Alg2 Anspruch - wie wird die Rente der Frau berücksichtigt?

Leser in diesem Thema...

Harald

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Aug 2015
Beiträge
219
Bewertungen
12
Hallo liebe Elos,

Folgender Fall:

Eckdaten:

-Der Mann hat einen Minijob, Verdienst 400€
-Die Frau ist Rentnerin (Rente 170€) und hat ebenfalls einen Minijob (261€)
-Miete beträgt 260€
-Heizung 80€



Der Mann will ALG2 beantragen. Wie wird nun die Rente der Frau berücksichtigt? Wie normales Einkommen?


Hier habe ich versucht den Anspruch auszurechnen. Ich bitte um die Überprüfung. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

Regelleistungen

374
+ 374
+ 260 Miete
+ 80 Heizung

= 1088 mon. Gesamtbedarf


Jetzt rechnen wir angerechnete Einkünfte aus.

Einkünfte Mann:

400 - 100 Freibetrag = 300
300 x 20 : 100 = 60 (Freibetrag)
400 - 100 - 60 = 240 (angerechnetes Einkommen)

Einkünfte Frau:

261 Minijob + 170 Rente = 431
431 - 100 Freibetrag = 331
331 x20 :100 = 66,20 (Freibetrag)
431 - 100 - 66,20 = 264,80 (angerechnetes Einkommen)

Rechnen wir Alg2-Anspruch aus:

1088 - 240 - 264,80 = 583,20



Habe ich so richtig gerechnet? Oder hat man auf die Rente keine Freibeträge?
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
Die 100 Euro + 20% Freibetrag gibt es nur auf Erwerbseinkommen, nicht auf die Rente. Außerdem kommt es darauf an, was es für eine Rente ist. Wenn es sich um Altersrente oder Erwerbsminderungsrente auf Dauer handelt, dann gibt es ALG 2 nur für dich, deine Frau müsste Grundsicherung nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragen.
 

Harald

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Aug 2015
Beiträge
219
Bewertungen
12
Die 100 Euro + 20% Freibetrag gibt es nur auf Erwerbseinkommen, nicht auf die Rente. Außerdem kommt es darauf an, was es für eine Rente ist. Wenn es sich um Altersrente oder Erwerbsminderungsrente auf Dauer handelt, dann gibt es ALG 2 nur für dich, deine Frau müsste Grundsicherung nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragen.

Bei der Frau handelt es sich um Altersrente. Ok, wie viel würde dann dem Mann zustehen (alg2 )? Wie berechne ich das?
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Harald, :welcome:

Bei der Frau handelt es sich um Altersrente. Ok, wie viel würde dann dem Mann zustehen (alg2 )? Wie berechne ich das?

So einfach ist das nicht, wie du dir das gerade vorstellst ... :icon_evil:
Deine Frau kann / muss Leistungen nach SGBXII (Grundsicherung im Alter) beantragen, da wirst du mit (deinem Einkommen) mit berücksichtigt, als unterhaltspflichtiger Ehepartner.

Und DU musst ALGII beantragen, da wird sie (zumindest in die Berechnungen) mit einbezogen, auch wenn sie aus ihren Geldern (Rente + Einkommen) an dich nichts "abgeben" kann.

Trotzdem wollen BEIDE Behörden (JC und Sozial-AMT) ALLE Unterlagen und Nachweise (zu Einnahmen und "Vermögen") komplett von euch beiden haben, denn ihr seid immer eine Bedarfsgemeinschaft.

Den regulären Mindest-Bedarf hast du soweit schon richtig berechnet aber das wird zu je 50 % vom Sozial-AMT (für deine Frau) und vom JC (für dich) aufgeschlüsselt.

Deine Frau darf im SGB XII nur wenig Geld (30 von 100 €) aus ihrem Minijob behalten, der Rest wird schon mal bei ihr direkt angerechnet und entsprechend weniger vom Amt gezahlt.

Bei dir (im SGB II) gilt das mit den Freibeträgen (auf die 400 €) aber bei "gemischten Bedarfs-Gemeinschaften" (SGB XII/ SGB II) gibt es meist jede Menge Probleme ... weil jede Behörde das Meiste für sich selber heraus -"berechnen" möchte.

Das solltet ihr besser direkt vor Ort (bei den beiden Ämtern) klären und ausrechnen lassen.

MfG Doppeloma
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
ALG 2 er:

374 Euro Regelsatz
130 Euro Miete
40 Euro HK
------------
544 Euro Bedarf

400 Euro Lohn
- 100 Euro GFB
- 60 Euro FB Erwerbstätigkeit
--------------
240 Euro Einkommen

= 304 Euro ALG 2

Grusi sie

ebenfalls 544 Euro Bedarf

261 Euro Lohn
- 78,30 Euro Freibetrag (30% vom Lohn)
170 Euro Rente
----------------------------
352,70 Euro Einkommen

= 191,30 Euro Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Insgesamt sollten also ca. 500 Euro/Monat an Sozialleistungen raus kommen.
 
Oben Unten