Hallo,
Nach der Ausbildung wurde eine Person (24 Jahre) Arbeitslos und hat für 8 Monate ALG1 bekommen. Wurde dann für knapp 2 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und wird am 31.12.2012 wie viele andere auch aus der Firma entlassen (noch in der Probezeit).
In diesen 2 Monaten hat sich die betroffene Person allerdings eine eigene Wohnung gesucht und lebt nun nicht mehr bei den eltern.
Wir haben bereits hier im Forum gelesen, dass er weiterhin das ALG1 bekommen wird, welches er vor dem Job bekommen hat, da die 2 Monate bei der Zeitarbeitsfirma nicht angerechnet werden.
Da das ALG1 vor dem Job etwa 370 Euro beträgt, stellt sich die Person nun die Frage was aus der eigenen Wohnung werden soll.
Kann diese Person Mietzuschuss oder ähnliches beantragen?
Wenn ja, wann sollte dies geschehen? Zusammen mit der Arbeitslos meldung, oder braucht man erst die ALG1 Bestätigung?
Bis wann muss/sollte sich die Person Arbeitslos melden?
vielen Dank
Nach der Ausbildung wurde eine Person (24 Jahre) Arbeitslos und hat für 8 Monate ALG1 bekommen. Wurde dann für knapp 2 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und wird am 31.12.2012 wie viele andere auch aus der Firma entlassen (noch in der Probezeit).
In diesen 2 Monaten hat sich die betroffene Person allerdings eine eigene Wohnung gesucht und lebt nun nicht mehr bei den eltern.
Wir haben bereits hier im Forum gelesen, dass er weiterhin das ALG1 bekommen wird, welches er vor dem Job bekommen hat, da die 2 Monate bei der Zeitarbeitsfirma nicht angerechnet werden.
Da das ALG1 vor dem Job etwa 370 Euro beträgt, stellt sich die Person nun die Frage was aus der eigenen Wohnung werden soll.
Kann diese Person Mietzuschuss oder ähnliches beantragen?
Wenn ja, wann sollte dies geschehen? Zusammen mit der Arbeitslos meldung, oder braucht man erst die ALG1 Bestätigung?
Bis wann muss/sollte sich die Person Arbeitslos melden?
vielen Dank