ALG1 Zahlung von der AfA eingestellt wegen volle befristete EMR von der Rentenversicherung, was nun?

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Dirkyboy

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Hallo,

Entschuldigung das ich das hier nochmals poste, habe aber aber gemerkt, das es hier besser reinpasst.

Habe heute von der AfA ein Schreiben erhalten, das mein ALG-1 Bezug zum 30.08.2017 eingestellt wurde, weil ich ab 1.09.2016 rückwirkend bis zum 31.05.2018 eine volle befristete EMR-Rente beziehe.Die Nachzahlung beläuft sich vom 01.09.2016 - 30.09.2017.
Diese wird ab 1.10.2017 laufend monatlich gezahlt. Diese wird aber erst am Ende des Monats Oktober überwiesen auf mein Konto.
Nun hat die AfA mir zum 30.08.2017 das letzte ALG-1 Geld auf das Konto überwiesen bzw. gezahlt.
Nun werde ich dann 1. Monat, sprich der Monat September ohne Geld dastehen.
Bei einem Telefonat mit der AfA- Leistungsabteilung, sagte mir dort die Sachbearbeiterin, das die DRV jetzt zuständig wäre und das die dann schon die erste Rente zum 30.09.2017 überweisen muß bzw. auszahlen muß. Weil die AfA die Zahlung eingestellt hat und das Geld zurückbehält und dafür jetzt die DRV einspringen muß.
Nun rief ich bei der DRV an und hatte dort mit der Mitarbeiterin geredet, diese wusste erstmal nicht worum es ging. Dann habe ich sie erstmal Schlau gemacht und ihr erzählt was die AfA gesagt hat dazu.
Sie meinte nur, das Sie erstmal auf den Erstattungsanspruch der AfA warten will, dort steht dann drin, wielange die AfA gezahlt hat.
Diesen Erstattungsanspruch hat mir die Sachbearbeiterin von der AfA zugefaxt und ich habe das gleich an die DRV weitergeleitet, zur schnelleren Bearbeitung. Weil wohl alle anderen, wie, KK und Jobcenter, schon ihren Erstattungsanspruch gestellt haben.
Was passiert jetzt, wenn diese, sprich DRV, sich quer stellt.

Dann stehe ich im Monat September ohne Geld da, kann keine Miete zahlen usw.

Was mache ich dann?

Gruß Dirkyboy
 

Doppeloma

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Hallo DirkyBoy,

Habe heute von der AfA ein Schreiben erhalten, das mein ALG-1 Bezug zum 30.08.2017 eingestellt wurde, weil ich ab 1.09.2016 rückwirkend bis zum 31.05.2018 eine volle befristete EMR-Rente beziehe. Die Nachzahlung beläuft sich vom 01.09.2016 - 30.09.2017.

Werde mal nicht so sein, obwohl es dazu schon einige Erklärungen hier in sehr ähnlichen Themen gibt ... :bigsmile:

Es ist normal, dass du kein ALGI mehr bekommen kannst wenn dir die DRV eine volle EM-Rente bewilligt hat, dann stehst du ja der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung.

Auch eine Zahlung wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld (nach § 145 SGB III) würde damit aufgehoben werden, denn es gibt auch KEINE theoretische / fiktive "Restsleistungsfähigkeit" mehr, die DRV hat jetzt das Gegenteil bestätigt.

Der Zweck der "Nahtlosigkeit" gilt als erfüllt ...

Die aufgeführte "Nachzahlung" wird nicht ausgezahlt, weil daraus z.B. die AfA noch Erstattungsansprüche hat, eventuell auch noch die KK wenn die jetzt (ab 01.09.2016) bewilligte EM-Rente in das Krankengeld zurück reichen sollte.

Wenn das der Fall ist wird sich auch die KK noch dazu bei dir melden, die AfA wird sicher schnell ihre Forderungen mit der DRV klären und in der Regel bekommt man dann noch eine Abrechnung dazu von der DRV und wenige Tage danach kommt die Rest-Nachzahlung auf dein Konto.

Da die AfA bereits zum 30.08. eingestellt hat, das August-Geld hast du ja noch bekommen, wird dir die Rente für den September dann auf jeden Fall noch VOLL ausgezahlt / überwiesen von der DRV .

Je nach Höhe deiner EM-Rente bleibt vielleicht auch noch was bei den Abrechnungen übrig, wenn das ALGI / Krankengeld niedriger war als die Rente zu der Zeit, steht dir diese (positive) Differenz für die vergangenen Renten-Monate auch noch zu.

Waren ALGI / Krankengeld höher als die Rente im gleichen Monat gewesen wäre, dann bleibt da leider zusätzlich NICHTS übrig, aber die September-Rente 2017 darf dir trotzdem Niemand wegnehmen.

Was fehlen sollte darf man aber auch nicht bei dir einfordern. :icon_evil:

Sobald die Abrechnungen erledigt sind, wird man dir also mindestens noch den Rentenbetrag für den September überweisen und dann sollten deine Probleme soweit gelöst sein, denn ALGI gab es ja auch immer erst am Ende des Monats.

Bei mir war das damals auch sehr eng, aber es kam noch rechtzeitig, dass alle notwendigen Zahlungen pünktlich erledigt wurden.

Vielleicht solltest du deinen Vermieter trotzdem einmalig, um etwas Geduld bitten, wenn die DRV erst Anfang Oktober überweisen würde ... es kann aber durchaus noch ALLES geregelt sein bis Ende September.

Diese wird ab 1.10.2017 laufend monatlich gezahlt. Diese wird aber erst am Ende des Monats Oktober überwiesen auf mein Konto.

Richtig aber wenn die Nachzahlung (der September-Rente) noch rechtzeitig kommt passiert ja nichts weiter, die nehmen sich bei der DRV immer einige Wochen Zeit für diese Abrechnung bei rückwirkender Bewilligung.

Ich kenne das auch aus eigener Erfahrung, aber letztlich hat alles noch finanziell gut geklappt ...

Nun hat die AfA mir zum 30.08.2017 das letzte ALG-1 Geld auf das Konto überwiesen bzw. gezahlt.

Das ist korrekt, wenn du kannst versuche so sparsam wie möglich zu sein über den Monat jetzt, vielleicht hast du ja eine kleine Finanzreserve (Dispo ?) wo die Miete und andere Kosten erst mal bezahlt wären Anfang Oktober, wenn sich die Nachzahlung der DRV doch etwas verzögern sollte.

Nun werde ich dann 1. Monat, sprich der Monat September ohne Geld dastehen.

Den ganzen Monat wirst du ganz sicher NICHT warten müssen, es kann aber sein, dass du die Rest-Nachzahlung (mit der September-Rente) erst Anfang Oktober bekommst.

Bei einem Telefonat mit der AfA - Leistungsabteilung, sagte mir dort die Sachbearbeiterin, das die DRV jetzt zuständig wäre und das die dann schon die erste Rente zum 30.09.2017 überweisen muß bzw. auszahlen muß.

Höre doch bitte auf deswegen zu telefonieren, du brauchst doch verlässliche (möglichst schriftliche) Auskunft dazu, die AfA hat berechtigt die Zahlungen jetzt eingestellt und manchmal ist es auch gut die einfach mal in RUHE arbeiten zu lassen, wenn man möchte dass die wichtigen Angelegenheiten zügig erledigt werden.

Die DRV muss nicht mehr "einspringen", die ist jetzt mit der EM-Rente zuständig ...

Sie meinte nur, das Sie erstmal auf den Erstattungsanspruch der AfA warten will, dort steht dann drin, wielange die AfA gezahlt hat.
Diesen Erstattungsanspruch hat mir die Sachbearbeiterin von der AfA zugefaxt und ich habe das gleich an die DRV weitergeleitet, zur schnelleren Bearbeitung.

Noch schneller wäre es wohl gegangen wenn du einfach mal abgewartet hättest, bis die AfA ihren Anspruch SELBER und DIREKT an die DRV gesendet hat, so langsam sind die damit nämlich gar nicht ...

Weil wohl alle anderen, wie, KK und Jobcenter, schon ihren Erstattungsanspruch gestellt haben.
Was passiert jetzt, wenn diese, sprich DRV , sich quer stellt.

Haben denn KK und JC auch noch Geld aus diesem Zeitraum (ab 09/2016) zu bekommen?

Warum soll sich die DRV damit "quer stellen", die (KK und JC ) bekommen (bei Anspruch) auch ihr Geld soweit noch was da ist und die volle Rente für den September hast immer noch DU zu bekommen, sobald die mit der Abrechnung fertig sind.

Das wird wohl am schnellsten gehen wenn du sie einfach mal in Ruhe arbeiten lässt ...:bigsmile:

Wann hast du denn Geld vom JC bekommen, als "Aufstockung" zu Krankengeld / ALGI oder wann war das ???
Wo du seit 09/2016 nichts an Leistungen bekommen hast, bestehen auch KEINE Erstattungsansprüche aus deiner EM-Renten-Nachzahlung ... :icon_evil:

Dann stehe ich im Monat September ohne Geld da, kann keine Miete zahlen usw.

Das glaube ich eher nicht, es ist natürlich schwer die nötige Geduld aufzubringen, wenn man keine finanziellen Reserven hat, um wenigstens ein paar Tage mal überbrücken zu können, das kennen wir leider auch aber noch kannst du der DRV einige Tage Zeit geben, in Ruhe ihre Arbeit zu machen ... dann geht das meist auch am Schnellsten. :icon_daumen:

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Zitat von Doppeloma: " Wann hast du denn Geld vom JC bekommen, als "Aufstockung" zu Krankengeld / ALGI oder wann war das ???
Wo du seit 09/2016 nichts an Leistungen bekommen hast, bestehen auch KEINE Erstattungsansprüche aus deiner EM-Renten-Nachzahlung ... "

Also ich habe bis 18.04. 17 Krankengeld bekommen und ab 01.06.2017 ALG-1.
Und ab 01.07.2017 haben wir für meine Frau ALG-2 beantragt und auch ab 01.07.2017 ALG-2 bekommen, aber nur einen Mietzuschuß, weil ja mein ALG-1 als Einkommen berechnet wurde.
 

Doppeloma

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Hallo Dirkyboy,

Also ich habe bis 18.04. 17 Krankengeld bekommen und ab 01.06.2017 ALG-1.

OK, dann hat die KK auch noch Anspruch ab 09/2016 bis 18.04.2017 und danach (taggenau) die AfA also vom 19.04. - 31.08.2017.

Und ab 01.07.2017 haben wir für meine Frau ALG-2 beantragt und auch ab 01.07.2017 ALG-2 bekommen, aber nur einen Mietzuschuß, weil ja mein ALG-1 als Einkommen berechnet wurde.

Hat deine Frau den Antrag gestellt oder du selbst auf ALGII und wird sie dort noch weiter Geld beziehen müssen oder reicht deine EM-Rente dann für euch beide ... eventuell Wohngeld beantragen als Mietzuschuss ???

Du schreibst ja, dass KK und JC bereits ihre Ansprüche gemeldet haben an die DRV , hast du dazu Unterlagen bekommen was die dort genau einfordern wollen ???

Denn deine Frau bekommt ja jetzt keine Rente, die JC nehmen aber gerne ALLES was sie kriegen können, auch was sie gar nicht zu fordern hätten.

Ganz schön kompliziert bei dir die "Mischung" ... zum Glück war es bisher nicht lange beim JC aber gerade bei denen muss man sehr aufpassen, die verrechnen sich genre mal zu ihren Gunsten natürlich.

Bitte lerne richtig zitieren, sonst ist das grausam mit der farblichen Antwort ... besonders in Knallrot ...

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Ich bekomme das irgendwie nicht hin , einige Textstellen zu zitieren, brauche mal Hilfe.


Meine Frau hat ALG-2 beantragt, ich bin ja nur in der Bedarfsgemeinschaft.
Nein die haben bloß meinen Anteil beim ALG-2 vom 01.07.2017 - 30.09.17 berechnet und als Erstattung geltende gemacht, vom JC bei der RV.

Nein meine Rente reicht da nicht aus. Wir bekommen ja nur einen Zuschuß für Miete, die Differenz müssen wir von meiner Rente dazulegen.

Von der KK habe ich noch keine Aufstellung bekommen, was die Geltend machen wollen oder schon gemacht haben. Kann aber da anrufen und mir das geben lassen.
 

Doppeloma

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Hallo Dirkyboy,

Ich bekomme das irgendwie nicht hin , einige Textstellen zu zitieren, brauche mal Hilfe .

Dann schau mal hier rein ...

https://www.elo-forum.org/2017189-post1.html

Da findest du sogar ein PDF als Anleitung.

Ich persönlich gehe immer auf den große "Antworten"-Button und scrolle dann runter in die Beiträge, um mir herauszusuchen was ich brauche.

Das kopiere ich mir zunächst in mein Antwort-Feld und "arbeite" das dann nacheinander ab.

Was nicht mehr gebraucht wird lösche ich zum Schluß.
Die Teile markieren, wo du drauf antworten willst (einzeln!) und auf das kleine "Blatt" im Antwortfeld (oben rechts) klicken, dann steht vorne und hinten "Quote" an dem markierten Zitat.

Danach kannst du darunter schreiben zu diesem Zitat, was du dazu selber schreiben willst und machst anschließend mit dem nächsten gewünschten Zitat einfach genau so weiter.

Bis du alles beantwortet hast was es dir wert war. :bigsmile:

Meine Frau hat ALG-2 beantragt, ich bin ja nur in der Bedarfsgemeinschaft.

Du wirst auch weiter Teil der BG bleiben, auch wenn du (gesetzlich gesehen) keinen Geldanspruch mehr an das JC haben kannst.

Man wird auch deine EM-Rente weiter auf die Ansprüche deiner Frau anrechnen, soweit dein eigener Bedarf (aktuell 364 € Regelsatz + 50 % der KdU ) aus deiner Rente gedeckt ist, wird der "Überschuss" auf den ALGII -Leistungsanspruch deiner Frau "umgelegt" ...

Bei uns war das auch so, als ich noch (weiter beim JC ) auf die Entscheidungen zu meiner EM-Rente warten musste und die EM-Rente für Männe reichte auch nicht für uns beide (die reichte nicht mal für seinen eigenen Bedarf aber das gehört jetzt gerade nicht hierher).

Nein die haben bloß meinen Anteil beim ALG-2 vom 01.07.2017 - 30.09.17 berechnet und als Erstattung geltende gemacht, vom JC bei der RV.

Das iat ja soweit dann in Ordnung, kann ja nicht viel sein, wenn nur noch ein KdU -Zuschuss gezahlt wurde für euch.

Nein meine Rente reicht da nicht aus. Wir bekommen ja nur einen Zuschuß für Miete, die Differenz müssen wir von meiner Rente dazulegen.

Das würde ja bedeuten deine Frau bekommt auch keinen Lebensunterhalt vom JC (ihr Regelsatz (364 €) ist auch durch deine EM-Rente dann gedeckt ???), dann solltet ihr mal darüber nachdenken Wohngeld als Mietzuschuss zu beantragen, um vom JC wegzukommen ... wenigstens so lange deine EM-Rente gezahlt wird.

Von der KK habe ich noch keine Aufstellung bekommen, was die Geltend machen wollen oder schon gemacht haben. Kann aber da anrufen und mir das geben lassen.

In der Regel erfahren die ja sehr früh wenn EM-Rente bewilligt wurde, dann kommst du ja ganz offiziell in die Krankenversicherung der Rentner ... nachfragen kostet ja NIX, auch wenn ich sonst nicht so für Telefonate bin, aber in diesem Falle könnte das mal genügen.

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Habe heute von der KK den Erstattungsanspruch zu gefaxt bekommen, was die KK an die RV gesendet hat.
Habe mal alles zusammengerechnet was an Erstattungen zur RV gegangen ist, wie KK, JC u. AfA.

Nun da kam eine Summe raus, das liegt ja noch über die Summe, was ich an Nachzahlung bekomme. Also bleibt da nichts übrig von der Nachzahlung. Die insgesamt Summe der Erstattungen sind ca. 450 € über die Summe der Nachzahlung von der RV .

Aber zum Glück brauche ich da nichts zurückzahlen.

Aber trotzdem müssten sie mir dann zum 30.09. schon die Rente überweisen, weil ja die AfA zum 30.08.17 das ALG-1 eingestellt hat.

Oder wie verhält sich das jetzt?

Gruß Dirkyboy
 

Doppeloma

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Hallo Dirkyboy,

Habe heute von der KK den Erstattungsanspruch zu gefaxt bekommen, was die KK an die RV gesendet hat.
Habe mal alles zusammengerechnet was an Erstattungen zur RV gegangen ist, wie KK , JC u. AfA .

Kommt sehr darauf an was du da jetzt "zusammengerechnet" hast, so "einfach" funktioniert das nämlich NICHT. :icon_evil:

Du musst das Monat für Monat auflisten (was du NETTO auf dein Konto bekommen hast, zuerst von der KK für den ganzen MONAT bitte ausrechnen) und daneben den jeweiligen Rentenbetrag schreiben (NETTO-Rente) für genau den gleichen Monat.

Schau in deinen EM-Rentenbescheid, die Beträge sind unterschiedlich und die Versicherungs-Beiträge kannst du in beiden Fällen beiseite lassen.

Also beginne bei 09 / 2016 mit deiner Liste = Krankengeld / Netto-Rente für 09/ 2016 = Plusdifferenz verbleibt DIR ... auf "Minus" muss die KK verzichten ... (die AfA natürlich auch) ...

... so weiter Monat für Monat bis zum August 2017 ...

Teilbeträge musst du auch entsprechend teilen = Krankengeld (Monatsbetrag) : 30 X 18 Tage April Restzahlung KK Tage = NETTO und dazu dann der Rest ALGI : 30 X = 12 Rest -Tage ALGI = Erstattungs-Anspruch Anspruch AfA ...

Der "Behördenmonat" hat IMMER 30 Tage, darum ALLE (NETTO) Monatsbeträge DURCH 30 teilen wo du den Tagesbetrag brauchst auch beim Renten-Netto der relevanten Monate (April 2017 z.B. für die Anteile von KK und AfA ).

Also für April 2017 18 Tage Krankengeld und 18 Tage Rente (April) vergleichen und dazu (darunter) 12 Tage ALGI und 12 Tage Rente (April) ....
= Ergebnis Monat April 2017 BEIDE Differenzen aufschreiben ...

Achtung ab dem 01.07.2017 gab es eine Renten-Anpassung (Erhöhung), bitte unbedingt immer die richtigen (Netto-) Beträge nehmen.

Nun da kam eine Summe raus, das liegt ja noch über die Summe, was ich an Nachzahlung bekomme. Also bleibt da nichts übrig von der Nachzahlung. Die insgesamt Summe der Erstattungen sind ca. 450 € über die Summe der Nachzahlung von der RV .

Das kann eigentlich NICHT sein, wenn du das (einigermaßen) richtig berechnest UND NUR die NETTO-Beträge nimmst, denn die Versicherungen werden intern untereinander ausgeglichen, da kommt man schnell durcheinander. :idea:

Für die 2 Monate mit Aufstockung kann allerdings die komplette Rente draufgehen (NUR die Beträge für Juli und August), bei September bin ich mir da nicht so sicher. ob die überhaupt was fordern dürfen ???

Jedenfalls auch NICHT mehr als die jeweilige Monatsrente hergeben würde ... :icon_kinn:

Weil die AfA "nimmt" und das JC auch noch "nehmen will", da müsst ihr wirklich aufpassen.
Wie viel Geld habt ihr denn FÜR den September noch bekommen vom JC , denn die AfA hat ja die Zahlungen bereits eingestellt und das JC zahlt ja im Voraus ...

Aber zum Glück brauche ich da nichts zurückzahlen.

Das ist richtig aber man muss trotzdem aufpassen, dass die nicht zu viel von deiner Renten-Nachzahlung einkassieren.

Auf "Minus-Beträge" (im Vergleich zur Monatsrente des gleichen Monats) muss nämlich schon VOR dem zusammenrechnen aller Anforderungen verzichtet werden, von JEDEM einzelnen Anspruchsteller.

Mach dir bitte die Mühe mit der Liste, sonst merkst du nicht mal, wenn man dich irgendwo "beschummeln" will, die DRV zahlt aus was gefordert wird, die kontrollieren das selber NICHT ... :icon_evil:

Aber trotzdem müssten sie mir dann zum 30.09. schon die Rente überweisen, weil ja die AfA zum 30.08.17 das ALG-1 eingestellt hat.

Die "müssen" gar nichts, deine erste (laufende) Renten-Überweisung ist dir für den Oktober angekündigt worden und ein Rentenbetrag für den September wird mit überwiesen (als Rest-Nachzahlung) wenn die Abrechnungen fertig sind (mit KK / AfA / JC ) und vorher NICHT ...

Die AfA hat eingestellt, das ist richtig, aber das JC hat noch gezahlt (Ende August) FÜR den September und hat auch Erstattungsansprüche dafür bei der DRV angemeldet wie du schreibst.

Dann bekommen die das in der Regel auch ... es bringt eben alles ziemlich durcheinander wenn man noch "aufstockend" Hartz 4 beziehen muss als BG ... da blickt irgendwann Keiner mehr durch und das nutzen die JC gerne aus.

Die müssen eigentlich eine Leistungslücke "überbrücken", wenn noch kein Zufluss von der Rentenkasse kommt bis Ende September, die wissen schließlich auch, dass Renten erst nachträglich gezahlt werden und bis dahin seid ihr weiter offiziell "bedüftig" ... besonders wo die AfA ganz sicher NICHT mehr zahlen wird.

Hast du dem JC die Aufhebung von ALGI schon mitgeteilt ???

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Ja das habe ich dem JC schon gemeldet, dafür haben wir ja bzw. meine Frau schon einen neuen Berechnungsbescheid erhalten, wo die Zuschußhöhe für KdU schon erhöht wurde.

Nun habe ich nochmals nachgeschaut, und festgestellt das ich ein Höheres Krankengeld hatte als jetzt die Rente.
Also müsste ich ja die Deferenz zwischen dem höheren KG und der niedrigeren Rente für mich sein. Oder sehe ich das jetzt falsch.
Bsp. KG monatl. = 1250 € (tägl.netto 41,66 €) ,
Rente monatl. 925 € ( tägl.netto 30,83 €) = Diff. 325 €
Dann müssten ja die 325 € für mich sein. So ist es auch mit dem ALG-1 zur Rente. Da ist ALG-1 höher als die Rente

Bin ich da nun richtig mit meinem Rechenweg, oder ist da wieder ein Denkfehler drin?
Dann kann ich mir das mal so ausrechnen.

Nun habe ich festgestellt, das bei der Erstattung vom JC zur RV der volle Anspruch, die wir im Monat bekommen für KdU, zur Erstattung genommen wurde. Ist da nicht mein Anteil zu nehmen, oder der gesamte Anspruch der BG.
Bsp. Anspruch der BG für KdU beträgt 260 € monatl. laut Bewillungsbescheid vom JC.
Nun müsste doch nur mein Anteil von 130 € monatl. als Erstattung angerechnet werden, zur Erstattung gegenüber der RV. Oder ist da auch wieder ein Denkfehler von mir drin?


Gruß Dirkyboy
 

Doppeloma

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Hallo Dirkyboy,

Also müsste ich ja die Deferenz zwischen dem höheren KG und der niedrigeren Rente für mich sein. Oder sehe ich das jetzt falsch.

Das siehst du allerdings total falsch, die KK bekommt aber NUR was du im gleichen Monat als Rente bekommen hättest erstattet und muss auf den Rest verzichten (obwohl du ja mehr Krankengeld bekommen hast damals), warum sollte das was fehlt nun für DICH übrig bleiben können ???

Bsp. KG monatl. = 1250 € (tägl.netto 41,66 €) ,
Rente monatl. 925 € ( tägl.netto 30,83 €) = Diff. 325 €
Dann müssten ja die 325 € für mich sein.

Die 325 € hast du ja auch Krankengeld mehr bekommen, als deine Rente damals gewesen wäre ...
JETZT bekommt die KK den vollen Rentenbetrag (Beispiel 925 €) von der DRV erstattet und muss auf den Rest (325 € monatlich) verzichten, weil du das NICHT zurück zahlen brauchst. :icon_evil:

So ist es auch mit dem ALG-1 zur Rente. Da ist ALG-1 höher als die Rente

Dann gilt das hier genau so, ein Überschuss könnte für dich nur bleiben, wenn Krankengeld und / oder ALGI niedriger als die EM-Rente gewesen wären ...

Trotzdem muss die September-Rente (eigentlich) komplett übrig bleiben, denn das JC (schreibst du) hat das ja schon neu berechnet ...

Ob das stimmt was die gerechnet haben kann ich nicht beurteilen, im Grunde dürften die ja gar nichts von deiner Rente bekommen, wenn du selbst (mit KG und ALGI ) eigentlich kein Geld vom JC benötigt hast.

Aber die "vermischen" ja immer alles in einer BG , da blickt ja dann sowieso Keiner mehr durch. :icon_evil:

Ich hatte schon Probleme damals den Bescheid für uns zwei ohne irgendwelche anderen Gelder (von KK oder AfA ) zu verstehen ...

Wenn deine Rente (rückwirkend betrachtet) immer geringer war, als das was du von KK und AfA bekommen hast, dann bleibt für dich NICHTS übrig von der Nachzahlung, nur die September - Rente musst du noch bekommen.

Das JC kann dann aber auch noch "verrechnen" was ihr vielleicht "zu viel" (für den September) bekommen habt ehe die Rente auf dem Konto war ...
Wenn ihr jetzt mehr Geld vom JC bekommen werdet, dann ist natürlich Wohngeld auch keine Lösung, dann könnte euch nur noch ein Job für deine Frau aus dem Bezug bringen.

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Soweit ich heute erfahren habe wurde jetzt alles Berechnet von der DRV für die Erstattung der einzelnen Ämter. Und es ist ein Berechnungsbescheid zu mir auf dem Weg. Wo dann genau drinsteht, was noch übrig geblieben ist und was nun noch gezahlt wird. Die freundliche Dame von der DRV sagte, das ich das dann alles dem Schreiben entnehmen kann. Nun muß ich Abwarten was da im Schreiben steht.

Jetzt mal was anderes.

Am 27.12.2016 hat mit die DRV eine LTA genehmigt. Weil ich ja den mal erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr machen darf und kann, nach meiner Operation und Genesungsphase. Darum hat man mir diese LTA voriges Jahr genehmigt. Die Geschichte kennt Ihr ja, brauche die also nicht noch einmal auseinander pflücken. Erste medizinische Reha im Nov/Dez. nach Widerspruch genehmigt bekommen. Dort als AU entlassen. Dadurch Antrag auf LTA gestellt, auf Empfehlung der Rehaklinik. Genehmigt durch die DRV am 27.12.2016 als LTA.
Im Feb. 2017 stellte ich ja einen Antrag auf EMR der wurde ja erstmalig Abgelehnt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Zwischenzeitlich ein Termin bei dem Reha-Fachberater, wegen der LTA. Der sagte zu mir,sie machen erstmal die medizinische Reha. Reha wurde von mir absolviert April/Mai 2017. Wieder in AU entlassen, aus der Reha. Wollen mal sehen, was da rauskommt. Danach werden wir die berufliche Reha machen. Danach habe ich nochmals eine medizinische Reha gemacht. Und weiterhin Krankschreibung durch die Hausärztin. Zu diesem Zeitpunkt im Juni 2017 wußte ich noch nichts von der Genehmigung der vollen befristeten EMR. Also nach der medi. Reha hatte ich nochmals ein Gespräch mit dem Fachberater und der sagte mit, sie müssen im Rahmen der LTA erst einmal ein Assessment in einem BfW für eine Woche mitmachen.
Dieses tat ich auch, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt Krankgeschrieben war. Eigentlich hätte ich da nicht hinfahren dürfen. Aber er sagte mir, wenn das Ergebnis positiv ausfällt danach die LTA in Form eines Weiterbildungslehrgangs absolvieren kann. Ich sollte mir mal schon von zwei Bildungseinrichtungen Kostenangebote einholen. Nun das tat ich auch und ging für 1 Woche ins BfW zum Assessment. Dieses Assessment ist positiv verlaufen und ich wurde dort eingestuft, das ich im Stande bin, diesen Weiterbildungslehrgang zu tätigen. War weiterhin Krankgeschrieben.


Auch hatte ich Empfehlungen bzw. Attestierungen von meinen behandelnden Ärzten(Hausärztin u. Uniklinik) und der Ärztin sowie der Psychologin vom BfW. Das ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung diesen Lehrgang absolvieren kann. Und das aus medizinischer und internistischer Sicht nichts dagegen sprich.

Nun stellte ich einen Antrag auf Kostenübernahme für diesen Lehrgang, weil ich alle Bildungseinrichtungen mobilisiert habe, das ich solche Angebote brauche für die Genehmigung, für die DRV.
Am 23.08.17 kam der Rentenbescheid mit dem ich nun garnicht gerechnet hatte. Hier wurde nun der Widerspruch den ich Ende Feb. 2017 eingelegt habe entsprochen und mir Rückwirkend vom 01.09.16 bis zum 31.05.2018 die volle EMR genehmigt.

Heute kam nun ein Schreiben von der DRV, wo diese Schreiben, das sie mir die LTA für die Zukunft aufheben.

Folgender Text dazu:

Zitat: " ... wir beabsichtigen, die Bescheide vom 27.12.2016, mit dem wir Ihnen Anspruch auf LTA anerkannt haben, für die Zukunft aufzuheben.

Begründung:
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist ein Bescheid für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt.
Die Bescheide über Ihre LTA sind durch eine wentliche Änderung in den Verhältnissen fehlerhaft geworden.
Mit Bescheid vom 23.08.17 wurde Ihnen rückwirkend ab dem 01.09.2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.05.2018 bewilligt.
damit sind die Bescheide über Ihre LTA nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die Zukunft aufzuheben.
Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§24 SGB X). Sofern Sie Einwände gegen die beabsichtigte Entscheidung haben, bitten wir Sie, uns diese innerhalb der nächsten 2 Wochen mitzuteilen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizufügen.
Dieses Schreiben dient legiglich Ihrer Anhörung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Ein Widerspruch ist daher gegenwärtig nicht zulässig. Erst nach dem Ende des Anhörungsverfahrens wird eine abschließende Entscheidung getroffen. "

Das war das eine Schreiben von der DRV wegen der LTA.

Dann hatte ich einen Antrag am 29.08.2017 auf Kostenübernahme für den Weiterbildungslehrgang gestellt im Rahmen der LTA.

Dafür kam auch heute der Ablehnungsbescheid, mit folgendem Text:

Zitat. " .... Ihren Antrag vom 29.08.2017 auf LTA (§ 33 SGB IX) in Form eines Fernlehrgangs zum Schweißtechniker kann nicht entsprochen werden.

Begründung:
Bei der Auswahl der LTA müssen wir entsprechend den gesetzlichen Bedingungen (§ 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX) u.a. Ihre gesundheitliche Eignung berücksichtigen.

Nach Aussage unseres Sozialmedizinischen Dienstes ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Zeit aufgehoben.
Mit Bescheid vom 23.08.2017 wurde Ihnen daher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.
Somit erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für LTA nach § 10 SGB VI nicht. "


Nun frage ich mich, warum hat man mich das alles machen lassen, sprich Kostenangebote, Assessment usw. Wenn man das schon alles wusste intern. Dann hätte mkan doch über den Reha-Fachberater sagen können, das ich eine EMR bekomme und dadurch nicht berechtigt bin eine LTA durchzuführen.

Andersrum, warum kann ich jetzt nicht wo ich zu Hause bin mit der vollen befristeten EMR eine Weiterbildung machen, in einem Fernlehrgang. Das haben mir doch alle Bestätigt und auch die Leute von dem BfW.

Ich werde erstmal gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Wie mache ich das mit der Anhörung, was muß ich da nun beachten?

Brauche mal Hilfe.

Gruß Dirkyboy
 
Zuletzt bearbeitet:

saurbier

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Hallo Dirkyboy,

Sorry, aber was willst du eigentlich.

Die DRV hat dir aufgrund deiner gesundheit nun eine volle EMR auf Zeit bewilligt, wovon andere nur Träumen dürfen.

Das man deine LTA deswegen hat fallen lassen, ist mir schon klar, denn doppelt gemoppelt gibt es nun mal nicht.

Wenn du unbedingt deine LTA machen willst, dann kannst du ja mit dem Widerspruch den Versuch starten.

Nur eins solltest du dabei dann nicht vergessen, deine volle EMR ist dann weg und das nicht nur mal so, sondern für immer.

Sollte sich dann dein Gesundheitzustand in absehbarer Zeit nochmals verschlechtern, dann wirst du sehr schnell merken welche Knüppel dir die DRV bei einem neuerlichen Rentenantrag zwischen die Beine werfen wird.

Ich hab da leider meine Erfahrungen seitens einem Bekannten machen dürfen, welcher damals auch lieber eine Umschulung zum Großhandelskaufmann gemacht hat. Zwei Jahre später trat ein neuerlicher Bandscheibenvorfall auf und die OP wurde versaut. Der kämpfte im Anschluss fast 10 Jahre um die Rente, willst du dieses Risko auch eingehen.

Mein Rat, laß es mit dem Widerspruch und akzeptier die volle EMR bis Mai 2018. Sollte es dir dann tatsächlich gesundheitlich wieder besser gehen, dann kannst du versuchen wieder arbeiten zu gehen. Sollte deine gesundheit hingegen dann immer noch angeschlagen sein, bliebe dir die Möglichkeit über einen Weiterbewilligungsantrag die volle EMR zu verlängern oder aber in eine Teil-EMR abzuwandeln.

Beim Versuch letzterem, könnte der DRV sogar wieder an einer Umschulung gelegen sein, denn 2 Jahre Umschulung sind für die DRV immer noch billiger als eine Teil-EMR bis zum Rentenalter.

Aufgeschoben bedeutet nicht gleich aufgehoben.

Ich würde mir das daher lieber noch mal ganz genau überlegen.


Grüße saurbier
 

Dirkyboy

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Hallo saurbier,

nun habe ich nochmals eine Nacht drüber geschlafen und auch nochmals nachgedacht. Ich werde in dieser Richtung erstmal nichts weiter unternehmen.
Da ich ja einer der Glücklichen bin, der eine EMR zugesprochen bekommen hat, zwar erstmal befristet. Aber das hat nicht jeder das Glück. Da hattest Du schon recht, vielleicht war ich gestern zu eintäuscht und etwas Sauer und zu überreagiert.
Wenn ich jetzt was in dieser Richtung unternehme, sprich Widerspruch und auch auf die Anhörung reagiere, könnte ich die EMR gefährden. Wenn ich Pech habe nimmt mir die DRV die LTA und die EMR wieder weck dadurch. Und wenn sich mein Gesundheitszustand nicht bessern sollte und ich muß einen Weiterzahlungsantrag der EMR stellen, kann es passieren, das mir die DRV dann Steine in den Weg legt. Und ich dann im Endeffekt nichts habe.
Wie heißt so schön das Sprichwort: " schlafende Hunde sollte man n icht wecken. "

Bin zu dem Schluß gekommen, entweder bis du Erwerbsgemindert oder Gesund.
Würde das jetzt schon machen mit der Weiterbildung, aber die EMR will ich dadurch nicht aufs Spiel setzten. Es ist so, wenn man schon solange zu Hause ist und man nichts zu tun hat und jetzt was beruflich machen könnte, fängt man an zu Grübeln. Auch das man dadurch zuviel berufliche Fachkenntnisse vergisst usw. Auch hatte man Hoffnung, man war zum RehaAssessment im BfW und dachte danach jetzt kannst loslegen. Zu dieser Zeit wusste ich von der vollen befristeten EMR noch nichts.Bestimmt die DRV schon, warum haben sie mich da den noch überhaupt hingeschickt. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch noch Krankgeschrieben. Und das Assessment ging positiv für mich auch und diese Empfahlen, das man diese Weiterbildung machen kann. Und ich gut motiviert gedacht, jetzt kannst du loslegen. Nun ca. 5 Wochen nach dem Assessment kam der Bewilligungsbescheid von der EMR und man wurde wieder ausgebremst. Nun da sind mir dann gestern die Emotionen etwas durchgegangen, weil ich erstmal sauer war. Hatte gedacht, als der Briefumschlag im Kasten lag, jetzt kommt endlich die Genehmigung zum Weiterbildungslehrgang. Aber nur die Ablehnung zu diesem Lehrgang und eine Anhörung, wegen der LTA das die aufgehoben werden soll.
Kannst Du mich da verstehen, das ich erstmal sauer war.
Nun habe ich erstmal drüber geschlafen und mir gedacht und Deinen Rat nochmals durchdacht und zum Ergebnis gekommen, das ich erstmal das alles ruhen lasse und nichts in der Richtung unternehmen werde.
Werde zu der Anhörung nur schreiben, das ich dazu keine Einwände habe, nur das die LTA nach dem 31.12.2017 weitergeführt bzw. weiterbewilligt werden sollte.


Die LTA kann ich im nach herein immer noch mal beantragen. Oder dann zum 31.12.2017 einen Verlängerungsantrag stellen, das die LTA weitergeführt wird, ohne das ich diese jetzt erstmal in Anspruch nehme. Da die LTA am 27.12.16 genehmigt wurde und läuft jetzt erstmal bis zum 31.12.2017.

Kann man in dieser Sache auch einen Antrag auf Verlängerung der LTA beantragen bei der DRV?
 
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Dirkyboy

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Hallo Doppeloma,

nun habe ich heute den Bescheid bekommen und dort ist enthalten das ein Restbetrag von meiner Rentennachzahlung übrig geblieben ist.
Es haben alle Stellen, die Erstattung angemeldet haben, wurden da berücksichtigt. Dadurch ist ein Restbetrag übrig geblieben.

Nun wie verhält es sich mit der Zahlung für Monat September? Die AfA hat das letzte ALG-1 zum 30.08.2017 überwiesen. Nun müßte ja eigentlich für den Monat September die DRV zahlen, sprich die September-Rente, oder ist die in der Nachzahlung schon mit enthalten?

Ist das jetzt korrekt wie ich denke?


Wäre schön, wenn Du mir da was sagen könntest.

Gruß Dirkyboy
 

Dirkyboy

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Also gehe ich davon aus, das in dem Restbetrag der Nachzahlung der Rente, auch schon die Rente von Sept. 2017 mit enthalten ist.
Weil im Rentenbescheid drin steht Nachzahlung von 01.09.16 - 30.09.17, hat eine Höhe von xxxx,xx EUR.
Nun nach Abrechnungsbescheid von der DRV wurden alle aufgeführt, die Erstattung angemeldet hatten. Und es ist ein Restbetrag von xxx,xx EUR übrig geblieben und er wird jetzt auf mein Konto überwiesen. Oder steht mir trotzdem die Rente von Monat Sept. 17 schon zu?
 

Doppeloma

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Hallo Dirkyboy,

Also gehe ich davon aus, das in dem Restbetrag der Nachzahlung der Rente, auch schon die Rente von Sept. 2017 mit enthalten ist.

Richtig, denn die laufenden Rentenzahlungen beginnen lt.DRV -Bescheid erst ab Monat Oktober, da MUSS ja die September-Rente schon im Nachzahlungsbetrag enthalten sein.

Weil im Rentenbescheid drin steht Nachzahlung von 01.09.16 - 30.09.17, hat eine Höhe von xxxx,xx EUR.

Genau so ist es, wo hast du jetzt noch dein Problem ???

Nun nach Abrechnungsbescheid von der DRV wurden alle aufgeführt, die Erstattung angemeldet hatten. Und es ist ein Restbetrag von xxx,xx EUR übrig geblieben und er wird jetzt auf mein Konto überwiesen.

Dieser Restbetrag aus der Nachzahlung sollte mindestens so hoch sein wie deine aktuelle Monatsrente und wird in den nächsten Tagen auf deinem Konto sein.

Ansonsten hat (wahrscheinlich) das JC schon zu viel aus der Nachzahlung bei der DRV eingefordert ... um sich auch noch Geld für die (schon Ende Augustvom JC ausgezahlte) September-Leistung zu sichern.

Das kannst du nur selber herausfinden, anhand der Erstattungs-Zahlen / Daten (für das JC ) in der DRV -Abrechnung.
Ist dann auch mit dem JC zu klären, die DRV interessiert das dann nicht mehr ... :icon_evil:

Oder steht mir trotzdem die Rente von Monat Sept. 17 schon zu?

Die ist in die DRV -Nachzahlung schon mit einbezogen worden, da kommt dann NICHTS mehr extra für den September als Rente ... :icon_evil:

Wie ich es vermutet hatte, bekommst du die Restzahlung (bis Ende September) von der DRV nun in den nächsten Tagen und das war es dann bis Ende Oktober die laufenden Rentenzahlungen (lt. deinem Bescheid) beginnen werden.

Zur LTA wurde eigentlich schon ALLES geschrieben, wenn man dir nun statt dessen eine EM-Rente bewilligt hat, dann sieht die DRV aktuell keine Möglichkeiten dich durch LTA wieder Erwerbsfähig machen zu können, der Bescheid wird also "aufgehoben".

Wenn deine EM-Rente abläuft kannst du ja versuchen wieder eine LTA zu beantragen ... wer voll NICHT Erwerbsfähig ist und deswegen EM-Rente bekommt KANN keine LTA machen ... dafür muss man auch relativ gesund und belastbar genug sein.

Ich denke mal im Laufe der Woche wird das Geld von der DRV auf deinem Konto sein und dann solltest du mal versuchen etwas zur Ruhe zu kommen, damit es dir überhaupt mal wieder etwas besser gehen könnte gesundheitlich.

MfG Doppeloma
 

Dirkyboy

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Hallo doppeloma,

nun der Restbetrag ist nicht so hoch wie die monatliche Rente, da fehlen genau 257,78 EUR, zur Rentenhöhe.
Das JC hat Erstattungsansprüche gestellt von 01.07. - 30.09.2017. Weil meine Frau ab 01.07.17 ALG-2 bezieht. Ab Okt. 17 ist der Betrag für die KdU ja Höher, weil meine Rente da schon vom JC eingerechnet wurde.
Und im Berechnungsbescheid der DRV ist nur eine Summe für das JC zur Erstattung angegeben, denke mal das ist der Sept. 17
Das ist genau die Differenz die nun fehlt zur Rentenhöhe zum Restbetrag.

Es ist nun alles geklärt und ich komme langsam zur Ruhe. Kann ja nichts machen, nun habe ich das akzeptiert mit der LTA und der Weiterbildung, das es erstmal nicht geht über die DRV.
 

saurbier

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Das Thema LTA würde ich an deiner Stelle mal ganz beiseite legen.

Sollte dir die DRV ggf. den Weiterbewilligungsantrag in 2018 ablehnen, bliebe dir immer noch ein Weg.

Es kommt doch vordergründig zuerst mal darauf an, deinen Gesundheitszustand zu stabilisieren und ggf. zu verbessern.


Grüße saurbier
 

Dirkyboy

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Das Thema LTA habe ich vollkommen beiseite gelegt und werde das komplett erstmal ruhen lassen.
Wenn das nächstes Jahr sollte nicht weiter verlängert werden, kann man das immer wieder neu Beantragen.

Were auch auf die Schreiben nicht reagieren.
 
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