich nichts bekomme für Februar aber verstehe auch nicht warum der sagte oder meinte das wenn ich diesen Monat den Antrag stelle das ich nur für y3 Monate bekomme und wenn ich den ab März gestellt hätte für 6 Monate
 

Helga40

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Wie hoch ist deine Miete incl. Heizkosten? Zahlst du Kfz Haftpflichtversicherung? Wenn ja, wie hoch ist der monatliche Betrag (ohne Teik- oder Vollkasko)? Hast du für Warmwasser eine extra Aufbereitung über Strom (z. B. Durchlauferhitzer)?
 

Stillemaus

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Wie hoch ist deine Miete incl. Heizkosten? Zahlst du Kfz Haftpflichtversicherung? Wenn ja, wie hoch ist der monatliche Betrag (ohne Teik- oder Vollkasko)? Hast du für Warmwasser eine extra Aufbereitung über Strom (z. B. Durchlauferhitzer)?

Nein bezahle keine kfz Steuer habe kein Auto und kein Führerschein und Miete liegt bei 360€ warm mit Strom drauf gerechnet sind es 385€ aber Strom bezahle ich extra....
 

Helga40

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360 Euro Miete
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776 Euro Bedarf

670 Euro Alg
- 30 Euro Versicherungspauschale
___________________
640 Euro Einkommen

= 136 Euro Alg 2
 

Stillemaus

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- 30 Euro Versicherungspauschale
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640 Euro Einkommen

= 136 Euro Alg 2


Was für 30€ versicherungspauschale denn bitte schön

Ich kann nur das wiederlegen was mit gesagt wurde und daher das sich laut Rechner nichts vergleichbares zeigt zwischen alg2 und Wohngeld außer den 1€ Unterschied wa ich bekommen würde, sollte ich laut Amt Antrag dort stellen wo ich am meisten raus habe wobei sich das nicht viel nimmt

Und mit dem was ich zum Schluss raus habe kommt man nicht über die Runden wenn ich Bedenke was ich alles bezahlen muss
 

Helga40

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Die Versicherungspauschale ist ein Freibetrag, deshalb werden dir 30 Euro weniger ALG2 angerechnet. Du kannst soweit ich weiß bei der Wohngeldstelle eine Testberechnung machen lassen. Wenn es mehr als die 134 bzw. 136 Euro wären, dann musst du Wohngeld beantragen.

Dass dir die 776 Euro nicht reichen, dafür kann niemand was. Was musst du denn neben Miete, Strom, Telefon noch extra bezahlen?
 

Stillemaus

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Die Versicherungspauschale ist ein Freibetrag, deshalb werden dir 30 Euro weniger ALG2 angerechnet. Du kannst soweit ich weiß bei der Wohngeldstelle eine Testberechnung machen lassen. Wenn es mehr als die 134 bzw. 136 Euro wären, dann musst du Wohngeld beantragen.

Dass dir die 776 Euro nicht reichen, dafür kann niemand was. Was musst du denn neben Miete, Strom, Telefon noch extra bezahlen?

Ich habe mich eine private Unfallversicherung laufen erwerbsunfähigkeitsrente, muss meinen Fernseher noch abbezahlen genauso wie meine Monatskarte handytarif und auch Internet und halt auch für den fernsehr da ich Telefon und Internet zusammen bezahle und fernsehr also sprich kabelanbiezer bezahle ich auch extra und habe auch noch einen Bausparvertrag laufen
 
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Madel71

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Den Bausparvertrag kann man sicher ruhen lassen. Wenn es mit Alg 2 klappt, kannst du mal nach einem Sozialticket fragen. Sollest du Wohngeld bekommen, weiß ich nicht, ob es auch ein günstigeres Ticket gibt.
 

Stillemaus

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Den Bausparvertrag kann man sicher ruhen lassen. Wenn es mit Alg 2 klappt, kannst du mal nach einem Sozialticket fragen. Sollest du Wohngeld bekommen, weiß ich nicht, ob es auch ein günstigeres Ticket gibt.

Sozialticket gibts in Sachsen Anhalt nicht und Bausparvertrag kann ich nicht ruhen lassen irgendwie geht das nicht und günstigeres Ticket gibts nicht in Sachsen Anhalt im Raum von Halle
 

Helga40

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Du hast es doch noch gar nicht versucht mit Stundung oder Ruhendstellung, das nehme ich dir nicht ab. Fakt ist, dass es zumindest mit Alg 2 nicht mehr gibt und, wenn deine Wohngeldberechnung stimmen sollte, dann mit Wohngeld auch nicht viel mehr. Du musst also zusehen, wo und wie du dich einschränkst. Was um alles in der Welt ist das für ein Fernseher, dass man den in Raten abbezahlen muss? Handy und Internet ist doch heutzutage auch nicht mehr so teuer. Den Bausparvertrag verstehe ich auch nicht. Anscheinend ist doch deine Einkommenssituation noch nie so pralle gewesen, dass du dir Hausbau etc. leisten könntest, sonst wäre ja das Alg 1 höher.
 
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